Führerschein: B + Anhänger, was darf ich denn nun fahren?

Mr.Kane

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He Leute, ich bin endgültig verwirrt.
Ich habe meinen Führerschein nun mehr als fünf Jahre, den EU-Führerschein Klasse B und ich versteh es einfach nicht mehr, was ich denn für einen Anhänger fahren darf. Ich dachte mir ich schreib einfach mal hier ins Forum , vielleicht ist ja ein Fahrlehrer oder so dabei, oder ein Polizist oder einfach nur so einer der es verstanden hat.
:confused:
das folgende habe ich von Verkehrsportal.de kopiert:
Code:
Klasse B

Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 
nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem 
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht 
mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 
3,5 t nicht übersteigt).

Keine Befristung der Besitzdauer

Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich immer 750kg Anhänger ziehen, auch wenn der Wagen schon 3,5t wiegt?‚

Und darüber hinaus einen Hänger, der nicht schwerer ist als das leere Zugfahrzeug und zusammen mit diesem nicht mehr als 3,5t wiegt.
Beispiel: PKW 1,5t Leergewicht, 2,0t maximales Gesamtgewicht, dann wäre ein Anhänger mit maximal 1,5t Anhängbar


ein weiterer Auszug:

Code:
Klasse BE

Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger 
bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei 
Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten 
Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen 
Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Keine Befristung der Besitzdauer

Das bedeutet, ich brauch diesen BE Führerschein nur, wenn der Hänger mehr wiegt als das leere Zugfahrzeug?

Darf ich mit BE auch ein Gespann fahren, das mehr als 3,5t wiegt?
Beispiel: Zugfahrzeug 1,8t Leergewicht + Hänger mit maximal 2,7t = 4,5t ?!?
 
ich bin leider aus der schweiz, doch bei uns ist es das gleiche.

mit B darfst du ein pw mit einem anhänger der nicht schwerer ist als 750kg fahren (gesamtgewicht des anhängers). im ganzen darfst du jedoch 3.5t nicht überschreiten.

wenn du auch noch das E hast darfst du auch die grossen anhänger ziehen und das gesamtgewicht von 3.5t überschreiten.

dies meine kurze zusammenfassung;-)
gruss nicketter
 
Ist doch ganz einfach :)

Mit der Klasse B darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zulässige Gesammtmasse

Anhänger über 750 kg zulässige Gesammtmasse
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Gottseidank habe ich noch den alten 3er
 
mach doch CE dann kannst alles fahren
 
Mit den neuen Plastikarten habe ich mir einen CE eintrag machen lassen. Bis zu meinem 50. Geburtstag darf ich somit 12 Tonner fahren, mit einem normalen PKW Führerschein. Das verwirrt manchmal die Autoverleiher, bzw. fordern die Fahrpraxis mit einem 7,5 Tonner, da normalerweise nur mit dem B solche Wagen gefahren werden dürfen.
Der CE Eintrag ist kostenlos. In HH hat man mir den Eintrag damals angeboten, andere Stellen weisen darauf jedoch nicht hin.

Wann der Führerschein gemacht wurde, ist dabei nicht ganz unerheblich - bei mir war das 1991. Bei späteren Zulassungen geht wohl nur noch die 3,5 T Grenze.
 
michi87 schrieb:
mach doch CE dann kannst alles fahren
das kostet alles nur wiede extra Geld.
ich finde es ist eine Unverschämtheit wieviel ich allein schon für einen popeligen B Führerschein bezahlen musste.
Meine Mutter darf viel mehr fahren mit weniger Fahrpraxis und hat dafür nur einen Bruchteil gezahlt.
 
Mach doch BE kostet ca 200€ mehr und du hast keine Probleme mit dem Anhänger...

MP
 
So schwer ist das gar nicht.

1.) Du darfst jeden PKW bis 3,5t fahren
2.) Anhänger dürfen maximal 750kg wiegen
2.) Anhänger und PKW zusammen dürfen nicht über 3,5t wiegen
3.) einziger Sonderfall: Der PKW wiegt genau 3,5t. Dann und nur dann darfst Du noch zusätzlich einen Anhänger mit max. 750kg dranhängen. Sollte der PKW also 3,4t wiegen, dürfte der Anhänger max. 100kg wiegen.

