Agenturprovision – wieviel %?

schuschain

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Hallo MacUser,

ich bin seit 2 Jahren selbständig und bin mir noch immer nicht im klaren,
wieviel Prozent Provision ich auf Externe Leistungen draufschlagen muss/soll.

Bisher habe ich immer, je nach Job, zwischen 10 und 30 Prozent draufgeschlagen.
Ist das OK oder zu wenig?

Was für Provisionen berechnet ihr?

Viele Grüße
Schuschain
 
hi,

10-30% ist auf jeden fall ein realistischer wert. die provisionshöhe würde ich kunden und projekt abhängig machen. bei manchen projekten kann man teilweise nur noch 2-5% draufschlagen. mehr als 30% finde ich fast schon riskant, da es für den kunden zu teuer wird.
 
bei einem aufschlag von > 15% würde ich es dem kunden auf jeden fall verheimlichen ;)
 
@ Markus 87

Ich bin Mediengestalter.



@ netmikesch

Also meine Kunden wissen und werden es auch nie wissen, was ich auf die Preise draufschlage. Ich sage keinem Kunden die EK-Preise.
 
Wenn du nicht gewerblich arbeitest sondern z.B. als freiberufler in der KSK versichert bist, dann wird problematisch. Sobald du Provisionen kassierst bzw. Leistungen einkaufst und weiterverkaufst, handelst du gewerblich und fliegst von daher aus der KSK, wenn das Finanzamt es genau nimmt.

Ansonsten haben wir für Druckleistungen meist 15-18 % Provision genommen.
 
MacEnroe schrieb:
Wenn du nicht gewerblich arbeitest sondern z.B. als freiberufler in der KSK versichert bist, dann wird problematisch. Sobald du Provisionen kassierst bzw. Leistungen einkaufst und weiterverkaufst, handelst du gewerblich und fliegst von daher aus der KSK, wenn das Finanzamt es genau nimmt.

Also ich mache das gewerblich.
 
Dachte ich mir. War auch mehr als Hinweis für die Mit-Leser gedacht ;)
 
und wenn ich freiberufler bin, aber NICHT in der kSK - ist es dann ein problem, "agenturprovisionen" abzurechnen?
nachdem ich zunächst die EKs auch verheimlicht habe und einfach für den druck soundso viel € in rechnung gestellt habe (EK plus einen verheimlichten GEwinn für mich), bin ich jetzt dazu übergegangen, die produktion "in namen und auf rechnung des kunden" abzuwickeln (siehe anderen thread..) und meine provision im angebot kenntlich zu machen...
man sagte mir seitens AGD, dass das zumindest haftungsmäßig (z.B. bei zahlungsverzug seitens des kunden) die bessere wahl wäre...allerdings habe ich keine ahnung, wie sich das zu dem komplizierten verhältnis von "freiberuflichkeit" und "gewerbe" verhält (?)
 
....gewerblich ist es sobald du nicht kreativ tätig bist bzw der anteil der kreativen leistung sehr klein ist.. sobald du rechnungen schreibst sollte in jedem fall etwas "kreatives" drauf stehn. einem kumpel von mir haben sie zur gerwerbesteuer "verknackt"...es hat gedauert bis er da wieder rauskam.
 
"sobald du rechnungen schreibst sollte in jedem fall etwas "kreatives" drauf stehn."
>>"etwas kreatives" steht eigentlich immer drauf - aber es stehen parallel dazu halt auch öfters die produktions-provision mit drauf.

die schlussfolgerung scheint ja fast zu sein: ich muss meinen kunden sagen "um den druck müsst ihr euch selber kümmern - ich kann keine gewerblichen tätigkeiten ausführen" - das kann es doch auch nicht sein, oder?!

um allem aus dem weg zu gehen, wurde mir schon geraten, parallel zur freiberuflichkeit ein gewerbe anzumelden und dann die abrechnungen entweder dem einen oder anderen zuzuordnen - aber das ist ja dann auch wieder totaler aufwand, was die buchhaltung betrifft.
 
Hi,

Netmikesch,
du mußt doch sowieso unterschiedliche Mehrwersteuersätze angeben, für Entwürfe und andere kreative Leistungen 7%, für die Reinzeichnungen und zB Projektmanagement - wo dann auch der Kontakt zur Druckerei dazu gehört - 16%.
Damit ist das Finanzamt und die KSK zufrieden. In den Job eines Freiberuflers fällt sowas eben auch rein und nicht nur der kreative Part, aber der muss zwingend für den Freiberufler-Status überwiegen. Sobald du ein Gewerbe anmeldest, kannst du die KSK vergessen. Und wenn du überwiegend gestalterisch arbeitest macht das auch keinen Sinn. Erst, wenn du zB. überwiegend oder nur noch Folien aufziehst oder reinzeichnest, wäre das eine gewerbliche Tätigkeit.
Um den Freiberufler-Status zu erhalten, würde ich - was du ja schon tust - Deals mit Druckerein nur im Auftrag abwickeln, aber keinesfalls den Druckauftrag vergeben und die Verantwortung übernehmen. Und diesen Aufwand über eine Projektpauschale abrechnen.

