Aaargghhh..Mein iPod Video regt mich auf!

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MagicBenny schrieb:
Also normalerweise ist es ja sogar so, dass Du, wenn der DHL Mann Dir Dein Zeugs bringt ihn wartenlassen müsstest und das Paket auspacken, den Inhalt auf äussere Mängel und sogar auf Funktion testen müsstest. Dann, wenn alles in Ordnung ist, kannst Du ihn wegschicken und eigentlich MUSS er auch warten, weil erst wenn Du das gemacht hast gilt die Ware als zugestellt und geprüft. Zumindest gegenüber dem Händler (Versender) wenn Du das nicht tust, dann ist das zwar für den DHL Mann prima, aber Du hast mit der Annahme quasi bestätigt, dass die Ware ok ist. Wenns dann später ärger gibt, dann könnte der Versender immer erstmal argumentieren und sagen "Aber Sie hatten doch die Möglichkeit die Ware vor der Annahme zu prüfen!".

Ich weiss, macht keine Sau, ich mach das auch nicht, auch nicht wenn ich hier im Büro Server usw. annehme, weil mich der UPS/DHL what ever Mann dafür töten würde, aber prinzipiell müsste man es so machen. In den meisten Fällen läufts ja nachher meist eh auf Kulanz. Aber manchmal eben doch nicht.

Gruss
Renner

Du hast leider nicht gut genug in der Schule aufgepasst...

Rechtsvorgabe:

Warenannahme von Privat- und Geschäftsleuten:

Bei der Lieferung der Ware hat der Empfänger die Pflicht und das Recht, eine SOFORTIGE Warenprüfung vorzunehmen. Diese beschränkt sich aus Zeitgründen bei verpackter Ware auf die Kontrolle der Verpackung auf sichtbare chäden, die meist durch den Transport vorkommen.

Nach dieser Prüfung und Annahme der Ware durch Unterschrift bzw/und Bezahlung hat der Empfänger Recht/Pflicht auf eine UNVERZÜGLICHE Prüfung der Ware (der Zusteller ist NICHT mehr da), diese hat in ANGEMESSENER Zeit nach Zustellung und bei Lagerhaltung VOR Einlagerung zu erfolgen.

Bei Beschädigung der Verpackung hat eine Tatbestandsaufnahme stattzufinden, bei Feststellen während der unverzüglichen Prüfung nennt man das das Recht auf eine Mängelrüge gegen den Lieferer.

Übrigens wirst Du eine Nachnahmesendung erst nach Aushändigung des Betrages öffnen dürfen, danach ist das Verweigern der Annahme sehr schwer. Das Öffnen vor Bezahlung ist KULANZ des Zustellers!

Hier liegst Du also völlig daneben, kann Dir Ausschnitte aus Fachnüchern mit Gesetzesauszügen gerne zufaxen...

Aber darum ging es nicht - ich hatte Dir abschliessend auch eine andere Frage gestellt...

Denn Du kannst mir sagen was du willst:

Wenn du in den Laden gehst und suchst Dir en TFT aus, und das hat nach dem auspacken und Vorführen einen Fehler und Du willst es nicht und nimmst dann das nächste aus em regal und wieder und das nächste... sag mir malö was der Händler damit macht?

Da man an den Dingern gerade mal 20€ netto hat, wenn es gut läuft, KANN der die Dinger gar net gebraucht verkaufen oder als Ausstellungsstück, denn dann macht der alleine an Dir schon 50€ Miese...
 
irata schrieb:
Ups, der Höchstbieter renalesen (0) gehört wohl zu ihm selbst, hat auch schon in seiner letzten Auktion mitgeboten...

Jetzt ist es ein Fall für Ebay....:)
Der oder die "renalesen" bin nicht ich. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber ich werde mich mal mit eBay in Verbindung setzen, dass die den löschen. Der bietet immer auf meine Auktionen und hat es ja auch wieder bei diesem jetzt gemacht. Auf jeden Fall, hast du es jetzt eBay gemeldet? Das muss ich wissen, damit ich mich auch mit ihnen in Verbindung setzen kann.
 
