Website Layout Gestaltungshöhe?

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RobnN

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Hallo,

vor einiger Zeit hat ein Bekannter sein Corporate Design inkl. Website von einem Designer erstellen lassen. Die Website hat dann ein Programmierer umgesetzt. Nun möchte der Bekannte eine weitere Firma in einer ähnlichen Branche gründen, mit dem Designer von damals ist er allerdings nicht mehr zufrieden. Er hat ein Angebot für Corporate Design und Webdesign von einem anderen Designer erhalten. Dies ist im leider zu kostenintensiv. Nun überlegt er, beim Webdesign Geld zu sparen, indem das Layout der bisher schon bestehenden Website verwendet und auf ein neues Corporate Design, welches der neue Designer erstellen würde, angepasst werden würde.

Ganz unabhängig der Sinnhaftigkeit des Ganzen, folgende Frage:

Erreicht das Layout einer Website die Gestaltungshöhe, dass man bei Spiegelung der Website und Veränderung der Styles (Schrift, Farbe) und Fotos Urheberrechte verletzen würde?

Ich freue mich auf euer Feedback! Danke!

Viele Grüße

Robin
 
Ja, das Layout einer Website kann durchaus eine solche "Gestaltungshöhe" erreichen, dass man die Urheberrechte durch Kopieren verletzten würde.

Die entscheidende Frage ist aber, welchen Vertrag der Designer des Corporate Designs mit dem Kunden abgeschlossen hat. Die Urheberrechte behält er zwar immer, wenn er aber gleichzeitig unbegrenzte Nutzungsrechte im Rahmen des CD vereinbart hat (was grundsätzlich sinnvoll wäre), kann der Kunde neue Aufträge an anderen Designer vergeben, auf Grundlage des alten Designs zu arbeiten.

In diesem Fall kommt nun allerdings hinzu, dass der Kunde das CD für eine neue Firma in einer anderen Branche benutzen will, um Geld zu sparen. Dass der alte Designer auch solche Nutzungsrechte eingeräumt hat, wäre sehr ungewöhnlich. Wenn nicht, müsste der Kunde den Designer um die Einräumung weiterer Nutzungsrechte bitten.

Der neue Designer muss sich mE im Vertrag vom Kunden schriftlich versichern lassen, dass er diese Nutzungsrechte besitzt. Sonst könnte die Sache auch für ihn unangenehm werden.
 
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RobinN schrieb, das "Layout" der Website "übernehmen und anpassen" – das ist für mich schon Gestaltung, nicht nur Programmierung. Und sobald die neue Website tatsächlich die Gestaltung der alten übernimmt, könnte es schwierig werden.

Wirklich beurteilen kann man das aber nur mit einem Vergleich der beiden Seiten.
 
Nein, ein neuer Designer erstellt ein neues Corporate Design. Nur der Code soll
teilweise übernommen werden. Gestaltung wird neu gemacht. Steht alles da.

ein neues Corporate Design, welches der neue Designer erstellen würde
 
Also was übernommen werden soll ist der programmiertechnische Rahmen, damit aber auch die Aufteilung und Struktur der Seite, d.h. z.B. oben Logo, darunter Foto über gesamte Breite, darunter 3 Spalten mit Foto/Headline/Teasertext, darunter Footer Social Media und Links Gutscheine etc. Angepasst würden somit nur die Styles (CSS) und die Fotos sowie Schrift würden getauscht werden.
 
Bleibt also nur das Gestaltungsraster übrig, da bezweifle ich auch stark das dies über genügend Schöpfungshöhe verfügt.
 
Ich denke auch, wenn das ein übliches 08/15-Gestaltungsraster ist (und danach klingt es), würde es die Urheberrechte des alten Designers nicht tangieren.

Ich würde als neuer Designer trotzdem Wert darauf legen, dass die Nutzungsrechte abgeklärt sind.
 
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