So ein Witz! Apple Schrott: Zum 4. mal Logicboarddefekt! Was nun???????

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zeitlos

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Hab am 02.05.2003 bei Cancom ein iBook G3 700 gekauft.
Seitdem war das LogicBoard (habe eines der betroffenen Serie) schon dreimal defekt. Zum letzten mal wurde das Logicboard am 02.05.2005 gewechselt, also vor etwas mehr als 3 Monaten. Gerade eben trat der Defekt wieder auf, d.h. zum vierten mal Aussetzer des Monitors, Streifen usw.

Was nun???
Erste Frage wäre, weiß jemand, ob das LogicBoard-Austauschprogramm von Apple noch läuft?
Zweite ob ich ne Chance habe, das Gerät austauschen zu lassen. Ich meine, ich habe jetzt zum 4ten mal denselben Defekt! Das Gerät ist fast mehr zur Reparatur als im Einsatz. Ich bin wirklich verärgert. Damit kann man nicht arbeiten. Vor allem, was mache ich, wenn es das Logicboardprogramm mal nicht mehr gibt? Soll ich dann alle 3 Monate reparieren lassen und zahlen?

In meinen Augen ist es offensichtlich, dass ich Schrott gekauft habe. Und das will ich nicht länger mitmachen. Ich hab mal gehört, dass man binnen 2 Jahren, wenn ein und derselbe Defekt 4 mal auftritt, Anspruch auf ein anderes Gerät hat. Bin mir aber nicht sicher, ob das so stimmt. Ich hätte halt Pech, weil es ja jetzt 2 Jahre und 3 Monate alt ist.
Kann man da was machen? An wen wendet man sich in so einem Fall? Bekommt man irgendwo unterstützung? Hatte hier vielleicht schon mal jemand einen solchen Fall????

Bin ich als Kunde der Depp?
 
tja. ich fürchte ja.
du hättest bereits bei 3 mal als der fehler auftrat vom kaufvertrag zurücktreten können/sollen. da das gerät jetzt 27 monate "alt" ist hast du, so fürchte ich, schlechte karten.
 
Danke schon mal für deine Antwort. Also beim 3. mal sagte man mir, das ginge nur beim 4. Defekt...
 
Ok, das ist schon mal eine positive Nachricht. Wobei ich nicht weiß, ob ich mich da so richtig drüber freuen soll. So ein Logicboard hält nur immer ein paar Monate. Dieses mal waren es gute 3 Monate... was mach ich nach em 1.5.2006?
 
Also das mit dem Austausch, was du ansprichst, würde über die Gewährleistung laufen. Diese gilt 2 Jahre und ist deinem Fall ja leider vorbei. Galt glaube ich ab dem 3. Defekt (zumindest hat es Mactrade so in seinen AGB)…

Das Repairprogramm von Apple gibt es noch, das gilt 3 Jahre ab Kaufdatum des Geräts (da gab es vor einer Weile Verwirrung wegen Erstverkaufstag und so). Du könntest also noch bis 02.05.2006 bei Apple das Teil zur Reparatur geben, sofern du es nocht vorher aus dem Fenster geworfen hast ;)

Vielleicht macht ja Cancom was auf Kulanz… Die kennen ja deine Geschichte sicher. Imho hätte es schon nach der letzten Reparatur eine Wandlung geben müssen.

Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
zeitlos schrieb:
Danke schon mal für deine Antwort. Also beim 3. mal sagte man mir, das ginge nur beim 4. Defekt...

da hat man dich wohl angelogen...
also fakt ist. nach der zweiten erfolglosen reparatur (also beim dritten mal wenns peng macht) hast du recht vom kaufvertrag zurückzutreten.
schau mal ins bgb. §440 wenn ich mich nicht irre...
 
