Führerschein: B + Anhänger, was darf ich denn nun fahren?

Kommt jetzt darauf an, welche zulässige Gesamtmasse der Transit hat. Denke mal 2,8 Tonnen. Nach diesem Beispiel darf dein Hänger eine maximale Gesamtmasse von 700 Kilo nicht überschreiten.

Da sehe ich schon schwarz mit den Hängern, die ich so kenne...

Wie schwer der Transit mit allen Insassen und Gepäck tatsächlich ist, ist erstmal nebensächlich.
 
na wenn du noch den alten führerschein hast dann ists sowieso kein problem.
und wenn nicht ist es genau so, wie hier im thread besprochen. anhänger bis 750kg geht immer bzw schwerer, wenn sie nicht schwerer als die zulässige gesamtmasse des zugfahrzeuges sind und das maximal zulässige gesamtgewicht des gesamten zuges unter 3,5t bleibt.
 
Um euch jetzt noch alle grenzenlos zu verwirren, möchte ich euch als Inhaber eines EU-Führerscheins Klasse BE versichern, dass diese von euch genannten Regelungen zwar stimmen, aber nur in bestimmten Grenzen. Der Anhänger muss nämlich gebremst sein. Ein ungebremster Anhänger darf man mit Klasse B - egal wie die Gewichtszusammensetzung ist - nur bis zu einer maximalen Gesamtmasse von 750 kg ziehen. Also immer schön gucken, ob der gewünscht Anhänger auch ne Auflaufbremse hat. ;)
 
Um euch jetzt noch alle grenzenlos zu verwirren, möchte ich euch als Inhaber eines EU-Führerscheins Klasse BE versichern, dass diese von euch genannten Regelungen zwar stimmen, aber nur in bestimmten Grenzen. Der Anhänger muss nämlich gebremst sein. Ein ungebremster Anhänger darf man mit Klasse B - egal wie die Gewichtszusammensetzung ist - nur bis zu einer maximalen Gesamtmasse von 750 kg ziehen. Also immer schön gucken, ob der gewünscht Anhänger auch ne Auflaufbremse hat. ;)

für gebremste/ungebremste maximalmasse des hängers ist meines wissens nach immer noch lediglich die im fahrzeugbrief angegebene masse zuständig - nicht umsonst steht dort ja einmal die masse gebremst und einmal die masse ungebremst. :)
 
für gebremste/ungebremste maximalmasse des hängers ist meines wissens nach immer noch lediglich die im fahrzeugbrief angegebene masse zuständig - nicht umsonst steht dort ja einmal die masse gebremst und einmal die masse ungebremst. :)

Also als ich meinen Führerschein gemacht hab, hieß es, mit Klasse B Anhänger nur schwerer als 750kg, wenn sie gebremst sind.
 
Ich hab mich jetzt mal beim für mich gültigen österreichischen Führerscheingesetz bedient, das ebenfalls mit den EU-Klassen arbeitet und, soweit ich das jetzt überblicke, gleich wie das deutsche funktioniert.

Zu Anhängern ist da zu lesen:

2. Klasse B:

a) ein leichter Anhänger;

b) ein Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des
Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3 500 kg beträgt;

Als "leichter Anhänger" ist ein Anhänger mit maximal zulässiger GM (Gesamtmasse) bis 750kg definiert. Den darfst du also immer ziehen, auch wenn die zusammengerechnete maximale GM über 3,5t liegt.

Ist die maximale GM des Anhängers höher als 750kg, dabei jedoch geringer als das EIGENgewicht des Zugfahrzeugs, darf das Gespann aus beiden ZUSAMMEN eine maximale GM von 3,5t NICHT überschreiten.

Eigentlich nicht all zu schwer, sofern man sich mal durchgedacht hat :)
 
Also als ich meinen Führerschein gemacht hab, hieß es, mit Klasse B Anhänger nur schwerer als 750kg, wenn sie gebremst sind.

möglich dass schwerer als 750kg ungebremsst nie geht, aber es gibt kaum autos, die 750kg ungebremst ziehen dürfen. die meisten haben ungebremst 400-700kg eingetragen.
 
Heißt, wenn der Anhänger runter 750 kg bleibt und die GM unter 3,5 t, dann hab ich keine Probleme?
 
Heißt, wenn der Anhänger runter 750 kg bleibt und die GM unter 3,5 t, dann hab ich keine Probleme?

