Melodie auf Copyright überprüfen?

Hax0r

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Servus,

meine Kreativität kommt meistens sehr spontan und manchmal kommt es vor, dass ich innerhalb kurzer Zeit ganze Melodien erfinde.
Ich hab eine Melodie die ist relativ einfach, klingt aber sehr gut und ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die vllt. unbewusst von nem anderen Lied abgeleitet hab oder ob die noch "Verfügbar" ist und mein Kopf die komplett zusammengestellt hat :D

Wie kann man sowas herausfinden ?
 
Servus,

meine Kreativität kommt meistens sehr spontan und manchmal kommt es vor, dass ich innerhalb kurzer Zeit ganze Melodien erfinde.

Das Genre in dem du dich bewegst verwendet ja selten etwas das landläufig als Mwlodie bezeichnet werden würde.
Dazu kommt noch dass es sowieso egal ist ob es die Melodie schon gibt oder nicht, da du ja kommerziell sowieso nichts holst
 
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Schau Dir mal SoundHound an. Evtl. wäre das was, um evtl. Ähnlichkeiten zu finden.

https://itunes.apple.com/de/app/soundhound/id355554941?mt=8

Kenn ich, damit hat er 'zum Glück' nix gefunden

Das Genre in dem du dich bewegst verwendet ja selten etwas das landläufig als Mwlodie bezeichnet werden würde.
Dazu kommt noch dass es sowieso egal ist ob es die Melodie schon gibt oder nicht, da du ja kommerziell sowieso nichts holst

Nene, ich bin da schon professioneller, hab meine Songs mittlerweile auf TuneCore, Promo Channels etc.
Deswegen will ich da ein bisschen auf Nummer sicher gehen
 
Hax0r;8405514Nene schrieb:
Deswegen verstösst du immer noch gegen kein Copyrigh, auch wenn sich das nun 10 Leute anhören.

Zum guten Musiker-Leben gehört aber auch die Lektüre von Gema und Urheberrecht / Leistungsschutzrecht / geistigem Eigentum.

Und genau da steht auch überall derin was der Unterschied zwischen Darbietung und kommierzieller Darbietung ist.

Bei deinem Wissen müsste ich ja noch für das Singen unter der Dusche bezahlen, oder die nächste Klage bezieht sich dann aufs Copyright und nicht mehr auf die Ruhestörung :)


Zum Thema Professionalität sei aber noch angemerkt, dass die Idee, das Handwerk, die Komposition und das Arrangement wichtiger sind als die Plattform auf der du das dann anpreist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen verstösst du immer noch gegen kein Copyrigh, auch wenn sich das nun 10 Leute anhören.

Zum guten Musiker-Leben gehört aber auch die Lektüre von Gema und Urheberrecht / Leistungsschutzrecht / geistigem Eigentum.

Und genau da steht auch überall derin was der Unterschied zwischen Darbietung und kommierzieller Darbietung ist.

Bei deinem Wissen müsste ich ja noch für das Singen unter der Dusche bezahlen, oder die nächste Klage bezieht sich dann aufs Copyright und nicht mehr auf die Ruhestörung :)


Zum Thema Professionalität sei aber noch angemerkt, dass die Idee, das Handwerk, die Komposition und das Arrangement wichtiger sind als die Plattform auf der du das dann anpreist.


Haha :D

Nein Ernsthaft: Um mich so richtig in die ganzen Sachen einzulesen fehlt mir einfach im Moment die Zeit. Nebenbei hab ich noch Schule (fang nächstes Jahr Abi an). Worauf ich Grünschnabel mich zur Zeit konzentriere ist, dass meine Tracks originell klingen und sich gut anhören. Ich bin praktisch schon besessen kann man sagen, konzentriere mich nur auf's Produzieren an sich. Habe vor paar Tagen eine Single releast, welche mittlerweile schon über 12.000 Klicks hat und nur positiv ankommt. Und es ist echt 'n Unterschied ob jemand "nice work" kommentiert oder "Awesome!! :O eargasmic!!". Ich denke mal das ist der wichtigste Punkt den ich erreichen sollte. Denn ohne das eigentliche Talent nützt ach so viel Fachwissen nichts. Du hast natürlich vollkommen Recht, in Zukunft werde ich mich noch mehr mit solchen Themen beschäftigen. Will mich damit ja schließlich selbständig machen. Zu A gehört auch B.
 
