Ipad Wertminderung durch Registrierung? 14 Tage Rückgaberecht?

Es jetzt zurückzuschicken und mit denen um die Wertminderung zu streiten, ist nach eurer Erfahrung vielversprechender, als es mit diesem Mangel zum Techniker zu geben?

Du hast keinen Mangel.
 
Ok was würde denn passieren, wenn ich den Assistenten einfach übersprungen hätte, dann hätte ich micht nicht registriert richtig? Oder kann man das gar nicht überspringen?
 
doch, kann man überspringen, tut aber nix zur sache
 
Verfällt dann der 90 Tage Support etc? Oder kann ich das weiternutzen, falls das alles doch nicht funktioniert.. tut in dem Sinne schon zur Sache, weil die Frage ist inwieweit ich das Ipad hätte testen können ohne das ich es registriere..
 
Es tut nichts zur Sache wenn du einfach nur dein Geld zurück haben willst.

Wenn du es nur einschickst weil es einen Gelbstich hat werden die es dir nach einer Woche zurückschicken mit der Mitteilung dass alles in Ordnung ist.
Dann sind die 14 Tage rum und du hast gar nix mehr (außer ein gelbstichiges Pad)
 
Ja es geht aber ja auch um die Zulässigkeit der Wertminderung, die nicht gegeben wäre, wenn man das Ipad genauso wie im Laden testen könnte ohne es zu registrieren
 
Gravis kann viel behaupten, wenn der Tag lang nicht. Ich hatte vor Kurzem einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Händler für Audio-/Videoprodukte aus Hamburg. Bei denen trotz teurerem Preis bestellt, da die Ware im Gegensatz zum Mitbewerb vorrätig war. Dann aber auch erst nach zwei Monaten erhalten. Nach Fernabsatz zurückgesandt, kein Geld bekommen, per Email nachgefragt. Bei der Antwort des Händlers ist mir die Kinnlade runtergeklappt:

"Hallo <MeinVorname>,

ich habe das heut nochmal im Versand nachgesehen. Das ist auch angekommen. Aber so wie das aussieht, mit der Verpackung und wie das da reingestopft war, kann ich dir leider nicht den kompletten Preis zurückerstatten. Sowas geht nur, wenn das in einwandfreien Zustand zurück geschickt wird. Da müsste ich jetzt 20,- € einbehalten. Wärst du damit einverstanden?"

Was die Arschfratzen nicht wussten: Ich bin ein wenig paranoid bei Rücksendungen und fotografiere den Verpackungsprozess beim Rückversand nicht nur, sondern filme und archiviere ihn auch noch komplett. Und die Sendung ging 1A zurück und war sogar noch fast vollständig verblistert.

Mit meinem Anwalt telefoniert, der das auch nicht wirklich lustig fand und auch wegen 20,- € nur allzu gern vor Gericht gezogen wäre (nicht wegen dem Geld, sondern weil's ein Idealist mit Herz und Verstand und eine Auszeichnung für den Berufsstand der Anwälte ist ...). Darauf hin folgende Antwort verfasst:

"Hallo,

nein, mit einem Abzug bin ich nicht einverstanden und ich bitte um eine Rücküberweisung bis zum XX.X.2012."

Das Geld habe ich bekommen, nur die Rückversandkosten haben sie mir nicht erstattet. Naja - die 4,90 € konnte ich dann gerade noch verschmerzen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn das iPad noch voll intakt ist, keine Gebrauchsspuren o.ä. aufweist und auch die Verpackung noch vollständig vorhanden ist: LASS DICH NICHT VERARSCHEN! Schick denen das Ding zurück, leg einen Brief bei, in dem du dich auf dein Rückgaberecht berufst, und fordere deinen Kaufpreis zzgl. Versandkosten bis zu einem Stichdatum (das im Schreiben genannt werden muss) ein. Rein präventiv kannst du noch einen Hinweis anbringen, dass du mit einer Wertminderung aufgrund von vermeintlicher Registrierung in keinem Fall einverstanden bist und ggfalls den Fehlbetrag per gerichtlichem Mahnbescheid einklagen wirst.

Cave: Ich bin kein Jurist und es handelt sich hierbei um meine Laienmeinung. Falls ein MacUser mit juristischem Background anderer Meinung ist, möge er das bitte schreiben. Ansonsten denke ich, bekommst du mit dem skizzierten Vorgehen deinen Kaufbetrag vollumfänglich zurück.

Und: Aufgrund des Gelbstichs reklamieren ist chancenlos. Auf die Tour würde ich mich nach Möglichkeit erst gar nicht einlassen ...
 
Shit ich sehe gerade, dass ich diese komische Folie, die da drauf war nicht mehr habe :/ Habe zwar noch die komplette Verpackung, nur nicht mehr diese Folie in de rdas Ipad gelegt war
 
Das ist unerheblich, ob du die Folie hast. Selbst die Originalverpackung ist nicht immer notwendig, auch da gibt es verschiedene Meinungen.
 
@TE:

Lass Dich hier nicht irre machen.
Du hast online bestellt, damit gilt BGB Fernabsatz. Danach hast Du ein Widerrufsrecht innerh. 14 Tagen.
Lt. Gesetz musst Du die Möglichkeit haben, den erworbenen Artikel zu prüfen und wenn Du dazu die Folie entfernen musst und es initialisieren, dann ist das eben so.

Gravis muss eine Verschlechterung nachweisen und sie werden vermutlich die Verschlechterung durch die Registrierung begründen. Darauf würde ich mich nicht einlassen, denn im Prozess der Aktivierung wird penetrant die Registrierung gepuscht (auch wenn man die vermeiden kann).

