Jemand Erfahrung mit Gutachten im Bereich Grafik & Co?

netmikesch

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ich bin leider mit einem Kunden vor Gericht und stehe vor der Frage, ein ziemlich unbefriedigendes Vergleichsangebot anzunehmen oder nicht.
Wenn nicht, würde ein Sachverständiger / Gutachter hinzugezogen werden, um die strittigen Fragen zu beurteilen. Laut Richterin läge ein Großteil des Prozessrisikos bei mir und die Kosten für den Gutachter sowie die weiteren Prozesskosten sind nicht unerheblich... Schwere Entscheidung also.
Daher meine Frage, ob jemand hier im Forum schon mal Erfahrung mit einem Gutachterin Bereich Grafikdesign / Reinzeichnung / Druckdaten gemacht hat und bereit wäre, Auskunft zu geben?
 
oh je oh je oh je

ist es erlaubt nach den finanziellen Größenordnungen zu fragen?
Was bekämst Du sicher bei einem Vergleich und wie hoch wären
die Risiken bei einem negativen Ausgang des Verfahrens?

Bist Du bei einem Berufsverband?
Bei uns Fotografen gibt es rechtlichen Beistand, wenn man Mitglied zum Bsp bei freelens oder bff ist.
 
meine Forderung beläuft sich auf nur“ rund 2000€ und der vergleich deckt nicht mal die bisherigen Prozess- und Anwaltskosten.
und die noch zu erwartenden kosten inkl. Gutachter würden den streitwert sicher ganz schnell übersteigen.

leider kein verband in Sicht. war mal im AGD, aber das ist passé...
 
Ach, dann gab es schon Verhandlungen?

Ich hatte vergangenes Jahr eine Verkehrssache. Dabei bin ich an zwei völlig unfähige Anwälte gekommen,
erst die Dritte hatte Ahnung und hat mich richtig beraten, da war es aber fast schon zu spät.

Hast Du einen guten Anwalt?
Fühlst Du Dich gut beraten und von ihm vertreten?

Zur Richterin: Die Gerichte sind alle überlastet, es wäre verständlich, wenn sie kein weiteres Verfahren möchte
und Dich zu einem Vergleich bewegen will - aber, dies ist Spekulation. Für Dich als Überlegung.
 
Es geht um 2000 EUR vor Gericht wegen Grafik?
Die wird genutzt, ohne bezahlt zu sein,
mutmaße ich mal, in meine Kristallkugel guckend.

Wer übernimmt die Prozesskosten,
wenn du dem Vergleich zustimmst?

Ahrsib
... keine Rechtsberatung.
 
ob ich nen guten Anwalt habe? keine Ahnung - ist mein zweiter den ich beruflich brauche. und im Gegensatz zum ersten (hat mit diesem fall nix zu tun gehabt) kann ich mit dem jetzigen per email kommunizieren statt lediglich per fax ;)
vor Gericht, ist er eh nicht zuständig und lässt sich vertreten, da die Entfernung zum zuständigen Gericht zu groß ist.

aus Sicht der Juristerei ist der aufwand für schlappe 2000€ sicher vermeidenswert, klar.
kann mir aber Wurscht sein. ich hätte nur einfach gern mein geld. und hier ist halt die frage, wie ein Gutachter in diesem Bereich vorgeht, um festzustellen, ob es mir zusteht. ich halte es für wesentlich einfacher z.B. ein beschädigtes auto korrekt zu begutachten, als einen komplexen Grafik-auftrag. da gibt es eine menge "bewertungsspielraum" und Unwägbarkeiten. stelle ich mir zumindest vor.
d.h. das Risiko, dass ich am ende die weiteren Prozesskosten zu einem mehr oder weniger großen Anteil an der backe habe, ist schon groß; denn ich hab mir sagen lassen, man bekommt eigentlich nie 100% recht.
konkret interessiert mich: auf welche Grundlage bezieht sich ein Gutachter, was z.B. zeitbedarf oder honorar für bestimmte aufgaben angeht? Seine Erfahrungswerte - geschätzt? oder irgend eine art von Preislisten irgendwelcher Verbände o.ä.? rechnet er sich aus, wie lang es dauert, eine 2GB PSB Datei zu öffnen / speichern? oder interessiert den das gar nicht? gibt er am ende dem Gericht eine klare Empfehlung, z.B. in prozentualer form oder absoluten summen, was welcher Partei zusteht oder nicht? ist so ein gutachten 2 oder 20 Seiten lang?
mir ist klar, dass "der Einzelfall" dabei immer entscheidend sein wird - aber mir fehlt allein schon eine grundsätzliche Vorstellung, wie ein Gutachter "grafikdesign" im vergleich zu "Kfz-schaden" angeht...
 
ok, ganz ohne Erklärung geht es vermutlich nicht:
es geht um insgesamt mehr als ein halbes dutzend einzelner Rechnungen, die je einer position / einem Produkt eines größeren gesamtauftrags/projekt entsprechen.
beauftragt wurde ich für Reinzeichnung und Erstellung von Druckvorlagen. dazu sollten mir quasi fertige Layouts gestellt werden. am ende bekam ich 25 GB Rohmaterialien mit ganz und gar nicht fertigen Grafiken. daraus ergab sich logischer weise erheblicher Mehraufwand. so nahm das Unglück seinen lauf.
 