Zuletzt bearbeitet:
j.edgarhoover schrieb:
da hat man dich wohl angelogen...
...
Ich würde mich fragen, ob überhaupt etwas passiert ist. Oder du fragst Apple. Die Wahrscheinlichkeit für diese Häufung würde mich extrem misstrauisch machen!
Grüße,
Matthias
 
doch es ist passiert. hab es selber mit meinem damaligen ibook erlebt. die pappenheimer haben damals sogar defekte logicboards gegen neue defekte boards getauscht, bis die das mal endlich geschnallt haben.
tja, shit happens.
ich denke nicht das da jemand was nach über zwei jahren aus kulanz macht.
 
ich werd's morgen mal probieren. Was ich ja echt "cool" finde ist, dass der 3. defekt genau am 02.05.2005 war, d.h. genau am letzten Tag der Gewährleistung. Wenn da ein Wandel möglich gewesen wäre, wäre das ja wohl Glück im Unglück gewesen. Aber mir sagte man, dass das erst beim 4. der Fall ist. Und der liegt 3 Monate danach....

Ich bin ja gespannt, was da rauskommt. Danke für Eure Tipps und Hilfestellung!
 
Moin!

Übrigens haben alle Boards dieser Serie diesen Defekt, nur daß er entweder gar nicht, selten oder oft zum Vorschein kommt.

Apple hat für diese betroffenen Books nie neue bzw. fehlerfreie Boards produziert.

Deshalb auch der Ärger mit den "neuen" Austauschboards.

MfG
MrFX
(der auch schon 3 x getauscht hat)
 
Also, momentan sieht's so aus:

Zunächst einmal Anruf in der Cancom Zentrale. Kurz den Fall geschildert, gleich der erste Versuch, mich loszuwerden => Sie haben keine Grantie mehr, die Beträgt nur 1 Jahr. Worauf ich halt die Gewährleistung ins Spiel gebracht habe (obwohl diese ja schon 3 Monate zurückliegt). Das mit der Gewährleistung sei so ne Sache, da kann man sich nicht dran halten, das interpretiert jeder anders, da sehe es schlecht für mich aus. Ich hab dann noch mal nachgehakt, woraufhin ich in die Technikabteilung von Cancom weitergeleitet wurde. Der Herr dort meinte, da ich die Reparaturen direkt bei Apple habe durchführen lassen (zumindest die 2 ersten - einer davon wurde von Schulz IT an Apple weiterverwiesen), könne er dazu nichts sagen, weil er die Daten nicht im System habe. Ich solle mich direkt an Apple wenden, woraufhin er mir die Nummer vom Apple Support gab.

So, dann bei AppleCare angerufen, Fall geschildert, dann die Aussage, dass man mir leider keinen Telefonsupport gewähren kann, da ich diesen nur 3 Monate nach Kauf des Geräts erhalte, es sei denn ich hätte einen Apple Care Protection Plan für da Gerät abgeschlossen. Ich hab dann noch mal darauf gedrängt (aber freundlich!), dass das für mich kein Problem sei, er solle mir dann sagen, an wen ich mich dann bei Apple wenden muss, da ich zum 4. mal diesen Fehler habe und dass ich also ein Fehlerhaftes Gerät habe, was ich jetzt nicht mehr akzeptieren möchte. Daraufhin hat er sich dann doch eines besseren besonnen und hat den Fall genau aufgenommen, was ca. 20 Minuten in Anspruch nahm.
Es traten einige Probleme auf, da er die zwei Reparaturen, die direkt bei Apple durchgeführt wurden, nicht im System finden konnte. Das doofe ist, dass ich nur zum zweiten einen Beleg habe. Aber da ich diesen habe, und der ja auch nicht im System ist, habe ich darauf hingewiesen, dass dann bei Ihnen ja wohl auch was nicht stimmen kann.
Ich wurde dann zum Costumersupport weitergeleitet (nach ein paar Minuten in der Warteschleife) wo sich dann eine recht freundliche Dame der Sache annahm. Ich hab halt noch mal kurz die Umstände geschildert. Sie meinte dann, sie könne zwei der von mir erwähnten Reparaturen jetzt doch bei Ihnen im System nachvollziehen. Das Problem ist nur, dass der erstet im System ist, der zweite schon und der dritte, der auch drin ist, 5 Tage nach Ende der Gewährleistungsfirst war. Ob das noch anerkannt wird, weiß ich nicht. Der vierte (jetzige) ist gute drei Monate nach der Gewährleistungsfirst aufgetreten (wobei ja für die Gewährleistung eigentlich gar nicht mehr Apple zuständig ist, wenn ich das so richtig verstanden habe).

