3maliger Fehler an einem MacBook = Tausch??

_la3mmchen_

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Hallo,

ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich hier einer zufällig damit aus (oder stellt sich cleverer an bei der Suche danach).

Und zwar gehts um mein MacBook. Ich habe es jetzt circa ein 3/4 Jahr (also ein Gerät der allerersten Generation [direkt aus den USA mitgebracht]).
Nun zu seiner Geschichte und dem Grund meiner Frage:
* Zuerst wurde es mit einem RandomShutdown-Syndrom repariert ( dauerte 4 Wochen, aber das tut ja nichts zu sache :mad: )
* dann wurde das TopCase wegen Verfärbungen getauscht.
* morgen wird das CD-Laufwerk getauscht, weil es keine CD's mehr liest..

Nun meine Frage: Kann ich in diesem Fall, nach der 3ten Reparatur, nicht schon auf einen Tausch des Gerätes bestehen? Ich meine sowas gibt es doch, habe aber bisher noch nicht wirklich was gefunden, womit ich meinen Anspruch durchbringen kann und der AppleServiceProvider hat mir erklärt, dass die morgige Reparatur noch über mich ergehen lassen muss und es erst beim nächsten Defekt getauscht wird....
(gut, nicht dass es mir daran mangelt [Probleme mit dem Mini-DVI-Ausgang, Akku is nur noch bei 60%, fehlerhaftes Powermanagement], aber das sind alles so "weiche" Faktoren, die ich noch nicht zu 100% nachstellen kann)

Ich will nur noch schnell klarstellen, dass es mir nicht darum geht hier Apple schlecht zu machen bzw. über den Tisch zu ziehen, aber ich kann es absehen bis der 4te Fehler passiert, mein Problem ist, dass ich in drei Wochen damit anfangen will meine Diplomarbeit zu schreiben und ich nicht unbedingt auf das MacBook verzichten will [ich will es nur gegen ein fehlerfreies Gerät getauscht bekommen]...Naja, vielleicht könnt ihr mich ein bisschen verstehe ;-)

Danke schonmal fürs Lesens meiner Story, ist ein bisschen ausführlicher geworden, aber wie gesagt, vielleicht kennt sich jemand damit ja aus.

Lg,
Alex
 
Der Gewährleister hat Anspruch auf Nachbesserung, das mußt ihm schon zugestehen. Wenn er vorher tauscht, dann nur auf Kulanz. Grunds#ätzlich sollte man in so einem Fall ohnehin eine Einigung suchen. Ob nämlich deutsches Gewährleistungsrecht für ein in USA gekauftes Book gilt, wage ich zu bezweifeln.
 
Also: Prinzipiell steht dir eine Wandlung nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zu. Aber die Frage ist, ob es sich dabei um das selbige Probelm handeln muss.
Hast Du mit Apple schon Kontakt aufgenommen ? Berichte die Fehlerliste an Apple und versuche zu verhandeln.
Hast Du eigentlich ne Apple Care ?
 
Anspruch auf Umtausch hat man laut BGB nur, wenn derselbe Fehler immer wieder auftritt - trotz Reparatur. Wenn es jedesmal ein anderer Fehler ist, hast rechtlich gesehen keinen Anspruch. (Hab den genauen § leider nicht im Kopf)

Dann kannst du höchstens auf Kulanz des Händlers hoffen...
 
wegus schrieb:
Der Gewährleister hat Anspruch auf Nachbesserung, das mußt ihm schon zugestehen. Wenn er vorher tauscht, dann nur auf Kulanz. Grunds#ätzlich sollte man in so einem Fall ohnehin eine Einigung suchen. Ob nämlich deutsches Gewährleistungsrecht für ein in USA gekauftes Book gilt, wage ich zu bezweifeln.

Apple macht aber doch Werbung mit ihrem weltweit Service auch innerhalb des ersten Jahres. Meine Geräte , die ich hier in USA erworben habe , sind auch alle in Deutschland problemlos registriert.
 
also ich hab grad ein bisschen im BGB gestöbert...

wirklich was mit der Regelung mit Tauschen bei 3 Fehlern hab ich noch ned gefunden...

@TBLINE67 : Ne, hab keine AppleCare, bin ja noch in meinem ersten Jahr ;)
 
Das wird wahrscheinlich genauso sein, wie bei den anderen Produkten. Wenn bei einem PKW z.B. der Anlasser kaputt geht, drei Wochen später ist das Radlager hinten defekt und wieder drei Wochen später geht der Fensterheber vorne nicht mehr. Meins du, dir steht jetzt ein neues Auto zu?

Wenn eine Werkstatt es nicht schafft, einen Fehler nach dreimaligen Versuch, der Fehler zu beheben, kannst du es wandeln. Vielleicht ist Apple da ja anders eingestellt.

und wech, der bono
 
Bevor hier noch mehr Ahnungslose Schaden anrichten..........

BGB §440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

..............Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen............
 
Tink schrieb:
Anspruch auf Umtausch hat man laut BGB nur, wenn derselbe Fehler immer wieder auftritt - trotz Reparatur. Wenn es jedesmal ein anderer Fehler ist, hast rechtlich gesehen keinen Anspruch. (Hab den genauen § leider nicht im Kopf)

Dann kannst du höchstens auf Kulanz des Händlers hoffen...

es muss nicht derselbe Fehler sein, das ist doch unlogisch (der wurde ja schon bei der ersten Reparatur behoben) - Tauschanspruch besteht nach zweimaligen Reparaturversuchen, wenn dann das Gerät immer noch nicht ohne Fehler arbeitet (was man bei einem neuen Gerät wohl erwarten darf) - dabei hat der Käufer die Wahl:

erneute Reparatur

Tausch gegen ein neues

Geld zurück
 
BonoVox schrieb:
Das wird wahrscheinlich genauso sein, wie bei den anderen Produkten. Wenn bei einem PKW z.B. der Anlasser kaputt geht, drei Wochen später ist das Radlager hinten defekt und wieder drei Wochen später geht der Fensterheber vorne nicht mehr. Meins du, dir steht jetzt ein neues Auto zu?

Wenn eine Werkstatt es nicht schafft, einen Fehler nach dreimaligen Versuch, der Fehler zu beheben, kannst du es wandeln. Vielleicht ist Apple da ja anders eingestellt.

und wech, der bono

Rein logisch hast du jetzt Anspruch auf ein neues Auto, das ganze Auto ist ja dann nur Schrott (es gilt übrigens nur für NEUWARE) - es kann doch wohl nicht sein, daß bei einem niegelnagelneuen Auto ständig was kaputt ist. (Vielleicht gibt es bei Autos Ausnahme Regelungen - da bin ich mir nicht sicher)

Auf die Frage: Meinst du, dir steht ein neues Auto zu?
Antwort: JA, DENN ICH HAB EIN NEUES AUTO GEKAUFT !!!

edit: Tipp an l3mmchen:

Wenn möglich, würde ich es gegen ein neues 2 GHz - Modell tauschen (evtl. Ausgleich draufzahlen) oder Geld zurück und dann neues im Apple-Store bestellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke mal für die Hilfe..
morgen lass ich erstmal das Laufwerk noch tauschen und am Mittwoch häng ich mich mal in die Hotline ;)
 
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