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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale.de …

  1. #1
    MU Mitglied Avatar von Xhizors
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    Gewerbeauskunft-Zentrale.de …

    … gegebenenfalls ist dieser »Verein« ja auch dem ein oder anderen von euch – durch TV-Reportagen oder wegen Gewerbetreibenden im Familien- oder Bekanntenkreis – bekannt. Normalerweise ärgert man sich ja nur über den dreisten Abzockversuch, wenn mal wieder ein dubioses Adressbuch-Angebot eingeht, die dazu noch den Anschein erwecken wollen ein offizielles Behördenschreiben zu sein & das eine Antwort verpflichtet sei.

    Natürlich ist eine Antwort auf dieses Schreiben natürlich nicht notwendig – doch konnte ich es nicht lassen, als die Tage dieses Schreiben bei mir einging, dieses prompt auszufüllen aber nicht ganz unmodifiziert an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zu faxen. So wurde bei mir ganz schnell aus dem Absatz

    Basiseintrag:
    Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-Mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integrierten automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag jährlich inkl. USt: EUR 596,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal im Jahr.
    dieser – etwas modifizierte Absatz:

    Basiseintrag:
    Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt einmal pro Jahr im Voraus.
    An der Stelle erst einmal ein Dankeschön an die Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf & Partner, die ein ähnliches Prozedere durchgemacht hat.

    Und siehe da, prompt wurde mein Eintrag im Register der Gewerbeauskunft-Zentrale übernommen. Also habe ich mich heute Punkt Mitternacht vor unser Faktura-Programm gesetzt und die Rechnung in Höhe von 569,06 EUR an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH geschrieben, die vorab per E-Mail und heute Nachmittag als Einschreiben direkt nach Düsseldorf geht.

    Und selbst wenn sich die GWE wehren möchte muss ich mir noch nicht mal gute Argumente ausdenken. Ich kupfern einfach die Gründe ab, welche der Adressbuchverlag gegen seine »Kunden« vorbringt. Wer behauptet, das mehr oder weniger amtlich aussehende Dokument nur als Korrekturfahne für einen Telefonbucheintrag gehalten zu haben, den belehrt die GWE gerne, dass man im Geschäftsleben verpflichtet sei, Angebotstexte gründlich zu lesen, bevor man den Vertrag abschließt.

    Und mit meinem rechtlichen Vertreter bei Freshfields wurde schon das komplette vorgehen geplant, wenn es sein muss durch alle Instanzen der deutschen Justiz. Und da ich mich an unseriösen Unternehmen keinesfalls bereichern möchte, werde ich sämtliche »Einnahmen« aus diesem Vorfall in voller Höhe an die Kindernothilfe e.V. spenden.

    P.S. … da das Thema ja offensichtlich keine Frage o. Ä. ist nur kurz der Hinweis, dass es sich im Groben nur um eine etwas ausführlichere Info, dass Schreiben dieses Unternehmens keinesfalls beantwortet werden muss.

    – Man kann auch die beste Maschine nicht mit initiative ausstatten; selbst die munterste Dampfwalze wird niemals Blumen Pflanzen.
    –– Walter Lippmann

  2. #2
    MU Mitglied Avatar von ArmeSau
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    Viel Glück. Ich hoffe man kann diesen Abzockern mit Ihren eigenen Waffen schlagen.

    An apple a day keeps the doctor away.

  3. #3
    MU Mitglied
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    Eigentlich eine coole Nummer. Allerdings aussichtslos, weil du keine Unterschrift deines Vertragspartners hast.

    Das Klagen kannst du dir also schenken, null Chance.


  4. #4
    MU Mitglied
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    Zitat Zitat von reise-enduro Beitrag anzeigen
    Eigentlich eine coole Nummer. Allerdings aussichtslos, weil du keine Unterschrift deines Vertragspartners hast.
    Vielleicht braucht er die Unterschrift ja gar nicht, denn diese Leute haben ja
    anscheinend auf sein modifiziertes Schreiben hin seinen Eintrag übernommen.
    Streng genommen haben sie sein modifiziertes Schreiben akzeptiert (und damit seine Gebührenforderung)
    und sind daraufhin tätig geworden. Jetzt rettet sie möglicherweise nur noch ein normales Rücktrittsrecht.
    Gute Idee!


  5. #5
    MU Mitglied Avatar von aao_scout
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    Aber Sie haben ja die Adressdaten veröffentlicht und damit einen Teil des Vertrages erfüllt. Gilt das nicht als zustimmung zum Vertrag?

    Gruss
    aao_scout

    P.S. : Da war wer schneller.

    MacBook Core 2 Duo • 2 GHz • 10.4.11 ✜ PowerBook G4 15" • 1.67 GHz • 10.4.11
    iPod 80 GB • iPad 2 • iPhone 4 • AirPort Extrem • Canon 7D 18-135 • Olympus FE-280 • Canon FS 100 (48x)

  6. #6
    MU Mitglied
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    Na, das seht ihr ja alle recht naiv. Schickt doch mal das Formblatt zur Aufnahme in digitale Auskunftssysteme an die Telekom, ändert vorher dort den besagten Absatz und versucht dann, Eure »Gage« einzuklagen. Viel Spaß!

    Wenn das Leben so einfach und die Rechtslage so schief wäre, bräuchten wir alle nicht mehr arbeiten, sondern nur noch Zettel fälschen.

    Ohne Unterschrift (in solch einem Fall) kein Vertrag – das ist die Realität.


  7. #7
    Super Moderator Avatar von weltenbummler
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    Es geht hier wohl weniger darum, Geld einzutreiben und zu verdienen.
    Viel mehr sollen die Typen dieser Gewerbeauskunft etwas beschäftigt werden.
    Nicht auszudenken, wenn das immer mehr Leute machen und dabei auch juristisch richtig Druck machen...

    ImuG, SG

  8. #8
    MU Mitglied
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    Zitat Zitat von weltenbummler Beitrag anzeigen
    Viel mehr sollen die Typen dieser Gewerbeauskunft etwas beschäftigt werden.
    absolut richtig! Versteh’ mich nicht falsch, ich verachte solche Machenschaften genau wie Ihr.
    Warum kann die EU Bananen normen und einen jährlichen TÜV fordern, aber sowas nicht kurzerhand unterbinden?


  9. #9
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    Ich find die Aktion einfach nur sehr geil. Ich würde mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hältst.

    Gruß

    "Pokern kann ich nicht, ich kann nur Basketball und f.ck.n!"
    "Sieht gut aus, ist teuer und hat nicht jeder"

  10. #10
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    Zitat Zitat von chaot5418 Beitrag anzeigen
    Ich würde mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hältst.
    ...falls er nach dem Klagen durch alle Instanzen seine DSL-Gebühren noch bezahlen kann...


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