Frage zur Künstlersozialkasse

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akli

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Hallo,
weiß jemand vielleicht: Wenn man das Jahreseinkommen zu gering eingeschätzt hat und nun gerne ein höheres angeben möchte, muß man dann rückwirkend die höheren Beiträge zahlen? Oder gilt das dann nur ab dem Folgemonat?
 
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Soweit ich weiß gilt es ab dem neuen Bescheid, der nach Eingang Deiner
neuen Schätzung erfolgt. Ansonsten einfach anrufen. :)
 
Nie rückwirkend bei der KSK, Du brauchst nichts nachzuzahlen.
 
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super! Vielen Dank! Dann brauche ich mir deswegen ja keine Sorgen mehr zu machen!
 
Nee, deswegen nicht.
Die KSK führt allerdings Stichproben durch, bei denen Deine Angaben geprüft und abgeglichen werden. Soweit ich (irgendwo auf den KSK-Seiten) nachlesen konnte, darf der Versicherte bis zu 3 oder 5 Jahren Differenzen nachzahlen, wenn Unregelmäßikeiten festgestellt wurden.
Nach welchen Kriterien da gewertet wird und wo Grenzen zwischen „hui, 20Tsd angegeben, 50Tsd eingemommen, den packen wir uns“ und „pffft, ab dafür, 3Tsd Unterschied pro Jahr“ liegen, das weiß ich auch nicht.
Mit ist auch nicht bekannt, dass diese Stichproben schonmal jemanden in ein schwarzes Finanzloch gerissen haben oder ob das alles nur Bangemache ist.

Nachtrag: Stichproben
Wobei sich mir nicht ganz erschließt, ob hiermit ausschließlich die Verwerter geprüft werden, die Abgaben leisten müssen, oder auch die Mitglieder, die aufgrund inkorrekter eigener Angaben vielleicht zu wenig Beiträge zahlen.
 
ja, ich hatte mich auch schon informiert darüber allerdings bin ich auf dem Stand, dass meist nach 3-4 Jahren die erste Prüfung fällig ist und wenn dann mehr als 20% danebengelegen hat, legt wohl die KSK die Beitragshöhe fest..es werden keine Nachzahlungen fällig - nur Bußgelder im Falle des Verdachts absichtlich zu wenig angegeben zu haben..

Das ist alles ganz schön verworren... hatte mir letztens gedacht, dann könnte ja jemand der Connections hat, weniger angeben mit den günstigen Beiträgen fahren und wenn dann die Prüfung fällig ist, tritt er aus der KSK aus (über einen nicht künstlerische 400Euro Nebenbeschäftigung z.B. Familienbetrieb etc. möglich!) und hat das von der Backe...... irgendwie ungerecht!
 
allerdings bin ich auf dem Stand, dass meist nach 3-4 Jahren die erste Prüfung fällig ist und wenn dann mehr als 20% danebengelegen hat, legt wohl die KSK die Beitragshöhe fest..es werden keine Nachzahlungen fällig - nur Bußgelder im Falle des Verdachts absichtlich zu wenig angegeben zu haben.
Von solchen Beitragsfestsetzungen habe ich noch nie gehört. Woher hast Du das? Und wie sollte das gehen? Es geht ja um Beiträge für die Kranken-, die Sozial- und die Rentenversicherungen. Was ist denn, wenn das seitens der KSK festgelegten Einkommen über dem läge, was der Unternehmer tatsächlich einnimmt? Gibt es dann Rückzahlungen? Ich kann mir diese Vorgehensweise der KSK nicht vorstellen, lasse mich aber gerne schlaumachen, wenn jemand wirklich Konkretes weiß.

Zu den Nachzahlungen: Ich gehe davon aus, dass Mitglieder bei zu niedrige angegebenen Einkommenen auch nachzahlen müssen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der Prüfung austreten. Alles andere wäre unlogisch.

Ich bin im sechsten Jahr freiberuflich tätig und meine Versicherungen laufen über die KSK. Von einer Prüfung keine Spur. Bis jetzt habe ich auch fast jedes Jahr eine höhere Umsatzschätzung ca. Mitte des Jahres an die KSK gemeldet. Dies wird rückgemeldet und die Beiträge werden angepasst, fertig.

Gruß, Al
 
daher habe ich das:)

Finde den Gedanken einer Prüfung ziemlich blööde, habe mich natürlich immer bemüht alles richtig anzugeben. Allerdings gelingt mir das nicht immer so 100%tig und dann ist das Jahr um und man kann es nicht mehr ändern.. naja, noch steht mir ja keine Prüfung ins Haus, aber ist schließlich gut, zu wissen, was sein könnte und vorbereitet zu sein!
 
