MacBook Pro: 3te Reparatur - Ersatzgerät?

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insk

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Moin,

wollte mal nachfragen wie es aussieht mit einem Ersatzgeraet. Ich werde bzw. muss mein MBP diese Woche zum 3. mal zum Apple Haendler zurueckgeben, Superdrive ist wieder/immer noch defekt.

beim 1. mal war es mein Display und mein Superdrive (konnte keine DVD+R mehr brennen).

zurueck bekommen habe ich es mit einem neuen DC/In Board, was nichts an dem Surren meines Displays bewirkt hatte. Somit musste es zum 2. mal zum Haendler zurueck!

nach dem 2. mal habe ich dann ein neues Display bekommen. Surren war endlich weg. Leider ist nun mein Superdrive entweder immer noch kaputt oder schon wieder. Zumindest brennt es keine CD-Rs mehr und quittiert z.B. eine Audio-CD aus iTunes mit folgendem Fehler:

cd-r_itunes-20071028-145947.jpg


d.h. ich werde das MBP nun zum 3. mal zurueck geben.

nun zu meiner eigentlichen Frage. Ist es moeglich ein Ersatzgeraet anzufordern? Immerhin bin ich auf das Geraet angewiesen und mittlerweile ist es ca. alle 2 Wochen fuer ca. 1- 1,5 Wochen beim Haendler. Ehrlich gesagt finde ich das ein wenig nervig und auch nicht tragbar bei solch einem teuren Geraet! Irgendwelche Vorschlaege bzw. Ideen oder hat jemand sowas Aehnliches durchgemacht?

Thx im Voraus,

insk
 
Wieso muss denn das Gerät 1-2 Wochen zum Händler?

Als ich einen Displaytausch hatte dauerte das ganze 3-4 Stunden. -

-> Die ham sich das Book angeschaut, Teil bestellt, als es geliefert wurde mich angerufen, Book hingebracht, 4Stunden später neues Dsiplay und fertig.
 
weil der apple haendler das geraet zur ueberpruefung so lange behalten hat! bevor er das display bestellt hatte, musste ich es erstmal hinbringen!
 
Hallo insk, ich habe ähnliche Probs mit einem MBP und einen Wandel hinter mir. Entscheidend für den weiteren Verlauf dürfte u.a. sein, ob du neu- oder ein refurbished gekauft hattest.

Grundsätzlich: Drei Reparaturversuche musst du als Kunde dem Hersteller zugestehen. Manchmal wird hier unterschiedlich interpretiert. Mancher sagt, drei Reparaturen - mehr muss man als Kunde nicht hinnehmen, danach kann man auf Wandlung oder Ersatz bestehen. Andere Händler meinen, es müssten drei Reparaturen, ein und des selben Fehlers sein. Heisst im schlimmsten Fall, du hast nach Ansicht des Händlers oder Verkäufers drei unterschiedliche Defekte und er ist nichts Willens zu Wandeln bzw. zu ersetzen. Jedoch hat da auch Apple mitzureden, da sie die Reparaturanfragen ja absegnen. Und u.U. sind drei Reparaturen unwirtschaftlicher als ein Wandel / Ersatz. War in meinem Fall so. Mancher Händler/ Reparaturdienst wird immer wieder gerne auf Kosten von Apple reparieren.

Ich hatte mein MBP bei Apple als refurb gekauftes MBP nach 3 Defekten und Reparaturversuchen gewandelt, heisst der Kaufbetrag wurde zurückerstattet, das empfand ich als sehr fair. Bei einem ursprünglichen Neugerät hätte Apple 1 zu 1 getauscht, so die Hotline.

Mit den meisten Händlern kann man reden, auch wenn nur die wenigste den Service bieten, auf telefonischen Zuruf die Ersatzteile zu bestellen. Vorbeibringen musst du das Gerät in der Regel schon. Ich habe beste Erfahrungen mit Card Services (Berlin und Stuttgart) gemacht. Falls dir FFM oder Stuttgart nicht zu weit ist oder du auch versenden würdest - ggf. eine Überlegung wert.

Bei weiten Fragen, fragen ;-)
 

Danke fuer deine Antwort. Bin heute nach 3 mal 50 minuetiger Warteschleife beim AppleCare Telefonsupport durchgekommen. Da wurde mir mitgeteilt, dass ich mein Superdrive beim Haendler reparieren lassen soll (also das 3. mal) und sofern danach noch etwas passieren sollte, auch wenn meine Garantie abgelaufen ist ( das passiert naechste woche) waeren sie bereit mein MBP auszutauschen. Bin da zwar noch ein wenig skeptisch, ob das nich einfach nur gesagt wurde und nach Garantieablauf einfach gesagt wird, "Garantie abgelaufen, Pech gehabt". Immerhin hat er mir seine Telefonnummer und Emailadresse hinterlassen, sodass ich ihn direkt erreichen kann. Mal abwarten.

