Garantie wenn nicht bei Apple gekauft

BenjaminJ

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Hallo,

sorry für den blöden Titel, aber mir ist irgendwie nichts eingefallen, wie ich mein Anliegen kürzer formulieren kann.

Mein Mutter möchte sich eventuell ein iPhone kaufen. Sie fand den Punkt, einfach in einen Apple Store gehen können zwecks Garantie und direkter Problembehandlung sehr gut. Ich bin immer davon ausgegangen, dass man, egal wo das iPhone gekauft wurde, zu Apple gehen kann und diesen Service "genießen" kann.
Letztens hab ich dann aber hier im Forum einen Thread gelesen, wo es um dieses Thema (ich glaube beim iPad Kauf im Saturn) ging, und ich es so verstanden hab, dass man Apple Geräte NUR bei Apple kaufen soll, da das sonst mit der Garantie nicht so funktioniert.

Also meine Frage: Oft werden ja Handys aus Vertragsverlängerungen verkauft. Kann man diese ohne Bedenken kaufen?

Gruß,
Benjamin
 
Hallo,

sorry für den blöden Titel, aber mir ist irgendwie nichts eingefallen, wie ich mein Anliegen kürzer formulieren kann.

Mein Mutter möchte sich eventuell ein iPhone kaufen. Sie fand den Punkt, einfach in einen Apple Store gehen können zwecks Garantie und direkter Problembehandlung sehr gut. Ich bin immer davon ausgegangen, dass man, egal wo das iPhone gekauft wurde, zu Apple gehen kann und diesen Service "genießen" kann.
Letztens hab ich dann aber hier im Forum einen Thread gelesen, wo es um dieses Thema (ich glaube beim iPad Kauf im Saturn) ging, und ich es so verstanden hab, dass man Apple Geräte NUR bei Apple kaufen soll, da das sonst mit der Garantie nicht so funktioniert.

Also meine Frage: Oft werden ja Handys aus Vertragsverlängerungen verkauft. Kann man diese ohne Bedenken kaufen?

Gruß,
Benjamin

Hi,

Garantie hast du bei Apple 1 Jahr Weltweit. Bei einigen iPhones kann es wegen der Frequenzen zu problemen führen. Bei den iPads mit 3G und Cellular bin ich mir jetzt nicht sicher. Die iPhones werden bei der Reparatur aus Amerika meist extra geordert.

Gewährleistungsansprüche, die für 2 Jahre gelten, gelten nur bei dem Händler, bei dem man es gekauft hat.

Man muss natürlich zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
 
In dem Thread auf den du Ansprichst wollte jemand sein im Einzelhandel sowieso nicht vorhandenes Widerrufsrecht eines Geräts, dass bei Saturn gekauft wurde im Apple Store geltend machen ;). Die Person wollte ausdrücklich nicht die Garantieleistungen in Anspruch nehmen.

Die Garantie kannst du selbstverständlich in jedem Apple Store mit Termin an der Genius Bar in Anspruch nehmen. Diese gilt 1 Jahr sofern du nicht AppleCare bzw. AppleCare+ erwirbst, dann 2 Jahre (wobei bei AppleCare+ die Bedinungen etwas zwiespältig formuliert sind, aber das sprengt den Rahmen des Threads).
Nicht verwechseln darfst du die Garantie natürlich mit der Gewährleistung, die gilt 2 Jahre, in den ersten 6 Monaten davon gilt die Beweislastumkehr. Diese hast du aber nur gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller.

Wenn das Gerät innerhalb der EU gekauft wurde (bzw. sogar dem EWR) kannst du die Garantie bei Apple direkt in Anspruch nehmen.
 
Wenn das Gerät Garantie hat kannst Du auch bei Apple die 1 jährige Garantieverlägerung ACPP kaufen.
Damit verlängert sich die Herstellergarantie um ein Jahr. Hat mir schon geholfen.

