iPhone 5c plötzlich tot

Also was du hier schreibst ist absoluter Humbug. An deiner Stelle würde ich Schuldrecht BT nochmal besuchen, oder Wahlweise deinen Kommentar zu dir vertrauten Themengebieten abgeben

Okay, stimmt. Die EU-Webseite hat mich auf die falsche Fährte gelockt und ich habe die EU-Richtlinie zur Gewährleistung/Garantie falsch interpretiert. Nachdem ich 'ne Stunde auf Anwaltsseiten und Jura-Foren war, scheint es leider so zu sein, dass der Händler zwar für schadhafte Geräte ab Kaufdatum zwei Jahre verantwortlich ist, aber nach dem 6ten Monat (Deutschland) der Käufer in der Beweispflicht ist, dass sein Gerät schon beim Kauf schadhaft war (schlechtes Material, fehlerhafte Fertigung etc.). Es sei denn der Hersteller garantiert mehr als diese sechs Monate auf Funktionstüchtigkeit. Apple verschwieg -nach Auffassung der EU-Kommision- diese zweijährige Gewährleistungspflicht dem Kunden und hat deshalb eines auf die Mütze bekommen.
 
Ein Händler muss eine Gewährleistung geben!
Eine Garantie ist eine Zusatzleistung die man geben kann aber nicht muss!
Diese Garantie kann 1 Jahr, aber auch 1000 Jahre sein, mit der Garantie wird gerne "gelockt" -> Auf dieses Produkt gibt es eine Lebenslange Garantie. <- z.B.

Also so habe ich das gelernt.
 
bei der gewährleistung tritt nach 6 monaten die sog. beweislastumkehr ein.
dann muss der kunde belegen dass der fehler von anfang an bestand.
die gewährleistung wurde u.a. auf 2 jahre verlängert um das verschleppen von ansprüchen zu erschweren.
"die reperatur hat jetzt mit versand etc. leider 7 monate gedauert, schade dass es immer noch kaputt ist, aber nun können wir nix mehr für sie tun weil die gewährleistung is ja leider leider abgelaufen."
 
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