Förderungen vom Staat zur Existenzgründung!? 2006

kemor

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Hallo zusammen,

ich weiß, wir haben schon öfter dazu was debattiert, aber so wirklich
finde ich grad keine aktuellen Aussagen zum Thema "Förderungen
von Vater Staat
" und welche "Voraussetzungen" man haben/
vorweisen muß.

Zu mir, ich bin knapp 29 und angestellter Grafiker (AD/CD) - war in
kleine, mittleren und großen Agenturen - dementsprechende Erfahrungen
mit diesen und deren Kunden (von der Kundenakquise/-führung bis zur
RZ/Produktionsführung eigentlich soweit fitt und auf dem aktuellen Stand).

Und nun zum eigentlichen Thema:
És gibt doch dieses Übergangsgeld (6 Monate 160% des letzten
Netto-Lohnen (auf 12 Monate gesehen). Nun habe ich gehört, daß dieses
zum Ende des Jahres eingestellt werden soll? (Ich-AG gibt´s ja eh nicht
mehr, oder? (Wollte ich sowieso nicht nutzen!))

Muß man für dieses "Überbrückungsgeld" arbeitslos sein?

Darf man schon zuvor eine Steuernummer haben, oder ein
Gewerbe angemeldet haben (was evtl. nebenher läuft)? Oder
darf man sich erst aus der Arbeistlosigkeit heraus selbstständig
machen?

Und wie muß ich das als "Grafiker" anstellen? Muß man auch
als "angewanter Künstler" so einen Business-Plan erstellen???
Hab von einer Freundin gehört, daß nicht!?

Und wie wäre dann der grobe Ablauf - von den Behördengängen usw.
(Gewerbe anmelden, Steuernummer beantragen/holen, Versicherungen
...?

Was kommt noch???

DANKE Euch.


Gruß, Kemor
 
Hi.

Schau mal bei der IHK rein, da steht recht viel drin.

Auch kannst du da anrufen und einen Termin ausmachen, die sind eigentlich ziemlich kompetent.

Viel Glück,

Jan
 
Hallo Kemor
2004 war es so, das man arbeitslos sein musste um Überbrückungsgeld zu bekommen (Arbeitslosengeld+ca. 70% des ALG, 6 Mon.). Man musste auch einen Businessplan erstellen und Deine Geschäftsidee musste von jemanden wie z.B. Steuerberater, IHK und vor allem vom Arbeitsamt befürwortet werden. Das Arbeitsamt prüft mittlerweile sehr genau Deine Idee. Heute höre ich immer öfter das ÜG nicht genehmigt wird. Ich habe damals selbst ÜG bekommen.
Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der strengen Prüfung habe ich auch schon mehrfach gehört.
Ausserdem sind wohl einige der Beamte noch auf dem Trip, dass man erst mal seinen evtl. alten Job hinschmeisst und dann mit der eigenen Firma bei Adam und Eva anfängt => also absolute Vorsicht beim Gründen einer Gesellschaft bzw. Anmelden eines Gewerbes. Erst beraten lassen, dann handeln.
Dass es in die meisten Beamten-Hirne nicht reinzubekommen ist, dass das Aufbauen eines Unternehmens, von dem man leben will, eine ganze Menge Vorlauf braucht, bleibt davon unberührt. Die glauben teilweise immer noch, dass man vom ersten Tag der Selbständigkeit an davon locker und problemlos leben kann. Dass man als Selbständiger, gerade in der Anfangsphase, oft am Monatsende nicht weiss wovon man die Miete oder den Strom bezahlen soll, das kann sich der durchschnittliche Beatme oft absolut nicht vorstellen. (Wie auch; der Staat ist faktisch pleite, aber er bekommt nach wie vor seine Kohle. Egal, wo die herkommt...)
An Deiner Stelle würde ich mich mindestens von 2 verschiedenen Seiten beraten lassen wie das läuft. Du wirst 2 verschiedene Antworten bekommen, die sich zu 70% decken. Mehr als diese 70% würde ich nicht glauben.
 
falkgottschalk schrieb:
Die glauben teilweise immer noch, dass man vom ersten Tag der Selbständigkeit an davon locker und problemlos leben kann. Dass man als Selbständiger, gerade in der Anfangsphase, oft am Monatsende nicht weiss wovon man die Miete oder den Strom bezahlen soll, das kann sich der durchschnittliche Beatme oft absolut nicht vorstellen.
Genau dafür ist doch das Überbrückungsgeld gedacht, das Dich in den ersten sechs Monaten Deiner Selbstständigkeit in einer nicht unbeträchtlichen Höhe unterstützt. Was ein einzelner Beamter denkt, ist doch ziemlich egal, oder? Das Konzept ist jedenfalls absolut super.
 
Die Anträge auf Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschuss sind noch
bis zum 30.06.2006 möglich.