Zuletzt bearbeitet:
Link bitte zu deinem Chart-Stürmer
 
darfst du ruhig öffentlich posten, das wollen wir alle mit erleben.

Aber es gilt weiterhin: ohne chash brauchst du keine angst wegen irgendeinem copyright oder verwandten zu haben
 
ja bitte öffentlich. du willst doch, dass sich dein ding verbreitet, oder hast du es nicht mehr nötig?
 
Aber es gilt weiterhin: ohne chash brauchst du keine angst wegen irgendeinem copyright oder verwandten zu haben

Das ist nicht richtig. Das Urheberrecht ermöglicht dem Urheber, die Nutzung seines Werkes zu erlauben oder zu untersagen. Der Urheber selbst entscheidet, ob er eine unentgeltliche oder bezahlte Nutzung erlaubt; oft überträgt er diese Aufgabe an eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA.

WENN die Melodie urheberrechtlich geschützt ist, dann gilt:
- Erlaubt ist die Nutzung in privatem Rahmen, z.B. beim Musizieren mit Freunden oder auch das Abspielen auf einer privaten Party. Ist dabei die Musik von der Straße aus gut hörbar, kommt man schon in eine rechtliche Grauzone.
- Wenn die Melodie schon geschützt ist, ist der Urheber wahrscheinlich Mitglied der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft. In diesem Fall dürfte man das Lied ohne allzu große Veränderungen nachspielen (live oder auf einem Album) und müsste dafür einen gewissen Betrag an die GEMA zahlen.
- Für das Verarbeiten der Melodie in einem neuen Stück ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Gibt man dem Stück zum Beispiel einen neuen Text oder übersetzt auch nur den Originaltext, dann ist die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Urhebers verboten.
 
Nach § 2 UrHG müssen nur einige Punkte erfüllt sein und das Werk ist im Sinne des Urhebergesetzes geschützt.

- Das Werk muss zur Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören:
2. Werke der Musik

Daher ist hier auf jedenfalls ein Urheberrechtsschutz vorhanden, der auch nirgends beantragt werden muss.
Das Urheberrecht entsteht in Deutschland immer mit der Schöpfung des Werkes. (§ 7 UrhG)
 
darfst du ruhig öffentlich posten, das wollen wir alle mit erleben.

Aber es gilt weiterhin: ohne chash brauchst du keine angst wegen irgendeinem copyright oder verwandten zu haben

ja bitte öffentlich. du willst doch, dass sich dein ding verbreitet, oder hast du es nicht mehr nötig?

Ich hab aber keine Lust, dass Leute dann über sowas auf meinen Foren Account kommen. Wenn ich mir die teilweise dummen Fragen angucke die ich vor 1-2 Jahren hier noch gestellt hab, ne danke :D

Das ist nicht richtig. Das Urheberrecht ermöglicht dem Urheber, die Nutzung seines Werkes zu erlauben oder zu untersagen. Der Urheber selbst entscheidet, ob er eine unentgeltliche oder bezahlte Nutzung erlaubt; oft überträgt er diese Aufgabe an eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA.