Ahoi,
Ceresede
 
zusammengefasst:
um sich "Freiberufler" nennen zu dürfen bzw. den Vorteil genießen zu dürfen, keine Gerbesteuer zu zahlen, reicht es also aus, wenn der "kreative" Part der täglichen Arbeit, den der "gewerblichen Nebenerscheinungen" (deutlich?) überwiegt.
Ich vermute, dass es dazu eine konkrete Richtlinie gibt oder? Weiss jemand, wie das Verhältnis von "kreativer Arbeit" zu "gewerblichen Nebenerscheinungen" bei einem Freiberufler sein darf..?? ich schätze, dass bei mir ein verhältnis von ca. 75% kreativ zu 25% gewerblich raus käme, wenns mans mal durchrechnen würde...
Ich rechne übrigens durchgängig mit 16% MwSt und habe mit der KSK nichts am Hut.
 
hi Netmikesch,

Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der KSK ist eine Tätigkeit als Künstler, bzw. eine künstlerische Arbeit. "Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt." (KSK). Na, da gehören auch Grafiker, Illustratoren, Fotografen usw. dazu. Und der Vorteil ist, dass die KSK selbständigen Künstlern sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet. Zu ganz zivilen Kursen, die abhängig vom Einkommen sind.

Wenn du dich anmelden willst, verlangt die KSK einen Überblick über deine Kunden und das, was du für die erledigt hast. Anhand dessen wird eingeschätzt, inwiefern deine Arbeit als künstlerisch zu bewerten ist. Das sieht bei dir doch anscheinend ganz gut aus.

Ahoi von
Ceresede
 
Hallo schuschain,

also brachenüblich sind meines Wissens 15% ´service-fee´.
Wie erklärst Du Deinem Kunden - wenn Du überhaupt noch dazu kommst - ausserdem die Differenz, falls er bei einer Druckerei selbst einmal um ein Angebot nachfragt?
Nachdem ich in meiner Lehrzeit mitbekommen habe wie ein Grosskunde mit 6-stelligem Etat verloren wurde, weil durch ein Missgeschick seitens eines Werbemittellieferanten Lieferschein und Originalrechnung an den Kunden gesandt wurden und der Agenturaufschlag von 30% offenkundig wurde, habe ich mich in meiner Agentur zu voller Transparenz entschlossen und hatte nach Erläuterung der Sachlage - Telefonate, Datenübermittlung, Druckabnahme (falls nötig) etc. - bisher mit keinem meiner Kunden Probleme in der Abrechnung der 15%.

Vielleicht bin ich aber auch zu gut für diese Welt?

Gruss kleinaberfein
 
Also ich arbeite nicht als Freiberufler, sondern "gewerblich".

Den prozentuale Auschlag auf Drucksachen ermittle ich mir meistens durch Vergleichen der Druckpreise. D.h. ich kalkuliere meine Preise so, daß ich mit mittelmäßig-teuren Druckereien mitschwimmen kann.
Es ist und war natürlich recht viel Recherche notwendig, bis ich günstige & gute Lieferanten gefunden hatte, die das möglich machen.

An der Sache verdienen möchte/muss ich auf jeden Fall. Erstens trage ich ja auch das Produktionsrisiko und zweitens biete ich ja auch einen gewissen Service mit der Abwicklung (Druckabnahme, Korrospondenz, Qualitätskontrolle etc.)

Weiterhin wären es für branchenfremde Kunden nicht einfach, sich im Fach-Chinesischem Dschungel der Druckbranche zurecht zufinden.

Für Kunden, die sich selbst einen Preisüberblick verschaffen und was billigeres finden, gibts ein paar "Verkaufsargumente" und wenn das nicht funzt, die Daten auf CD...!!

Ich weiß aber nicht, ob meine Methode die Super-Lösung ist. Reich bin ich (noch) nicht geworden durch Druck-Provisionen! Ich versuche möglichst viele Layout-Arbeiten zu verkaufen. Das ist dann "reiner" Gewinn - zumindest muß ich hierbei keine Ware einkaufen...
 