Wenn der Anhänger unter 750 ist, darf die GM von Anhänger und Zugfahrzeug zusammengerechnet sogar bis zu 4250kg betragen. :)
 
Wenn der Anhänger unter 750 ist, darf die GM von Anhänger und Zugfahrzeug zusammengerechnet sogar bis zu 4250kg betragen. :)

Und bei BE ? darf ich damit einen Sprinter 3,5T + Hänger gebremst 2,7T fahren ?
 
Und bei BE ? darf ich damit einen Sprinter 3,5T + Hänger gebremst 2,7T fahren ?

Mit BE darfst du alles fahren, was das Zugfahrzeug laut Fahrzeugschein ziehen darf.
Nachtrag: Änhänger und Zugfahrzeug müssen glaub ich eine starre Verbindung eingehen, also nicht mit Lenkachse und so... wenn ich das richtig im Kopf habe. Kann aber auch sein, das ich mich da irre und das das nur bei Klasse B ist.
 
Mit BE darfst du alles fahren, was das Zugfahrzeug laut Fahrzeugschein ziehen darf.
Nachtrag: Änhänger und Zugfahrzeug müssen glaub ich eine starre Verbindung eingehen, also nicht mit Lenkachse und so... wenn ich das richtig im Kopf habe. Kann aber auch sein, das ich mich da irre und das das nur bei Klasse B ist.

So habe ich mir das auch gedacht :) und bin auch immer gefahren aber im Freundes gehen die wildesten Gerüchte um ;)
 
Hallo,

also darf ich mit meinem Sprinter 3,5t noch nicht mal einen kleinen anhänger fahren?! Leergewicht des Sprinters ist ca. 2100kg

Wie sieht denn eine erweiterung zu BE aus oder ist das ein neuer Führerschein?

Grüße
Andy
 
Habe selbst den Führerschein C1E (Während Militärdienst gemacht).
Komme aber aus der Schweiz, die Regelung sollte aber gleich sein. Für BE musst du eine praktische Fahrprüfung absolvieren.
 
Nur fürs Protokoll:
mit B darf man nichts fahren, was mehr als 3,5t zul.gw. hat.
Mit CE und C1E dürfen zwar Gespanne über 7,5t zul. gw. haben , aber niemals die Zugmaschine mehr als 7,5 t zul.gw.
 
Nur fürs Protokoll:
mit B darf man nichts fahren, was mehr als 3,5t zul.gw. hat.
Mit CE und C1E dürfen zwar Gespanne über 7,5t zul. gw. haben , aber niemals die Zugmaschine mehr als 7,5 t zul.gw.

Das ist eine glatte Lüge.

Wikipedia schrieb:
C: Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)

CE: Last- und Sattelzüge, Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig

Nach deiner Regelung sind CE und C1E das selbe, was dieser ganzen Führerscheinregelungen noch unsinniger machen würde. ;)
 
Das ist nicht meine Regelung und ich weiß nicht wie du das herleitest vwas du sagtst. Aber um genauer zu werden: mit C1E darf das Gesamtgewicht des Gespannes 12 t. betragen, mit CE mit Sattelauflieger 18,5 t.
Das Zugfahrzeug jedoch nicht über 7,5 t
 
Das ist eine glatte Lüge.



Nach deiner Regelung sind CE und C1E das selbe, was dieser ganzen Führerscheinregelungen noch unsinniger machen würde. ;)
und überhaupt denk mal nach was du liest bevor du mich der lüge bezichtigst.
c1e ist nicht c und nicht ce du koffer.
 
Nur fürs Protokoll:
mit B darf man nichts fahren, was mehr als 3,5t zul.gw. hat.
Mit CE und C1E dürfen zwar Gespanne über 7,5t zul. gw. haben , aber niemals die Zugmaschine mehr als 7,5 t zul.gw.

Also du schreibst da, mit CE dürften zwar Gespanne über 7,5t zul. gw. haben, aber NIEMALS die Zugmaschine mehr als 7,5 t. Und das ist nunmal nicht wahr. Denn die meisten Zugmaschinen, die man so auf der Straße sieht, haben eine zulässige Gesamtmasse von 18t. Und diese darf man, wie ich oben geschrieben hab, mit CE fahren. Aber gut, lassen wir das, hier gehts schließlich um eine andere Klasse.
 
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