14 tägiges Umtauschrecht Frage?!

a_morgen schrieb:
Das Versanddatum gilt zwar als Kaufdatum,
allerdings hat man ab Liefertag 14 Tage Zeit zur Rückgabe . Alles andere würde ja keinen Sinn machen: dann könnte ja jeder Versandhändler einfach die gesetzliche Rückgabefrist umgehen, indem er einfach ein "langsames" Transportunternehmen beauftragt, dass dann 14 Tage braucht, um die Ware auszuliefern.

So stellt man sich es vor und so sollte es auch sein, aber ist es so in der Praxis und kann man es im Gesetzestext nachlesen, kann es nicht finden.

Bei Apple finde ich diese Angabe nicht:
http://store.apple.com/Catalog/de/Images/salespolicies_consumer.html
 
Thorne^ schrieb:
So stellt man sich es vor und so sollte es auch sein, aber ist es so in der Praxis und kann man es im Gesetzestext nachlesen, kann es nicht finden.

Bei Apple finde ich diese Angabe nicht:
http://store.apple.com/Catalog/de/Images/salespolicies_consumer.html

Ja, kann man:

Zum Thema Gewährleistungszeitraum in § 438 BGB:
(2) Die Verjährung [der Gewährleistungsansprüche] beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

Zum Thema Widerruf bei Fernabsatzverträgen in § 312d BGB:
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
 
Bei Apple ist es auch so,
ich kaspere im Moment auch mit denen rum wegen einer Rückgabe.
 
Um das BGB nun vollständig und mit Klicki-Bunti-Links zu zitieren:

Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 1 Begründung, Inhalt und Beendigung
Untertitel 2 Besondere Vertriebsformen
§ 312d
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, ...

Titel 5 Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
Untertitel 2 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen *)
§ 355
(1) ... Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(3) ... Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

§ 356
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. ...

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache ... ausgeübt werden. ...

In § 312 d ist übrigens auch abschließend beschrieben, in welchen Fällen das Rückgabe / Widerrufsrecht erlisch bzw. nicht besteht. Und da ist das Einschalten eines Computers nicht genannt. Die Rücknahme von Software ist ausdrücklich vorgesehen, außer wenn die Verpackung geöffnet wurde. Da die Inbetriebnahme des Rechners ohne das "Entsiegeln" der Software möglich ist, liegt die Fa. Thomann in ihrer recht freien Interpretation des BGB ziemlich falsch.

§ 312 d
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
...
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
...
 
Thema Rückgaberecht:
Ich habe das "alte" MBP bestellt. Habe es aber noch nicht bekommen. Jetzt sind die neuen schon draußen mit viel größeren Festplatten. Kann ich das noch umtauschen?
 
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