Kurze Übersicht über die Zollfragen US Import

T

TBLINE67

Hallo ! Nachdem heut schon wieder x-mal nach Zoll und Waren aus den USA gefragt wurde hier eine kleine Zusammenfassung. Ich hoffe das damit nicht mehr so viele Threads zum Thema anfallen müssen.

Grundlagen zum Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer , die bei der Einfuhr von Waren aus sogh. Drittländern -wie eben den USA- zu zahlen ist finden sich hier :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html

Wann ist es Einfuhrumsatzsteuerfrei sein Notebook oder andere Hardware mitzubringen ?
Das findet man hier :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/e0_befreiung/index.html

Vereinfacht ausgedrückt :
Wer das Notebook im Ausland kauft ist zur Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll verpflichtet ! Diese fällt nicht an bei diversen Befreiungstatbeständen oder zum Beispiel:

Eine Person hält sich länger als ein Kalenderjahr im Ausland auf und das Gerät ist seit 6 Monaten in deren Besitz. Dann fällt keine Steuer an. Dies gilt zum Beispiel für Übersiedlungsgut (Umzug). Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, die jedoch zu tief in die Materie führten.

Zu beachten bei Reisen sind auch die sog. Reisefreigrenzen, wo die Grenze der Besteuerung dem Wert der Geräte entsprechend nicht anfällt.
siehe hier :
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen/index.html

Diese sind derzeit 175 bzw 350 € !

Da diese mit PC regelmässig überschritten werden, kann man auch hier mal nachsehen:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos..._aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html


Zu der Einfuhrumsatzsteuer wird noch der Zoll hinzugerechnet. Dieser wird wie folgt berechnet :
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...eberschr/b0_abgaben_nach_zolltarif/index.html

So das erstmal dazu. Vielleich kann man das noch sinnig ergänzen.

Ich würde es begrüssen wenn es dazu nicht die üblichen " der Zoll kann nichts, weiss nichts" und sonstigen Kommentare gäbe !
 
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Ich habe das einmal in den Einsteigerbereich verschoben. Das gilt für alle Geräte.
 
Hier die aktuelle Übersicht was an Zoll für Elektronikartikel zu entrichten ist. Vielleicht kann man das Thema noch anpinnen ?

Quelle : http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg2

Ich möchte Elektronikartikel aus einem Land, das nicht zur EG gehört, mitbringen. Wie viel Zoll muss ich dafür zahlen? Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben ist vom Warenwert abhängig.
Warenwert bis 175 Euro
Einfuhrabgabenfrei sind solche Waren, die Sie gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land einführen (Reisemitbringsel), bis zu einem Wert von 175 Euro.

Warenwert bis 350 Euro
Bei Überschreitung der 175-Euro-Grenze werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 350 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 13,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 10 % vom Warenwert.

Warenwert über 350 Euro
Sollten die Waren den Wert von 350 Euro überschreiten, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht allein vom Wert der Waren, sondern auch von ihrer Art ab. Die Abgabenerhebung erfolgt dann nach den individuellen Sätzen des Zolltarifs und der einschlägigen Steuergesetze. Es sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird. Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) an. Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.


Nachstehend sind exemplarisch für einige Waren die Codenummern sowie die dazugehörenden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersätze (EUSt-Satz) aufgeführt:

CDs nur zur Tonwiedergabe (z.B. Musik-CDs, Hörspiele)
Codenummer: 8524 3290 000
Drittlandszollsatz: 3,5 %
EUSt-Satz: 19 %


Multimedia-Software für PC (CD-ROM)
Codenummer: 8524 3910 000
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %


DVDs
Codenummer: 8524 3920 000
Drittlandszollsatz: 3,5 %
EUSt-Satz: 19 %


Speicherkarten für digitale Fotoapparate, MP3-Player etc.
Codenummer: 8523 9090 000
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %


MP3-Player ohne Aufzeichnungsmöglichkeit
Codenummer: 8519 9990 900
Drittlandszollsatz: 4,5 %
EUSt-Satz: 19 %


MP3-Player mit Aufzeichnungsmöglichkeit
Codenummer: 8520 9000 900
Drittlandszollsatz: 2 %
EUSt-Satz: 19 %


CD-Player
Codenummer: 8519 9918 000
Drittlandszollsatz: 9,5 %
EUSt-Satz: 19 %


DVD-Recorder und DVD-Player
Codenummer: 8521 9000 900
Drittlandszollsatz: 13,9 %
EUSt-Satz: 19 %


