21% Mehrwertsteuer beim Onlinekauf?

Könnte sein, das Irland der Grund ist. Hier sind 21 % und Apple hat doch in Irland seine Europadependence.

Das finde ich aber doch mal interessant. Man zahlt die Mwst aus dem Land, aus der es kommt - nicht wo man kauft ? Das sollte man mal näher untersuchen - das halte ich für nicht korrekt, da ein Kunde ja nicht sieht, wo der Server beheimatet ist von wo die Software kommt.

Auf der Rechnung muss dann stehen, das Du Dein geschäft mit Apple Irland gemacht hast. Bei Apple Deutschland kann etwas nicht stimmen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer#Internationaler_Vergleich
 
ollo schrieb:
Mir geht es hier nicht um ein paar Cent...

Du zahlst doch keinen Cent mehr. Pro kostet 30 Euro - was hast Du bezahlt? 30 Euro!
 
Ollo, wenn du es geschäftlich gekauft hast, ist es doch um so besser. Dann bekommst du doch auch mehr vom Finanzamt zurück. :)
 
heldausberlin schrieb:
Ollo, wenn du es geschäftlich gekauft hast, ist es doch um so besser. Dann bekommst du doch auch mehr vom Finanzamt zurück. :)
Aber er kann doch hier nicht die 21 Prozent geltend machen.
 
quomodonam schrieb:
Aber er kann doch hier nicht die 21 Prozent geltend machen.
Wieso nicht? Er kann doch nur die MWSt. absetzen, die auch berechnet wurde.
Ansonsten kann das doch nicht rechtens sein. Apple muss die Vorsteuer doch auch ans Finanzamt abliefern. Da kann Apple doch keine 5% einbehalten.
 
quomodonam schrieb:
Aber er kann doch hier nicht die 21 Prozent geltend machen.

Na da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn er in einem anderen Land (Irland) mehr Steuern bezahlt hat kann er sich das bestimmt entsprechend vergüten lassen.
 
Wie ich oben bereits geschrieben habe:
Mir geht und ging es nicht um das Geld...

Ich fand einzig und allein die Frage interessant, wann und wie und wo welche Mehrwertsteuer erhoben wird. Ich fange ja auch nicht plötzlich an, meinen Kunden Rechnungen mit 25% MwSt. zu stellen....

Habe gerade mit Apple gesprochen:
Sie sagen, die Rechnung ist korrekt.
Das Vertriebscenter Europa sitzt in Irland und dort gelten 21%
(Ist auf der Rechnung aber nicht angegeben)
 
Es müsste nach folgendem System funktionieren und damit eben nicht funktionieren: (So weit ich zu wissen glaube *schraub*) Kauft ihr euch zum Beispiel eine Batterie in Frankreich, dann könnt ihr zwar die Rechnung für die Ausgaben einreichen, aber nicht die Mehrwehrtsteuer, die ja an Frankreich gezahlt wurde, vom deutschen Finanzamt zurückverlangen.
 
ollo schrieb:
Ich fange ja auch nicht plötzlich an, meinen Kunden Rechnungen mit 25% MwSt. zu stellen....

Wenn in dem Land in dem Dein Geschäft tätig ist 25% gelten wirst Du dass dort sicher tun.
 
quomodonam schrieb:
Es müsste nach folgendem System funktionieren und damit eben nicht funktionieren: (So weit ich zu wissen glaube *schraub*) Kauft ihr euch zum Beispiel eine Batterie in Frankreich, dann könnt ihr zwar die Rechnung für die Ausgaben einreichen, aber nicht die Mehrwehrtsteuer, die ja an Frankreich gezahlt wurde, vom deutschen Finanzamt zurückverlangen.

Deswegen gibt es in jedem Geschäft diese TaxFree Zettel und Prospekte. Da kannst Du dann am Zoll die Mwtst zurück bekommen.
 
quomodonam schrieb:
Es müsste nach folgendem System funktionieren und damit eben nicht funktionieren: (So weit ich zu wissen glaube *schraub*) Kauft ihr euch zum Beispiel eine Batterie in Frankreich, dann könnt ihr zwar die Rechnung für die Ausgaben einreichen, aber nicht die Mehrwehrtsteuer, die ja an Frankreich gezahlt wurde, vom deutschen Finanzamt zurückverlangen.
Wenn das so wäre, könnte man ja gar keine Apple-HW steuerlich absetzen. Die Rechnung ist ja nie aus Deutschland. :kopfkratz:
 
Alles falsch. Fast.
Es gilt innerhalb der EU für innergemeinschaftlichen Erwerb das Bestimmungslandprinzip. Die Ware wird in dem Land versteuert, in die es geliefert wurde bzw. wo die Ware den gewerblichen Erwerber erreicht.
Wenn ich bspw. in Frankreich etwas mit 20,x-Pronzent Steuer kaufe, dann kann ich die Steuer von F zurück verlangen, muss sie aber in Deutschland natürlich mit 16% oder 7% versteuern.

Amazon.fr macht es daher genau richtig wenn ich aus D dort etwas bestelle (mehrfach aus eigener Erfahrung erprobt): Der auf amazon.fr ausgewiesene französische Bruttopreis (inkl. der höheren Steuer) wird auf einen Nettobetrag umgerechnet und darauf werden 16% erhoben. Daher ist dann, wenn die Ware ankommt, auf der beiliegenden Rechnung regelmäßig etwas billiger als auf der Webseite ausgewiesen.

Nachtrag und Korrektur: Das Bestimmungslandprinzip wie dargestellt gilt nur bei gewerblichem Warenerwerb. Danach müssen Unternehmer und andere Erwerbssteuerpflichtige ihre Warenkäufe in anderen EU-Ländern nicht mehr an der Grenze anmelden, sondern sie müssen diese im Rahmen ihrer üblichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ihrem Finanzamt erklären.
Für Privatleute gilt das Ursprungslandprinzip. Die Belastung bleibt mit der am Ort des Erwerbs bezahlten Umsatzsteuer definitiv.

Nachtrag II: Bei Versandhandel gelten umsatzsteuerlich abweichende Regelungen. Fernverkäufe liegen vor, wenn der Lieferort im Land des Abnehmers liegt. (Versandhandel liegt vor, wenn der Lieferort im Absendeland liegt.)
Bei Fernverkäufen gilt das Bestimmungslandprinzip, wenn das liefernde Unternehmen die jährliche Lieferschwelle in das Empfängerland überschreitet. Bei Unterschreiten der Lieferschwelle gilt das Ursprungslandprinzip.
Die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten liegen auf der Hand.
 
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Re

So ist es wie oben beschreiben.Nur wird ihm das realtiv wenig nützen denn die ausländische Vorsteuer müsste er in Irland gelten machen.Deshalb wurde ja die UST-ID eingeführt.Hätte Apple ihm die Möglichkeiten gebenen seine UST ID ein zugeben hätte er auch eine Nettorechnung erhalten und könnte die 16 % Mwst. auf seiner Umsatzsteuervoranmeldung ausweisen und im gleichen zuge als Vorsteuer wieder abziehen.Insofern sind Einkäufe in der EU teilweise günstiger nur braucht man dafür die Nettorechung.

Das Prinzip kennt man von den EU Wagen.(z.b Dännemark hat sehr hohe Steuern und deshalb ist der Grundpreis schon wesentlich geringer als hier in DE).
 
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