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donquichotte
Die Immunität, die Abgeordnete bei strafrechtlichen Anklagen haben, kann durch den Bundestag aufgehoben werden. Informier dich mal. Das ist auch schon mehrmals geschehen. Im Zivilrecht gilt diese Immunität eh nicht, da sind Abgeordnete genauso anklagbar wie jeder andere.Irgendwie dreht sich Dein Post im Kreis.
Immunität für politische Entscheidungen ja, aber Verfassungsgericht, deswegen dann nein?
Für private Geschichten keine Immunität, aber hier wird die Aufhebung durchaus fleissig praktiziert. Was jetzt?
Immunität der Abgeordneten ist eine der Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Demokratie, solange sie nicht zum Schutz privater Straftaten missbraucht wird, was bei uns im Gegensatz z.B. zu Italien nicht der Fall ist.
Diese Beispiele, die Du gebracht hast, sind ja politische Entscheidungen und keine privaten Taten der Politiker. Daher ist das Verfassungsgericht dafür zuständig, wenn man Verfassungsklage einreicht, weil man glaubt, die Entscheidungen seien nicht rechtskonform. Dafür braucht man m.W.n. keine Immunität der Abgeordneten, weil dann eben nicht die beteiligten Abgeordneten angeklagt werden. Die Demokratie würde also auch ohne diese Immunität funktionieren.