Ich hatte es eBay gemeldet, mit dem Verweis auf den Thread. Kam aber noch keine Antwort.
 
Appler91 schrieb:
Der oder die "renalesen" bin nicht ich. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber ich werde mich mal mit eBay in Verbindung setzen, dass die den löschen. Der bietet immer auf meine Auktionen und hat es ja auch wieder bei diesem jetzt gemacht. Auf jeden Fall, hast du es jetzt eBay gemeldet? Das muss ich wissen, damit ich mich auch mit ihnen in Verbindung setzen kann.

Sorry, ist aber das naheliegenste.....:rolleyes:

Du kannst als Verkäufer Bieter selbst sperren.
 
Hi,

Mal eine grundlegende Frage:

Wenn Apple Angibt das eine bestimmte Zahl toter Pixel in der Tolleranz liegt und "normal" sein, d.h. wenn sich nichts dagegen tun lässt und man auch kein neues Gerät bekommt.

Dann ist dieser Zustand ja "Normal" laut definition des Herstellers.

Genau genommen müsste man dann als Verkäufer NICHT daraufhinweisen !

(sonst müsste Apple ja auch gleich darauf hinweisen im Store !!!)

Apple darf also ein Gerät mit Mängeln verkaufen und sich weigern es umzutauschen mit der Begründung die Pixelfehler lägen in der Tolleranz, ein Privatverkäufer soll aber dann extra darauf hinweisen müssen ???

Sind wir Kunden da immer die Deppen oder wie ?

Ich würde mir halt so helfen, das ich innerhalb der ersten 14 Tage zurückschicke damit mir sowas nicht passiert, aber das ändet an der Grundsatzfrage nichts.

Grüße,

Flo
 
irata schrieb:
Sorry, ist aber das naheliegenste.....:rolleyes:

Du kannst als Verkäufer Bieter selbst sperren.
Echt? Dann werde ich das mal versuche. Hast du es denn eBay gemeldet?
Und was droht mir jetzt? So ein Mist. Ein Pixel führt zu so einem Mist. Naja, ich bins ja selber schuld.
 
Hallo,

ich glaube Dir leider in keinster Weise. Erst schreibst Du was von vier Pixeln. Dann bist Du dumm genug, es hier zu beschreiben und dann bei ebay reinzustellen. Und da man 18 sein muss, sollte man wissen, dass es sich dabei um Betrug handelt. Schließlich bist Du selbst sauer auf das Produkt.

Jetzt ist es plötzlich nur noch ein Pixel in einer Ecke, der auch noch schlecht zu sehen ist. Aber verkaufen möchtest Du es trotzdem?! Und dass Du einen iPod besitzen möchtest, beschreibst Du ja in einem Beitrag.

Nene.
 
MacBook2G schrieb:
Du hast leider nicht gut genug in der Schule aufgepasst...

Rechtsvorgabe:

Warenannahme von Privat- und Geschäftsleuten:


Aber darum ging es nicht - ich hatte Dir abschliessend auch eine andere Frage gestellt...

Denn Du kannst mir sagen was du willst:

Wenn du in den Laden gehst und suchst Dir en TFT aus, und das hat nach dem auspacken und Vorführen einen Fehler und Du willst es nicht und nimmst dann das nächste aus em regal und wieder und das nächste... sag mir malö was der Händler damit macht?

Da man an den Dingern gerade mal 20€ netto hat, wenn es gut läuft, KANN der die Dinger gar net gebraucht verkaufen oder als Ausstellungsstück, denn dann macht der alleine an Dir schon 50€ Miese...

Also zu den Rechtsvorschriften. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Aber als ich zur Berufschule gegangen bin wurde das etwas anders dargestellt. Entweder ist es schon lange her und es hat sich etwas geändert oder die Lehrer wussten damals selber nicht wovon sie reden ;) Brauchst mir nix faxen.

