Portraits von Schaustellern veröffentlichen?

bei privater Nutzung und nicht öffentlicher zur Schaustellung ist das egal.
Aber sobald es halt öffentlich wird, aus die Maus!
 
Aber sobald es halt öffentlich wird, aus die Maus!

So, ich gehe jetzt mal von meinen fotografischen Themen aus. Wenn ich das Portrait eines Jazzmusikers auf meiner Seite veröffentliche, ist das noch lange keine kommerzielle Verwendung. Würde ich allerdings aus meiner umfangreichen Sammlung, z.B. ein Buch machen und in den Handel bringen wollen, dann müsste ich natürlich um Freigabe bitten.
 
Das solltest du in jedem Fall abklären.

Weil ich selbst ab und an als Künstler unterwegs bin, kenne ich die andere Seite.

Sowas kann willkommene Werbung sein, in jedem Fall will ich aber darüber bestimmen können, wie ich wo zu sehen bin.

Denn letztlich ist das Kunstwerk der Akteur. Wenn du das verfremdest, hat der Künstler keinen Einfluss mehr darauf, ob seine Botschaft auch adäquat wiedergegeben wird.

Normalerweise sollte das kein Problem sein. Denn wie gesagt.. Publicity schadet nie. Dann wird der Künstler aber in der Regel sagen: Bitte mit Nennung des Namens o.ä.

Ich denke nicht, dass du Schwierigkeiten bekommst wenn du die Bilder veröffentlichst. Aber jeder Schaffende hat irgendein Interesse. Egal ob das jetzt finanziell ist oder nicht. Stell dir einfach vor, ich veröffentliche deine Bilder auf meinem Foto-Blog.

Da gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Ich packe es in die Kategorie "Tolle Bilder. Damit wärest du sicher einverstanden. Ist ja ein Lob für dich.
2. Ich schreibe einen Artikel wie man es richtig macht und nehme deine Bilder als schlechtes Beispiel. Wäre dir das auch noch recht?

Das meine ich mit Mitsprache bei der Verwendung. Und sowas kann man nur mit den entsprechenden Personen klären.

Und die Rechtslage ist bei der Veröffentlichung relativ klar.
 
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War es eine öffentliche Veranstaltung?
Wahrscheinlich gelten die Leute in diesem Falle als Personen des Zeitgeschehens und müssen eine Veröffentlichung dieser Fotos dulden (ähnlich wie Politiker oder Sportler in Ausübung ihrer Tätigkeit).

Es handelt sich hier um freigestellte Portraits von Personen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht solche des öffentlichen Lebens sind.
 
Allerdings.. Da fällt mir gerade noch was auf..

Natürlich landete dann auch etwas in ihrem Hut.

22 KunstUrHG sagt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.[..]

Das wäre durchaus zu würdigen.

Von den üblichen Ausnahmen
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
trifft jedenfalls keins zu. Es sei denn, du bist tatsächlich Fotokünstler (dann gilt 4.). So wie ich das verstehe geht es aber nur um den technischen Aspekt.

Eine weitere Überlegung wäre evtl. auch, ob die Personen tatsächlich erkennbar sind. Das ist nämlich auch Voraussetzung. Ist die Person als solche nicht erkennbar, darfst du auch veröffentlichen. Bei Portraits aber einigermaßen ausgeschlossen denke ich.

Aus meiner Sicht bleibt da tatsächlich nur die Entlohnung. Oder die Nachfrage.
 
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Und um die Sache noch zu verkomplizieren: ich gehe hier gar nicht mal von der Person aus - die im Kostüm steckt - von der "Gefahr" ausgeht...
Ich denke da eher an das Kunstkostüm selber, dem Schneider!

Ihr müsst echt mal mehr mit "Architekten mit Schal" zusammenarbeiten ;) ;)
 
Im Ausgangsposting des TE, steht da was von kommerzieller Verwendung? Nein!

