Wattschaf
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Doch, genau das tut es. Das Prinzip des Urheberrechts ist es, das Werk des Urhebers erstmal vor allem und jedem zu schützen. Mit diesem Werk darf erstmal gar nichts gemacht werden. Es darf nicht gedruckt/gepresst/veröffentlicht etc. werden.Incoming1983 schrieb:Dann belege das doch mal durch Gesetze. Das Urheberrechtsgesetz (auch das neue) schließt kein generelles Kopierverbot von DVDs ein.
Um was mit einem Werk zu machen, braucht man die verschiedenen Rechte, sonst verstößt man gegen das Urheberrecht.
D.h. es ist prinzipiell verboten, eine DVD zu kopieren. Von diesem Verbot gibt es allerdings Ausnahmen, für uns relevant ist die Privatkopie. § 53 UrhG gibt dir das Recht, unter den dort aufgeführten Bedinungen, Werke zu kopieren. Aber auch nicht alle.
Eine komplette oder nahezu komplette Kopie von Büchern oder Zeitschriften ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne Einwilligung des Berechtigten nicht erlaubt. (auch hier gibt's noch ein paar Ausnahmen).Auch Bücher und Zeitschriften dürften nach deiner Auffassung wohl für den Privatgebrauch nicht kopiert werden, was ebenfalls falsch ist.
Was CSS angeht, so hab ich davon keine Ahnung. Allerdings frag ich mich, was die denn verschlüsseln wollen, wie du ja sagst. Und warum sie es verschlüsseln wollen. Etwa deshalb, damit die DVD nicht kopiert werden kann?
Zumindest klingt es so, wenn ich diesen Satz lese:
"Die Absicht und der Zweck des Vertrags und von CSS waren, das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschütztem Material wie DVD-Filme zu verhindern", so DVD CCA-Anwalt Bill Coats. ".
Was ein Kopierschutz im Sinne des UrhG ist, ist noch nicht so ganz raus, das stimmt schon. Aber es wird sicher nicht funktionieren, dass man sich hinstellt und den Kopierschutz einfach anders nennt.
Deine Argumentation hier überzeugt mich nicht wirklich und zu sagen, Richter hätten allgemein wenig Sachverstand, find ich schon dreist. Zumal das mit widersprüchlichen Urteilen begründet wird.
Nachdem du bereits auch einige Beispiele angedeutet hast, möchte ich hier auch mal sagen, dass du vielleicht ebenso wie du es empfohlen hast, nicht alles aus "dubiosen Quellen" glauben solltest.
Dass du die offizielle Version des UrhG vertrittst, halte ich für ein Gerücht