Mein Fall scheint ein ganz verzwickter zu sein. Ich habe relativ schlechte Karten, da ich einige Dinge nicht schriftlich belegen kann. Wie gesagt, den ersten Reparaturnachweis (war ca. 2 1/2 Monate nach Kauf) habe ich nicht mehr, beim zweiten wurde mir nur mündlich bei der Abholung bei Schulz IT gesagt, dass von Apple das Logicboard gewechselt wurde. Auf dem Belegt steht nur die Fehlerdiagnose ("Bildschirm defekt") und eben, dass das Gerät repariert wurde. Und bei der dritten steht zwar drauf, dass das Logic Board gewechselt wurde, dies aber eben 5 Tage nach den 2 Jahren Garantie/Gewährleistung. Schlechte Karten also für mich. Die Dame bat mich, ich solle ihr alle Belege, die ich habe zufaxen, vor allem diejenigen, aus denen hervorgeht, dass das Logicboard gewechselt wurde. Sie meinte, sie werde versuchen ein gebrauchtes Austauschgerät zu bekommen, könne aber nichts versprechen.
Eine kleinigkeit hätte ich zum schluss noch. Ich habe damals auf das Gerät einen Apple Care Parts and Labour Agreement abgeschlossen. Dieser läuft noch bis Mai 2006. D.h. bis dahin hab ich noch Garantie auf das Gerät. Wenn ich pech habe, bekomme ich jetzt ein gebrauchtes, dass nach ein paar Monaten den Geist aufgibt, dann hab ich keinerlei Garantie mehr drauf. Auf mein altes, hätte ich noch bis mai 2006 eine gewisse Garantie. Wobei ich bei meinem jetzigen halt weiß, dass jederzeit wieder das Logicboard den Geist aufgeben könnte und dann hab ich irgendwann mal keine Garantie mehr...

Verzwickter Fall. Die Dame von Apple meinte, sie meldet sich Anfang nächster Woche wieder bei mir und gibt mir nähere Auskunft, ob ich mit einem Ersatz rechnen kann oder nicht. Aufgrund der etwas durchwachsenen Nachweissituation bin ich aber mehr als skeptisch.

Na ja, wir werden sehen, was rauskommt...
 
Mein Beileid, mein altes iBook (jetzt das meine Mama) hatte 4 Tage vor Ablauf der Apple Care Garantie den zweiten Logic Board fehler gehabt. Ma schauen wie lange es hält, das erst ca 18 Monate und das zweite auch ca 18 Monate. (Zum Glück dauerten die Reparaturen ja nur 2 Tage). Laut Gesetz der Serie werde ich meiner Mama dann wohl in nun 17 Monaten einen neuen Mac kaufen müssen (Sie zahlt dann aber).
Dir wünsch ich noch viel Glück mit deinem Fall.
 
Also eigentlich verscheuert man seinen MAC sobald irgendein Hardware Defekt aufgetreten ist nach der Reparatur bei Ebay. Muss man auch nicht angeben. Ein MAC ist ja kein Auto.
 