Das Recht am eigenen Bild verlangt das Einverständnis der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, da steht auch nicht, ob das nur kommerziell ist oder privat.

@ cifera

Da siehst du doch selber, wie diffus das Thema wirklich ist. …

Um auf Nummer sicher zu gehen, dürftest du nur noch Bilder mit Personen
veröffentlichen, die alle eine schriftliche Veröffentlichungsfreigabe abgeben.
Mal ehrlich: wer macht das im öffentlichen Raum?
Am sichersten wäre es, überhaupt keine Personen abzulichten.
Und wenn zufällig ein Haus von einem berühmten Architekten zu sehen ist,
hast du auch in dem Fall eben Pech gehabt.

Natürlich ist es nicht einfach, deshalb sage ich ja auch nicht, dass man nach Gutdünken veröffentlichen kann. Aber es gibt ja trotzdem Punkte, an denen man sich orientieren kann. Übersichtsbild ohne ein Objekt/Person in den Vordergrund zustellen = ok, geschützes Objekt/Privatperson im Vordergrund = nicht ok/nachfragen, und so weiter, da muss niemand auf das Fotografieren verzichten aber die verschiedenen Rechte auch nicht ignorieren, weil es "zu kompliziert ist".
 
Das hat mich jetzt wirklich viel Zeit gekostet, aber ich habe die Jungs gefunden.

http://arttremondo.de/de/acts/Das Gartenvoelkchen/

Jetzt werde ich mal dort direkt Kontakt aufnehmen.

Vielen vielen Dank für Eure Mühe und die hilfreichen Antworten.


PS: Wenn man nun bei Youtube die tausenden Fotos von irgendwelchen Strassenkünstlern, also z.B. ein Jongleur auf dem Leicester Square, sieht, dann verletzen diese schon deutlich das Persönlichkeitsrecht, wenn der Jongleur Hauptelement des Videos ist?
Nur mal um diesen Sachverhalt für mich verständlicher auszudrücken.
 
Ich finde es schön wie enrsthaft Du daran gearbeitet hast die zu finden und klasse das es dann auch klappt.
das gibt 100 punkte auf der karmaliste.
Übrigens sehr putzig die truppe.
 
Das hat mich jetzt wirklich viel Zeit gekostet, aber ich habe die Jungs gefunden.

Schön! Gratuliere! Hat sich der Aufwand gelohnt.
Du kannst der Truppe auch anbieten, ein oder
mehrere Bilder aus deiner Arbeit zu verwenden.
Dann haben alle was davon.
 
Ja, klar. Habe schon geschrieben, dass ich die Fotos zur Ansicht zukommen lasse, wenn sie das wünschen und auch gerne zu mir verlinken können oder die Fotos unter Namensnennung nutzen dürfen.

Ich finde das immer toll, dass man mit Nett-Fragen kleine Kontakte aufbauen kann.
 
Ja, klar. Habe schon geschrieben, dass ich die Fotos zur Ansicht zukommen lasse, wenn sie das wünschen und auch gerne zu mir verlinken können oder die Fotos unter Namensnennung nutzen dürfen.

Ich finde das immer toll, dass man mit Nett-Fragen kleine Kontakte aufbauen kann.

Klasse, das ist die beste Lösung.

22 KunstUrHG sagt:

Von den üblichen Ausnahmen

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

trifft jedenfalls keins zu. Es sei denn, du bist tatsächlich Fotokünstler (dann gilt 4.).

Bist Du sicher, dass Punkt 3 nicht zutrifft?
Warum sollte er kein Fotokünstler sein? Ist dieser Begriff irgendwo gerichtsfest definiert?
 
Die Ausgangslage ist "eigentlich" eindeutig:

Die Fotografierten haben dem Foto nicht nur zugestimmt, sie haben gezielt posiert - das geschieht nicht ohne Einwilligung, da dürfte es "das Gemüse" schwer haben das Gegenteil zu beweisen.
Sie haben außerdem einen Obolus für das Foto erhalten, somit ist auch "eine Bezahlung" gegeben.

