Freie Mitarbeit

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mawikabi

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Hallo alle zusammen

Bin neu hier
und auch auf dem Gebiet als Freiberufler

Habe ein paar fragen...
... habe ein Angebot bekommen als Freier Mitarbeiter für ein Unternehmen zu arbeiten. Habe seit 1999 ein Gewerbeschein, aber nur für kleinere sachen mal hier und da ne Homepage (nur als Nebeninfo). Also kein Gewerbe mit dem überleben kann...

Das Unternehmen möchte nun von mir eine Gehaltsvorstellung - doch leider habe ich noch keine Ahnung welche kosten überhaupt auf mich zukommen in sachen steuern und versicherungen

ich soll einen Preis nennen und sagen wie viel ich dafür arbeite (monatspauschale) z.B. 3500€/Monat und dafür arbeite ich 40Std. die Woche

könnt ihr mir da vielleicht helfen....

Ebenso weiß ich nicht soll ich das gewerbe abmelden. kann man das ummelden auf freie arbeit /freiberufler (hab gelesen das freiberufler im Bereich grafik keine Umsatzsteuer bezahlen müssen)

ich brauche dringend hilfe!!!

hoffe auf eure antworten

mawikabi
 
mawikabi schrieb:
ich brauche dringend hilfe!!!
Gehaltsvorstellungen kann man nur beurteilen, wenn man weiss was Du machen wirst, wo das ist und wie das Unternehmen positioniert ist (Billigheimer/Boutique, viele kleine/wenige große/viele große Kunden, ...?) - und natürlich: Was wirst Du machen, was brauchst Du dafür?

Und was die gesamte steuerliche Seite angeht: Lass Dich nicht hier von fundiertem Halbwissen irre machen (ja, es gibt hier einige, die Bescheid wissen, aber Einzelfallbeurteilung über das Netz?), sondern gehe direkt zu einem Steuerberater. Es ändert sich gerade für Freiberufler jetzt zum 1.1. wieder einiges. Das ist gut investiertes Geld, glaube mir.

Beispiel aus dem Leben: Ein befreundeter Fotograf hat sich vor ca. 7 Jahren selbständig gemacht und war blendend im Geschäft. Hat einen irren Umsatz gemacht, nur leider hat er versucht, alle Steuersachen basierend auf Tipps von Freunden selbst zu machen. Privatinsolvenz wg. Steuerschulden, es war einfach zu viel nach 5 Jahren Saus und Braus - da konnten sich Fiskus und Fotograf nicht einigen. Jetzt hat er noch 5 Jahre Existenzminimum vor sich.
 
Dem schliesse ich mich an: Ein(e) Steuer- oder Wirtschaftsberater(in) lohnt sich auch für eine gelegentliche Beratung.
Ob Deine Tätigkeit als Gewerbe oder künstlerische Tätigkeit eingestuft werden muss, hängt von Faktoren ab, die Du auch in einer Beratung klären solltest. Einen Eindruck kannst Du Dir verschaffen, wenn Du die Diskussionen hier noch mal liest, es gibt schon etliche Threads dazu.
Das Gleiche gilt für Honorarvorstellungen, auch dazu kannst hier Du etliche Threads mit wertvollen Links über die Suche finden.
Für detalliertere Tipps müsstest Du nähere Einzelheiten nennen, was Du für wen tun möchtest.
 
im_norden schrieb:
Beispiel aus dem Leben: Ein befreundeter Fotograf hat sich vor ca. 7 Jahren selbständig gemacht und war blendend im Geschäft. Hat einen irren Umsatz gemacht, nur leider hat er versucht, alle Steuersachen basierend auf Tipps von Freunden selbst zu machen. Privatinsolvenz wg. Steuerschulden, es war einfach zu viel nach 5 Jahren Saus und Braus - da konnten sich Fiskus und Fotograf nicht einigen. Jetzt hat er noch 5 Jahre Existenzminimum vor sich.
hat der Freund keine guten verwandten? Auf die könnte er ja dan seine Besitztümer laufen lassen. (Nur mal so als Tipp am Rande)

Zum Fragesteller:
Es wäre von Vorteil wenn du uns schreiben würdest als was du da arbeiten würdest. (Freiberufliche Tippse, Grafiker, Webdesigner?)
 
janpi3 schrieb:
hat der Freund keine guten verwandten? Auf die könnte er ja dan seine Besitztümer laufen lassen. (Nur mal so als Tipp am Rande)
<OT>
Ab dem Moment, in dem die Insolvenzsituation vorliegt, wäre ein Verschieben von Vermögenswerten rechtlich, hm, na nennen wir es mal *ungünstig* ;) Da wäre auch strafrechtlich noch einiges hinterher gekommen. Früher war so etwas einfacher, aber da winkte auch keine Schuldbefreiung bei Wohlverhalten. Bei ihm war das halt alles zu spät, bei der ersten Prüfung ist ihm alles um die Ohren geflogen. So muss er da jetzt durch.
Aber er kommt schon irgendwie klar, und hat auch angefangen, wieder zu arbeiten. Der bei weitem größte Teil geht jetzt eben in die Tilgung.
</OT>

