Jemand Erfahrung mit Gutachten im Bereich Grafik & Co?

Hast du den Kunden denn darauf aufmerksam gemacht, dass die Daten unbrauchbar sind?? Wenn nicht, dann lass es am besten direkt bleiben und verbuche deinen Verlust als Lehrgeld...

Etwas, was ich recht schnell gelernt habe in der Werbebranche: Alles von A bis Z bis ins kleinste Detail dokumentieren und lieber den Kunden mit einer Frage zu viel als zu wenig nerven! Alles andere kann und wird im schlimmsten Fall absolut gegen dich verwendet!
 
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Hast du den Kunden denn darauf aufmerksam gemacht, dass die Daten unbrauchbar sind?? Wenn nicht, dann lass es am besten direkt bleiben und verbuche deinen Verlust als Lehrgeld...
ja, schon. mein Fehler war, dass ich den Auftrag trotzdem zu ende geführt habe, statt die Zusammenarbeit zu beenden. zum einen aus sorge, ob dies einfach so möglich ist oder Konsequenzen haben könnte, wenn ich einfach gesagt hätte „ist mir zu doof, ich trete vom Auftrag zurück", zum anderen in der Hoffnung, dass ein Auftrag nach aufwand auf basis eines stundensatzes mich dagegen absichern würde, dass ich am ende honorarlos arbeiten würde... die gesamte kommunikation lief per Telefon (aussage gegen aussage) und email (Gericht sagt, es kann nicht auf basis einer ganzen reihe von emails den sachverhalt hinreichend bewerten - d.h. der ganze emailverkehr spielt quasi keine rolle.

Etwas, was ich recht schnell gelernt habe in der Werbebranche: Alles von A bis Z bis ins kleinste Detail dokumentieren und lieber den Kunden mit einer Frage zu viel als zu wenig nerven! Alles andere kann und wird im schlimmsten Fall absolut gegen dich verwendet!
DAS ist auch meine lehre: auch wenn ich es hasse, mich wie ein Versicherungsvertreter zu gebahren, mit formvollendeten angeboten, schriftlicher Auftragsbestätigung, unterzeichneten freigaben für jeden **** - ohne geht es bei künden, die es drauf anlegen, leider nicht.
ich hatte zu einem sehr frühen Zeitpunkt ein sehr ungutes bauchgefühl - hab mich aber von der Aussicht auf einen lukrativen Auftrag und einen namhaften künden blenden lassen.

neu ist für mich auch die bittere Erkenntnis, dass emails zwar schriftliche Dokumente sind, aber wie in diesem fall im grunde ebenso nichtig sind, wie mündliche absprachen.
 
Leider wieder einmal ein Beweis für die Richtigkeit der Aussage: "Verträge schließt man zu einer Zeit, zu der man einer Meinung ist, für die Zeit, zu der man nicht mehr einer Meinung ist".
 
oder in ganz kurz: „Verträge sind zum Vertragen da".
Es ist schon abenteuerlich, was bei der Juristerei abgeht.
Zum einen liegt die Beweislast in diesem Fall mal bei der einen, mal bei der anderen Partei (Umfang der erforderlichen Arbeiten einerseits vs. erforderliche Stunden andererseits) - das eine bedingt ja das andere. Also irgendwie hirnrissig. Ferner ließ ich mir sagen, dass am Amtsgericht eine hohe Fluktuation an (unerfahrenen) Richtern besteht. Und ein Wechsel der Zuständigkeit nicht selten ist - so dass Richter 2 vielleicht eine ganz andere Auslegung vertritt als Richter 1. Und Richter 3 schließt sich dann vielleicht wieder der Meinung von Richter 1 an.:rolleyes:
Das macht es auch nicht gerade einfacher, Chancen und Risiken einzuschätzen und zu bewerten.
Es bleibt dabei: um über eine Fortführung des Verfahrens zu entscheiden scheint inbs. das Ergebnis eines Gutachters entscheidend zu sein. Und da dieser vermutlich nicht den kompletten Auftrag nachstellen wird, um das Gesamtvolumen an Arbeit und Zeit zu definieren, frag ich mich, wie detailliert der bei der Summierung der Arbeitsschritte vorgeht...? Wer schon mal mit stattlichen PSB Dateien gearbeitet hat, weiß, dass allein jeder Photoshop Befehl, jedes öffnen und sichern länger in Anspruch nimmt, als einem lieb ist. Darf man davon ausgehen, dass ein Gutachter wirklich alles von der Datenübernahme bis zum Upload mit berücksichtigt?
 