WENN die Melodie urheberrechtlich geschützt ist, dann gilt:
- Erlaubt ist die Nutzung in privatem Rahmen, z.B. beim Musizieren mit Freunden oder auch das Abspielen auf einer privaten Party. Ist dabei die Musik von der Straße aus gut hörbar, kommt man schon in eine rechtliche Grauzone.
- Wenn die Melodie schon geschützt ist, ist der Urheber wahrscheinlich Mitglied der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft. In diesem Fall dürfte man das Lied ohne allzu große Veränderungen nachspielen (live oder auf einem Album) und müsste dafür einen gewissen Betrag an die GEMA zahlen.
- Für das Verarbeiten der Melodie in einem neuen Stück ist die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Gibt man dem Stück zum Beispiel einen neuen Text oder übersetzt auch nur den Originaltext, dann ist die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Urhebers verboten.

Nach § 2 UrHG müssen nur einige Punkte erfüllt sein und das Werk ist im Sinne des Urhebergesetzes geschützt.

- Das Werk muss zur Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören:
2. Werke der Musik

Daher ist hier auf jedenfalls ein Urheberrechtsschutz vorhanden, der auch nirgends beantragt werden muss.
Das Urheberrecht entsteht in Deutschland immer mit der Schöpfung des Werkes. (§ 7 UrhG)

Okay danke.
Das war mir eigentlich in der Form schon relativ klar, nur dass man sich schon in der Grauzone befindet sobald die Musik auf der Straße hörbar ist find ich ein bisschen unlogisch?!
Das heißt ich dürfte dann theoretisch auch keine Mobile Speaker in der Öffentlichkeit benutzen, weil das würden andere Leute ja auch hören können o.0
 
Das war mir eigentlich in der Form schon relativ klar, nur dass man sich schon in der Grauzone befindet sobald die Musik auf der Straße hörbar ist find ich ein bisschen unlogisch?!
Das heißt ich dürfte dann theoretisch auch keine Mobile Speaker in der Öffentlichkeit benutzen, weil das würden andere Leute ja auch hören können o.0
Naja, solche konkreten Szenarien sind im Gesetz nicht vorgesehen. Da heißt es: "Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich [und damit ggf. GEMA-pflichtig], wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist."

Wenn du dich mit deinen Speakern in die Stadt setzt, könnte theoretisch der Eindruck entstehen, dass du auch die Passanten beschallen möchtest - du könntest ja statt dessen auch Kopfhörer benutzen. Ich wüsste aber nicht, dass die GEMA in so einem Fall jemals aktiv geworden wäre. Wenn aber die ganze Straße durch eine Party beschallt wird und sich vor dem Haus 'Partygäste' dazugesellen, die den Gastgeber überhaupt nicht kennen, wird's langsam interessant für die GEMA.
 
Nach Auskunft eines Anwalts der sich auf Copyrightverfahren spezialisiert hat (mein Bruder macht professionell Musik, komponiert, spielt bei Auftritten Gitarre, Flöte, Bass) wird die Gema in der Regel in solchen Fällen aktiv:
- ein öffentliches Konzert mit mehr als dem "Unkostenbeitrag" (99cent) und dem Aufführen eigener (!) und fremder Stücke (bei letzteren sind auch noch Abgaben fälliig)
- der Veröffentlichung der Musik z.B. auf digitalem Weg, auch bei eigenen Kompositionen ist die "Gesellschaft" außerordentlich aktiv und hartnäckig…
- bei Veranstaltungen die entweder den privaten Charakter verlassen (auch geschlossene Gesellschaften) oder als "Nebenbeschallung" (z.B Gastronomie, offene Party etc.)

bei privaten Veranstaltungen, noch dazu in geschlossenen Räumen, hat die Gema nix zu sagen - ab einer gewissen Größe versucht sie es trotzdem (z.B. Abi-Fete mit Unkostenbeitrag…). Die rechtliche Lage sollte eigentlich deutlich sein, es gibt aber immer wieder umstrittene Gesetzeslagen (Auslegungssache). Wenn die GEMA nicht immer überall aktiv wird, liegt das nicht daran, dass sie "nicht wollen", sondern das meist das Personal fehlt…
 
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