Gruß, Jörg
 
Garantie kommt IMMER vom Hersteller, wo du das Ding gekauft hast, ist vollkommen Wumpe.
 
Garantie kommt IMMER vom Hersteller, wo du das Ding gekauft hast, ist vollkommen Wumpe.

Diese pauschale Antwort ist falsch. Natürlich steht es auch einem Händler zu eine Garantie anzubieten. Diese kann kostenpflichtig oder kostenlos (bzw. im Verkaufspreis inkludiert) sein und ist auch nicht ungewöhnlich. Die Apple-Hardwaregarantie erhält er aber natürlich von Apple. Diese ist an das Gerät gebunden und gilt unabhängig zur Händlergewährleistung. Die Garantie beträgt 1 Jahr, ab dem Datum des ursprünglichen Kaufes durch den Endkunden.
Entgegen den hier zu lesenden Feststellungen der weltweiten Garantie, behält sich Apple durchaus schriftlich das Recht von Einschränkungen vor. Zitat aus den Garantiebedingungen: "Apple kann gegebenenfalls die Garantieleistung für das iPhone und iPad auf das Land beschränken, in dem Apple oder sein autorisierter Vertriebspartner das Apple-Produkt ursprünglich verkauft hatten." In der Praxis dürfte dieses aber unrelevant sein und eher ein Sicherheitspassus wegen der teilweise unterschiedlich unterstützen Frequenzen bei einigen iPhones darstellen.
 
Ja sorry, ich bezog mich natürlich auf die typische Garantie. Ich hab nur schon das Wort "Herstellergarantie" gelesen und dann geht es in der Regel immer direkt drunter und drüber...
 
Nachdem hier viele richtige und einige Naja-Antworten waren:

1. Bei Wikipedia, in Rechtsforen und auch hier ist das Thema schon so oft behandelt worden, dass keine Fragen mehr offen bleiben sollten. Das hat auch nichts mit Apple zu tun.

2. Garantie != Gewährleistung


tl/dr

Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers, dass das Produkt innerhalb der Garantiezeit fehlerfrei ist. Üblicherweise hat man Anspruch auf Reparatur, wobei Apple meistens tauscht. Es gibt kein Limit wie oft dies passieren kann.

Gewährleistung: gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Händler, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist. Üblicherweise hat der Händler 3 Nachbesserungsversuche frei, bevor man Anspruch auf Wandlung hat. Nach 6 Monaten muss man selber nachweisen, dass der Fehler bereits zur Übergabe vorhanden war.

Wer Garantie nutzt verwirkt die Gewährleistung gegenüber dem Händler. Der 1. Ansprechpartner sollte immer immer immer der Händler sein. Selbst Garantieansprüche sollten über den Händler laufen. Denn wenn man beispielsweise von Apple ein Austauschgerät bekommen hat, dann ist es nicht mehr das Gerät was man vom Händler bekommen hat. Damit ist der Händler raus und muss gar nichts mehr.
 
Danke für die sehr interessanten Antworten! Endlich blicke ich mal vernünftig durch :)

Auch wenn der Austausch bei Apple deutlich schneller abläuft, sollte man also eher zum Händler gehen?

Das alles interessiert mich vorallem, weil bei Ebay Kleinanzeigen so unglaublich viele iPhone 5C NEU & OVP verkauft werden. Oft auch mehrere von einem Anbieter. Natürlich immer aus Vertragsverlängerungen... Wenn man die Rechnung (beispielsweise von Base) kriegt, kann man das iPhone ohne Bedenken kaufen?

Gruß,
Benny
 
Kannst du bedenkenlos kaufen. Die Garantie bzw. Gewährleistung wird aber ab dem ersten Rechnungsdatum laufen. Also nicht das Datum ab dem du das Gerät kaufst. Es sei dem du kaufst es als Neuware mit eigener Rechnung als Erstkäufer.
 
Noch ne Frage hierzu...

