Steuernummer oder Gewerbe?!?

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dirtquist

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Hallo,

Ich bin gelernter Retuscheur, also "unstudiert", wie sieht es da aus?
in diesem Thread https://www.macuser.de/threads/freelancer-freiberufler-bitte-was.126602/ wird beschrieben, dass man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muss, sondern z.B. als studierter Grafikdesigner (oder ähnlicher Beruf) nur eine Steuernummer benötigt.

Was wären die Vor- und Nachteile???

thx - DQ
 
Der Hauptunterschied ist die Art der Tätigkeit:

Freiberufler kann man nur werden, wenn man eine gestalterisch-schöpferische Tätigkeit ausübt oder unter eine der spezifischen Berufsgruppen fällt (Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte z. B.). Im Kreativbereich ist eine gestalterisch-schöpferische Tätigkeit konzeptioneller Art inklusive Kreation von entsprechenden Medien oder z. B. auch die individuelle Programmierung.

Handwerkliche Tätigkeiten, unter die meiner Meinung nach die Bildmanipulation nach Vorgabe fällt, ist lt. Definition des Finanzamtes eine gewerbliche Tätigkeit.

Aber letztendlich hängt es nicht davon ab, was man gelernt hat und ist, sondern was für eine Tätigkeit man ausübt, siehe auch z. B. hier

https://www.macuser.de/threads/frei...mit-hochschulabschluss-aber-fachfremd.179246/

Was möchstes Du denn genau tun als Selbstständiger?

Ein Vorteil als Freiberufler ist z. B. dass man seine Rechnung mit 7% statt 16% Umsatzsteuer ausweisen kann (hängt von der Art der Dienstleistung ab). Bzgl. der Einkommenssteuer weiss ich den genauen Unterschied nicht (Gewerbesteuer) - vielleicht kann mal jemand Freiberufler vs. Gewerbetreibender kurz skizzieren?

Für einen Freiberuflerstatus musst Du Dich beim FA anmelden, Gewerbetreibender wird man über die Anmeldung beim Gewerbe-/Ordnungsamt.

2nd
 
und nicht zu vergessen künstlersozialkasse..

ja gute idee: kann mal bitte jemand gewerbe und freiberuflich gegenüberstellen bzw. die vorteile der freiberuflichen tätigkeit erklären... is für mich nämlich im moment brandaktuell... ;)
 
2ndreality schrieb:
Ein Vorteil als Freiberufler ist z. B. dass man seine Rechnung mit 7% statt 16% Umsatzsteuer ausweisen kann (hängt von der Art der Dienstleistung ab).

Für wen gilt das denn?

Alex
 
Girgl42 schrieb:
und nicht zu vergessen künstlersozialkasse..

ja gute idee: kann mal bitte jemand gewerbe und freiberuflich gegenüberstellen bzw. die vorteile der freiberuflichen tätigkeit erklären... is für mich nämlich im moment brandaktuell... ;)

Würde mich auch interessieren, da ich bis dato mein Gewerbe habe und auch mit dem Gedanken spiele ab 2007 quasi als Freiberufler steuerlich deklariert zu sein .. :rolleyes:
 
Wer muss nur 7% USt nehmen?

Alex
 
Freiberufler haben die Möglichkeit, gestalterische Leistungen/Nutzungsrechte/Urheberrechteübertragung mit nur 7% statt 16% auszuweisen:

"Laut §12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist für sämtliche Umsätze aus der Einräumung von Rechten, welche sich aus dem Urheberrecht ergeben, nur der ermäßigte Steuersatz (=7%) zu entrichten."

Edit: Habe noch eine schöne Beschreibung gefunden:

AGD schrieb:
Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 16% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine "Fließband-Layout-Aufträge") werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.

2nd
 
Schoengeist schrieb:
Würde mich auch interessieren, da ich bis dato mein Gewerbe habe und auch mit dem Gedanken spiele ab 2007 quasi als Freiberufler steuerlich deklariert zu sein .. :rolleyes:

geht mir genauso, mal gucken ob ichs bis 2007 hinkrieg.
kann die nur wärmstens das buch "kunst oder gewerbe" empfehlen...

allerdings würd ich es gern nochmal von leuten hören, wie dat so is..hehe
 
Ich habe noch einen Nachteil gefunden: Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer neben der Einkommenssteuer.