2. sicher werden das nicht alle Händler machen, aber wenn irgendjemand ernsthaft etwas verkaufen will, dann wird er damit kein Problem haben, wenn er von seiner Ware und der Qualität der Ware überzeugt ist sollte es doch für ihn auch kein Problem sein mir die Ware vorzuführen.

Vielleicht sind TFTs auch kein gutes Beispiel, weil man die entweder Online bestellt oder manche ja auch im MediaMarkt etc. kaufen. Die finden das sicher nicht cool wenn man eine Kiste nach der anderen aufmacht.

Aber als ich mein iBook kaufte hatte der Händler kein Problem damit mir zunächst vorzuführen, dass das iBook auch in einwandfreiem Zustand ist. Er hatte ja quasi auch das Risiko, dass das Ding nicht ganz in Ordnung ist und er noch eine Kiste hätte aufmachen müssen.

Gruss
Benny
 
Sym schrieb:
Hallo,

ich glaube Dir leider in keinster Weise. Erst schreibst Du was von vier Pixeln. Dann bist Du dumm genug, es hier zu beschreiben und dann bei ebay reinzustellen. Und da man 18 sein muss, sollte man wissen, dass es sich dabei um Betrug handelt. Schließlich bist Du selbst sauer auf das Produkt.

Jetzt ist es plötzlich nur noch ein Pixel in einer Ecke, der auch noch schlecht zu sehen ist. Aber verkaufen möchtest Du es trotzdem?! Und dass Du einen iPod besitzen möchtest, beschreibst Du ja in einem Beitrag.

Nene.

Geht mir irgendwie ähnlich. Klingt alles sehr an den Haaren herbei gezogen.

Gruss
Benny
 
Flooo schrieb:
Hi,

Mal eine grundlegende Frage:

Wenn Apple Angibt das eine bestimmte Zahl toter Pixel in der Tolleranz liegt und "normal" sein, d.h. wenn sich nichts dagegen tun lässt und man auch kein neues Gerät bekommt.

Dann ist dieser Zustand ja "Normal" laut definition des Herstellers.

Genau genommen müsste man dann als Verkäufer NICHT daraufhinweisen !

(sonst müsste Apple ja auch gleich darauf hinweisen im Store !!!)

Apple darf also ein Gerät mit Mängeln verkaufen und sich weigern es umzutauschen mit der Begründung die Pixelfehler lägen in der Tolleranz, ein Privatverkäufer soll aber dann extra darauf hinweisen müssen ???

Sind wir Kunden da immer die Deppen oder wie ?

Ich würde mir halt so helfen, das ich innerhalb der ersten 14 Tage zurückschicke damit mir sowas nicht passiert, aber das ändet an der Grundsatzfrage nichts.

Grüße,

Flo

Wie es bei Apple ist weiß ich nicht, bei TFT Herstellern gibt es - wie bereits hier geschrieben - dies Pixelfehlerklassen, ich glaube auch beim Macbook etc. ist ein Pixelfehler kein Grund zum Umtausch oder zur Wandlung ...

Zu den anderen Dingen die Du schreibst eine Frage:

Wenn Du als Endkunde nicht bei fast allen Produkten der Betatester bist - der für unvfertige Produkte auch immer brav sau viel Geld bezahlt - wöfür gibt es denn dann Updates von Steuergeräten, Treiber und Firmware Updates, hunderte Handyupdates pro Gerät und und und ?

Einfach zu beantworten:

Fehlerbeseitigung lässt sich unter dem Wort "Update" und "neue Funktionen" sehr einfach an den zahlenden Kunden verkaufen...

Und es leider so -

klar gibt es Performance Zugewinne und auch neue Features, generell werden aber (BIOS, Firmware) in erster Linie Probleme behoben...
 
MagicBenny schrieb:
Also zu den Rechtsvorschriften. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Aber als ich zur Berufschule gegangen bin wurde das etwas anders dargestellt. Entweder ist es schon lange her und es hat sich etwas geändert oder die Lehrer wussten damals selber nicht wovon sie reden ;) Brauchst mir nix faxen.

