Jessen Lenz - iBook Rückgabe

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Iböök_2

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Hallo,

vor einigen Wochen bestellte ich mir über MacAtSchool bzw. über deren Händler ein iBook. Das Gerät kam per Post - ich stellte einen Pixelfehler und einen Trackpadfehler fest und schickte das Gerät nach Rücksprache mit Jessen Lenz unverzüglich zurück.

Am 23.2 holte es der Postbote ab. Bis heute habe ich mein Geld nicht wieder gesehen - okay - kann ja sein, dass die schauen möchten, ob alles komplett ist etc... aber vorsichtshalber schickte ich heute folgende Mail:

+++
Hallo,

ist das iBook mittlerweile bei Ihnen eingetroffen?

Mfg
+++

Als Antwort:

+++
Sehr geehrter Herr iböök,
Ihr defekte I-Book ist eingetroffen und wird in
der Technik geprüft. Ich versuche ein DOA
zubeantragen.
MfG
+++

Ich wieder:
+++
Hallo Frau XXX,

ein DOA?

Mfg
+++

Als Antwort:
+++
Hallo Herr iBöök,
mit einem Antrag auf DOA und der Bestätigung von Aplle wird das Gerät für
Tod erklärt.
MfG
+++

Habe daraufhin mit denen telefoniert. Falls Apple diesen DOA Antrag nicht "akzeptiert" muss ich mit einem 10%igem Abschlag rechnen. d.h ich bekomme nur 90% des gezahlten Rechnungsbetrages wieder - aber ich habe das Gerät wirklich nur ausgepackt - angeschaut - Fehler festgestellt und innerhalb von wenigen Stunden reklamiert.

Finde das alles sehr komisch. Eure Meinung?
 
Innerhalb von 14 Tagen bekommst du dein volles Geld zurück.
 
marco312 schrieb:
Innerhalb von 14 Tagen bekommst du dein volles Geld zurück.

Die scheinen sich irgendwie stur zu stellen... jetzt müssen die erst einen Techniker fragen, der momentan "zu Tisch" ist... um 15 Uhr soll ich wieder anrufen...
 
Zur Not kannst es doch immernoch rückbuchen lassen.
 
marco312 schrieb:
Innerhalb von 14 Tagen bekommst du dein volles Geld zurück.

Vorausgesetzt er bestellte per Internet oder Telefon. Falls er den Auftrag im Laden persönlich abgegeben hat stimmt das mit den 14 Tagen nicht, weil die Bestellung nicht dem Fernabgabegesetz unterliegt.
 
Incoming1983 schrieb:
Zur Not kannst es doch immernoch rückbuchen lassen.

Wie soll denn das gehen? Ich hab das Geld überwiesen und Überweisungen kann man nicht wieder "rückbuchen".
 
0815typ schrieb:
Vorausgesetzt er bestellte per Internet oder Telefon. Falls er den Auftrag im Laden persönlich abgegeben hat stimmt das mit den 14 Tagen nicht, weil die Bestellung nicht dem Fernabgabegesetz unterliegt.

Ich hab über deren Internetseite bestellt...
 
soweit ich doch weiß, kann der Händler, auch wenns über internet etc. bestellt wurde, den Preis mindern, wenn die OVP aufgemacht wurde oder Gebrauchsspuren zu sehen sind!
Berichtet mich bitte, wenn ich falsche infos habe!
 
Iböök schrieb:
Ich hab über deren Internetseite bestellt...

Dann ist doch Sache klar. Ruf dort an und beruf dich auf dein 14-tägiges Rückgaberecht. Dazu nimmst du Bezug auf das Fernabgabegesetz. Sollten Sie sich stur stellen, beendest du das Gespräch freundlich, aber bestimmt mit dem Hinweis, dass dein Anwalt sich dafür sicher sehr interessieren wird. Sie werden dich sehr schnell zurückrufen.
 
MACxi schrieb:
soweit ich doch weiß, kann der Händler, auch wenns über internet etc. bestellt wurde, den Preis mindern, wenn die OVP aufgemacht wurde oder Gebrauchsspuren zu sehen sind!
Berichtet mich bitte, wenn ich falsche infos habe!

Soweit ich informiert bin darf er das nur tun, wenn ich wirklich was "verbraucht" habe - bei Drucker die Druckerpatrone zb.

Ich habe das Recht mir das Gerät so anzuschauen wie man es z.b im Laden anschauen kann. dh. ich darf auspacken.
 