Initialisiert werden muss aber, um das Ding überhaupt vernünftig in Betrieb zu nehmen und dann ist Dir die Registrierung praktisch aufgedrängt worden.

Wichtig ist, dass Du nachweisbar innerhalb der 14 Tage widerruftst (email oder besser Einschreiben) und dann lass das Ding zurückgehen.
Erwähne im Widerrufsschreiben den Kaufvertrag nach BGB und Fernabsatz.

Die fehlende Folie wird sicher keine Probleme machen, zerschrammen solltest Du das Ding nicht (Verschlechterung).

Ich würde mich auf keine weiteren Diskussionen einlassen und not falls ein Schreiben an die Geschäftsleitung schicken, in dem Du auf BGB Fernabsatz hinweist.
Den Kaufvertrag nach BGB Fernabsatz können sie nicht einschränken - ist Dein gutes Recht!

Viel Erfolg!
 
Ok danke ich habe jetzt erstmal wiederrufen, ich werde berichten, wie es hier weiter geht.. Wie ist das eigentlich mit Gravis, ist der Laden bekannt für schlechten Service - hatte irgendwo mal gelesen, dass die vor ein paar Jahren kurz vor der Insolvenz standen, kennt da jemand die Story?
 
Ok danke ich habe jetzt erstmal wiederrufen, ich werde berichten, wie es hier weiter geht..

Das ist die eine Sache.

(Gravis) "Story?"

Ist eine andere Sache.
Es gab einen Grund warum du bei einem Reseller gekauft hast.
Das Produkt deiner Wahl.
Hersteller ist jemand anderes.
Wenn man "geprüfte"
Ähmm
"benutzte"
Ausstellungsstücke kauft ist das ab und an recht günstig.
Ähmm
Es bietet sich aber auch an "refurb" zu kaufen.
Das ist noch günstiger als Neu und hat den Vorteil das der Vorbesitzer den Rechner schon registriert hat.
Desweiteren ist er garantiert repariert. Wird auch neu registriert *.*
Wie neu.
So zu sagen.
Die Garantie gegeben.
Wie bei allen Geräten.
Es gibt auch eine neue Verpackung.
Die Folie ist ebenfalls vorhanden.
Alles klar ?
Fragend *.*
Incal
 
Ich kann die Reaktionen der Online-Haendler, nicht nur Gravis, irgendwie verstehen, wenn man sich durch die Foren klickt, Rezensionen liest oder einfach mal den Jungs in der Bahn zuhoert und mitkriegt, wie die Leute das Fernabsatzgesetz absichtlich missbrauchen. Da wird kraeftig im Netz bestellt, um das Produkt zu testen oder eine Rezension zu schreiben, obgleich man kein wirkliches Kaufinteresse hat, oder einfach mal um sowas fuer ein paar Tage zu haben, weil man es sich nicht leisten kann. Das wird dann auch gleich oeffentlich im Netz ohne Skrupel so wiedergegeben.
Natuerlich muessen sich die Haendler an jenes Gesetz halten. Sie scheinen aber auf eine abschreckende Wirkung zu zielen. Die ehrlichen Leute leiden drunter.
Das geht jetzt nicht gegen TE, der ja einen berechtigten Einwand vorbringt. Ich wollte es nur mal erwaehnt haben.
 
haben sich die händler die letzten Jahre aber selber versaut...
 
das Gleiche hatte ich mit Redcoon.
Ich wollte mein iPad zurückgeben innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist (hatte kurzfristig die Möglichkeit, woanders ein 64GB statt 32GB zu bekommen).
Darauf hin erhielt ich eine Mail mit einer eidesstattlichen Versicherung, die ich unterschreiben und bestätigen sollte, dass das iPad nicht registriert wurde. Ansonsten erfolgt ein Abzug von bis zu 30% !!!
Nach einigen dämlichen Telefonaten war mir das alles zu blöd und da ich auf Streit keine Lust hatte, hab ich das iPad in der Familie weiterverkauft.
Redcoon ist für mich gestorben und ich kann den Laden niemandem weiterempfehlen!
 
Es gilt das Fernabsatzgesetz. Selbst wenn du die Verpackung nicht mehr hättest könntest du alles zurück senden. Also Pack es ein, schreib einen Zweizeiler drunter dass du den Vorgang schon an deinen Anwalt weiter gegeben hast und wenn es nicht im Rahmen des Gesetzes abgewickelt wird dann wird er sich darum kümmern.

Ich war einmal bei Gravis und bestimmt kaufe ich da nicht noch mal was und wenn es nur ne Schraube ist.

Abseits dessen sollte man das Fernabsatzgesetz dahingehend ändern das man pro Tag den der Artikel beim Kunden ist, ab Zeitpunkt der Lieferung , 1-2 % des Kaufpreises abgezogen werden wenn der Artikel zurück geschickt werden sollte.
 
Aber es gibt ein Fernabsatzrecht für Kaufverträge nach BGB (Vertragsabschluss durch Fernkommunikationsmittel).

Und demnach kann er nach 14 Tagen widerrufen und bekommt die Kohle zurück, wenn keine Verschlechterung eingetreten ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht

*Lunde, ich finde Deinen Beitrag nicht besonders hilfreich, da er in verschiedenen Richtungen interpretiert werden kann. Der TE kennt sich offensichtlich nicht ganz so aus und wenn Du so etwas schreibst, sollte zumindest ein Halbsatz zur Erklärung dabei sein.
 
Der TE kennt sich offensichtlich nicht ganz so aus
zumindest weiss er, das Gelbstich als Mangel nicht ganz unproblematisch ist :)
 
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