Danach ist finito! Imho. *the applaus goes out to the cdu* :rolleyes:
 
Al Terego schrieb:
Genau dafür ist doch das Überbrückungsgeld gedacht, das Dich in den ersten sechs Monaten Deiner Selbstständigkeit in einer nicht unbeträchtlichen Höhe unterstützt. Was ein einzelner Beamter denkt, ist doch ziemlich egal, oder? Das Konzept ist jedenfalls absolut super.
Ich sage ja auch nicht, dass die Idee schlecht ist.
Nur die Denke, dass Du vor Genehmigung praktisch absolut nichts, nada, niente für "Deine" Firma machen darfst, das ist ziemlich daneben.
Wenn Du es z.B. "richtig" machen willst und z.B. eine GmbH gründen willst - das darfst Du erst machen, nachdem das Überbrückungsgeld läuft; aber leider kann selbst der Eintrag ins Handelsregister mal mehrere Monate dauern. Es wäre irgendwie einfacher, wenn man den ganzen Vorlauf vorher machen könnte und dann richtig loslegen.
 
@falkgottschalk:
natürlich wäre es irgendwie einfacher. ich will ja unsere regierung nicht mehr in schutz nehmen als nötig, aber sie ist nicht dazu da, jeden einzelnen ans händchen zu nehmen und in ein neues leben zu begleiten.
unternehmer sein bedeutet auch, ein risiko zu tragen. voll und ganz. und oft ganz allein. und es gibt immer mittel und wege, schon vor existenzgründung „etwas für die firma zu machen“, wenn man es geschickt anstellt. das muss auch nicht alles zwingend illegal sein.

dass dieses modell mitte 2006 ausläuft, ist allerdings eine sauerei. :(
 
Die Anträge auf Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschuss sind noch bis zum 30.06.2006 möglich.
Ähhh - na super!
Damit ist das wohl gestorben - bsi dahin habe ich kein gescheites Konzept
zusammen, oder reicht der eigentliche Antrag ersteinmal aus???
 
kemor schrieb:
Ähhh - na super!
Damit ist das wohl gestorben - bsi dahin habe ich kein gescheites Konzept
zusammen, oder reicht der eigentliche Antrag ersteinmal aus???
Das muss bis zum 30.6. bewilligt sein
 
Ja, Du musst für den Bezug oder die Bewilligung von Überbrückungsgeld arbeitslos sein. Habe das selber vor vielen Jahren gemacht. Damals musste ich ein Existenzgründerseminar belegen.
 
Danke Euch ...

Mmmhh, und nach dem 30.6. gibt´s gar nix mehr???
So gar keien Unterstützung?

So fix werde ich weder arbeitslos, noch bekomme ich
so fix ein Konzept zusmmengeschrieben ...:confused:

Und nu?

p.s. ist wohl gar die ungünstigste Zeit, was Eigenes zu
machen, oder???
 
Zuletzt bearbeitet:
kemor schrieb:
a_ So fix werde ich weder arbeitslos
b_ noch bekomme ich
so fix ein Konzept zusmmengeschrieben
c_ ist wohl gar die ungünstigste Zeit, was Eigenes zu
machen, oder???

a_ sag bescheid, ich schmeiß dich raus :D
b_ seminar + literatur + deine erfahrung = konzept + businessplan
ich glaube nicht, dass DU DARAN scheitern wirst
c_ jo, die 70er jahre sind leider vorbei :)


in diesem sinne, gruß
al
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtiger als das Ü-Geld wäre, dass du einen (mehrere?) Kunden
hast. Den kannst du auch jetzt schon haben.
Wenn du erst nach der Kündigung mit Akquise anfängst, ist das
alles sehr unsicher. Das kann dauern...

Du kannst zwar Arbeitslosengeld bekommen, falls die Sache
"in die Hose geht", aber das nutzt dir nicht viel, dann gehts
nur wieder zur Jobsuche...

Als erstes würde ich mit bei der KSK "bewerben", damit du
dort günstig versichert bist. Ein Gewerbe brauchst du erstmal nicht
anmelden. Oder auch nie, so wie ich als Freiberufler.
 
Hmm, hier stimmen ein paar Sachen nicht, die gesagt wurden:

Die Ich-Ag fällt zum 30.06.2006 weg, das Überbrückungsgeld gibt es weiter und u. U, sogar noch mehr als früher. War es bisher ein Prozentsatz vom ALG für 6 Monate ist es nun das ALG + 300 EUR für 9 Monate. Abhängig von der Höhe des ALGs also mehr. Es heisst ausserdem jetzt Gründungszuschuss und nach den 9 Monaten kann eine "Aufbauförderung" beantragt werden.

Man muss arbeitslos gemeldet sein und eine Bewilligung für ALG haben.