Ich fasse die Vorteile für das freiberufliche Dasein vs. Gewerbetreibender bis hierher mal zusammen:

• es ist keine Gewerbesteuer zu zahlen
• Möglichkeit des Beitrittes in die Künstlersozialkasse
• ermäßigte Umsatzsteuer auf bestimmt Dienstleistungen (7 statt 16%)


Kann noch jemand ergänzen?

2nd
 
beim vergleich auch interessant:

versicherung (kranken, haftpflicht...)
auto

danke schon mal alle!

p.s.: ich will als sowohl bildmanipulation (post), als auch grafikdesign anbieten.
 
Wenn die Postproduction volumenmäßig überwiegt, wirst Du nicht nach §18 eingestuft werden, hängt aber vom FA ab.

Die Krankenversicherung wurde oben schon erwähnt, als FB hast du die Möglichkeit, Dich über die KSK zu versichern - diese Möglichkeit bleibt einem Gewerbetreibenden verschlossen.

Auto- und Haftpflichtversicherung sollte keinen Unterschied machen. :kopfkratz:

Als freiberuflicher Grafikdesigner musst Du aber in die Berufsgenossenschaft für Druck und Papier zwangsläufig eintreten. Wie das bei grafikdienstleistenden Gewerbetreibenden ist weiss ich nicht.

2nd
 
mit auto war "firmenwagen" gemeint ;)
 
2ndreality schrieb:
(...)Als freiberuflicher Grafikdesigner musst Du aber in die Berufsgenossenschaft für Druck und Papier zwangsläufig eintreten(...)

Bitte verpfeift mich nicht. Ich bin da bis heute nicht eingetreten
und hab auch noch nie etwas mit denen zu tun.


Es bleibt als Hauptvorteil der freien Grafiker:

- KSK (günstige Renten- Kranken- Versicherung)
- 7 % MwSt. (wobei das ja mehr ein Vorteil für den
Kunden ist, ich berechne meist trotzdem 16%)
- Gewerbesteuer entfällt (obwohl die erst ab bestimmter
Gewinnhöhe anfällt)
 
Bei uns haben die sich irgendwann gemeldet - no way out. Im Prinzip ist es gar nicht schlecht, da man bei Berufsunfällen (Weg zum Kunden z. B.) berufsgenossenschaftlich versichert ist und im Ernstfall somit bessere Leistungen als bei der GKV bekommt.

2nd
 
Weiß jemand genau, wann 7% und wann 16% anfallen?
 
@2ndReality hat es ja schon gepostet (oben):

Zitat vonAGD
Eine klare Regelung steht im Umsatzsteuergesetz: 7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben und an denen Nutzungsrechte eingeräumt werden, 16% für alles andere. Der klassische Entwurfsauftrag mit allen Nebenleistungen unterliegt somit der ermäßigten Umsatzsteuer, Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe (z.B. reine "Fließband-Layout-Aufträge") werden mit dem vollen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.

Viel mehr gibt es da nicht zu sagen.
 
GEILER THREAD! danke an alle!

wurde ja schon mal diskutiert...ABER: ist es möglich als freiberufler zusätzlich ein gewerbe zu betreiben?
 
@held: Bist Du im AGD? Die haben dazu einige gute Rechnungsvorlagen und Paper veröffentlicht.

7% im Prinzip alles von Konzeption über Layouterstellung bis zur Reinzeichnung inklusive Übertragung der Nutzungsrechte (also grundsätzlich die Dinge, weswegen man Freiberufler ist und nicht Gewerbetreibender) und 16% auf sonstige Dienstleistungen in dem Job (z. B. Datensicherung).

@Girgl42: Ja, das geht wohl. Habe hier schon von Leute gelesen, die das so machen oder kennen. Vielleicht mal beim FA anfragen?

2nd
 
thanx, dachte ich mir.. cool cool... dann werde ich mich wohl als freiberuflicher grafikdesigner anerkennen lassen, wenn ichs schaff ;) und normale dtp leistungen dann als gewerbe...ja so mach ich dat.....cool cool
 
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