Unfallschaden mit Fahrerflucht - wie regulieren?

Leon1909

Leon1909

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Servus zusammen.

Ich bin heute zum telefonieren in eine Parktasche gefahren. Einen Moment später krachte es und mein linker Außenspiegel war weg :cake:

Das Nummernschild desjenigen habe ich ebenso wie einen Zeugen. Die Polizei war vor Ort und hat einen Unfallbericht ausgefüllt. Beim Gegner steht der Vermerk "Flüchtig", angekreuzt ist "Straftat".

Der Beamte sagte mir, ich solle nichts auf eigene Faust unternehmen sondern auf Post warten, die Sache würde definitiv vor Gericht gehen.

Nun habe ich aber keinen Außenspiegel mehr und somit ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Was mache ich jetzt?

1. Den Wagen zu VW bringen, den Schaden regulieren lassen, für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen von VW nehmen und in Vorkasse gehen.

2. Da die gegnerische Versicherung (irgendwann dann mal) sicher einen Gutachter schicken wollen wird, den Schaden nicht selbst regulieren lassen und stattdessen einen Leihwagen mieten.

???

Ich kann doch jetzt nicht wochenlang mit einem Leihwagen rumfahren. Woher weiß ich, dass die Kosten in voller Höhe und über die gesamte Dauer übernommen werden?

Fakt ist, ich brauche ein Auto. Täglich. Und zwar einen Kombi.
 
2. Da die gegnerische Versicherung (irgendwann dann mal) sicher einen Gutachter schicken wollen wird, den Schaden nicht selbst regulieren lassen und stattdessen einen Leihwagen mieten.

Immer der, der geschädigt wurde, hat Anspruch auf einen Gutachter seiner Wahl - in dem Fall bist du das, und nicht die Versicherung.
Über das Kennzeichen kommt man doch an die gegnerische Versicherung.

Ich würde alles genau dokumentieren lassen - Polizeiakte.
Dann den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, an Hand Kennzeichen die Versicherung ermitteln und diese dann kontaktieren.
Klären was vorgefallen ist, fragen ob der Schaden schon im Vorfeld reguliert werden kann, wenn ja, dann in die Werkstatt und dort die Reparaturkosten an die gegnerische Versicherung abtreten lassen.

Bedenke aber auch bitte, dass du auch eine Schadensminderungspflicht gegenüber der Versicherung hast, also kannst du nicht tagelang mit einem Ersatzwagen auf Kosten der Versicherung herumfahren, wenn die Reparatur eigentlich nur wenige Stunden dauert. Und ein Recht auf einen Kombi wirst du in dem Fall nicht haben, es sei denn, du kannst es ausführlich begründen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar kann man ohne Außenspiegel fahren, schaut man eben einmal etwas genauer hin.
Gutachter kannst du wie schon gesagt selbst wählen und das weitere steht auch oben.
Am besten einfach ein Anwalt nehmen, den muss die gegnerische Versicherung zahlen und der kann alles regeln und sagt dir was du noch machen musst/sollst.
 
Klar kann man ohne Außenspiegel fahren, schaut man eben einmal etwas genauer hin.
Ohne einen funktionsfähigen Außenspiegel erlischt laut der Straßenverkehrsordnung die Betriebserlaubnis des Autos!
 
Ohne einen funktionsfähigen Außenspiegel erlischt laut der Straßenverkehrsordnung die Betriebserlaubnis des Autos!

Und?
Wenn die Polizei einen anhalten sollte erklärt man ihr das und gut. Das Thema hab ich selbst schon durch weil mir ein Wi***er den Außenspiegel abgeschlagen hat und ich nicht gleich Zeit hatte das richten zu lassen.
Selbst in einer Polizeikontrolle wurde ich nur freundlich darauf hingewiesen das machen zu lassen und fertig.
STVO hin oder her, man kann sich auch unnötig ins Hemd machen. Das Auto verliert ja nicht Literweise Öl, hat Reifen ohne Profil oder total abgeranzte Bremsen.
Lass nal die Kirche im Dorf. ;)
 
Und?
Lass nal die Kirche im Dorf. ;)
Es gibt nun mal Gesetze & Regeln, an diese man sich zu halten hat - fertig.

Wer seine Fahrt also trotzdem fortsetzt, riskiert ein Bußgeld. Zudem drohen auch Konsequenzen von Seiten der Kfz-Versicherung: diese kann bei einem nachweisbaren Unfall, der durch einen fehlenden Außenspiegel begünstigt wurde, die Regulierung reduzieren oder verweigern.