0815typ schrieb:
Dann ist doch Sache klar. Ruf dort an und beruf dich auf dein 14-tägiges Rückgaberecht. Dazu nimmst du Bezug auf das Fernabgabegesetz. Sollten Sie sich stur stellen, beendest du das Gespräch freundlich aber bestimmt mit dem Hinweis, dass dein Anwalt sich dafür sicher sehr interessieren wird. Sie werden dich sehr schnell zurückrufen.

zustimm. so musst du es machen.
 
stimmt da hab ich einen absatz überlesen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.
 
EDIT: steht ja oben schon alles - war mal wieder zu langsam ;)


Hast du dich bei deiner Rücksendung aufs FAG (FernAbsatzGesetz) bezogen oder wolltest du eine Reperatur?
Das solltest du sonst nochmal klarstellen...

Chris
 
wie ist das eigentlich, wenn ich ein Gerät wieder zurückschicke?
Der Händler kann es dann ja nicht wiederverkaufen, da es geöffnet wurde!
Bleibt dann der Händler auf dem Gerät sitzen oder der Hersteller?
 
Denk schon, dass die wieder verkauft werden. Hab mal beim Blödmarkt einen Ipod Video zurückgebracht und dann wollten die das zuerst verweigern, weil er kleine Kratzer auf der Rückseite hatte, mit der Begründung dass sie ihn ja wieder verkaufen wollen.
 
aber wie wollen die den wieder verkaufen?
Die können doch nicht wissentilich ein gebrauchtes Produkt als neu verkaufen, gerade wenn es sogar noch nen Pixelfeheler hat!
Und an der Verpackung merkt man doch auch, dass es schonmal offen war!
 
Die werden das Produkt z.B. in Apples refurbished store verkaufen.
Apple wird prüfen, was kaputt ist, es reparieren und mit einem Abschlag verkaufen.
 
Iböök schrieb:
vor einigen Wochen bestellte ich mir über MacAtSchool bzw. über deren Händler ein iBook. Das Gerät kam per Post - ich stellte einen Pixelfehler und einen Trackpadfehler fest und schickte das Gerät nach Rücksprache mit Jessen Lenz unverzüglich zurück.
Ist an dieser Stelle klar gewesen, dass du einen Widerruf nach FAG machst oder hast du einen Defekt Reklamiert?

Bei Widerruf kann eine Mertminderung erfolgen, wenn das Gerät seinem ursprünglichen Gebrauch zugeführt wurde die über eine "in Augenschein nehmen" (so wie man es im Laden machen kann) hinausgehen.
 
Die Händler werden es an Apple zurückschicken, die dann alles wieder schön verpacken und die Fehler beheben. Wobei ich mal gelesen habe, dass man Pixelfehler bis zu einer bestimmten Anzahl kein Grund für einen Umtausch/Rückgabe sind. Da gibt es glaub ich sogar bestimmte Fehlerklassen, die die toleranz Pixel enthalten. Je höher,also desto weniger Pixel toleriert werden müssen, desto teurer die Produkte. Glaub ich :D
 
Zu PC Zeiten hatte ich mir auch mal eine neue Grafikkarte bestellt.
Als ich das Paket dann glücklich in den Händen hielt und eilig ausgepackt hatte, stellte ich fest, dass es bereits geöffnet war. Die Grafikkarte funktionierte ebenfalls nicht.

Zurückgeschickt und mich auf das Fernabsatzgesetz berufen, da ich kein Risiko eingehen wollte (Erwähnt habe ich die offene Verpackung alledings trotzdem)

Ich würde auch heute gleich anrufen und folgendes sagen:

Hiermit berufe ich mich auf das Fernabsatzgesetz, welches mir eine 14 tätige Umtauschmöglichkeit bietet und gesetzlich gewährleistet!
Es ist nicht weiter nötig einen Techniker oder ähnliches einzuschalten. Ich stelle hiermit keinen Antrag auf Reperatur sondern stütze mich auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen Möglichkeiten eines Umtausches.
Kommen sie diesem nicht nach, werde ich dies einem Anwalt übergeben und der wird alles weitere für mich klären.
Mir steht mein Geld zu und dieses fordere ich hiermit verbindlich ein. Meine persönlichen Daten sowie die Kontonummer haben sie durch meine Überweisung erhalten. Auf dieses Konto bitte ich sie den Betrag X zu überweisen.
An dieses Tatsachen gibt es nichts zu diskutieren. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet...
Und Tschüß!

Irgendwie so...... Viel Glück! (Blöder LADEN!)
 
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