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45% ist sehr niedrig angesetzt, wenn Du die gesamten Sozialkosten abdecken willst. Wenn es nur um die Sozialversicherungskosten geht, dann kannst Du das recht einfach ausrechnen:Mure schrieb:Aber generell sollte man bei 1,25 bis 1,35 des Gehaltes liegen. 45 % oben drauf ist humbug.
falkgottschalk schrieb:Neben den reinen Kosten sollte man auch nie den Arbeitsaufwand vergessen.
Wenn jemand "echt" engestellt ist, dann wird das richtig Arbeit mit dem Abführen der Beiträge an
Finanzamt,
Krankenkasse,
Berufsgenossenschaft,
An- und Abmelden der Leute bei der Sozialversicherung,
Erstellung der Gehaltsabrechnungen usw. usw. usw.
Das läppert sich.
400-EUR-Jobs weren pauschalversteuert und sind so denn doch viel einfacher. Und: wer ist so bescheuert einen Job für 401 EUR anzunehmen? Leben kann er davon nicht, braucht also einen zweiten Job. Den 400'er versteuert er mit Steuerklasse 6? Witzlos.
snoop69 schrieb:45% ist sehr niedrig angesetzt, wenn Du die gesamten Sozialkosten abdecken willst. Wenn es nur um die Sozialversicherungskosten geht, dann kannst Du das recht einfach ausrechnen:
Rentenversicherungsbeitrag: 19,9%
Arbeitslosenversicherung: 4,2%
Pflegeversicherung: 1,7% + 0,25% für Kinderlose
Krankenversicherung: zwischen ca. 12,5% und 16% + 0,9% "Zusatzbeitrag"
Damit kommst Du auf rund 20% bei einem Beitrag zur Krankenversicherung von 14%.
Dazu kommen aber noch Urlaub (mindestens 10% bis 15%), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eventuelle freiwillige Leistungen, Boni etc. Im Schnitt liegen die Sozialkosten bei ca. 80%, im Baugewerbe setzt man beispielsweise um die 95% an....
Wo ist das Problem?Mure schrieb:
snoop69 schrieb:Wo ist das Problem?
Wieso? Da kommt auch nix wesentlich anderes raus: Sozialversicheungskosten ca. 20% (abhängig von der KKV).Mure schrieb:Geh auf Gapinfo und dann siehst Du warum ich ein Fragezeichen mache.
snoop69 schrieb:Wieso? Da kommt auch nix wesentlich anderes raus: Sozialversicheungskosten ca. 20% (abhängig von der KKV).
Die realen Kosten pro Stunde liegen aber deutlich höher, weil eben noch Urlaub, Krankheit und eventuelle freiwillige Sozialleistungen draufgerechnet werden müssen.