Iphone 5s startet nicht, und nach 2 Stunden laden ist der Akku aufgebläht.

phil83m

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Hallo zusammen,

meine Frau hat sich bei der Telekom über die Hotline das 5s aus einer Vertragsverlängerung bestellt.
Das Gerät kam am Samstag an, ausgepackt, eingeschaltet, ging nicht.
Dann an Strom angeschlossen, Gerät startet, weisser Bildschirm mit schwarzen Apfel-> Gerät aus-> weisser Bildschirm mit schwarzem Apfel-> Gerät aus und immer soweiter.
Nach zwei Stunden am Ladegerät geht das Gerät auseinander! Akku aufgebläht?
Grade zum Telekomstore hin und bemängelt, die meinten die müssten es einschicken und prüfen.

Was meint ihr?
Warten oder lieber die 14 Tage Widerrufsrecht in Anspruch nehmen?
 
Wickle das Problem doch über Apple ab. Das ist mit Sicherheit schneller und nervenschonender als über die Telekom (auch wenn ich dort sehr zufriedener Kunde bin).

siehe #5
 
Zuletzt bearbeitet:
Wickle das Problem doch über Apple ab. Das ist mit Sicherheit schneller und nervenschonender als über die Telekom (auch wenn ich dort sehr zufriedener Kunde bin).
Bad Idea. Damit verwirkst Du Deinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler.

Ich würde eher auf einem Tauschgerät bestehen. Wenn Du auf Twitter oder Facebook bist, da an @Telekom_hilft wenden. Da bekommst Du aktuell noch Priority-Support.
 
Klär mich mal auf. Hatte auch Pech mit 2 iPhones von der Telekom und bisher alles unproblematisch über Apple selbst geregelt (allerdings bestehen da auch entsprechende ACPP).

Bezieht sich Deine Aussage auf die Zeit nach den ersten 12 Monaten?
 
Gewährleistung = gesetzliches Recht gegenüber dem Händler, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs fehlerfrei ist mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers, dass während der Garantiezeit keine Mängel auftreten

Bei Garantie gibt es keinen Anspruch auf Umtausch oder Wandlung, weil das Rechtsansprüche der Gewährleistung sind. Bei Garantie kann der Hersteller so lange und so häufig reparieren wie er lustig ist. Das Apple hier meistens sehr kulant ist, steht auf einem anderen Blatt.

Der Händler braucht natürlich nur Gewährleistung auf das Produkt geben, welches er Dir ausgehändigt hat und für kein anderes. Wenn Du also im Rahmen einer Garantie eine Reparatur oder einen Austausch hast, hast Du dem Händler die Möglichkeit auf Nachbesserung genommen. Damit hast Du praktisch gar keine Gewährleistungsansprüche mehr gegen über dem Händler. Deswegen immer über den Händler gehen. Ob der Händler seinerseits die Dinge über die Garantie des Gerätes regelt, kann Dir dann egal sein.

Das ist mehrfach seit Jahren in der Rechtssprechung bestätigt und sollte eigentlich sich seit Jahren herum gesprochen haben.
 
Vielen Dank!

Bisher hatte ich glücklicherweise noch keine solcher Fälle. Damit nehme ich meinen Ratschlag von #2 mangels Wissen auch wieder zurück. Entschuldigt.
 
Das ist soweit richtig, deswegen bin ich auch zum T-Store gegangen, weil das das Problem des Verkäufers und nicht das des Herstellers ist.

Ich werde mal die Woche abwarten was sich da tut, ansonsten wird widerrufen, dann werden die bestimmt flott, da das eine Verlängerung mit vorhegegangener Kündigung war.
 
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