Ich denke, du siehst das Wesen eines Gutachtens nicht ganz richtig. Es dreht sich erst mal um die Richtigkeit der Feststellung der Forderung. Ist diese gegeben, wird der Fach-Gutachter nach seiner „Erfahrung” den Wert feststellen/-legen. Dies geschieht im Allgemeinen nicht nach Heller und Pfennig, sondern nach Erfahrungswerten. Du kannst den Kunden ja nicht in Rechnung stellen, dass deine Gerätschaften nicht den modernsten technischen Voraussetzungen entsprechen. Damit meine ich explizit die angesprochenen Zeiten von Öffnen/Sicherung der Dateien. Wesentlich ist der gesamte geleistete Arbeitsumfang, den ein Fach-Gutachter auf jedem Falle richtig einzuschätzen weiss. Ebenso wenig weiss er und kann dies ebenso auch nicht zur Grundlage seines Gutachtens machen, ob du einer der schnellen oder langsamen Truppe beim Arbeiten bist. Er hat einzig und allein – in deinem Fall – die Aufgabe, den wahren (Durchschnittswert-)Wert des Auftrages zu erfassen, resp. zu bewerten. Und ob die Forderung gerechtsfertigt ist. Zum Beispiel durch Auftragsbelege. Ohne Belege/Zeugen brauchst du dir keine Illusionen hingeben, dass der Fall für dich entschieden wird.

Gruss Jürgen


Nachtrag: Wie schon geschrieben, kannst du den Gutachter auch ablehnen. Übrigens, bei einem Stritwert von wenigen tausend Euro würde ich den Fall für mich als „Lehre” bezeichnen.
 
Mein Rat (auch aus Erfahrung)

Wenn du genug Geld hast und du dein Recht bekommen willst, dann mach weiter.
Wenn du kein Geld hast, nimm den Vergleich, auch wenn er nicht schmeckt.

Merke: Recht bekommen kann man mit Geld, ohne bleibt nur der Vergleich.

Soviel zum Thema: Vor Gericht sind alle gleich!
 
noch ergänzend zu dem was schon avalon geschrieben hat.

Wenn Du genug Geld hast, dass Du verspielen kannst, mach weiter.
Sprich, auch wenn Du genug Geld hast das Verfahren bezahlen zu können,
musst Du damit rechnen, dass alles weg ist.

Und Recht bekommt man mit Geld auch nur vielleicht.

Was ich Dir noch zum Überdenken sagen möchte,
berechne auch die Zeit und Energie, die Du aufwenden musst,
wenn Du das Verfahren weiter verfolgst.
Ganz abgesehen, von der psychischen Belastung, die so etwas mit sich bringt.

Als kleine Hilfe: Formuliere einen Brief an den Kunden, schreib alles rein was Dir
stinkt, ankozt etc. und schicke ihn nicht ab.
Das hilft Wunder, damit sich die Enttäuschung und die Wut abbauen können.


@falkgottschalk
Google?!
Sowas fass ich doch gar nicht an. :Pah:

;)
 
@falkgottschalk
Google?!
Sowas fass ich doch gar nicht an. :Pah:

;)

Solltest mal drüber nachdenken. Liegt im Trend und erweitert zuweilen ganz massiv den Horizont. :)

@TE: irgendwie vermisse ich noch die Antwort auf meine Frage oben ob die Nacharbeiten aus Deiner Sicht ZWINGEND notwendig waren weil es sonst garantiert eine Katastrophe gegeben hätte ODER ob das eher "nice to have" oder "macht man aber so nicht weil es doof ist" und kein normaler Mensch den Unterschied bemerkt hätte. Bitte mit der Brille des normalen Menschen bewerten.

(Beispiel anderer Branche: man kann ein Kabel "irgendwie" an die Wand nageln oder es absolut akkurat im rechten Winkeln mit Krampen in ausgemessenen Abständen auf den Millimeter genau als Kunstwerk ausführen. Dem Kabel ist das im Regelfall völlig schnurz und es funktioniert so oder so. In Asien würde keiner einen rechten Winkel anwenden und Hauptsache die Lampe geht an. So etwas meine ich. Die Nacharbeiten müssten begründbar sein und nicht nur sinnvoll.
 
meines Wissens nach gibt es nur Privatrechtsschutz.

Hallo,

Habe vor 2 Jahren eine Gewerbliche Versicherung abgeschlossen, aber die ist sehr teuer. Mir wurde es damals eingeredet und seitdem hab ich sie, benötigt aber zum Glück noch nie.

Grüße

Bernd
 
Hallo,

Habe vor 2 Jahren eine Gewerbliche Versicherung abgeschlossen, aber die ist sehr teuer. Mir wurde es damals eingeredet und seitdem hab ich sie, benötigt aber zum Glück noch nie.

Grüße

Bernd

In deinem Link steht
Durch den rechtzeitigen Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung lässt sich dies jedoch verhindern. Gute Policen gibt es schon für rund 150 Euro im Jahr.