Vielen Dank. Das ist ja sehr schön was der Journalistenverband da so schreibt. Dennoch finde ich in den Unterlagen und Downloads der KSK keinen Hinweis darauf, dass Beiträge festgesetzt werden können. Sollte da eigentlich zu finden sein.
 
Hallo zusammen,

ich hatte im letzten Jahr die KSK-Prüfung, nach 6 Jahren Mitgliedschaft. Da ich häufig für Kunden im institutionellen Bereich arbeite, die manchmal am Jahresende noch Etats verausgaben müssen, kamen bei mir oft noch im November/Dezember nicht vorhersehbare Mehreinnahmen (Abschlagszahlungen für beauftragte, aber noch nicht durchgeführte Projekte) dazu, und ich habe es dann meistens schlicht versäumt, der KSK noch eine entsprechende Meldung zu machen. Der höhere Beitrag hätte dann sowieso erst ab dem Folgemonat (also für max. 2 Monate) bezahlt werden müssen, da die Beiträge nach einer Änderungsmitteilung nicht rückwirkend angepasst werden, und ab Januar ohnehin wieder die – zunächst niedriger angesetzte – Einschätzung für das Folgejahr greift.

Nach der Prüfung bekam ich ein Schreiben von der KSK, das mich über die Ordnungswidrigkeit und das dafür mögliche Bußgeld belehrte, aber ein solches wurde bisher nicht erhoben, und es gab auch keine Nachforderungen der zu wenig gezahlten Beiträge.
Von einer künftigen Festlegung der Beiträge durch die KSK war nie auch nur andeutungsweise die Rede.
 
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Das klingt ja beruhigend. Dann sind die Beiträge im Netz wohl nur Panikmache. Besten Dank für Eure Erfahrungen.
 
Hallo akli,
wenn Du merkst, dass Deine Einnahmen höher sind als Du dachtest (Du Glücklicher!) kannst Du jederzeit Deinem Sachbearbeiter bei der KSK eine formlose Meldung mit dem neuen voraussichtlichen Einkommen per Post oder Fax schicken und die Beiträge werden ab diesem Zeitpunkt angepasst.
 
Festsetzung der Beiträge durch die KSK

Hallo zusammen!

Nein, dass die KSK von Amts wegen die Versicherungsbeiträge festsetzt ist kein Mythos!

Ich bin seit 15 Jahren KSK-Mitglied und wurde letztes Jahr geprüft. Bei mir stimmten unabsichtlich die Einkommensmeldungen mit den tatsächlichen Einkünften nicht überein, da ich Tantiemen erhalte, die sich im voraus nicht schätzen lassen und die zum Teil am Jahresende ausgezahlt werden, so dass ich meine Schätzung nicht mehr erhöhen kann (die KSK braucht ja 'n Monat Bearbeitungszeit).

Jetzt hat mir die KSK mitgeteilt, dass sie mein Einkommen "von Amts wegen" schätzt. Sie hat dazu einfach den Einkommensdurchschnitt der geprüften Jahre genommen - purer Wahnsinn mitten in der Wirtschaftskrise! Ich habe Widerspruch eingelegt, alle möglichen Nachweise über meine momentanen Verdienste eingereicht, aber drei Monate später hat die KSK ihre Schätzung immer noch nicht zurückgenommen und knöpft mir jetzt Beiträge ab, die mein Einkommen übersteigen!

Und ich bin kein Einzelfall, wie ich durch das KSK-Forum weiß!
 
Und ich bin kein Einzelfall, wie ich durch das KSK-Forum weiß!
Ich bin in dieser Sache leidenschaftslos unparteiisch. Finde aber, dass dieses KSK-Forum mehr als ein bisschen einseitig berichtet, findest du nicht auch?
 
KSK-Forum

Hi Al Terego,

auf den ersten Blick mag es so wirken, als würde das KSK-Forum sehr einseitig berichten. Doch leider kenne ich sehr viele Künstler, die genau das erlebt haben, was da zu lesen steht. Und jetzt musste ich auch noch selbst erfahren, dass die Berichte über das rücksichtslose Vorgehen der KSK nicht übertrieben sind. Da die KSK seit September massiv die Beiträge nach ihren Schätzungen festsetzt, werden sich sicher bald mehr Berichte finden.
 
...also es ist wie bei fast allen Dingen: zweigeteilte Meinungen... habe auch von solchen Fällen gelesen vorallem das, wenn die KSK erstmal das Einkommen schätzt es wohl so gut wie immer zu hoch ausfällt und das man dann kaum was machen kann - ausser sich rauszumogeln aus der Ksk über nen Nebenjob z.B. oder zu geringes Einkommen oder abmelden und dann wieder anmelden.. was ich an der Ksk auch total affig finde und auch nicht wirklich verstehe: warum man sich nicht jederzeit auch privat versichern kann.. da fühlt man sich schon sehr eingeschränkt! Also alles nicht so rund bei dem Laden!
 