So wie ich das lese ist das aber ein ekliges Thema bei dem es darum geht "waren die Grafiken fertig oder nicht".
Drehe ich den Spieß mal rum: was wäre passiert wenn Du die bereitgestellten Dateien "mit verbundenen Augen" einfach verwendet und in die Druckvorlage eingebaut hättest? Wäre es beim Drucken zu einer Katastrophe gekommen die jeder bemerkt hätte oder wären das Details gewesen, die ein Profi erkannt hätte aber kein Laie?
Wenn es kein Desaster gegeben hätte, dann wäre es aus meiner Sicht geboten den Aufwand der Nacharbeiten dem Kunden gegenüber zu begründen und den Mehraufwand beauftragen zu lassen.

Falls also die "echte" Notwendigkeit zur Nacharbeit der bereitgestellten Daten verhandlungsfähig ist, dann wäre ich mit dem Gutachten vorsichtig.

Zu den Gutachter-Kosten: ich halte die für sehr intransparent. Letztes Jahr ist mir einer gegen das Auto gefahren. Gutachter hatte etwa 5 Minuten das Auto besichtigt, ein paar Fotos gemacht und dann ein 6-8 seidiges Gutachten (mit vielen Fotos) geschickt und die passende Rechnung: 700 EUR.
 
Mir würde ein fälliger Betrag von ca. 1500 für das Gutachten genannt
 
Mir würde ein fälliger Betrag von ca. 1500 für das Gutachten genannt

Moin,
das ist in etwa der gleiche Betrag, der mir in Sachen Streitigkeit bei einer Handwerker-Rechnung genannt wurde. Hier gilt das Prinzip, die Beauftragung eines Gutachters macht Sinn, wenn dieser sich zu Deinen Gunsten ausspricht und die Gegenpartei die Kosten des Verfahrens tragen muss. Kommt der Richter aber zur Entscheidung in Form von 1/2 und 1/2 oder 1/3 und 2/3, dann legst Du drauf.
Für Gerichtsstreitigkeiten gelten noch immer diese beiden Aussagen:
1) Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
2) Am Ende gibt es ein Urteil - es wird Recht gesprochen. D. h. aber nicht, dass Gerechtigkeit herauskommt!

mfg
Günther
 
Aus eigener Erfahrung! Schlechte Karten! Es sei denn Du kannst beweisen, dass die Weiterungen des Auftrags und die daraus resultierenden Mehrkosten dem Kunden bekannt waren. Wenn nicht, dann nutzt auch ein Gutachter nichts, da du dann ohne Auftrag gearbeitet hast.

So war es bei mir. Bei einem folgenden Autrag verwendete ich die gelieferten Zeichnungen laut Auftragsbeschreibung, der Druckjob ging naturgemäss in die Hose, ich machte den Kunden unter Zeugen und nochmals schriftlich darauf aufmerksam, dass seine gelieferten Vorlagen mangelhaft seien. Des Kunden Anwalt ignorierte die Auftragsbeschreibung und daraus folgende Korrespondenz und beantragte einen Gutachter. Mein Anwalt ein Gegengutachten, der Kläger verlor den Prozess. Auch bei diesem Prozess wollte der Richter den einfachen Weg des Vergleiches gehen. Man kann beim besten Willen von Richtern nicht erwarten, dass sie die Fachterminologie beherrschen.

Ach ja, der Streitwert waren 235.000 DM.

Ob einen Gutachter ja oder nein, ist letztendlich eine finanzielle Komponente und Vertrauen in deine eigene Arbeit. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, ein Gutachten abzulehnen, wenn es dir nicht fair genug erscheint.

Was rät dein Rechtsverdreher? Von Vorteil ist, wenn er auch noch etwas von deinem Job versteht. Ich hatte mir damals einen jungen Anwalt „erzogen”, Man könnte sagen, letztendlich war er dann Fachanwalt für Werbung und alles was dazu gehört. Was bei über 40 Prozessen im Laufe der Jahre von ungeheurem Vorteil war. Einschliesslich Copyright-Prozessen, die eh vor Gericht bei Grafikarbeiten schlecht abschneiden.

Gruss Jürgen
 
Aus meiner Zeit am Gericht kann folgendes sagen: ein Gutachter lohnt sich nur bei einer Rechtsschutzversicherung. Alles darüber hinaus ist harakiri. Und der Preis kann grob stimmen, aber natürlich noch weiter steigen, wenn Kläger/Beklagte weitere Fragen aus dem Gutachten haben.
 