Wie du mit der Angelegenheit persönlich umgehst, danach wurde nicht gefragt und auf eine gnädige Verkehrskontrolle kann man da wenig bauen.
 
Sicher. Die Sache ist aber die, dass wenn ICH ohne Außenspiegel einen Unfall verursache (Fahrradfahrer nicht gesehen, beim Spurwechsel jemanden touchiert), ist meine Versicherung aus der Haftung raus - weil der Wagen SO hätte gar nicht fahren dürfen.
Das Risiko gehe ich nicht ein.

Matrickser schrieb:
Dann den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, an Hand Kennzeichen die Versicherung ermitteln und diese dann kontaktieren.
Klären was vorgefallen ist, fragen ob der Schaden schon im Vorfeld reguliert werden kann, wenn ja, dann in die Werkstatt und dort die Reparaturkosten an die gegnerische Versicherung abtreten lassen.

Mache ich morgen, danke.

Matrickser schrieb:
Bedenke aber auch bitte, dass du auch eine Schadensminderungspflicht gegenüber der Versicherung hast, also kannst du nicht tagelang mit einem Ersatzwagen auf Kosten der Versicherung herumfahren, wenn die Reparatur eigentlich nur wenige Stunden dauert. Und ein Recht auf einen Kombi wirst du in dem Fall nicht haben, es sei denn, du kannst es ausführlich begründen.

Wenn ich den Wagen morgens auf dem Weg zur Arbeit bei VW abgeben kann und auf dem Weg nach Hause wieder abholen kann, reicht mir auch ein Schuhkarton mit Rädern, ich glaube "Up" heißt das Modell :D

Wenn VW aber sagt "Montag früh bringen, Mittwoch abholen - dann brauche ich einen Kombi.
Ich habe einen großen Hund und falls das als Begründung nicht reicht: Der Wagen wird fast täglich für den Einkauf beim Großmarkt gebraucht und ist dann bis unter die Dachkante und eingefedert bis zum Anschlag beladen.
 
Wenn du im Vorfeld alles mit der gegnerischen Versicherung geklärt hast, dann fahre zur Werkstatt.
Die bestellen dann alle notwendigen Teile und gibst dann dein Auto ab, wenn alles zur Reparatur bereit ist, notfalls kannst du dir einen Notspiegel von der Werkstatt anbringen lassen, wenn die Wartezeit zu lang wird.

Da hier private Gründe vorliegen, mit denen du auf ein Kombi spekulierst bzw. pochst, wirst du kein Recht darauf bekommen, dafür müssen die Gründe schon erheblich stichfester und dringlicher sein. Im Normalfall wirst du aber einen gleichwertigen Ersatz bekommen und vielleicht auch ein Kombi.
 
Da hier private Gründe vorliegen

Der Wagen läuft auf meine Frau - sie ist selbstständig und braucht das Fahrzeug u.A. für den Einkauf von Ware fürs Geschäft. Reicht das nicht als Grund?

Wir fahren ja keinen Pampersbomber weil wir es schick finden. Ich würd auch lieber einen Roadster fahren :)

So oder so. Wir reden über einen Spiegel und nicht über einen Schaden, wo die Hälfte vom Auto fehlt. Mehr als zwei Stunden sollte die Rep. in der Regel nicht dauern.

Aber es interessiert mich einfach. Fürs nächste Mal.
 
Klar kann man ohne Außenspiegel fahren, schaut man eben einmal etwas genauer hin.
Gutachter kannst du wie schon gesagt selbst wählen und das weitere steht auch oben.
Am besten einfach ein Anwalt nehmen, den muss die gegnerische Versicherung zahlen und der kann alles regeln und sagt dir was du noch machen musst/sollst.

halt dich mit deiner Anwaltsempfehlung mal was zurück, das ganze ist begrenzt und bei Kleinkram zahlst du den Anwalt unter umständen selbst. Verhältnismäßigkeiten müssen gewahrt bleiben!


Ohne Spiegel kann man fahren, muss aber jeder für sich entscheiden und sollte man nicht anderen empfehlen ;)

Leon, nix gegen dich, aber ich check manchmal nicht ob du oder generell die Leute, die einen Unfall haben immer gleich glauben sie sind der Nabel der Welt. Nicht falsch verstehen, klar ist das ärgerlich wenn mal was passiert und man Rennerei hat, mit ein Grund warum man sowas vermeiden sollte und es auch gewollt ist ;) sonst würden es noch ein paar mehr ausnutzen. Aber die wenigsten hätten ein Auto wenn sie es nicht brauchen würden. Soll heißen, klar brauchst du die Karre und das auch möglichst schnell, wenn es nun was dauert und du etwas telefonieren musst dann ist das halt so, wenn es nur einen Fiesta oder Golf gibt dann ebenfalls. Für gewöhnlich liegen die Ersatzwagenklassen immer eine unter der des verunfallten Fahrzeugs. Wenns bei dir n Golf Variant ist wäre das wohl dann ein Polo ;)


