ALG I & Nachweise beim alten Arbeitgeber

CRen

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Hallo,

ich hab da mal eine Frage und ja, ich bin spät dran, aber die Umstände werde ich hier nicht näher dalegen:

Ich bin Journalist und zum 01.08. von einer Festanstellung in ein Fest-Freies Verhältnis gewechselt, da mein Vertrag (Schwangerschaftsvertretung) ausgelaufen ist, die Kollegin wiederkommt und leider keine Planstelle mehr frei ist.

So weit, so gut.

Nun erklärte mir die Lady bei der Arbeitsagentur, ich könne 9 Monate lang 55% Nettogehalt als Gründungsförderung bekommen, müsste mich dafür aber (einen Tag!) arbeitslos melden.

Hab ich gemacht, immerhin geht es dabei um ein paar tausend Euro.

Dabei bekam ich allerdings ein Problem: Ich soll jetzt nachweisen, dass ich Arbeitslosenversicherung bezahlt habe und dafür brauchen die von den Arbeitgebern der letzten drei Jahre schriftliche Bestätigungen. So ganz koscher ist mir das nicht.

Jetzt frage ich mich:

1) WAS geht es meine alten Arbeitgeber an, dass ich ALG I beantrage?

2) WARUM kann die Agentur für Arbeit da nicht irgendwo in den Computer gucken und sehen, dass ich Arbeitslosenversicherung gezahlt habe?

3) WELCHE Möglichkeit gibt es, das abzukürzen? Es muss doch irgendwo festgehalten sein, dass ich versichert war?!?!

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, der ähnliches hinter sich hat.

Danke!

Gruß,
Christian
 
Du bekommst vom Arbeitgeber die Sozialversicherungsbescheinigungen, 1x im Jahr.
Solltest Du erhalten haben. Wenn nicht, frag einfach nach, die sollen die nachliefern. Und sage denen einfach sinngemäß "kann man ja immer mal brauchen" ;) wenn einer dumm fragt.
 
Und diese Sozialversicherungsbescheinigung reicht den Irren da in der Arbeitsagentur aus?

Ich habe nämlich nach mehrfachem Kontakt mit denen den Eindruck, dass da niemand so recht weiß, was er eigentlich tut...
 
Fest-Frei!? Ich bin bei euch Journalisten nicht so drin, aber für mich hört sich das stark nach Scheinselbstständigkeit an wenn jemand nur einen festen Auftraggeber hat. Hast du mit deinem Steuerberater darüber gesprochen?
 
Und diese Sozialversicherungsbescheinigung reicht den Irren da in der Arbeitsagentur aus?

Ich habe nämlich nach mehrfachem Kontakt mit denen den Eindruck, dass da niemand so recht weiß, was er eigentlich tut...

Dein Eindruck ist wohl nicht falsch. Aber der Nachweiss muss reichen, eben weil da die Sozialversicherung bescheinigt wird. Genau das wollen die doch. Das ist auch viel mehr wert, als wenn Dir der Arbeitgeber nen formlosen Brief schreibt, denn da stehen ja keine Details drauf.

Wenn die nicht reicht, würde ich laut werden. :D
 
@Christoph123:

Das Problem ist, dass ich Planstellentechnisch nicht reinpasse. Von meinem Chef her wäre ich angestellt geblieben, aber da ich Schwangerschaftsvertretung gemacht habe und die Kollegin wiederkommt, war das die einzige mögliche Variante, damit wir "zusammenbleiben" können.

@Lars: Gut, dann kram ich die Dinger mal raus. Was für ein Aufwand, ich bin langsam soweit, auf diese Förderungssache zu verzichten *grrr*
 
Das Problem ist, dass ich Planstellentechnisch nicht reinpasse. Von meinem Chef her wäre ich angestellt geblieben, aber da ich Schwangerschaftsvertretung gemacht habe und die Kollegin wiederkommt, war das die einzige mögliche Variante, damit wir "zusammenbleiben" können.

Das ändert nichts an dem evtl. Problem der Scheinselbständigkeit. Das kann so richtig Ärger geben und wird automatisch nach einer Weile rauskommen, da das Finanzamt das bemerken wird.

Hast Du mit einem Steuerberater über diese Konstellation gesprochen?
 
CRen, das ist ja keine Antwort auf meine Frage. Dein Arbeitgeber kann bei der Sache viel Ärger kriegen, passiert das nicht, wirst du dennoch um deine Altersvorsorge gebracht auch wenn du erstmal wahrscheinlich mehr netto hast. Fliegt die Sache auf, kann dein AG für die Hinterziehung von allen Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden und du bist für die letzten 3 Monate verantwortlich. Außerdem glaube ich, dass du im Fall der Fälle den Gründerzuschuss zurück zahlen müsstest.

Für mich ist das was du beschreibst ganz klar Scheinselbstständigkeit, ich mache dir hier keinen Vorwurf, weil dich offensichtlich dein AG da rein treibt, es gibt aber auch noch die Möglichkeit prüfen zu lassen ob du als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger durchgehen könntest, dann ist nur die Rentenversicherung fällig.

Kurzum, ihr könnt euch beide großen Ärger einhandeln, du wirst im "Erfolgsfall" um deine komplette Altersvorsorge und kurzfristige Absicherung gebracht und das völlig zu unrecht. Sag deinem Chef er soll sich Eier wachsen lassen und dich einstellen wenn er dich braucht, das ist keine faire Vorgehensweise dir gegenüber und davon abgesehen verboten. Planstelle... :rolleyes:
 
Scheinselbständigkeit.