Also, noch einmal der dringende Rat: Bereite genau vor, was Du wie wann machen sollst/willst, und gehe damit zu einem kundigen Menschen. Das kostet nicht die Welt (wenn Du Mandant wirst, wird es wahrscheinlich gar nicht gesondert berechnet).
Und wenn Deine Sachen etwas komplizierter sind, lass auch Deine gesamte Buchhaltung über das Steuerbüro laufen, wenn Du keine Ahnung davon hast und keine Lust, Dich einzuarbeiten. Du gibst einfach Deine Rechnungen und Belege ab, und die bereiten alles auf und schicken es fristgerecht ans Finanzamt. Für ein paar hundert Euro/Jahr hast Du Ruhe und kannst Dich auf Deine Arbeit konzentrieren.
Ich weiss, wovon ich spreche. Eine Steuernachzahlung von über 100k Euro hat mich finanziell auch mal fast zur Strecke gebracht (bei dem Fotografen ist/war die Summe siebenstellig... - der hatte ein Geld verdient...). Nie wieder Do It Yourself.
 
mawikabi schrieb:
ich soll einen Preis nennen und sagen wie viel ich dafür arbeite (monatspauschale) z.B. 3500€/Monat und dafür arbeite ich 40Std. die Woche
VORSICHT VORSICHT VORSICHT

Eine solche Regelung ist per Definition SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT.

Die Gleichung Geld gegen Stunden ist in nahezu allen Fällen ein Angestelltenverhältnis. Ein Werkvertrag für einen Selbständigen oder freien Mitarbeiter muss sich immer auf das zu liefernde Produkt, die zu liefernde Dienstleistung beziehen. Also z.B. 3.500 Euro pro Monat für 6 Titelseiten-Entwürfe oder ähnliches.
 
im_norden schrieb:
<OT>
Ab dem Moment, in dem die Insolvenzsituation vorliegt, wäre ein Verschieben von Vermögenswerten rechtlich, hm, na nennen wir es mal *ungünstig* ;) Da wäre auch strafrechtlich noch einiges hinterher gekommen. Früher war so etwas einfacher, aber da winkte auch keine Schuldbefreiung bei Wohlverhalten. Bei ihm war das halt alles zu spät, bei der ersten Prüfung ist ihm alles um die Ohren geflogen. So muss er da jetzt durch.
Aber er kommt schon irgendwie klar, und hat auch angefangen, wieder zu arbeiten. Der bei weitem größte Teil geht jetzt eben in die Tilgung.
</OT>
Moment heißt er arbeitet für die Schulden die er hat? Falls ja dann macht er da etwas Falsch!
Wir haben unsere Insolvenz hinter uns, und es ging eignetlich ganz gut am Ende hat es unser Insolvenzberater so gedeichselt das wir einen Steuerfreibtrag in höhe der Schulden hatten.

Aber lassen wir das :)
 
im_norden schrieb:
<OT>(..)Ich weiss, wovon ich spreche. Eine Steuernachzahlung von über 100k Euro hat mich finanziell auch mal fast zur Strecke gebracht (bei dem Fotografen ist/war die Summe siebenstellig... - der hatte ein Geld verdient...)(..)
[ot]jeeeez, hat er gar keine steuer dazwischen bezahlt? :rolleyes: [/ot]

zur sache: genau die vertragssache ist mit einer kompetenten person zu regeln (steuerberater, wie z.b. in österreich auch arbeiterkammer). von art des vertrages hängt ab, wer die sozialversicherungsbeiträge und/oder wie geteilt zahlen soll. und ein freier dienstvertrag (im grunde keine selbständigkeit) ist ja auch gesetzlich ok. muss er denn unbedingt als selbständiger wirken?
rob
 
Hallo und willkommen miwakabi,

es ist richtig, dass Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit sind, andererseits ist das nur ein Durchlaufposten. Macht also weder was teurer noch billiger.

Ich moechte Dir aber auch dazu raten Dich erstmal bei verschiedenen Stellen, z.B.: IHK, HWK, Steuerberater, etc., genauer zu informieren, was wie moeglich und sinnvoll ist. Eine pauschale Antwort hier im Forum kann Dir nicht wirklich weiterhelfen.
Eine genauere Beschreibung des Angebotes koennte aber hier schon mal klaeren, ob es sich um eine Scheinselbstaendigkeit oder echte Freie Mitarbeit handeln wuerde.

Gruss
Klauf
 
Klauf schrieb:
(..)es ist richtig, dass Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit sind, andererseits ist das nur ein Durchlaufposten. Macht also weder was teurer noch billiger.(..)
nicht nur die mit dem kleinunternehmerstatus (d.h. mit limitiertem umsatz, die keine mwst-rechnnungen ausstellen)? irgendwie geht da hier was durcheinander. besser er informiert sich selber.
rob
 
Klauf schrieb:
Hallo und willkommen miwakabi,

es ist richtig, dass Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit sind, andererseits ist das nur ein Durchlaufposten. Macht also weder was teurer noch billiger.