Meine Empfehlung für deinen Fall hier: mach nochmal ein paar Fotos. Sprich mit der Vers. und dann bring das Ding in die Werke und lass ihn eben reparieren. Je nachdem sagt die gegn. vers. gleich das du über sie abrechnen sollst oder du machst es halt später. Vom dem Strafverfahren bekommst du eh nicht viel mit. Das ist die schnellste und einfachste Variante, du kannst dir natürlich auch unnötig Zeit und Arbeit machen wenn du alles direkt über irgendjemand anderes abrechnen willst. wäre mir aber zu mühselig bei dem kleingeld.
 
Moin.

Das mit dem Nabel der Welt verstehe ich. Es ist aber nicht so, dass ich einen Polo fahre und als Ersatz einen Phaethon möchte.
Ich möchte ja nur das, was ich auch habe. Wenn man üblicherweise eine Klasse niedriger bekommt als das was man hat, dann ist das eben so - obgleich ich es nicht verstehen muss, wieso ich als Geschädigter einen Nachteil daraus ziehen soll. Aber wie gesagt, dann ist es eben so.
Dann zahle ich eben die Differenz zu niedrigere Klasse auf Kombi, daran soll es nicht scheitern. Ich wollte es nur verstehen.

Ich rufe den Verein heute an und kläre ob das ok ist, wenn ich die Kiste in die Werkstatt bringe, den Schaden reparieren lasse, in Vorkasse gehe und denen die Rechnung zuschicke. Das ist in der Tat das einfachste.
 
viel erfolg, die Ersatzwagendiskussion ist eigentlich überflüssig bei einem Spiegel :)
 
viel erfolg, die Ersatzwagendiskussion ist eigentlich überflüssig bei einem Spiegel :)
Warum? Ohne Rückspiegel/Außenspiegel darf er sein Auto nicht fahren.
Und die Werkstatt wird das auch nicht reparieren, so dass er drauf warten kann.
Ich verstehe die Frage des TE.
 
Deutschland in Aktion :D

Ich brauch einen Leihwagen, mein Spiegel ist kaputt. (liegt der Wagen drauf?)

:rotfl:
 
jup, das ist wirklich mal wieder hochgradig typisch deutsch. (nicht persönlich Leon)


man darf so vieles nicht, checkst du vor jeder fahrt deinen Reifenluftdruck und lampen?

Ist auch egal, die Antworten bekommt er bei der gegn. Versicherung oder seiner eigenen bzw im schlimmsten Fall bei einem Anwalt und nicht hier. In erster Linie muss er den Vorfall seiner und der Gegn. Versicherung melden. Die fragen ihren Kunden ob das so stimmt oder nicht und dann gehts weiter. wenn der behauptet "nö" wirds so oder so spaßig, Polizei hin oder her, die fungieren nur als Zeugen und nicht mehr.
 
viel erfolg, die Ersatzwagendiskussion ist eigentlich überflüssig bei einem Spiegel :)

Die Zeiten in denen ene Werkstat ALLE Ersatzteile auf Lager liegen hatte und einen bummelnden Mechaniker zur Verfügung der da jetzt sofort dran gehen kann sind leider vorbei. Wahrscheinlich wird die Werkstatt erstmal 3-4 Tage auf die Ersatzteile warten müssen und vorher hat auch kein Mechaniker Zeit weil sie ale 2-3 Wochen im Vorraus verplant sind.

Von daher kann auch ein Scheiss-Spiegel eine Reparatur sein die sich länger hinzieht, und ohne zu fahren ist keine gute Idee. Zumal wenn da noch andere Elemente drin sind wie die Spiegel-Blinker.
 
da es sich um einen VW handelt wird das Ersatzteil innerhalb eines Tages verfuegbar sein.

Und die Montage sollte auch ganz fix gehen. Eine gute Werkstatt wird das priorisieren koennen.

Es handel sich hier ja nicht um einen Asiaten ....
 
da es sich um einen VW handelt wird das Ersatzteil innerhalb eines Tages verfuegbar sein.

Und die Montage sollte auch ganz fix gehen. Eine gute Werkstatt wird das priorisieren koennen.

Es handel sich hier ja nicht um einen Asiaten ....

Leon ist kein Asiate ? :hehehe:
 
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