Ceresede schrieb:
Hi,

Netmikesch,
du mußt doch sowieso unterschiedliche Mehrwersteuersätze angeben, für Entwürfe und andere kreative Leistungen 7%, für die Reinzeichnungen und zB Projektmanagement - wo dann auch der Kontakt zur Druckerei dazu gehört - 16%.
Damit ist das Finanzamt und die KSK zufrieden.(...)

Ich halte die 7% nicht unbedingt für ein "Muss". Ich rechne oft auch der Einfachheit halber komplett mit 16% MwSt ab (Bei Rechnungen mit Entwurfs- und anderen Leistungen)
Das mit den 7% ist doch kein Zwang, oder?
 
Für einen Freiberufler mit KSK-Versicherung macht es Sinn, die 7% USt. auszuweisen, weil der ermäßigte Steuersatz die kreative Leistung unterstreicht, die für den Freiberufler ausschlaggebend ist. Das Finanzamt wehrt sich aber unter Umständen gegen die 7%, wenn nachweisbar ist, dass Deine Leistungen ein nicht so hohes kreatives Potential besitzen, sondern nur gewerbliche Tätigkeiten sind. Ist ja auch logisch, dem Staat gehen dabei ja Mehrwertsteuer-Einnahmen verloren.

Im umgekehrten Fall wird wohl kein Finanzamt hier in Deutschland Dich dazu zwingen, 7% statt 16% USt. zu berechnen. Die würden sich ja selbst ins Fleisch schneiden. Ich könnte mir das nur dann vorstellen, wenn es sich wirklich um einen Künstler handelt, der eigene Werke (Gemälde, Skulpturen oder ähnlich) verkauft.

Ansonsten ist das Argument doch einfach: Klar sind Deine Entwurfsleistungen auch kreativ, aber der gewerbliche Anteil überwiegt bei diesen Jobs -> 16% Ust auf alles. Zu 7% wird Dich keiner zwingen.

Andererseits hatte ich schon mal den Fall, dass eine Schule eine Broschüre in Auftrag gegeben hat. Die Schule war nicht vorsteuerabzugsberechtigt und wollte den Druckauftrag mit 7% MwSt. statt 16% beaufschlagen lassen. Die Druckerei hat dann von der Schule beim Finanzamt eine Bestätigung eingeholt, dass der Job zu 7% laufen kann. So wurde der Druckauftrag für die Schule um 90 Euro je 1000 Euro Rechnungssumme billiger ... da kam schon was zusammen.

Jedem vorsteuerabzugsberechtigten Kunden kann es aber eh Wurscht wie Käse sein, ob da 7% oder 16% auf der Rechnung stehen. Von daher wird Dich von Kundenseite wohl auch kaum einer zu 7% zwingen.

Wenn Du allerdings Freiberufler bist, "infiziert" schon ein gewerblicher Auftrag Deine Freiberuflichkeit und ruck-zuck bist Du als gewerblich eingestuft. Von daher sollte ein Freiberufler schon stark auf gewerbliche Rechnungsposten wie Provisionen etc. aufpassen. Im Zweifelsfall lieber zusätzlich ein Gewerbe anmelden und zwei Rechnungen schreiben.


Hier findest Du die genauen Voraussetzungen, unter denen mit 7% USt. gerechnet werden muss:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/
 
Zuletzt bearbeitet:
@ schuschain:
Das ist aber ein seeeehr dünnes Eis. auf dem Du Dich da bewegst mit Deinen EK- und VK-Preisen.

Ganz am Anfang dieses Threads fiel folgendes:
schuschain schrieb:
@ netmikesch

Also meine Kunden wissen und werden es auch nie wissen, was ich auf die Preise draufschlage. Ich sage keinem Kunden die EK-Preise.

- wenn eine künstlerische Leistung mit einem deutlich überhöhtem Satz weiterverkauft wird, hat der Urheber der künstlerischen Leistung nach dem neuen Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf "angemessene" Beteiligung.
Wird seine Arbeit unter dem "marktüblichen" Satz eingekauft, hat er das Recht, den Fehlbetrag einzufordern.
Verjährungsfrist: 3 Jahre (übrigens: 3 Jahre NACH KENNTNISNAHME, d.h., wenn ein Urheber in 5 Jahren erfährt, dass seine Leistung für einen weitaus höheren Satz verkauft wurde, als er erhalten hat, hat er noch weitere 3 Jahre Zeit, seine Ansprüche anzumelden - das bedeutet dann in diesem Fall 8 Jahre nach dem Weiterverkauf der Arbeiten)(!).

Deshalb sollte nur ein Handlingsaufwand draufgeschlagen werden (+- 10% des EK-Preises), denn wenn der Urheber auf den Endkunden trifft und die 2 über Honorare sprechen, kann´s für den Verkäufer doch recht eng werden...
 
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