Hallo, wie bitte, Freiberufler sollen von der Umsatzsteuer befreit sein???? das ist ja wohl Quatsch!
 
... und es macht einiges billiger, weil man für unternehmensbezogene Einkäufe nur Nettopreise zahlt.
 
aro74 schrieb:
... und es macht einiges billiger, weil man für unternehmensbezogene Einkäufe nur Nettopreise zahlt.
nein, solche bezahlten mwst.-beträge werden sowieso abgeschrieben...
rob
 
gester schrieb:
[ot]jeeeez, hat er gar keine steuer dazwischen bezahlt? :rolleyes: [/ot]
Na ja, wie man es nimmt: Er hatte diese berühmte 7g-Rücklage gebildet, konnte aber überhaupt nicht nachweisen, wie er sie einsetzen wollte, geschweige denn plangemäss. Und was ein guter Berater vielleicht noch hingebogen hätte, hat er selbst dann endgültig verbockt: Er musste die Rücklage auflösen - und alles war fällig...

gester schrieb:
muss er denn unbedingt als selbständiger wirken?
rob
Habe ich mich auch schon ganz am Anfang gefragt: Wieso kein befristeter Vertrag?
 
Es lohnt sich dann, wenn man als künstlerisch tätiger Freiberufler nur 7 % MwSt. auf seine Einnahmen abführen muss, aber die 16% MwSt. auf den Ausgaben wiederbekommt.
 
gester schrieb:
nein, solche bezahlten mwst.-beträge werden sowieso abgeschrieben...
rob
Naja, Abschreibung ist ja wieder was ganz anderes (AfA) - egal. ;)

Rechne das hier mal durch:

Grundsätzlich gilt: Der Beispiel-Kunde ist vorsteuerabzugsberechtigt und von daher ist es ihm egal, ob er Ust zahlt oder nicht.

(1) Beispiel ohne USt-Berechnung
Einnahme aus Auftrag: 1000 Euro
Ausgabe: 500 Euro Material oder Sonstwas (inklusive 16 % MwSt).
An das FA führe ich keine USt ab.
Gewinn: 1000 - 500 = 500 Euro.

(2) Beispiel mit USt-Berechnung
Einnahme aus Auftrag: 1000 Euro plus 16 % MwSt = 1160 Rechnungssumme
Ausgabe: 500 Euro Material oder Sonstwas (inklusive 16 % MwSt): 431,04 netto plus 69,96 MwSt.
An das FA führe ich 160 eingenommene USt - 69,96 Vorsteuer = 90,04 ab.
Gewinn: 1000 - 431,04 = 569,96 Euro.

Beim Beispiel 2 hast Du nur 431,04 statt 500 Euro ausgegeben, da bleibt also mehr für Dich über. Glaub es einem Selbständigen. ;) Anders sieht es aus, wenn man für private Endkunden arbeitet, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dann werden i.d.R. nämlich Bruttobeträge inklusive MwSt/USt verhandelt.
 
RE freie mitarbeit

Vielen dank für eure schnellen antworten...

Also nochmal grob beschrieben

ich hatte ein gespräch mit dem abteilungsleiter der für werbung in dem Unternehmen zuständig ist.

Sie suchen einen Mitarbeiter (freien Mitarbeiter) der diverse Poster und Plakate für Veranstaltungen erstellt. Weitere Aufgaben wie Flyer, Presse-Anzeigen, Programmhefte sollen ebenfalls erntworfen werden.

der abteilungsleiter sagte mir, sie suchen einen freien Mitarbeiter und zählte mir dann die vorzüge der freien Mitarbeiter auf.

Wegen dem Honorar sagten sie dann, dass es ihnen lieber wäre wenn es eine Monatspauschale gäbe anstatt auf Stundenbasis.

Könnte auch ein Büro (bzw. einen Arbeitsplatz) gestellt bekommen.
Da ich ja neuling auf dem Gebiet bin, und nur hier und da mal eher privat ein paar arbeiten gemacht habe, weiß ich nun auch nicht so recht.

Ich wollte eigentlich nur wissen was da so auf mich zukommen kann.
Da ich ja auch mit dem Geld (Honorar) was ich dann bekomme, leben muss.
Krankenkasse Rente Soli Kirchensteuer Lohnsteuer und so weiter muss ja davon bezahlt werden. Soll natürlich auch was zum (über)leben übrig bleiben.

hoffe auf eure antworten
mawikabi
 
Gestelltes Büro,
Regelmäßige Arbeitszeit,
Pauschale

wenn das keine Scheinselbstständigkeit ist... Lass dich nicht verarschen!
 
welche rechtlichen folgen könnte das für mich haben, wenn die mich wirklich verars.... wollen?

mawi
 
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