Freiberufler: Altes iPhone aus Betriebsvermögen an Freundin verkaufen?

CRen

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Hallo zusammen,

ich (Freiberufler) will mir dann mal demnächst ein neues iPhone 5 samt "teurerem" Vertrag zulegen, womit sich das Problem ergibt, dass ich das 2010 in England bar gekaufte 4er-iPhone, das sich im Betriebsvermögen befindet gerne verkaufen möchte – idealerweise an meine Freundin im gleichen Haushalt.
Dank Apples Produktzyklen ist das Ding ja jetzt nicht mehr wirklich viel wert.

Ich würde aus dem Bauch heraus jetzt einfach so vorgehen: iPhone an Freundin übergeben, ihr eine Rechnung über sagen wir 150 Euro inkl. MwSt. stellen, das Geld aufs Geschäftskonto einsacken, die Rechnung zu den Unterlagen schmeißen und gut ist...

Oder muss ich da irgendwas beachten wegen des gleichen Haushalts (Freundin würde das Handy ausschließlich privat nutzen)?

Gleiche Frage für den Verkauf an Fremde: Muss ich da Gewährleistung geben/MwSt. ausweisen? Wie schaut's beim Verkauf via Ebay oder Kleinanzeige aus?

Danke für die Hilfe!

Gruß,
Christian
 
Wieso sollte das mit dem Verkauf an deine Freundin nicht gehen,sie ist nicht deine angeheiratete also juristisch gesehen auch ein Kunde.Also los gib es ihr mach sie glücklich mit dem Iphone und Gewährleistung bleib ja in der Hütte oder.
remi
 
Wieso sollte das mit dem Verkauf an deine Freundin nicht gehen,sie ist nicht deine angeheiratete also juristisch gesehen auch ein Kunde.

Auch im gleichen Haushalt? Sieht das nicht komisch aus, wenn auf der Rechnung bei Käufer und bei Verkäufer die gleiche Adresse steht und der Preis unterhalb des normalen Verkehrswerts liegt?
Da würde ich als Finanzbeamter aber sofort Schummelei vermuten...? ;)

Gruß,
Christian
 
wieso machst du soviel gedanken darüber du bestimmst den preis und nicht das finanzamt oder sonst wer und wenn du es für 5.99 verkauft und an wenn geht niemanden was an.
auch nen schönen gruss
roland heisse ich
 
Vorsicht, Steuerberater fragen!

Vor ein paar Jahren hat mein damaliger Arbeitgeber mir einen abgeschriebenen Firmenwagen "günstig" verkauft, das gab wirklich Stress.
 
dein 2 jahre altes iPhone ist eh abgeschrieben (zur not in die AfA sehen) und hat kein betriebsvermögen mehr.
verschenk es, verkauf es - das juckt keinem mehr.

muss da leider was nachschieben. die afa für telefone ist 5 jahre. und da das ding teurer als 410 euro war geht das mit den gwg auch nicht.

gibs iPhone also deiner freundin und gut ist. interessant wirds dann nur wenn eine betriebsprüfung ist und die leute das teil sehen möchten.
 
Ja, aber ist das den nicht kaputt.....;)
 
die afa für telefone ist 5 jahre. (...) gibs iPhone also deiner freundin und gut ist.

Exakt. Deshalb fragte ich ja. Ich will das Ding aber natürlich nicht noch 3 Jahre hier verschimmeln lassen und "einfach so" meiner Freundin zur Nutzung überlassen, ist auch Käse, ich will's schon ordentlich aus dem Betriebsvermögen raus haben.

Ja, aber ist das den nicht kaputt.....

... also wenn ich mir das genau betrachte: Ja, sieht ziemlich kaputt aus...

Gruß,
Christian
 
Siehte geht doch einfach als defekt nicht mehr reparabel und ab zur freundin und schon hast du es aus dem betriebsvermögen ausgebucht.
roland
 
Kannst Du das Ding nicht für Dich (privat) entnehmen und danach Deiner Freundin privat verkaufen, verschenken, verleihen, was auch immer?
 
Siehte geht doch einfach als defekt nicht mehr reparabel und ab zur freundin und schon hast du es aus dem betriebsvermögen ausgebucht.

Muss man das nicht irgendwie nachweisen können, also den nicht reparablen Defekt? Gutachten o.ä.?

(privat) entnehmen (...) privat verkaufen, verschenken, verleihen

Das macht die Sache vermutlich nur unnötig komplex, fürchte ich. Ich habe jetzt das hier gefunden: http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Betriebseinnahmen-Freiberufler.php. Da steht:
Die seitens des Freiberuflers ausgestellte Rechnung dient als Beleg.
Wichtig ist, dass der Kaufpreis realistisch ist.