2. sicher werden das nicht alle Händler machen, aber wenn irgendjemand ernsthaft etwas verkaufen will, dann wird er damit kein Problem haben, wenn er von seiner Ware und der Qualität der Ware überzeugt ist sollte es doch für ihn auch kein Problem sein mir die Ware vorzuführen.

Vielleicht sind TFTs auch kein gutes Beispiel, weil man die entweder Online bestellt oder manche ja auch im MediaMarkt etc. kaufen. Die finden das sicher nicht cool wenn man eine Kiste nach der anderen aufmacht.

Aber als ich mein iBook kaufte hatte der Händler kein Problem damit mir zunächst vorzuführen, dass das iBook auch in einwandfreiem Zustand ist. Er hatte ja quasi auch das Risiko, dass das Ding nicht ganz in Ordnung ist und er noch eine Kiste hätte aufmachen müssen.

Gruss
Benny

Ich verstehe, was Du meinst - und ich glaube auch dass Du verstehst weas ich meine...

Das mit dem iBook verstehe ich voll und ganz - auch mit einem TFT, leider gibt es diese Fehler und wenn man betroffen ist, ärgert man sich auch darüber - logisch!

Hatte ich auch schon oft genug...

Leider wird der "Pixelfehler" auf dem Rücken des Verkäufers ausgebadet und nicht auf dem des Herstellers - das finde ich Schade!

Denn wenn ich dich als Händler ein TFT von BenQ empfehle - weil ich das gut finde - und es hat nen Pixelfehler oder zwei und Du nimmst es net, muss ich es jemandem andren verkaufen - denn BenQ nimmt das von mir nemme zurück.

Und da ist für mich schon was falsch!
 
Appler91 schrieb:
Heute habe ich entdeckt, dass auf meinem "neuen" wieder 4 tote sind. Wie kann ich das ohne Telefonsupport lösen, dass die mir direkt ein Austauschgerät auf den Weg schicken, ohne erst meinen zzu bekommen?
Appler91 schrieb:
Ach, ich glaube, ich verkaufe den einfach bei eBay und hole mir nen neuen im Laden, oder warte auf den G6. obwohl, eigentlich sieht der U2 iPod auch geil aus!
Appler91 schrieb:
Mal sehen.
Ich habe meinen iPod Video 30GB weiß mit Brando-Schutzfolie, Echtledertasche und neuem, ungebrauchtem Cameraconnector bei eBay reingesetzt.

Was würdet ihr da maximal für ausgeben?

Keine Kratzer natürlich.
Appler91 schrieb:
Appler91 schrieb:
Also, um dem ganzen Spuk hier mal ein Ende zu setzen!
Ich habe mir gestern Abend nochmal ein schwarzes Photo draufgespielt und das Display vorher geputzt. Dann habe ich ganz oben links ein weißes Pixel gesehen. Ich dachte, dass dies kein Grund ist, es als nicht Top-Zustand zu bezeichnen. Ich wollte es jetzt ändern, es geht aber nicht! Bei eBay "Artikel überarbeiten" kann ich die Artikelbezeichnung nicht mehr ändern. Woran kann das liegen?
Appler91 schrieb:
Das Teil ist ja nur mit ner Lupe auf schwarzem Hintergrund weiß zu sehen.
Junge, junge - wers glaubt, wird selig.
Hältst Du uns eigentlich für total bescheuert?

Dein Name fällt irgendwie recht häufig auf, in letzter Zeit. Wie alt bist Du, wenn ich fragen darf?
 
Ich mache hier zu. Hoffen wir mal dass niemand auf den Schwindel reinfällt.

Zu Apple und Pixelfehlern: Die Apple Mitarbeiter haben seit ca. einem Jahr die strikte Anweisung jede Reklamation wegen Pixelfehler anzuerkennen. Ich hatte da mal einen Link, den ich aber leider gerade nicht finde.
 
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