uhlhorn
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@SpecialFighter: Wenn die Festplatte auf den Namen des Kunden gekauft wurde, hat sie auf Deiner Rechnung nichts mehr zu suchen! Das ist dann eine ganz private Sache zwischen Dir und Deinem Kunden. Du übergibst Platte und Rechnung Deinem Kunden und bekommst Bargeld dafür. Er kann es auch überweisen. Aber es ist eine private Handlung.
Wenn es geschäftlich ist, muss die Rechnung auf Deinen Namen ausgestellt sein, und Du musst die Deinem Kunden in Rechnung stellen. Das kann mit oder ohne Aufschlag passieren.
Du kannst auch das Besorgen und das Auslegen der Plattenkosten als Notiz auf Deiner Rechnung versehen. Dafür hat GT auch eine Funktion.
Oder Du erzeugst eine Position als Service-Dienstleistung. Auch das geht.
Wenn es geschäftlich ist, muss die Rechnung auf Deinen Namen ausgestellt sein, und Du musst die Deinem Kunden in Rechnung stellen. Das kann mit oder ohne Aufschlag passieren.
Du kannst auch das Besorgen und das Auslegen der Plattenkosten als Notiz auf Deiner Rechnung versehen. Dafür hat GT auch eine Funktion.
Oder Du erzeugst eine Position als Service-Dienstleistung. Auch das geht.