Verfassungsrichter kassieren Berlusconis Immunität

Irgendwie dreht sich Dein Post im Kreis.

Immunität für politische Entscheidungen ja, aber Verfassungsgericht, deswegen dann nein?

Für private Geschichten keine Immunität, aber hier wird die Aufhebung durchaus fleissig praktiziert. Was jetzt?


Immunität der Abgeordneten ist eine der Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Demokratie, solange sie nicht zum Schutz privater Straftaten missbraucht wird, was bei uns im Gegensatz z.B. zu Italien nicht der Fall ist.
Die Immunität, die Abgeordnete bei strafrechtlichen Anklagen haben, kann durch den Bundestag aufgehoben werden. Informier dich mal. Das ist auch schon mehrmals geschehen. Im Zivilrecht gilt diese Immunität eh nicht, da sind Abgeordnete genauso anklagbar wie jeder andere.

Diese Beispiele, die Du gebracht hast, sind ja politische Entscheidungen und keine privaten Taten der Politiker. Daher ist das Verfassungsgericht dafür zuständig, wenn man Verfassungsklage einreicht, weil man glaubt, die Entscheidungen seien nicht rechtskonform. Dafür braucht man m.W.n. keine Immunität der Abgeordneten, weil dann eben nicht die beteiligten Abgeordneten angeklagt werden. Die Demokratie würde also auch ohne diese Immunität funktionieren.
 
Die Immunität, die Abgeordnete bei strafrechtlichen Anklagen haben, kann durch den Bundestag aufgehoben werden. Informier dich mal. Das ist auch schon mehrmals geschehen. Im Zivilrecht gilt diese Immunität eh nicht, da sind Abgeordnete genauso anklagbar wie jeder andere.

Diese Beispiele, die Du gebracht hast, sind ja politische Entscheidungen und keine privaten Taten der Politiker. Daher ist das Verfassungsgericht dafür zuständig, wenn man Verfassungsklage einreicht, weil man glaubt, die Entscheidungen seien nicht rechtskonform. Dafür braucht man m.W.n. keine Immunität der Abgeordneten, weil dann eben nicht die beteiligten Abgeordneten angeklagt werden. Die Demokratie würde also auch ohne diese Immunität funktionieren.

Punkt 1:

Die Möglichkeit der Aufhebung der Immunität ist mir bewusst.

Punkt 2:

Hinsichtlich der politischen Entscheidungen ist es natürlich richtig, dass es das Verfassungsgericht gibt, das die Entscheidung rechtskonform überprüft und ggf. Gesetze zurückweist. Es ist aber tatsächlich so, dass ein Abgeordneter nur aufgrund seiner Immunität nicht wegen der Beteilung an der Entscheidung belangt werden kann.

In der Autobiographie von Brandt ist im Übrigen nett zu lesen, dass er persönlich einige Verfahren wegen Landesverrat zu erwarten gehabt hätte, da diverse rechte Verbände gegen ihn als Privatperson geklagt hatten.
 
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Punkt 1:

Die Möglichkeit der Aufhebung der Immunität ist mir bewusst.

Punkt 2:

Hinsichtlich der politischen Entscheidungen ist es natürlich richtig, dass es das Verfassungsgericht, dass die Entscheidung rechtskonform überprüft. Nur funktioniert dies nur, weil Mitglieder des Bundestag und der Regierung Immunität geniesen.

In der Autobiographie von Brandt ist im Übrigen nett zu lesen, dass er persönlich einige Verfahren wegen Landesverrat zu erwarten gehabt hätte, da diverse rechte Verbände gegen ihn als Privatperson geklagt hatten.
Natürlich wird es für Politiker unbequemer, wenn sie dem normalen Strafrecht unterliegen, aber das ist nicht schlimm, im Gegenteil. Das würde die Distanz zwischen Politikern und Bürgern verkürzen.

Nehmen wir das Beispiel von Dir: die Ostverträge. Da wurde ja auch Klage erhoben vor dem Verfassungsgericht, und dabei natürlich nicht gegen Brandt sondern gegen das Gesetz. Die Klage wurde glücklicherweise vom Verfassungsgericht abgewiesen.

Das rechte Gruppen damals gerne Klage erheben hätten, ist ja OK. Klagen kann jeder, ich könnte auch Merkel beschuldigen, und behaupten, sie hätte mir 50c aus dem Portemonnaie geklaut. Aber eine Klage wird ja auch geprüft durch die Staatsanwaltschaft. Und wenn die meint: quatsch, das stimmt nicht, wird auch keine Anklage erhoben.

Das Problem der Immunität von Abgordneten ist, soweit ich das verstehe, das eben eine zusätzliche Hürde eingebaut ist. Es muss also nicht nur der Staatsanwalt der Beschuldigung zustimmen und Anklage erheben, sondern auch der Bundestag muss die Anklage 'absegnen'. Und verständlicherweise neigen die Abgeordneten dazu, ihresgleichen nur dann von der Immunität zu befreien, wenn die Beweislast mehr als deutlich ist. Mal abgesehen von dem Problem, das dabei Nichtjuristen eine juristische Entscheidung fällen.
 
In Italien ist die Demokratie transparent: Man kann offen sagen, dass sie dort von der Mafia regiert werden. Konsequenter Weise sitzt da einer an der Spitze, der die besten Kontakte zu Wirtschafts- und Mafiabossen hat.

Hier in Deutschland muss man mit solchen Äußerungen vorsichtig sein. Hier müssen wir ganz verschämt "Stromkonzerne" sagen... :shame:
 
Berlusconi :sick:
 
Eins hat Berlusconi jedenfalls schon erreicht - sein Name wird mittlerweile als Charakterisierung von Machtpolitik und Medieneinfluss verwendet.

Wenn man etwa vom "Berlusconismus", oder von der Gefahr einer "Berlusconisierung" europäischer Staaten spricht, dann macht das den Silvio bestimmt ganz stolz. :cool:
 
Jetzt muss er wohl die Hosen runterlassen..
ausla25x20.gif
 
heute hat er sich einen peinlichen (Freud'schen?) Versprecher geleistet. Er habe bis jetzt "über 200 Millionen für Gutachter und Richter.... äh, Anwälte bezahlt".

Ein Schelm, wer dabei böses denkt...
 
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