... besteht nicht, da ich mir freilich noch andere Auftraggeber an Land ziehen will :) Keine Sorge, daran hab ich schon gedacht.

Gruß,
Christian
 
Hallo,



Jetzt frage ich mich:

1) WAS geht es meine alten Arbeitgeber an, dass ich ALG I beantrage?

2) WARUM kann die Agentur für Arbeit da nicht irgendwo in den Computer gucken und sehen, dass ich Arbeitslosenversicherung gezahlt habe?

3) WELCHE Möglichkeit gibt es, das abzukürzen? Es muss doch irgendwo festgehalten sein, dass ich versichert war?!?!

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, der ähnliches hinter sich hat.

Danke!

Gruß,
Christian


Ganz normaler Vorgang:
Vordruck von der Agentur für Arbeit nehmen,
in der Personalabteilung abgegebn.
Die bestätigen auf dem Vordruck alle notwendigen Fragen
fertig.
Viele Firmen haben dieses Formular sogar schon als PDF-Formular auf dem Rechner.
Der Vorgang ist genauso alltäglich, wie die anmeldung bei der Sozialversicherung,
Das ist der kürzeste und einzige Weg.
 
2) WARUM kann die Agentur für Arbeit da nicht irgendwo in den Computer gucken und sehen, dass ich Arbeitslosenversicherung gezahlt habe?

Kann ich Dir genau sagen:

Hier ist Deutschland. Irgendwer hat irgendwann festgelegt, dass gefälligst ein Formular ausgefüllt und eingereicht werden soll.

Dabei spielt es keine Rolle, dass die Damen und Herren der BA spätestens 3 Tage nach Einreichen eines Formulars mehr über Dich wissen als Du Dich erinnern kannst, über Deinen Kontostand informiert sind und mehr.

Typisch deutsch.
 
Hier ist Deutschland. Irgendwer hat irgendwann festgelegt, dass gefälligst ein Formular ausgefüllt und eingereicht werden soll.

Ja, Kafka lässt grüßen. Nur: Ich find's echt nicht so Bombe, dass meine alten Arbeitgeber dadurch von meiner "Arbeitslosigkeit" erfahren - das geht die meiner Meinung nach einen feuchten Dreck an!

Mich würde interessieren, warum das so ist, ich mein: IRGENDWO muss doch stehen, wann ich Arbeitslosenversicherung bezahlt habe, oder nicht? Das erscheint mir absurd, dass es eventuell nicht irgendwo steht bzw. dass die Agentur für Arbeit da keinen Zugriff drauf hat.

Gruß,
Christian
 
Das steht auf jeder Gehaltsabrechnung, das lässt sich durch die Sozialversicherung und notfalls das Finanzamt überprüfen. Und da hat die Agentur für Arbeit Zugriff drauf! Kannste Gift drauf nehmen.

Aber anscheinend müssen sie erst Formulare mit Deiner Unterschrift vorliegen haben, um die Nachfrage rechtfertigen zu können. Nicht ganz verständlich, aber isso.

Schade, hier muss doch wer sein, der bei der BA arbeitet und den Durchblick hat.
 
Normalerweise bekommt man doch als AN den Nachweis zur Sozialversicherung eh jedes Jahr. Und wenn das nicht dann spätestens beim Ausscheiden. Wurde das bei Dir nicht gemacht?

Ansonsten würde ich die Papiere vom AG anfordern ohne Angabe von Gründen. Das geht schon. Wirst Deinem Ex-Chef ja nicht die Kündigung auf Klopapier präsentiert haben, oder? ;)
 
Also, auf der SV-Bescheinigung steht die bezahlten Rentenversicherungsbeiträge und die Meldezeiträume zur Sozialversicherung. Das hat weder was mit Krankenversicherung noch Arbeitslosenversicherung zu tun.

Der bezahlte AV-Anteil steht auf der Lohnabrechnung. Respektive auf der Verdientbescheinigung.

Tjaaaa, und wenn Du die Lohnabrechnungen nicht mehr hast, dann musste wohl oder übel beim jeweiligen Arbeitgeber anfragen...

Charlie
 
Gottlob hab ich die Abrechnungen noch. Und morgen einen Termin im Haus des Grauens. Ich werd das erstmal so probieren, ehe ich jetzt sechsseitige Nonsens-Formulare durch die Gegend schicke, also wirklich, das nervt!
 
Renn doch einfach zu Deiner Krankenkasse und lass Dir eine Bescheinigung über die SV-pflichtigen Beschäftigungszeiträume ausdrucken. Die haben darauf Zugriff.

Musste ich auch mal machen, weil ein Arbeitgeber sich ewig mit dem Formblatt Zeit gelassen hat und mir die Sache zu lange dauerte. Also einfach hingehen, rumheulen, bitte bitte sagen und die drucken Dir das aus. Wie gesagt, bei mir ging das ohne Probleme (Barmer EK).
 
Es geht ja nicht um die Krankenversicherung, sondern um die Arbeitslosenversicherung...
 
Das ist alles ein Abwasch.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden, wenn ich mich recht erinnere, komplett über eine Schaltzentrale, meist Krankenversicherung, abgebucht und von da aus an die entsprechenden Stellen weiter verteilt. Ich erinner mich nur dunkel, weiss aber, dass ich damals gestaunt habe, als mir die Wege erklärt wurden.

Nix desto trotz haben die alle Zugriff aufeinander.
 
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