Ab wann ist man Scheinselbstständig?

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unique23

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Hallo zusammen,

ich und einige meiner Kollegen sind sich gerade nicht so sicher was dieses Thema anbelangt - Wir haben mal angefangen herumzuspinnen,...

Ab wann ist man denn nun Scheinslbstständig?
Wenn man für längere Zeit an einem Projekt arbietet - also ununterbrochen - würde ich/wir sagen JA.

Aber was ist, wenn man mehrere kürzere Verträge hat, und man nicht an der selben Sache arbeitet, aber trotzdem für den gleichen Auftraggeber?

Verzwickt, wie ich finde,... weiß jemand ob man sich so der Scheinselbstständigkeit nähert?

Bin gespannt auf euer Meinung...
 
Nach meiner (nicht fundierter) Meinung ist man scheinselbstständig, wenn man nur einen Auftraggeber hat, von dem man abhängig ist.

IHK schrieb:
Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale:
das Unternehmen besitzt kein Firmenschild oder keine eigenen Geschäftsräume. Es hat kein eigenes Briefpapier oder eigene Visitenkarten. Oder der Unternehmer tritt beispielsweise in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf. Als deutliche Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung werden eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers angesehen.
Der beschriebene Vermutungskatalog ist zwar mit Neufassung des Gesetzes entfallen, damit aber im Rahmen der Beurteilung der Scheinselbstständigkeit nicht bedeutungslos geworden. Bei der Beurteilung der Gesamtsituation spielen Gesichtspunkte wie.

Rest hier:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
 
hier ist die Antwort.

Alex

EDIT: Zu Scheinselbstständigkeit hat allerhöchstens ein Richter eine "Meinung". Sonst ist "Meinung" hier nicht gefragt
 
es gibt da irgendwo eine brochure mit den kriterien der scheinselbständigkeit, da wird das auch mit dem einen auftraggeber und kein auftreten am markt gelistet...
 
Mit meinem derzeitigen Hauptkunden hatte ich eine Zeitlang vereinbart, einen monatlichen Festbetrag abzurechnen. Nachdem sein Steuerberater über Monate immer denselben Betrag gesehen hat, hat er doch dazu geraten, ihn schwanken zu lassen, um den Verdacht der Scheinselbstständigkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Ansonsten ist es tatsächlich wichtiger, auch auf andere Kunden verweisen zu können, wobei es, trotz aller Paragraphen, sicherlich auch einen breiten Auslegungsspielraum beim Finanzamt gibt.
 
hier ist die Antwort.

Alex

EDIT: Zu Scheinselbstständigkeit hat allerhöchstens ein Richter eine "Meinung". Sonst ist "Meinung" hier nicht gefragt

Meiner Meinung nach hast Du jetzt nicht sehr viel zur Beantwortung der Frage beigetragen. Aber das ist - wie gesagt - nur meine persönliche Meinung.

:crack:
 
Meiner Meinung nach hast Du jetzt nicht sehr viel zur Beantwortung der Frage beigetragen. Aber das ist - wie gesagt - nur meine persönliche Meinung.

Also, für die Leute, die zu faul zum Googlen sind:

Entscheident ist, "ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist. Wichtige Kriterien sind daher nach wie vor die Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit, die vereinbarte Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen."

So, muss ich es auch noch vorlesen?

Alex
 
Also, für die Leute, die zu faul zum Googlen sind:

Entscheident ist, "ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist. Wichtige Kriterien sind daher nach wie vor die Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit, die vereinbarte Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen."

So, muss ich es auch noch vorlesen?

Alex

Richtig. Ich hab auch einige Kunden, die mir monatlich immer den selben Betrag zahlen (Service Verträge eben). Deswegen bin ich noch lange nicht Scheinselbstständig, ganz im Gegenteil.
Scheinselbstständigkeit liegt aber - wie bereits erwähnt - immer im Ermessen des Richters.
 
Mit meinem derzeitigen Hauptkunden hatte ich eine Zeitlang vereinbart, einen monatlichen Festbetrag abzurechnen. Nachdem sein Steuerberater über Monate immer denselben Betrag gesehen hat, hat er doch dazu geraten, ihn schwanken zu lassen, um den Verdacht der Scheinselbstständigkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Ansonsten ist es tatsächlich wichtiger, auch auf andere Kunden verweisen zu können, wobei es, trotz aller Paragraphen, sicherlich auch einen breiten Auslegungsspielraum beim Finanzamt gibt.
Sehe ich auch so.