Warum der Gesetzgeber das so gemacht hat weiß ich nicht. Man hätte auch einfach sagen können: PKW max. 3,5t und Anhänger max. 750kg - egal bei welcher Kombination. Aber nunja so ist das nunmal.
 
Mr.Kane schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich immer 750kg Anhänger ziehen, auch wenn der Wagen schon 3,5t wiegt?‚

Und darüber hinaus einen Hänger, der nicht schwerer ist als das leere Zugfahrzeug und zusammen mit diesem nicht mehr als 3,5t wiegt.
Beispiel: PKW 1,5t Leergewicht, 2,0t maximales Gesamtgewicht, dann wäre ein Anhänger mit maximal 1,5t Anhängbar

Denke auch das das so ist und nicht, wie master_p meint.
 
Ich hatte nie was anderes behauptet ;)

Nur ich finde die Rechnerei auch dumm, deshalb würde ich, wenn ich Anhänger fahren müsste, direkt BE machen...

MP
 
Master Pod schrieb:
Ich hatte nie was anderes behauptet ;)

Doch.

master_p schrieb:
2.) Anhänger dürfen maximal 750kg wiegen

Nein, sie dürfen mehr als 750kg wiegen, wenn sie nicht mehr als das Leergewicht des Wagens und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet .

master_p schrieb:
2.) Anhänger und PKW zusammen dürfen nicht über 3,5t wiegen

Doch. Man darf Anhänger mit max. 750 kg immer ziehen.
 
Master Pod schrieb:
Mach doch BE kostet ca 200€ mehr und du hast keine Probleme mit dem Anhänger...

MP
Hätte es vermutlich damals, aber mittlerweile habe ich schon 5 Jahre den B, und den BE nachmachen ksotet mehr.
ich bin sehr verwirrt.
 
Blöde Frage, aber wenn Du es schon bis zu Verkehrsportal.de schaffst, wieso stellst Du die Frage nicht einfach dort in dem Forum? Die sind sehr kompetent dort.
 
weil ich da nicht angemeldet bin, und nur deshalb anmelden ... weiß nicht... dachte ich schreib einfach mal hier rein, hier tummeln sich doch auch soviele Leute.
 
Funktor7 schrieb:
Doch.



Nein, sie dürfen mehr als 750kg wiegen, wenn sie nicht mehr als das Leergewicht des Wagens und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet .



Doch. Man darf Anhänger mit max. 750 kg immer ziehen.

Entschuldigung, aber auf welchen Beitrag beziehst du dich?

Meine Beiträge hier im Fred.
Mach doch BE kostet ca 200€ mehr und du hast keine Probleme mit dem Anhänger...

MP

und
ch hatte nie was anderes behauptet

Nur ich finde die Rechnerei auch dumm, deshalb würde ich, wenn ich Anhänger fahren müsste, direkt BE machen...

MP
_______

MP
 
Master Pod schrieb:
Entschuldigung, aber auf welchen Beitrag beziehst du dich?

Sorry. Habe "Master Pod" und "master_p" verwechselt, hatte aber das Gefühl, dass du dich angesprochen gefühlt hast, da du ja meintest, du hättest nie was anderes behauptet.
 
Schon okay...

;)

War ja nicht bös gemeint...

MP
 
die Frage bescheinigt das du in der Theorie nicht aufgepasst , was mich wieder verunsichert dir im Straßenverkehr zu begegnen? :suspect:
Nüscht für ungut :D
 
Folgendes Problem:

Mit Kids in Sommerfreizeit. Ford Transit , 8 Sitzplätze + Fahrer (also neun :) ).
Darf ich nun mit Führerschein Klasse B nen Anhänger anhängen? Wenn ja, bis wieviel kg?

Darf alles zusammen (vollgeladenes Auto + vollgeladener Anhänger) nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen?
 
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