Danach beim Finanzamt Steuernummer beantragen, einen Businessplan schreiben, die Überbrückungsgeldanträge ausfüllen und alles zusammen beim AA abgeben. Ausserdem hast Du Anspruch auf ca. 15 Stunden Personal Coaching, d. h. Du läßt Dir eine Liste vom AA mit anerkannten Existenzgründerberatern geben und kannst Dich von denen kostenlos beraten lassen, die Kosten bezahlt das AA. Achja, die fachkundige Stellungsnahme braucht man auch.

Generell ist es so, dass eher gegen Ende des Jahres die Überbückungsgeldanträge abgelehnt werden, jedenfalls hier in Schleswig-Holstein, da dann das Geld alle ist.

Weitere Infos: http://www.ueberbrueckungsgeld.de bzw. hier: http://www.ueberbrueckungsgeld.de/gruendungszuschuss/gruendungszuschuss.shtml

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Insgesamt muss man sagen, dass die Chancen für Existenzgründungen nach wie vor durch staatlichen Förderungen gut sind :) Ausserdem gibt es noch EU Fördermittel für die "Förderung strukturschwacher Gebiete". Unbedingt erkundigen!

2nd
 
Zuletzt bearbeitet:
@2ndreality:
Schöner Rundumschlag. :)

Die Steuernummer für das geplante „Unternehmen“ muss vorab beantragt werden? Komisch, wäre mir zumindest neu, da man ja noch gar nicht weiß, ob die fachkundige Stelle (kann übrigens auch ein Steuerberater sein) den Stempel drauf gibt.

Die Coaching-Einheiten habe ich damals ebenfalls in Anspruch genommen. Steuerberater (Abrechnungswesen etc.).

Gruß, Al
 
kemor schrieb:
Und nun zum eigentlichen Thema:
És gibt doch dieses Übergangsgeld (6 Monate 160% des letzten
Netto-Lohnen (auf 12 Monate gesehen). Nun habe ich gehört, daß dieses
zum Ende des Jahres eingestellt werden soll? (Ich-AG gibt´s ja eh nicht
mehr, oder? (Wollte ich sowieso nicht nutzen!))

Muß man für dieses "Überbrückungsgeld" arbeitslos sein?

Darf man schon zuvor eine Steuernummer haben, oder ein
Gewerbe angemeldet haben (was evtl. nebenher läuft)? Oder
darf man sich erst aus der Arbeistlosigkeit heraus selbstständig
machen?

Und wie muß ich das als "Grafiker" anstellen? Muß man auch
als "angewanter Künstler" so einen Business-Plan erstellen???
Hab von einer Freundin gehört, daß nicht!?


AAAAAALSO:

Um es dir selbst einfacher zu machen (Papierkram) ist es wirklich so das du zuerst arbeitslos werden musst und dann dein Überbrückungsgeld beantragst.

Überbrückungsgeld beantragst du aber laut Aussage meiner ehemaligen Betreuerin beim Spaßamt nur wenn du noch nicht selbstständig bist.

Wenn du selbstständig bist (egal wie lange) und eine Förderung bekommen hast bist du für weitere Förderungen was Selbstständigkeit angeht 2 Jahre gesperrt.

Für eine Förderung musst du einiges vorlegen:

Businessplan, Erläuterung deiner Geschäftsidee (so ausführlich wie möglich), Kapitalbedarfsplan, vorausgeschätztes Einkommen der ersten 3 Jahre und das ganze muss von einer Fachkundigen Stelle (IHK und Co) abgesegnet werden.

Dann kannst du erst den Antrag stellen und die Bearbeitung dauert ca 8 Wochen (wars bei mir in Speyer)
 
Al Terego schrieb:
Die Steuernummer für das geplante „Unternehmen“ muss vorab beantragt werden? Komisch, wäre mir zumindest neu, da man ja noch gar nicht weiß, ob die fachkundige Stelle (kann übrigens auch ein Steuerberater sein) den Stempel drauf gibt.

Die Coaching-Einheiten habe ich damals ebenfalls in Anspruch genommen. Steuerberater (Abrechnungswesen etc.).

Gruß, Al

Ja, man macht sich ja nicht selbstständig, weil man Geld kriegt, sondern weil man überzeugt von seiner Idee ist. Hier in S-H will das AA die Nummer vom Finanzamt sehen, damit die Förderung zeitgleich auf das Gründungsdatum fällt. Wenn die fachkundige Stelle das Ganze nicht absegnet, kann man sich natürlich trotzdem selbstständig machen, erhält dann aber kein Geld vom Staat, im Prinzip ist das dem Staat doch egal. Nacharbeiten des Businessplanes geht aber und erneute Prüfung, hat ein Freund von mir gemacht. Deswegen ist das Coaching auch ganz sinnvoll, kann man während der Antragstellung schon in Anspruch nehmen.

2nd
 
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