Digitale Fotoapparate
Codenummer: 8525 4011 000
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %


Digitale Videokameraaufnahmegeräte, nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes
Codenummer: 8525 4091 000
Drittlandszollsatz: 4,9 %
EUSt-Satz: 19 %


Andere digitale Videokameraaufnahmegeräte
Codenummer: 8525 4099 000
Drittlandszollsatz: 12,5 %
EUSt-Satz: 19 %


Notebooks, Handhelds, PDA's
Codenummer: 8471 3000 000
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %


Mobiltelefone (Handys)
Codenummer: 8525 2020 000
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %


Spielekonsolen (X-Box, SEGA, Playstation etc.)Codenummer: 9504 1000 000
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %

Zoll und EUSt werden im Reiseverkehr wie folgt berechnet:

1. Zoll:
Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung = Zollwert
Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zollbetrag


2. EUSt:
Zollwert + Zollbetrag = EUSt-Wert
EUSt-Wert x EUSt-Satz = zu zahlender EUSt-Betrag

Hinweis:
Wenn keine Rechnung vorhanden ist, wird der Warenwert geschätzt.
 
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Rechenbeispiel

Sodala, jetzt nun ein Rechenbeispiel, nur damit ich das alles richtig verstanden habe.

Ich will ein elektronisches Bauteil (Touchscreen + Controller) in Korea kaufen. Kostet mich inkl. Versand ~90 Euro.

Warenwert bis 175 Euro
Einfuhrabgabenfrei sind solche Waren, die Sie gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land einführen (Reisemitbringsel), bis zu einem Wert von 175 Euro.

Dementsprechend muss ich keinen Zoll dafür zahlen, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer? Oder gilt das nur für Reisemitbringsel?

==> 90 Eur x 19% = 17,10 Eur Einfuhrumsatzsteuer

Richtig?

Und jetzt schicke ich dem Zoll meine Rechnung und "melde" meine Ware an. Und überweise dann den Betrag (17,10 Eur) an den Zoll. Oder wie macht man das? (Ganz naiv gefragt...)
Reicht da der elektronische Weg (eMail) schon aus?

Herzlichen Dank an alle, die sinnvoll zur Aufklärung beitragen.
 
Schliesse mich StDt mal an, da ich das Thema und seine Frage sehr interessant finde.

Danke TBLINE67 für diesen Tread! :upten:
 
Sorry !
Aber ich kann dieses ewige "und wenn ich schmuggeln will, dann mach ich das , weil der Zoll ist eh blöd" Gequatsche hier nicht mehr hören !

Es ist mir reichlich egal was , wer , wann und wie am Zoll vorbei importiert. dies war nicht die Intention des Threads.

Die Intention war eine Information dazu zu geben ,was das kosten kann und nicht eine Anleitung zu rechtswidrigem Verhalten ! Das ist hier in diesem und auch anderen Foren aus rechtlichen Gründen untersagt.

Jedesmal muss das hier damit enden, dass "hochqualifizierte" Kommentare zu einer Information abgegeben werden !

Wer Fragen hat zukünftig einfach PN ! Ich gebe dann geren die notwendigen Informationen des Zoll zum Thema weiter !

@Moderator bitte Thread schliessen ,löschen oder sonstwas.
 
Nein, bitte noch nicht schließen. Schön wäre noch eine Antwort auf StDt's Frage/Rechenbeispiel.
 
TBLINE67 schrieb:
Aber ich kann dieses ewige "und wenn ich schmuggeln will, dann mach ich das , weil der Zoll ist eh blöd" Gequatsche hier nicht mehr hören! Es ist mir reichlich egal was , wer , wann und wie am Zoll vorbei importiert. dies war nicht die Intention des Threads.
Sehe ich genauso und ich werde alle Beiträge die in diese Richtung "Schmuggel" gehen löschen (siehe Regeln!). :mad:

MfG, juniorclub.
 
Ja soory . Ich weiss das. Selbst ich als staatlich approbierter Sesselfurzer habe manchmal mit den deutschen Gesetztestexten so meine Probleme. Die Antworten der Kollegen von der Zollinfo sind da auch nicht gerade einfacher !
 
Moin!

@StDt:

Ich nehme mal an, dein Paket kommt mit FedEx, dann verzollen die das automatisch und du bekommst dann eine Rechnung von FedEx zugesandt, wo alles detailiert aufgeführt ist, inkl. der Gebühren, die durch das Verzollen entstehen.

War bei mir auch 2 x so, als ich meine Touchscreens bei Sun Tai bestellt habe.