Hatte auch schon das ein oder andere Gerät beim Händler gekauft und dann nach gewisser Zeit Probleme gehabt. Bei Apple angerufen - die schickten mich immer zum Händler, da ich es ja dort gekauft habe und er mein Ansprechpartner in der Sache ist - nicht direkt Apple.

Also was ist nun richtig? Und wie verhält sich die Sache, wenn ich einen ACPP auf das beim Händler gekaufte Apple Gerät aufbuche?
 
Es kommt drauf an @ buddyspecer

Im 1. Jahr greift die Garantie da würd/bin ich grundsätzlich zu Apple und es wurde dort alles erledigt. Ab dem 2. Jahr greift die Gewährleistung da "musst" du zum Händler bei etwaigen Ansprüchen und dann kommts auf ihn an (Beweislastumkehr nach 6 Monaten)

Hast du aber nen ACPP oder ACPP+ dann vergiss den Händler dann geht alles direkt über Apple. Es wird unter Umständen aber noch eine Kreditkarte benötigt wenn ein Sofortaustausch gewünscht wird. Bei "normalem" Einsenden und warten auf Rücksendung wird keine benötigt.
 
Ok - und wieso schickt mich Apple selbst innerhalb des 1. Jahres immer zum Händler? Probieren die da nur das von sich abzuwälzen?
 
Die versuchen nur den für DICH einfachsten Weg. Es liegt allein an dir ob du in einen Apple Shop gehst oder nicht. Das recht hast du innerhalb eines Jahres.
 
Ich seh das wie W aus D. Für dich ist es "einfacher" zu deinem Händler um die Ecke. Wenn du denen aber sagst (der Ton macht übrigens die Musik) du würdest es lieber direkt über sie abwickeln macht Apple das natürlich ebenso. Nur eben ab dem 2. Jahr nicht außer du hast es direkt bei Ihnen gekauft. In dem Fall gilt Apple als Hersteller und Händler.
 
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Noch ein Tip: kaufst Du nicht direkt bei Apple, besorge Dir einen "alten" Apple care protection plan, gibt es bei Amazon, eby & Co. für rund 40 EUR. Damit kannst du dann 2 Jahre lang direkt zu Apple gehen und hast sogar innerhlab von meist 24h ein Ersatzgerät per Post (Expresstausch). Sehr zu empfehlen, vor allem wenn man das Telefon bei ebay Kleinanzeigen etc. gekauft hat...
 
Nachdem hier viele richtige und einige Naja-Antworten waren:

Nun ja. Deine Antwort war aber auch eher eine "Naja"-Antwort.

2. Garantie != Gewährleistung

Wenn "!=" ungleich bedeutet, dann gebe ich Dir Recht. ;)

Üblicherweise hat der Händler 3 Nachbesserungsversuche frei, bevor man Anspruch auf Wandlung hat.

Das ist falsch. Der Händler hat 2 Nachbesserungsversuche (siehe § 440 S.2 BGB).

Wer Garantie nutzt verwirkt die Gewährleistung gegenüber dem Händler.

Auch dafür gibt es keine Rechtsnorm. Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren für neu gekaufte Waren gilt selbstverständlich auch, wenn zwischendurch die Garantie in Anspruch genommen wurde. Man muss nach einem halben Jahr ab Gefahrenübergang aber nachweisen können, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorgelegen hat. Und das wird ggf. schwierig, wenn das Gerät zwischendurch beim Hersteller zur Reparatur war.

Bis dann,

Thorsten
 
Nicht verwechseln darfst du die Garantie natürlich mit der Gewährleistung, die gilt 2 Jahre, in den ersten 6 Monaten davon gilt die Beweislastumkehr.

Die Beweislastumkehr wird aus Sicht des Käufers betrachtet und gilt daher ab dem 7. Monat nach Gefahrenübergang. Davor muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Gefahrenübergang vorgelegen hat.
 
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