Streitpunkt bleibt, wie immer wenn es letztlich das liebe Geld geht, für eine freie "kommerzielle" Verwertung, sollte man besser eine Abtretungserklärung zur Verwertung haben. Rein mündlich geschlossene Verträge sind nun mal ein sehr beliebtes, juristisch unklares Feld, z.B. im Fall das die Aufnahmen über Mehrfachverwertung und Nachdruck etc. vielleicht mal "richtig viel Geld" einbringen. Streit kann es auch durchaus geben, wenn die gleichen Kostüme und Personen von einem zweiten Fotografen ebenfalls kommerziell genutzt werden wollen - es müssen also nicht einmal die Modelle selbst klagen, wenn schon andere die Verwertungsrechte haben.

Insofern stellt Nachfragen einfach eine "Risikominimierung " dar - aber es werden manchmal auch gültig geschlossene Verträge angefochten, insofern… ;)
 
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Aus meiner praktischen Erfahrung der Pressefotografie für Online-Galerien von Messen, Veranstaltungen, Parks usw. kann ich Dir folgendes sagen:
1. Sag den Leuten, was Du mit den Bildern vor hast. Ggf Visitenkarte mit Kontaktmöglichkeiten geben (ist dann gleich auch "Eigenwerbung")
2. Wer posiert, gibt Dir in der Regel auch die Zustimmung, habe noch nie gehört, dass es da Probleme gab.
3. Wenn das auf einem Privatgelände gemacht wurde, ist immer auch der Veranstalter/Eigentümer involviert.
4. Schieße Leute nie "aus dem Hinterhalt", da gibt es Zeitgenossen, die da echt nicht gut drauf können ( ich z.b. auch nicht). Verlangt die Situation, dass das "nötig" ist, um eine besondere Stimmung einzufangen, sprich die Leute hinterher auf ihre Zustimmung an und lösche ggf. das Bild, wenn sie das wünschen.
5. Wenn auf einer Veranstaltung (Presse-)fotografieren erlaubt ist, da die vom Veranstalter eingesetzten Maskottchen und Angestellten für Dich posieren, sehe ich da eigentlich kein Problem, ggf. vorher beim Veranstalter nachfragen (schriftlich oder Mail!)

Übrigens gibt es wirklich viele Probleme mit Privatgeländen, hörte kürzlich erst von einem Fall, dass z.B. Fotografieren und Veröffentlichen in U-Bahn-Stationen Probleme machten, weil Privatgelände von Stadt und/oder Verkehrsbetrieb. Personen sind oft sehr darauf bedacht, Dich zu informieren, wenn sie nicht fotografiert werden wollen, ich habe sogar schonmal beim "Panorama" über einen Biergarten einen Anpfiff von einem Gast kassiert, obwohl vom Veranstalter erlaubt. Den Leuten ist das oft sehr bewusst.

Meiner Einschätzung nach müssen Menschen heutzutage damit rechnen, dass ihre Bilder im Netz auftauchen. Wer da posiert oder sich aus der Nähe ablichten lässt, gibt wohl seine Einwilligung. Ansonsten halt Fragen, Fragen, Fragen und den Leuten das Bild direkt auf der Kamera zeigen. Das ist in der Regel ausreichend und die fotografierten haben das Gefühl, die Kontrolle zu behalten. Zudem freuen sie sich auch oft darüber, wenn sie später in Medien auftauchen und Du ihnen das natürlich besonders gelungene Foto zumailst o.ä.
 
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Danke für Deine Meinung Cren,

der Besitzer des Geländes hat schon vorgesorgt und Hinweisschilder aufgestellt, dass Fotografieren erlaubt ist, die Aussteller aber durchaus auch mit Hinweisschildern das Fotografieren verbieten können.

Das kann ich auch nachvollziehen, wenn ein Steinmetz seine Skulpturen schützen will.