Aus eigener Erfahrung! Schlechte Karten! Es sei denn Du kannst beweisen, dass die Weiterungen des Auftrags und die daraus resultierenden Mehrkosten dem Kunden bekannt waren. Wenn nicht, dann nutzt auch ein Gutachter nichts, da du dann ohne Auftrag gearbeitet hast.

Dies habe ich auch gleich gedacht, als ich Deinen Kommentar #7 glesen habe.

Wenn Du vom Kunden unbrauchbare Daten bekommst, bist Du als Fachmann
verpflichtet ihn darauf hinzuweisen.
Wenn Du dies nicht machst und Du die Daten ohne Auftrag
dennoch aufbereitest, kannst Du von ihm dafür kein Geld verlangen.

Selbst wenn der Gutachter fesstellt, dass die Daten, die Du bekommen hast
in der Form nicht geeignet waren und Nacharbeit notwendig war, hast
Du ohne Auftrag gearbeitet. Ergo: Kein Geld für Deine Arbeit.
 
Aus meiner Zeit am Gericht kann folgendes sagen: ein Gutachter lohnt sich nur bei einer Rechtsschutzversicherung. Alles darüber hinaus ist harakiri. Und der Preis kann grob stimmen, aber natürlich noch weiter steigen, wenn Kläger/Beklagte weitere Fragen aus dem Gutachten haben.


Du kannst mich gerne korrigieren, aber so weit mir bekannt ist, gibt es seit den 80ern keine „vernünftige, alles abdeckende” Vertrags-/Rechtsschutzversicherung mehr, die solche Streitigkeiten in der Werbebranche absichert. Zumindest gab damals die Allianz diesem Geschäftszweig auf. Jedem Versicherungsnehmer wurde nach einem neuen „Fall” gekündigt. Das, was folgend an Firmenrechtsschutz angeboten wurde, hatte sich für uns nicht mehr gelohnt.

Gruss Jürgen


aus dem Jura-Forum:

„…Als besonders heikel ist der Bereich der vertraglichen Streitigkeiten innerhalb einer gewerblichen Tätigkeit einzustufen, da sich gerade in diesem Segment häufig Unstimmigkeiten ergeben, die jedoch wegen der schlechten Schadenquoten in der Vergangenheit für einen Großteil der Berufsgruppen nicht mehr in der Firmenrechtsschutzversicherung eingeschlossen sind. Vor Versicherungsabschluss sollten die durch die gewerbliche Tätigkeit möglichen individuellen Risiken also genau geprüft werden.…”
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst mich gerne korrigieren, aber so weit mir bekannt ist, gibt es seit den 80ern keine „vernünftige, alles abdeckende” Vertrags-/Rechtsschutzversicherung mehr, die solche Streitigkeiten in der Werbebranche absichert. Zumindest gab damals die Allianz diesem Geschäftszweig auf. Jedem Versicherungsnehmer wurde nach einem neuen „Fall” gekündigt. Das, was folgend an Firmenrechtsschutz angeboten wurde, hatte sich für uns nicht mehr gelohnt.

Gruss Jürgen

Ne, korrigieren ist nicht nötig, das war ein allgemeiner Satz. Ob und wie es Versicherungen für solche Fälle gibt, bin ich wirklich nicht im Bilde. Dass es aber aufgrund der gehandelten Summen nur selten erfolgsversprechend für die Versicherungen ist, habe ich mir schon gedacht.
 
meines Wissens nach gibt es nur Privatrechtsschutz.
 
Gibt es auch für Gewerbe, dürfte aber je nach Branche unbezahlbar teuer sein.
 
Also ich würde mir das noch mal durch den Kopf gehen lassen.

Das kann darauf hinnauslaufen, dass du Recht bekommst aber die Kosten alles wieder auffressen.
Es ist ja jetzt kein grosser Betrag.

Wichtig ist auch der Anwalt. Bei "Wir machen das schon" klingeln bei mir alle Glocken.
Der bekommt auf jeden Fall sein Geld von dir!

Ich hatte oft das Glück, dass die Firmen dann Pleite waren.

Recht haben, gewinnen und das Geld auf deinem Konto sind 3 Paar Schuhe.:cake:
 
Freelens-Mitglieder haben einen Berufsrechtsschutz, wenn ich richtig informiert bin, der im Beitrag enthalten ist. Die Illustratoren-Organisation bietet den auch, und ich nehme an, auch weitere Berufsverbände.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Fall zunächst dem Justiziar des Berufsverbandes vorgetragen wird. Der beurteilt dann, welches Vorgehen sinnvoll ist, das zuständige Gremium im Berufsverband muss sein Okay geben.

Erfahrungsgemäss reicht manchmal schon der Hinweis auf die Mitgliedschaft in einem Berufsverband mit Rechtsschutz, um ein Verfahren zu beenden. Die nächste Stufe wäre dann ein Schriftsatz des Justiziars.
 
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