Anmerkung dazu:
Wenn du z.B. bei obigen Beispiel auch noch vor Ort beim Hauptkunden
täglich ca. 9to5 sitzt, dann würde es erklärungstechnisch ein bisserl schwierig
werden können, weil du quasi nicht belegen könntest, dass du evtl. noch
zusätzlich für weitere Kunden tätig sein könntest. Bzw. würde das bei normalen Arbeitszeiten schwer nachvollziehbar sein.

Die Konstellationen innerhalb vom Freelancer-Dasein können gerne mal
seltsame Verhältnismäßigkeiten annehmen.
Hier könnte man wohl in umgekehrterweise sagen: Die Menge macht das Gift. :D
 
Da die Frage ja ziemlich ausdiskutiert ist, hänge ich mich mal dran und frage:

Wie ist denn die Interessenslage, Scheinselbstständigkeit aufzudecken?
 
Eigentlich soll die Regelung einer Ausbeutung durch Arbeitgeber vorbeugen – sich also zugunsten des Scheinselbstständigen auswirken.

Insofern braucht man nicht befürchten, dass sich da irgendwer allzusehr für interessiert ;)
 
...
Insofern braucht man nicht befürchten, dass sich da irgendwer allzusehr für interessiert ;)

Hallo ??

Schon mal was von gesetzlicher Sozialversicherung und deren Prüfungen/Fahndern gehört ?

Die interessieren sich aber ganz erheblich dafür, ob ihnen ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, indem er einen Arbeitnehmer (unberechtigterweise) zum "Auftragnehmer" deklariert.
 
Man darf maximal 5/6 des gesamten Jahres für ein und denselben Arbeitgeber/Auftraggeber tätig sein. Sprich, als Handwerker als Sub für eine andere Handwerksfirma maximal 10 Monate pro Jahr. Den Rest was anderes suchen, sonst wird davon ausgegangen, man sei nur "Scheinselbstständig".

Zahlen und Aussage habe ich erst gestern aus dem direkten Freundeskreis erfahren, da hat sich gerade jemand selbstständig gemacht.
 
Man darf maximal 5/6 des gesamten Jahres für ein und denselben Arbeitgeber/Auftraggeber tätig sein. Sprich, als Handwerker als Sub für eine andere Handwerksfirma maximal 10 Monate pro Jahr. Den Rest was anderes suchen, sonst wird davon ausgegangen, man sei nur "Scheinselbstständig".

Das steht wo?

Alex
 
Wie machen das die ganzen kleinen Sub-Fuhrunternehmer die z.B. für DPD, GLS, etc. fahren..?
 
hätten die Unternehmer es nicht so bunt getrieben, wäre es nicht zu den strengen Regeln der Scheinselbständigkeit gekommen.

Beispiel: Ein Restaurant beschäftigt keine Kellner mehr, sondern schließt mit diesen nur noch „Kaufverträge“: Die Kellner „kaufen“ in der Küche das vom Gast bestellte Gericht und „verkaufen“ es ihm dann zu dem in der Karte angegeben Preis. Da die „Käufer“ über Art und Ort (und meistens auch über die Zeit) der Arbeitsleistung nicht frei bestimmen können, keinen Einfluss auf die Preisgestaltung gegenüber den Kunden haben und ihre Dienste in Person verrichten müssen, bleiben sie Arbeitnehmer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit
 
hätten die Unternehmer es nicht so bunt getrieben, wäre es nicht zu den strengen Regeln der Scheinselbständigkeit gekommen.

Das stimmt. Aber die Regeln waren für einige Bereiche doch zu hart, und sind daher ja auch geändert worden.

Es gibt di von Dir beschriebenen, wirklich scheinselbstständigen, die tatsächlich ausgebeutet werden und geschützt werden müssen. Es gibt aber auch -- gerade in der IT -- Leute, die sehr gut auf sich selbst aufpassen können, und bei denen von Ausbeutung keine Rede sein kann.

Alex
 
hätten die Unternehmer es nicht so bunt getrieben, wäre es nicht zu den strengen Regeln der Scheinselbständigkeit gekommen....[/url]
Ich habe da allerdings auch die Bürokraten unter Wind, die für jeden Mist irgendwelche Regelungen (er)finden, um ihre Existenzberechtigung zu untermauern.
 
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Ich habe da allerdings auch die Bürokraten unter Wind, die für jeden Mist irgendwelche Regelungen (er)finden, um ihre Existenzberechtigung zu untermauern.

Das ist schon richtig:

Unternehmer sind mit viel bürokratischen Mist konfrontiert und werden dann leider aus reiner Notwehr zu kreativ....
 
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