Übrigens zählt das nicht als Reisemitbringsel und auch nicht als Geschenk, da du ja bei einer Firma bestellst und da eine Rechnung beiliegt.

MfG
MrFX
 
Danke MrFX ! Wenn man bei einer Firma bestellt, geht das über den Spediteur. Damit sind dann auch alle unnötigen Laufereien erspart...
 
Ich nehme mal an, dein Paket kommt mit FedEx, dann verzollen die das automatisch und du bekommst dann eine Rechnung von FedEx zugesandt, wo alles detailiert aufgeführt ist, inkl. der Gebühren, die durch das Verzollen entstehen.
...
Übrigens zählt das nicht als Reisemitbringsel und auch nicht als Geschenk, da du ja bei einer Firma bestellst und da eine Rechnung beiliegt.

Es wird wohl dann in D mit DHL geliefert, genau weiß ich das aber noch nicht. Deshalb bin ich ja davon ausgegangen, dass ich das beim Zoll anmelden muss. Oder verzollt auch DHL?

Danke MrFX ! Wenn man bei einer Firma bestellt, geht das über den Spediteur. Damit sind dann auch alle unnötigen Laufereien erspart...

Die Bestellung läuft zwar über eine Firma, aber ich habe noch keinerlei Infos darüber, ob die Firma das auch verzollt. Werde ich aber sehen. Wenn ich es von hier aus sowieso nicht per eMail / Webformular / Fax vorher beim Zoll anmelden kann, dann warte ich einfach mal bis es kommt und sich der Zoll dann meldet.

Danke schonmal euch beiden für die Infos.
 
Da sich in der Userbar schon nach ein paar Stunden keiner mehr für meinen Thread interessiert kommt er noch mal hier rein:

Es geht um die Einfuhr eines Notebooks nach Deutschland. Das ist ja nach den Zollbestimmungen zollfrei, es kommt allerdings die Einfuhrumsatzsteuer von 19% drauf.

Wie sieht das denn aus, wenn das Teil schon einige Monate bzw. ein Jahr alt ist? Dann kann doch wohl kaum der Preis von vor einem Jahr als Bemessungsgrundlage dienen. Das Notebook ist ja gebraucht und dementsprechend entspricht der Wert ja nicht dem Neuwert.

Hat jemand zufällig schon Erfahrung damit gemacht, konnte auf den Zollseiten nichts eindeutiges dazu finden.

Merci!

Also: Da ich weniger als ein Jahr hier bin ist es kein Umzugsgut nach obiger Definition, aber doch gebraucht! Wird trotzdem der komplette Neupreis mit der Einfuhrumsatzsteuer belegt? Wenn das so sein sollte wird es hier wieder verkauft...
 
Hallo nochmals von mir: Es wird Dir hier wahrscheinlich niemand so genau Auskunft geben können. Ich empfehle Dir daher ,Dich auf den Zoll- Seiten mit dem Zollinfocenter per Mail in Verbindung zu setzen. Die Beamten dort reagieren normalerweise innerhalb von 24 Stunden. Diese Dinge sind immer auch Einzelfallentscheidungen und somit schlecht pauschal zu beantworten. Sorry.
 
Wie sieht das denn aus, wenn das Teil schon einige Monate bzw. ein Jahr alt ist? Dann kann doch wohl kaum der Preis von vor einem Jahr als Bemessungsgrundlage dienen. Das Notebook ist ja gebraucht und dementsprechend entspricht der Wert ja nicht dem Neuwert.
a) Du hast eine Rechnung, oder Nachweis über den Kaufpreis (für das Gebrauchtgerät, versteht sich)
b) Der Wert wird geschätzt.
 
Frage

Eine Frage hätte ich noch zum Thema. Ein Verwandter von mir ist US Amerikaner. Falls er sich sagen wir ein Notebook in den USA kauft, und es mir bei meinem nächsten Besuch dort schenkt, dürfte es, wenn ich wieder nach Deutschland fliege, doch eigentlich kein Problem geben, oder? Ich habs ja nicht gekauft.
 
Das kommt auf das Alter des Gerätes an. Nötigenfalls schätzt der Zoll den Wert, wenn du das Gerät deklarierst.
Im Prinzip sollte dies aber problemlos sein.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Unterschied macht ob du das Gerät in Amerika selbst gekauft oder geschenkt bekommen hast. Das kannst du ja am Zoll nicht nachweisen. :noplan:

MfG, juniorclub.
 
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