Horror schrieb:
Vielleicht macht ja Cancom was auf Kulanz…
rotfl Cancom und Kulanz.... der ist nicht schlecht rotfl

Kulanz kannste bei Cancom abhaken! Die halten sich strikt an die Regeln - in dem Fall gibt Apple den Rahmen vor. Es sei denn du "drohst" mit dem Kauf des ganzen Lagers...... ;)
 
Wie bereits hier schon gesagt hat man dich verarscht zeitlos - nein genaugenommen hat man deine Unwissenheit ausgenutzt. Nach zwei erfolglosen Reperaturversuchen ist man zu einer Wandlung des Kaufvertrages berechtigt. Etwaige Schadenersatzforderungen können auch gestellt werden müssen aber nachgewiesen sein.

Die Abspeisung mit der Garantie ist auch für die Tonne. Der Händler ist dazu verpflichtet auf Neugeräte 24 Gewährleistung zu bieten - dies gilt für alle Produkte. Also sogar auch für Schuhe. Ein Problem kann jedoch sein, dass der Kunde nach mehr als 6 Monaten nach dem Kauf beweisen muss dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.

Selbst bei Gebrauchtgeräten gibt es noch eine Gewährleistung von einem Jahr. Zu beachten ist dabei, dies gilt nur für den Kauf Privatkauf.
Achtung: Für den Kauf unter Gewerbetreibenden gelten all diese Regeln nicht.

Habe dies schon in einem anderen Thread gesagt: Man sollte seine Rechte kennen und sich nicht abspeisen lassen. Auch nicht alle AGB's genügen den gesetzlichen Ansprüchen des Kunden. Also immer Augen auf machen und sich am besten mal über seine Rechte informieren
 
So, heute kam die Antwort von Apple. Klingt doch ganz gut, oder?:

"Ich habe sofort Ihr Fax erhalten.
Es tut mir leid, wenn ich Sie irgendwie beunruhigt habe bezueglich des APLA Garantievertrages.
Der Vertrag ist in der Tat in unserem System nach einigem Suchen zu finden.
Nun zu Ihrem iBook. Ich moechte Ihnen folgendes Angebot machen:
Wir koennen Ihnen im Austausch fuer Ihr iBook ein POWERBOOK G4 (12-INCH 1.33GHZ) anbieten.
Das Geraet verfuegt ueber 256MB RAM/60GB Festplatte/COMBODrive/BlueTooth/AirportEXtreme Karte.
Die offizielle Garantie dieses Powerbooks gilt noch bis zum 18.12.2005.
Sie koennten den APLA darauf uebertragen lassen oder sich bis Ablauf der Garantie einen neuen Garantievertrag wie z.B. ein APP anschaffen.
Dieses Austauschangebot gilt ohne weiteren Aufpreis und muss kurzfristig innerhalb der naechsten Woche angenommen werden."
 
...na da würd ich aber nicht lange überlegen.....
 
zeitlos schrieb:
So, heute kam die Antwort von Apple. Klingt doch ganz gut, oder?:

"Ich habe sofort Ihr Fax erhalten.
Es tut mir leid, wenn ich Sie irgendwie beunruhigt habe bezueglich des APLA Garantievertrages.
Der Vertrag ist in der Tat in unserem System nach einigem Suchen zu finden.
Nun zu Ihrem iBook. Ich moechte Ihnen folgendes Angebot machen:
Wir koennen Ihnen im Austausch fuer Ihr iBook ein POWERBOOK G4 (12-INCH 1.33GHZ) anbieten.
Das Geraet verfuegt ueber 256MB RAM/60GB Festplatte/COMBODrive/BlueTooth/AirportEXtreme Karte.
Die offizielle Garantie dieses Powerbooks gilt noch bis zum 18.12.2005.
Sie koennten den APLA darauf uebertragen lassen oder sich bis Ablauf der Garantie einen neuen Garantievertrag wie z.B. ein APP anschaffen.
Dieses Austauschangebot gilt ohne weiteren Aufpreis und muss kurzfristig innerhalb der naechsten Woche angenommen werden."

Mach hinne...;)
 
was gibts da noch zu überlegen?
 
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