FFM bzw. Stuttgart ist leider ein wenig zu weit fuer mich. Mein jetziger Haendler ist nicht ganz so weit weg. Muss ich wohl oder uebel doch wieder aufs MBP verzichten. grml.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Grundsätzlich: Drei Reparaturversuche musst du als Kunde dem Hersteller zugestehen. Manchmal wird hier unterschiedlich interpretiert. Mancher sagt, drei Reparaturen - mehr muss man als Kunde nicht hinnehmen, danach kann man auf Wandlung oder Ersatz bestehen. Andere Händler meinen, es müssten drei Reparaturen, ein und des selben Fehlers sein. Heisst im schlimmsten Fall, du hast nach Ansicht des Händlers oder Verkäufers drei unterschiedliche Defekte und er ist nichts Willens zu Wandeln bzw. zu ersetzen.

Mit Verlaub, aber das ist falsch !!
Nach der Schuldrechtsreform von 2002 gibt es grundsätzlich die "Wandlung" schonmal nicht mehr. Bitte aus dem Wortschatz streichen!!
Das ganze heist jetzt "Rücktritt vom Kaufvertrag" und ist prinzipiell dann möglich, wenn entweder eine einmalig Neulieferung oder eine zweimalige Nachbesserung (des gleichen Fehlers) fehlgeschlagen ist. Allerdings ist hier eine angemessene Fristsetzung unabdingbar! (also: schriftlich machen!)
Soweit zur Theorie. Händler behaupten jetzt ganz gerne, dass sie die Wahl haben, zu tauschen oder zu reparieren. DAS STIMMT NICHT !! das Wahlrecht hat der Kunde (sofern Endverbraucher, kein Geschäftskunde), wenn es keine unzumutbare bzw. zu unwirtschaftliche Lösung ist.

Wenn also nur ein Laufwerk getauscht werden muss, was sehr schnell und kostengünstig geht, muss man das dem Händler zugestehen, wenn allerdings der Fehler nicht eingegerenzt werden kann und z.B. Mainboard, Speicher und Festplatte getauscht werden müssen, kann der Kunde grundsätzlich auf ein Neugerät bestehen, muss sich aber evtl. gezogenen Nutzen am alten anrechnen lassen. (Wenn das Book 11 Monate lief, durchschn. Nutzungsdauer 48 Mon. Kann der Händler theoretisch rund 23% des Neupreises fordern, dafür hast Du dann aber ein komplett neues Book.)

Das alles betrifft aber die gesetzlichen Regelungen (Gewährleistung) und da tritt (VORSICHT !) bereits nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein!

Dass Apple 1 Jahr GARANTIE gibt, ist insofern schon "kulant" ;)

Viele Grüße
Flo
 
Zuletzt bearbeitet:
…Immerhin hat er mir seine Telefonnummer und Emailadresse hinterlassen, sodass ich ihn direkt erreichen kann. Mal abwarten.
In dem Fall würde ich vorsorglich den Hotliner anschreiben und das die Absprachen "…wie gestern telefonisch besprochen…" zusammenfassen.
Viel Glück.
 
Wenn also nur ein Laufwerk getauscht werden muss, was sehr schnell und kostengünstig geht, muss man das dem Händler zugestehen, wenn allerdings der Fehler nicht eingegerenzt werden kann und z.B. Mainboard, Speicher und Festplatte getauscht werden müssen, kann der Kunde grundsätzlich auf ein Neugerät bestehen, muss sich aber evtl. gezogenen Nutzen am alten anrechnen lassen. (Wenn das Book 11 Monate lief, durchschn. Nutzungsdauer 48 Mon. Kann der Händler theoretisch rund 23% des Neupreises fordern, dafür hast Du dann aber ein komplett neues Book.)

Wobei § 439 IV m.M.n jedoch gegen EU-Richtlinie 1999/44/EG verstößt.
Der Käufer hat durch die Kaufpreiszahlung das Recht, die Sache zu nutzen. Hätte der Verkäufer von Anfang an mangelfrei geliefert, wären dem Käufer keine weiteren Kosten entstanden. Würde man dem Verkäufer nun grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen zusprechen wäre er schon deshalb besser gestellt, weil er schlecht geleistet hat. Eine Schlechtleistung des Verkäufers kann jedoch nicht auf Kosten des Käufers und zu Gunsten des Verkäufers gehen. Auch ist es für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich, in welcher Höhe Nutzungsentschädigungen ausfällen können, was ihn abschrecken könnte, von seinem Anspruch auf Nacherfüllung gebrauch zu machen.

