Anstellungsverhältnis gekündigt, Nebentätigkeit als Freiberufler – Arbeitslosengeld?

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Thomson

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Hallo!
Hab eine Frage zum Arbeitslosengeld (oder wie das jetzt auch immer heißt).

Wenn man als Grafiker aus einer Festanstellung gekündigt wird und nebenbei noch als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet ist, hat man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben?

Frage deshalb, da ich momentan eigentlich keine Kunden mehr habe. Die Steuernummer aber noch existiert und ich mir die Option der freien arbeit immer gerne offen halten wollte.

Möchte auch gerne wieder in die Selbstständigkeit zurück, nur bräuchte ich erst mal 3-4 Monate um Kunden und Kontakte zu reaktivieren. Ohne Geld vom Staat ist es im Augenblick nicht möglich. Sollten doch eher einnahmen da sein, können die auch gerne mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden.

Danke für Infos.

Gruß
Thomas
 
Thomson schrieb:
Hallo!
Hab eine Frage zum Arbeitslosengeld (oder wie das jetzt auch immer heißt).

Wenn man als Grafiker aus einer Festanstellung gekündigt wird und nebenbei noch als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet ist, hat man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben?

Frage deshalb, da ich momentan eigentlich keine Kunden mehr habe. Die Steuernummer aber noch existiert und ich mir die Option der freien arbeit immer gerne offen halten wollte.

Möchte auch gerne wieder in die Selbstständigkeit zurück, nur bräuchte ich erst mal 3-4 Monate um Kunden und Kontakte zu reaktivieren. Ohne Geld vom Staat ist es im Augenblick nicht möglich. Sollten doch eher einnahmen da sein, können die auch gerne mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden.

Danke für Infos.

Gruß
Thomas


Ist nicht unproblematisch, aber du kannst neben dem ALG I
bis zu 15 Stunden wöchentlich arbeiten dieses mußt du aber beim Arbeitsamt anmelden vor Aufnahme der Beschäftigung.Da aber deine freie Tätigkeit schon exestiert müsstet du rein theoretisch abmelden Arbeitsamt anmelden und wieder beim Finanzamt anmelden.Frag aber beim Arbeitsamt nach geht eigentlich unkomplieziert


Besser wäre es doch gewisse Existenzgründer Zuschüsse wie Überbrückungsgeld etc . zu beantragen mach dich da mal Kundig
kann die bessere Lösung sein wenn du dich eh selbstänig machen möchtest.
 
Zu der Sache mit Existenzgründer-Zulage (Überbrückungsgeld etc.) - hatte das letztes Jahr ähnlich geplant. War fest angestellt und habe nebenher freiberuflich gearbeitet (so 10 Stunden die Woche). Wollte den Job kündigen und komplett selbständig arbeiten, mit einer Kollegin eine eigene Mediendesign-Agentur gründen ...

Nun ist das Problem: Wenn Du schon selbständig gemeldet bist oder warst - auch in Nebenerwerb - giltst Du nicht als Existenzgründer! Du existierst ja schon ;)
Es gibt in dem Fall - auch bei einer kompletten Neugründung - also keine Unterstützung, zumindest nicht aus den staatlichen Existenzgründer-Programmen.

Naja, hatte dann akut heftige Augenprobleme, ne bis heute ursächlich nicht ganz klare Hornhautgeschichte, mehrere OPs, ein halbes Jahr Berufsunfähigkeit - das mit der Agenturgründung hatte sich damit erledigt :(
Jetzt arbeite ich weiter 3/4 fest und nebenher frei (letzteres aber inzwischen mehr im Sound- und Audio-Bereich), und bin froh um mein festes Grundgehalt auch im Krankheitsfall ;)
 
halo thom,

genau wie es bei mir war 2001.
ich hab gekündigt und danach angefangen frei zu arbeiten bzw "zuhause" selbstständig.

ich würde keine grenzen ziehen. du bist als grafiker typischer freiberufler.
falls es dir was hilft: ich hatte in den nachfolgenden jahren natürlich auch mal durchhänger, wo es nix zu tun gab. 1 jahr nach meiner Kündigung hatte ich recht auf AB Geld (1 Jahr wartezeit, da ich selbst gekündigt habe, wenn man gekündigt wird, gehts auch sofort)

ich hab das AB Geld (1jahr ingesamt) dann über mehrere jahre hinausgezogen, wenn mal 4 wochen leerlauf war, hab ich 4 wochen AB geld beantragt per telefon beim AB Amt. mein berater war sehr cool, so ne art beamteter-hippie in münchen. der meinte, ich soll einfach anrufen, dann gewährt er mir das, es gibt eh keine jobs, die er mir vermitteln könne, so bekomme ich halt mein geld zurück, das ich vorher als angestellter in den kasse einzahlte.

weiss nicht ob das 2006 immer noch so geregelt ist. viel glück.
 
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