Genau der Grund für meine eingehende Frage: Was heißt schon realistisch bei einem Gerät, das zwar einen Restbuchwert von 420 Euro, aber einen Verkehrswert je nach Zustand von vielleicht 250 Euro hat? Ich hab's gerade bei Rebuy eingegeben: 192 Euro spuckt der mir bei mittlerem Zustand (sind Kratzer drauf) aus, siehe Screen.

rebuy.jpg

Wobei ein dicker Kratzer ja eigentlich schon "schlechter" Zustand ist – dann sind's nur noch knapp 90 Euro, in Topzustand wären es 256 Euro ;)
Vielleicht mache ich's einfach folgendermaßen: Ich drucke das aus und hefte es meiner Kopie des Kaufvertrages an und schreibe drauf, dass ich es aufgrund des geringen Gebraucht-Ankaufspreises lieber meiner Freundin vertickt habe, als es in Zahlung zu geben – meint Ihr, das geht?

Gruß,
Christian
 
Muss man das nicht irgendwie nachweisen können, also den nicht reparablen Defekt? Gutachten o.ä.?
Gutachten, ja nee, is klar :rolleyes:

Und wenn es Dir geklaut wird, lässt Du den Dieb quittieren, oder wie?
Und wenn Du es verlierst, gibst Du eine Vermisstenmeldung bei der Polizei auf?
 
Hallo,
ein Auto ist etwas anderes als ein Handy. Wenn der Wert unter 800,- + MwSt. war, dann war es in einem Jahr abgeschrieben. Ergo: Das Ding ist kaputt und verschrottet. Beim Steuerberater aus der Inventarliste streichen lassen und der Freundin schenken.
 
und der Preis unterhalb des normalen Verkehrswerts liegt?
Das ist ein Problem. Du musst es ihr zum Verkehrswert verkaufen, so wie du es an einen fremden Dritten verkaufen würdest.

Du kannst es aber auch zum Verkehrswert entnehmen und ihr dann privat verkaufen. Läuft auf dasselbe hinaus.

Du kannst es ihr auch unterhalb des Verkehrswertes verkaufen. Dann wird die Differenz zum Verkehrswert als Entnahme erfasst. Es läuft also immer auf dasselbe hinaus. Es geht zum Verkehrswert raus und die Differenz zum Buchwert ist dein Gewinn. Der Weg ist fast egal. Die Frage ist nur, wer es macht. Entweder du machst es oder irgendwann der Betriebsprüfer. Dann kostet es u.U. Zinsen nach § 233a AO.
 
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Du musst es ihr zum Verkehrswert verkaufen, so wie du es an einen fremden Dritten verkaufen würdest.

Dacht' ich's mir doch. Laut Online-Abfrage bei O2 würde ich bei Inzahlungsgabe des alten iPhones 4 in dem Zustand rund 150 Euro für das iPhone 5 gutgeschrieben bekommen.
Etwas höhere Werte von bis zu 250 Euro bei Verkauf über Ebay, Rebuy und Co., wesentlich mehr (oder gar die 420 Euro Restbuchwert) werde ich also definitiv nirgendwo für das Gerät bekommen.

Nur: Wie belege ich gegenüber dem Finanzamt, dass der im Vergleich zum Restbuchwert doch sehr niedrige Verkaufspreis gerechtfertigt war – egal, ob ich's jetzt bei Ebay, O2, Rebuy oder meiner Freundin abwerfe? Oder ist das völlig wurscht?
Dann allerdings wäre ja – was mich zu meiner Eingangsfrage zurückbringt – eigentlich nur wichtig, dass ich ordentlich belegt mit Rechnung und MwSt. ausbuche, egal zu welchem Preis und an wen.

Es geht zum Verkehrswert raus und die Differenz zum Buchwert ist dein Gewinn.
OK, dann jetzt mal das konkrete Beispiel:

Restbuchwert ist 420 Euro. Verkehrswert Netto 200 Euro. Macht unter'm Strich einen Buchverlust von 200 Euro, richtig? So wie im Beispiel hier: http://www.gruenderlexikon.de/buchverlust

Gruß,
Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gerade ein wenig irritiert, denn als Privatmensch sah ich bislang (leider) sehr selten solche "günstigen" Angebote - ich würde wahrscheinlich den Verkehrswert eher aus Privatverkäufen etc. ermitteln..
 
Vermutlich Händler-Einkauf ohne MwSt., keine Ahnung?

Mich wundert halt, wie das FA das prüfen soll? Zumal ja auch der Zustand noch mit reinspielt – das Ding könnte ja Glasbruch, einen toten Akku oder eine sonstige vom freundlichen iPhone-Schrauber neben dem 1-Euro-Shop behebbare Macke haben, was den Preis massiv senkt.
 
m( Sorry, ich glaube ich sollte besser noch einen Kaffee trinken...
 
... und ich sollte ins Bett gehen ;)
 
Vorsicht, Steuerberater fragen!

Vor ein paar Jahren hat mein damaliger Arbeitgeber mir einen abgeschriebenen Firmenwagen "günstig" verkauft, das gab wirklich Stress.

Das liegt vermutlich daran, dass du Angestellter deines Arbeitgebers bist. ;)
 
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