Das geht eigentlich.
 
naja, es besteht aber schon ein kleiner Unterschied zwischen einer Gewerbe-Haftpflichtversicherung und einer Rechtschutzversicherung... dies nur mal am Rande. ;)
 
naja, es besteht aber schon ein kleiner Unterschied zwischen einer Gewerbe-Haftpflichtversicherung und einer Rechtschutzversicherung... dies nur mal am Rande. ;)

Hab ich doch geschrieben bzw. zitiert: Firmenrechtsschutzversicherung. 150 EUR / Jahr
 
Du ja... aber schau mal, was der Kollege über uns verlinkt hat.
 
Hallo,

Habe vor 2 Jahren eine Gewerbliche Versicherung abgeschlossen, aber die ist sehr teuer. Mir wurde es damals eingeredet und seitdem hab ich sie, benötigt aber zum Glück noch nie.

Grüße

Bernd


Hallo Bernd,

du hast aber vergessen, deine Branche zu erwähnen. Ich denke, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Werbebranche sich in der Höhe der Prämien (wenn es sie denn gibt) z.B. deutlich von der Installationsbranche unterscheidet. In der Werbebranche sind die Streitigkeiten diffizieller und damit teurer. Im Falle des TE ist es noch recht einfach und günstig.

Beispiel aus der Praxis: Der Kunde, ein namhaftes IT-Unternehmen, wollte einen Prospekt mit Fond Hausfarbe. Wurde von uns als 5. Farbe angelegt. Der von Kundenseite beauftragte Produktionsservice (wurde in verschiedenen Sprachen im Ausland gedruckt). Liess die Filme in 4c belichten und drucken. Was sich deutlich von den von uns produzierten Originalandrucken unterschied. Mit klaren Worten, es war nicht die Hausfarbe! Der Kunde verweigerte die Annahme und uns das Honorar in sechsstelliger DM-Höhe. Trotz unseres Beweises, dass es in 4c gedruckt wurde. War ja nicht schwer, da der Fond sich aus Rasterpunkten zusammensetzte. Nicht desto trotz, wir mussten klagen. Und solch eine Versicherung bekommst du nicht für 150 Euro im Monat, geschweige im Jahr. Wie ich schon schrieb, die Allianz löste diese Versicherungsart wegen zu hoher Verluste auf. Wir gewannen und verloren den Kunden.

Gruss Jürgen
 
… Der von Kundenseite beauftragte Produktionsservice (wurde in verschiedenen Sprachen im Ausland gedruckt). Liess die Filme in 4c belichten und drucken. …

Gruss Jürgen

verstehe ich es richtig, der Kunde hat der Druckerei gesagt, es soll 4c belichten oder hat die Druckerei 4c belichtet?
 
verstehe ich es richtig, der Kunde hat der Druckerei gesagt, es soll 4c belichten oder hat die Druckerei 4c belichtet?

Wie ich das verstehe, will der Kunde die Hausfarbe – egal wie.

Der Produktionsservice hat die Absprache mit der Druckerei vermasselt.

In dem Fall ist das Grafikbüro (fein) raus, was die versemmelten Druckkosten angeht. Dafür muss
der Produktionsservice grade stehen.

Aber das Entwurfshonorar will nun der Kunde nicht zahlen, da hat das Grafikbüro nun ein
Problem, obwohl es gar nicht für den Druck verantwortlich war.

Ich frage mich allerdings, was das Entwurfshonorar damit zu tun hat. Schließlich kann
doch einfach nachgedruckt werden. Wahrscheinlich ist der Kunde einfach sauer wegen
der Verzögerung und den daraus resultierenden Unannhemlichkeiten.
 
verstehe ich es richtig, der Kunde hat der Druckerei gesagt, es soll 4c belichten oder hat die Druckerei 4c belichtet?

Der Kunde hatte einen Produktionsservice für Litho, Print und internationalen Vertrieb/Versand beauftragt. Von uns bekam dieser PS die Original-Dateien (Quark XPress mit allem Drum und Dran) gebannt auf einer Syquest. Zusätzlich die freigegebenen Andrucke. Filmweitergabe war nicht, da noch Textänderungen kundenseitig gemacht wurden. Dies änderte aber nichts an den Farbwerten.

Meiner Auffassung nach kalkulierte der PS zu eng und versuchte deshalb den Kunden die Hausfarbe in 4c zu verkaufen. Mir wollte der PS anhängen, dass kein Briefing stattfand und nicht explizit darauf aufmerksam gemacht wurde, dass mit Sonderfarbe gedruckt werden sollte. Grosses Kopfschütteln seitens der Gutachters, ging doch alles Wesentliche aus dem Dokument und den Andrucken hervor.

Wie sich nach der Verhandlung herausstellte, war dies der erste Auftrag für den PS, die beiden „Mädchen” waren gute Bekannte eines wichtigen Angestellten des Auftraggebers. Alleine über diesen Fall könnte ich ein Buch schreiben.


Gruss Jürgen
 
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