Ich sehe mir gerne die Videos von digitalRev an. Der Moderator, ein amüsanter Bursche, Kai W., fotografiert in Hongkong u.a. auch Leute auf der Strasse. Alte Ömchen, die schwere Sackkarren die hügelige Strasse hochziehen, Obdachlose, usw.

Das finde ich wirklich etwas hart und irgendwie "ausbeuterisch". Ob die Leute von digitalRev den Fotografierten nun einen Obolus zukommen lassen oder um Erlaubnis fragen, würde ich ja fast schon anzweifeln.




Bei Minute 3:20 könnte man durchaus :sick:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das was CRen schildert, deckt sich mit meiner Erfahrung. Ich erinnere mich an die letzte WM nach den Spielen, da kamen von den Leuten ständig "mach mal ein Foto" oder "wo kann ich mir das anschauen" etc. Ich habe denen dann die Möglichkeit der Sichtbarkeit genannt oder auch eine Visitenkarte gegeben - keine einzige Beschwerde.

Ich mag zwar Gesichtsbuch überhaupt nicht, aber durch die hat sich der Umgang mit Bildern sicher deutlich verändert. Dadurch das die Leute heute meinen wirklich jeden Sch*iss veröffentlichen zu müssen.

Trotzdem wenn ich mir nicht sicher bin in einem Museum z.B. fotografieren zu können, dann frage ich halt. In der Pinakothek der Moderne in München, habe ich sogar mal den Kurator kommen lassen, der sein O.k. gab.
 
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Die Tücken liegen manchmal gar nicht offen da: http://www.spiegel.de/kultur/gesell...erkauft-fremde-instagram-fotos-a-1035383.html

Da geht es genau um den Missbrauch ins Netz gestellter Fotos unter dem Aspekt der "Freiheit der Künste". Gerade solch artifizielle Aufnahmen sind bei den "Bilderdieben" recht begehrt - könnte in diesem Fall dem TE egal sein, aber da er mit dem Einstellen der Bilder in der "Schusslinie" steht, ist eine Absicherung ganz gut. Obendrein könnte er dann selbst den Klageweg… mitverdienen… Freiheit des Geldabgreifens… und so… ;)
 
Nach wie vor gilt in der BRD der grundsätzliche Zwistreit Kunsturheberschutzgesetz vs. Recht am eigenen Bild. Beides ist verfassungsmässig geschützt gehört damit zum höchsten gut eines jeden Bürgers.
In der Regel ist es schnurzpiepegal, wenn man als Gemüse verkleidetes Messepersonal publiziert.
Gerät man allerdings an einen cholerischen Rechthaber-Woller, so muss man sich letzten Endes seinem Wunsch beugen, sein Abbild asap von allen digitalen/analogen Plattformen und Publikationen zu löschen, auf denen es veröffentlicht worden ist.
So ein Super-Gau ist mir persönlich zum Glück erst ein Mal passiert, dafür sind meine Bilder mittlerweile entweder zu banal oder ich war seither schlau genug, entsprechende Model-Releases einzuholen.

Btw: Die Fragestellung ist in Zeiten von Facebook und Co sowas von Banalbanane! Schick den Auberginen ein paar Bilder (sie werden ich freuen), und falls wider Erwartn ein negativer Bescheid von sich kompromittierend dargestellt gefühlten Legumes kommen sollte, dann schmeiss das Bild halt in die digitale Tonne. Im ersten Schritt bekommt man im schlimmsten Fall eh nur eine Abmahnung, die weder strafrechtlich noch kostentechnisch relevant ist. Ich würde es in einem solchen banalen Fall einfach darauf ankommen lassen...
 
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Antwort ist da.

Habe nun die Bilder vorab verkleinert und komprimiert hingeschickt.

Wenn sie den Leuten vom Motiv her zusagen, bekommen sie die Fotos für's Portfolio mit Verlinkung auf meine winzige Seite und ich darf sie benutzen.
 
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