Ansonsten bin ich mit deinem restlichen Beitrag einverstanden :)
 
Mit Verlaub, aber das ist falsch !!
Nach der Schuldrechtsreform von 2002 gibt es grundsätzlich die "Wandlung" schonmal nicht mehr. Bitte aus dem Wortschatz streichen!!
Das ganze heist jetzt "Rücktritt vom Kaufvertrag" und ist prinzipiell dann möglich, wenn entweder eine einmalig Neulieferung oder eine zweimalige Nachbesserung (des gleichen Fehlers) fehlgeschlagen ist. Allerdings ist hier eine angemessene Fristsetzung unabdingbar! (also: schriftlich machen!)
Soweit zur Theorie. Händler behaupten jetzt ganz gerne, dass sie die Wahl haben, zu tauschen oder zu reparieren. DAS STIMMT NICHT !! das Wahlrecht hat der Kunde (sofern Endverbraucher, kein Geschäftskunde), wenn es keine unzumutbare bzw. zu unwirtschaftliche Lösung ist.

Wenn also nur ein Laufwerk getauscht werden muss, was sehr schnell und kostengünstig geht, muss man das dem Händler zugestehen, wenn allerdings der Fehler nicht eingegerenzt werden kann und z.B. Mainboard, Speicher und Festplatte getauscht werden müssen, kann der Kunde grundsätzlich auf ein Neugerät bestehen, muss sich aber evtl. gezogenen Nutzen am alten anrechnen lassen. (Wenn das Book 11 Monate lief, durchschn. Nutzungsdauer 48 Mon. Kann der Händler theoretisch rund 23% des Neupreises fordern, dafür hast Du dann aber ein komplett neues Book.)

Das alles betrifft aber die gesetzlichen Regelungen (Gewährleistung) und da tritt (VORSICHT !) bereits nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein!

Dass Apple 1 Jahr GARANTIE gibt, ist insofern schon "kulant" ;)

Viele Grüße
Flo
danke fuer die ausfuehrliche aufklaerung!

MagicM70 schrieb:
In dem Fall würde ich vorsorglich den Hotliner anschreiben und das die Absprachen "…wie gestern telefonisch besprochen…" zusammenfassen.
Viel Glück.
gesagt, getan! habe dem Apple-Techniker bzw. Mitarbeiter eine Email mit einer Zusammenfassung des gestrigen Telefonats gesendet und warte nun auf die Bestätigung. Irgendwie hab ich das dumpfe Gefuehl, dass ich keine Antwort bekommen werde. Naja, wir werden sehen.
 
@RAOUL DUKE: Möchte Dir da auf keinen Fall widersprechen, da ich auch nur als Nebenfach Jura (speziell Schuldrecht) hatte, habe nur die h.M. wiedergegeben, inwiefern sich die Gerichte da in der Auslegung mehr an die EU-Richtlineien halten, vermag ich nicht zu beurteilen, denke, da bist Du eher der Fachmann (Jurist?). Wollte nur mal eben geraderücken, was hier immer so vollmundig rausposaunt wird mit Wandlung, durcheinanderwerfen von Garantie und Gewährleistung etc.

Aber wie heisst es so schön: Recht haben und Recht bekommen......

PS: Sitze auf einem Sofa, das nach 4 Monaten gegen ein neues getauscht wurde (ohne Anerkennung einer Rechtsschuld, aus Kulanz), auf den 250,-€ Rechtsanwaltskosten bin ich sitzen geblieben, und das neue Sofa ist nun nach weiteren 4 Monaten Nutzung schon wieder fast durchgesessen und im ganzen sehr unansehnlich geworden. Bei einer Preisklasse jenseits der 2000 ,-€ erwarte ich beim Sofa auch anderes, aber ich glaube kaum, dass ich vor Gericht damit eine Cahnce hätte, würde ich jetzt erneut den (teuren) Rechtsweg bestreiten. Meine Anwältin hatte mir damals auch davon abgeraten, wegen 1 Tag Fristüberschreitung den Rücktritt zu erklären, da seien die Gerichte oft auf Seiten des Händlers.



Viele Grüße
Flo
 
Zuletzt bearbeitet:
OK bei der Klärung der korrekten Begrifflichkeiten und der juristischen Diskussion bin ich raus - da haben andere MUs glücklicherweise fundierte Kenntnisse. Ich denke, insk hat nun die Erfahrungswerte und die Termini um sich mit Apple oder dem Händler erfolgreich auseinander zu setzen ;-) Good Luck.
 
Wobei § 439 IV m.M.n jedoch gegen EU-Richtlinie 1999/44/EG verstößt.
Warten wir ab, wie der EuGH nach der Vorlage des BGH v. 16. 8. 2006 entscheiden wird und welche Folgen der BGH daraus ziehen will.
 
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