ah mist einschlüsse am undichten MacBook....

Bei Mängeln sind auch die zwei Wochen egal! Bei Mängeln gibts immer und sowohl online als auch im Laden Umtauschrecht.

Nur das Umtauschrecht bei Nichtgefallen wenn also kein Mangel vorliegt man das Produkt einfach nicht gut findet gibts nur Online. Viele Händler gewähren das aber auch so aus Kulanz.
 
jonestown schrieb:
Bei Mängeln sind auch die zwei Wochen egal! Bei Mängeln gibts immer und sowohl online als auch im Laden Umtauschrecht.

Nur das Umtauschrecht bei Nichtgefallen wenn also kein Mangel vorliegt man das Produkt einfach nicht gut findet gibts nur Online. Viele Händler gewähren das aber auch so aus Kulanz.

Was also auf problemlosen Umtausch hinausläuft ;)
 
foggn86 schrieb:
Aber da innerhalb der ersten zwei Wochen uneingeschränktes Rückgaberecht gilt ist er nicht auf Kulanz des Händlers oder das FAG angewiesen.

Er hat bei einem Ladenkauf kein eingeschränktes und erst recht kein uneingeschränktes Rückgaberecht, das ist Kulanz des Verkäufers.
 
BGB §437
Rechte des Käufers bei Mängeln.

BGB §439
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

BGB § 440
... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...


Dein Händler hat die Wahl, die für ihn kostengünstigste Nachbesserungsmethode auszuwählen, d.h. entweder Reparatur oder Umtausch. Bevor Du Dein Geld zurückverlangen kannst, musst Du dem Händler aber 2 mal die Gelegenheit geben, das Book zu reparieren.
 
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