AGD, BDG und andere

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moya

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Hallo zusammen!

Ich hab es über die Suchfunktion versucht, konnte aber nichts zu dem Thema finden. Falls es das doch schon gab kann mir vielleicht jemand den Link sagen.
Meine Frage ist folgende:

Weiß jemand ob man sich innerhalb seiner AGBs (ich bin gerade dabei welche für mich zu formulieren) auf die Tarifvereinbarungen der AGD berufen darf, wenn man noch kein Mitglied der AGD ist?

Selbiges würde natürlich auch für andere Verbände dieser Art gefragt sein. Momentan wüsste ich nicht für welchen ich mich da entscheiden sollte. Bisher habe mich nach dem Tarifvertrag der AGD gerichtet. Diesen kann man ja auch als nicht-Mitglied dort kaufen. :hum:
 
grundsätzlich kannst du in deine agb schreiben, was immer du willst.
grundsätzlich kannst du den bezug zum agd auch weglassen und nur die "fakten" des agd tarifvertrages übernehmen (rein zufällig sind die dann identisch.. ;)
grundsätzlich kannst du auch einfach mal beim agd anrufen und nachfragen
grundsätzlich solltest du überlegen, ob der jahresbeitrag wirklich zu hoch für eine "echte" mitgliedschaft ist
 
Danke netmikesch, das hilft mir schon mal weiter. Eine Mitgliedschaft habe ich für mich durchaus geplant, doch dafür muss ich finanziell erst mal auf die Beine kommen, meinen Rechtsstreit mit dem letzten Kunden durchstehen und bis das soweit geschafft ist, ist der Jahresbeitrag tatsächlich erst einmal zu teuer. :(

Aber bei der AGD anrufen wäre natürlich auch mal eine sinnvolle Idee. Manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr... :shame:
 
auweia...dann viel glück und erfolg erst mal für die rechtsstreit nummer.
vielleicht bieten dir die ungs vom agd ja sogar eine vergünstigung an - zumindest für das erste jahr (wie bei existenzgründern z.b. üblich..)
gruß
netm
 
moya schrieb:
meinen Rechtsstreit mit dem letzten Kunden durchstehen und bis das soweit geschafft ist, ist der Jahresbeitrag tatsächlich erst einmal zu teuer.

dort gibts vielleicht kostengünstig hilfe:
www.e-recht24.de
 
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