Für einen Freiberufler mit KSK-Versicherung macht es Sinn, die 7% USt. auszuweisen, weil der ermäßigte Steuersatz die kreative Leistung unterstreicht, die für den Freiberufler ausschlaggebend ist. Das Finanzamt wehrt sich aber unter Umständen gegen die 7%, wenn nachweisbar ist, dass Deine Leistungen ein nicht so hohes kreatives Potential besitzen, sondern nur gewerbliche Tätigkeiten sind. Ist ja auch logisch, dem Staat gehen dabei ja Mehrwertsteuer-Einnahmen verloren.
Im umgekehrten Fall wird wohl kein Finanzamt hier in Deutschland Dich dazu zwingen, 7% statt 16% USt. zu berechnen. Die würden sich ja selbst ins Fleisch schneiden. Ich könnte mir das nur dann vorstellen, wenn es sich wirklich um einen Künstler handelt, der eigene Werke (Gemälde, Skulpturen oder ähnlich) verkauft.
Ansonsten ist das Argument doch einfach: Klar sind Deine Entwurfsleistungen auch kreativ, aber der gewerbliche Anteil überwiegt bei diesen Jobs -> 16% Ust auf alles. Zu 7% wird Dich keiner zwingen.
Andererseits hatte ich schon mal den Fall, dass eine Schule eine Broschüre in Auftrag gegeben hat. Die Schule war nicht vorsteuerabzugsberechtigt und wollte den Druckauftrag mit 7% MwSt. statt 16% beaufschlagen lassen. Die Druckerei hat dann von der Schule beim Finanzamt eine Bestätigung eingeholt, dass der Job zu 7% laufen kann. So wurde der Druckauftrag für die Schule um 90 Euro je 1000 Euro Rechnungssumme billiger ... da kam schon was zusammen.
Jedem vorsteuerabzugsberechtigten Kunden kann es aber eh Wurscht wie Käse sein, ob da 7% oder 16% auf der Rechnung stehen. Von daher wird Dich von Kundenseite wohl auch kaum einer zu 7% zwingen.
Wenn Du allerdings Freiberufler bist, "infiziert" schon ein gewerblicher Auftrag Deine Freiberuflichkeit und ruck-zuck bist Du als gewerblich eingestuft. Von daher sollte ein Freiberufler schon stark auf gewerbliche Rechnungsposten wie Provisionen etc. aufpassen. Im Zweifelsfall lieber zusätzlich ein Gewerbe anmelden und zwei Rechnungen schreiben.
Hier findest Du die genauen Voraussetzungen, unter denen mit 7% USt. gerechnet werden muss:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/