Hallo leute
Ich möchte dieses ältere thema nochmal aufgreifen.
Wie ja manche leute berichten kann es ja durchaus ärger geben bei zu gering angegebenem einkommen.
enzen. Nicht dass ich hier dazu auffordern möchte, das System auszunutzen, aber wenn es doch mal zu einer unbequemen Situation mit zu niedrig angesetztem voraussichtlichem einkommen kommt, müsste man doch (je nach Branche) ein paar seiner jobs einfach als nicht künstlerisch definieren können, oder? Wie sollte das streitig gemacht werden? Hat jemand zu dieser Vorgehensweise schonmal irgendwelche Erfahrungen oder Gedanken dazu?
Danke und grüße
 
Und welche Vorteile soll das haben?

Nach dem, was du an Beiträgen in die KSK einzahlst, wird auch deine Anwartschaft bei Rente und Krankentagegeld berechnet. Wenn du also ein Teil deines Einkommens als nicht KSK-versicherungspflichtig umdeklarierst, bekommst du entsprechend weniger Geld bei Krankheit und im Alter. Eine Folge für dich könnte dann aber sein, dass du entweder eine Gewerbe anmelden oder dich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden musst. Und das kann auch wiederum Unannehmlichkeiten nach sich ziehen. Das 7%-Umsatzsteuer-Privileg beispielsweise dürftest dann auf jeden Fall verlieren.

Es gibt einige Auftraggeber, oft Agenturen, die eine Umdeklarierung in einen gewerblichen Auftrag gerne sehen, denn dann sparen sie ihren anteiligen Beitrag zur KSK. Am liebsten wäre es denen ohnehin, wenn die KSK ganz aufgelöst wird.
 
Hallo spoege
Erstmal danke für deine antwort.
Es geht ja in diesem thread darum, was passiert, wenn es nunmal aus welchen gründen auch immer zu einer zu niedrigen schätzung gekommen ist. Da dann einigermaßen heil rauszukommen, diesen vorteil könnte es haben.
Als freiberufler dürften die meisten doch eh beim finanzamt gemeldet sein. Es sollte dann doch auch möglich sein den ein oder anderen job als nicht künstlerisch, aber dennoch vor dem finanzamt als freiberuflich zu deklarieren, oder verstehe ich da was falsch?
Deine argumente bezüglich geld bei Krankheit und im alter und der 7% umsatzsteuer sind natürlich trotzdem richtig und verständlich.
 
Ich wurde bereits geprüft und kann berichten: man muss nichts nachzahlen, genauso wie man umgekehrt auch nichts zurück bekäme. Schwankungen und Differenzen kommen ja oft vor, da man ja unter Umständen nicht genau vorhersagen kann, was Einnahme-Sache sein wird. So war es bei mir. Von den fünf geprüften Jahren hatte ich in dreien mehr verdient als angegeben und in der Konsequenz wurde mein aktueller Satz erhöht. Allerdings bemaß man das an meinen höchsten Einnahmen zwei Jahr zuvor, der - leider - nicht aktuell war. Das konnte ich dann auch nachweisen, worauf die KSK von dieser übermäßigen Erhöhung absah.

Grundsätzlich will die KSK auch nicht solche Schwankungen aufdecken, sondern den regelrechten Betrug am Sozialsystem. Und der sieht so aus, dass manche viel verdienen, aber dennoch nur knapp den Mindestbetrag angeben um Sozialabgaben zu sparen, oder auch umgekehrt sehr wenig - zu wenig - einnehmen und trotzdem viel angeben, um sich höhere Rentenzahlungen zu sichern (was allerdings wirklich Schwachsinn ist und sicher selten vorkommt).

Ich selbst kenne den Fall in meinem Bekanntenkreis, wo jemand als Künstler immer nur Defizit macht, daher sehr wenig bei der KSK angibt, in Wirklichkeit aber ist er sehr wohlhabend und lebt von Mieteinnahmen, denn er besitzt zahlreiche Häuser. Rente ist ihm egal, aber durch die falschen KSK-Angaben spart er sich die seinen Einnahmen angemessen hohen monatlichen Krankenkassenbeiträge. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Prüfung auch Die Mieteinnahmen als sonstige Einnahmen angeben muss, beglaubigt euch die Steuerunterlagen; ihm ist das aber egal, er spielt auf Risiko. Meine Steuerberaterin meinte, als ich ihr davon erzählte, dass ein solcher Fall eindeutig Betrug und kriminell sei und sicher zur Anzeige käme. Dann kann er in der Tat mit einer ordentlichen Strafe rechnen.
 
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