V-Moda Warranty

iTony

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Hallo,
gleich vorweg: SuFu hab ich bemüht und einen besseres Unterforum hab ich jetzt auch nicht finden können ;)

Meine V-Moda Kopfhörer haben irgendwie am Stecker einen Wackelkontakt. Man muss immer drücken, drehen und biegen, dass der linke "Stöpsel" irgendetwas ausgibt.
Die Kopfhörer hab ich für meinen iPod Touch im Apple Store Naples, FL gekauft.
Problem: Ich finde die Quittung nicht mehr. Das einzigste was ich habe (finden kann), ist eine Kreditkartenabrechnung mit dem Datum drauf und dem Ort des Kaufes.
Die im Apple Store in München haben mir geraten ich solle mich direkt an V-Moda wenden da sie diese Kopfhörer in Deutschland nicht mehr vertreiben.

V-Moda will aber eine Rechnung von einem offiziellen Partner.
Was kann ich tun, außer suchen? Können die im Apple Store vielleicht etwas mit der Abrechnungsnummer anfangen? Was gibt es für Alternativen?

Grüße
iTony
 
Kreditkartenabrechnung dürfte eigentlich - da ich noch nie eine Kreditkartenabrechung gesehen habe und nicht weiß, wie detailliert diese sind - als Kaufnachweis genügen.
Ansprechpartner ist für Kaufrechtliche Gewährleistung der AppleStore (wo du sie gekauft hast) und für Garantie der Hersteller. Da aber Garantie nur unter bestimmten Bedingungen gewährt wird, müsstest du hier wohl den (Original)Kaufbeleg vorzeigen können. Die Kreditkartenabrechnung allerdings sollte als Beweis für den AppleStore genügen. Sollte die Gewährleistungszeit abglaufen sein, kannst du ja den AppleStore fragen ob sie dir freundlicherweise eine (Ersatz)Quittung ausstellen.

Viele Grüße
 
Sehe ich anders, da auf der KK-Abrechnung ja nur draufsteht, WO und WANN und für WELCHEN BETRAG jemand was gekauft hat - und nicht, WAS man gekauft hat.
Ohne die Rechnung wird das nichts werden.
 
Ein weit verbreiteter Irrtum, die Kreditkartenabrechnung reicht völlig aus. Die Vorlage eines Kassenbons zum Kaufnachweis ist NICHT notwendig. Schließlich reden wir hier von einer Reklamation und nicht von einem Umtausch wegen Nichtgefallen.
 
Ja, und?
Die KK besagt nicht, dass der Gegenstand, der reklamiert werden soll, in dem Laden überhaupt irgendwann gekauft wurde. Sie besagt nur, dass irgend etwas dort gekauft worden ist. Als Händler würde ich da auch auf stur schalten.
 
Halt. Die Kreditkartenabrechnung mag genügen - in Gewährleistungsfragen.
Da wir hier aber nicht über einen deutschen Händler sprechen ist das Einzige was zählt die Garantie. Und diese ist ein rein freiwillige Leistung. Soweit ich weiß auch in den Staaten. Daher darf diese auch an Bedingungen geknüpft sein. In aller Regel möchte der Hersteller den Kaufbeleg im Original haben. Vollkommen legitim. Wenn der weg ist - leider Pech gehabt.
 
Ja, und?
Die KK besagt nicht, dass der Gegenstand, der reklamiert werden soll, in dem Laden überhaupt irgendwann gekauft wurde. Sie besagt nur, dass irgend etwas dort gekauft worden ist. Als Händler würde ich da auch auf stur schalten.

Und ggf. vor Gericht ganz locker eines besseren belehrt werden. Der KK-Nachweis ist rechtlich ausreichend, ob Du das glauben magst oder nicht.

eine der vielen Links zu diesem Thema: http://www.kahle-poetes.de/tipps/tipps_details_483_13_711_174.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank erst einmal für eure rege Beteiligung.

Laut der Seite Satome ist ja ein Kassenbon in Deutschland nicht nötig. Aber wie sieht die Sache in den USA aus? Da die Firma ja ihren Sitz in Kalifornien hat gilt ja auch das Amerikanische Recht.

Seit wann ist denn eigentlich "Garantie" eine freiwillige Leistung des Herrstellers. Ist das nicht gesetzlich geregelt, in welchem Zeitraum eine solche Garantie bestehen muss?

Ich werde jetzt auf jeden Fall die Firma mal anschreiben und fragen, ob eine Kreditkartenabrechnung als Kaufbeleg reichen würde.

Auszug aus den Garantie Bestimmungen von V-Moda:

Ship your defective product with this ticket number and all the above-listed information along with proof of purchase (as described in our warranty below) to our warranty department.
[...]
V-MODA will repair or replace the product at no charge for a period of one (1) year from the date of purchase from a V-MODA authorized dealer.



Grüße
iTony
 
Seit wann ist denn eigentlich "Garantie" eine freiwillige Leistung des Herrstellers. Ist das nicht gesetzlich geregelt, in welchem Zeitraum eine solche Garantie bestehen muss?
Nein. Gesetzlich verpflichtend ist nur eine Gewährleistung des Händlers. 2 Jahre. Allerdings nur für Schäden, die zum Kaufzeitpunkt bestanden haben. Allerdings ist die ersten sechs Monate der Händler in der Beweispflicht. Das heißt: Sechs Monate lang musst du dir keine Gedanken machen. Anschließend hilft dir nur noch eine Garantie. Und die ist komplett freiwillig und an beliebige Bedingungen knüpfbar. In jedem zweiten Beitrag poche ich auf die dämliche Garantieverlängerung beim Kauf eines Rechner aus dem Hause Apple. Aus gutem Grund.

So viel zur Lage in Deutschland. In den Staaten sieht es vermutlich nicht besser aus.
 
Sorry, wie die rechtliche Lage in den USA aussieht, kann ich leider nicht sagen.
 
V-Moda hat sich gemeldet auf die Frage hin, ob auch eine Kreditkartenabrechnung als Kaufnachweis reichen würde. Hier die Antwort:

Code:
That will work perfectly. Please let us know if you have any other questions.

Rock on,
V-MODA Customer Service
 
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