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Thema: Firmenwagen Pro und Contra?

  1. #1
    MU Mitglied Avatar von Gonz
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    Firmenwagen Pro und Contra?

    Hallo Ihr Lieben!

    Ich habe ein nebenberufliches Kleingewerbe und hatte in diesem Jahr
    bisher so wenig Ausgaben, dass ich überlege, mir einen Firmenwagen
    anzulegen, um ein bisschen Steuern zu sparen...

    Natürlich wird mein Steuerberater noch dazu befragt, aber ich wollte
    mir schon mal erste Infos von euch Fachmännern geben lassen

    Hier mal eine Liste von Argumenten für und gegen einen Firmenwagen:

    Vorteile:
    19% Umsatzsteuer sparen bei der Anschaffung
    Lässt sich über X Jahre abschreiben (wie viel ist X?)

    Nachteile:
    Für Privatfahrten muss ich Fahrtenbuch führen (korrekt?)
    Insgesamt bin ich hier noch verwirrt, in wie weit ich den Wagen
    dann privat nutzen darf. Momentan setze ich dienstliche Fahrten
    mit dem Privatfahrzeug mit 0,30 € pro Kilometer ab. Da muss ich
    nicht einmal Fahrtenbuch führen... sehr praktisch.

    So, jetzt ihr. Hab ich was vergessen, falsch verstanden, nicht
    beachtet? Habt ihr noch Tipps zu dem Thema?

    Vielen Dank und viele Grüße
    der Gonz


  2. #2
    blueman-benny
    unregistriert
    Leasing ist für Selbstständige das Zauberwort


  3. #3
    MU Mitglied Avatar von Al Terego
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    U.a. hier ein Tipp: http://www.steuerlinks.de/ls-firmenfahrzeug.html

    Zitat Zitat von Gonz Beitrag anzeigen
    Für Privatfahrten muss ich Fahrtenbuch führen (korrekt?)
    Insgesamt bin ich hier noch verwirrt, in wie weit ich den Wagen
    dann privat nutzen darf. Momentan setze ich dienstliche Fahrten
    mit dem Privatfahrzeug mit 0,30 € pro Kilometer ab. Da muss ich
    nicht einmal Fahrtenbuch führen... sehr praktisch.
    Falls es Dir nützt:
    Ich muss meinen Privatwagen seit diesem Jahr als Frmenwagen deklarieren, weil ich ihn über 50% betrieblich nutze. Bis dahin führte ich lediglich (laut Steuerberater) einen Nachweis über die betrieblichen Fahrten, monatlich per PC-Liste (Datum, Strecken-km, Adresse, Zweck), habe ebenfalls die 30 Ct pro km abgesetzt. Nun muss ich nichts mehr nachhalten, darf nur noch die MwSt von Sprit und Co. absetzen uns komme unterm Strich schlechter weg. Es sieht natürlich anders aus, wenn ich demnächst ein neues Fahrzeug anschaffe.


  4. #4
    MU Mitglied Avatar von below
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    Ganz klar: Sprich mit Deinem StB!

    Alex

    Code Monkey think: Maybe manager want to write god damned login page himself?

  5. #5
    MU Mitglied Avatar von Al Terego
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    Zitat Zitat von blueman-benny Beitrag anzeigen
    Leasing ist für Selbstständige das Zauberwort
    Oder eine Finanzierung. Außerdem muss man sich das gut überlegen und abwägen, ob man beide Möglichkeiten auch durchziehen kann. Wenn Dein Geschäft den Bach runtergeht, klebst Du immer am Vertrag, welchem auch immer. Alternativ: bar bezahlen. Muss man können, ist steuerlich natürlich recht nachteilig.


  6. #6
    MU Mitglied Avatar von avalon
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    Das ist ein zweischneidiges Schwert.

    Leasingkosten lassen sich direkt als Kosten buchen sowie alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten, wie Benzin, Reparaturen etc.
    Leasingvorteil:
    Keine Geldmittel sind gebunden.
    Leasingnachteil:
    Laufzeiten von 3 jahren (ist die günstigste Variante), an die ist man gebunden.

    Immer Kilometerabrechnung, nie nach Wert abrechnen.

    Und dann gibt es die 1% Regelung, d.h. es wird dir 1% des Neuwertes des Fahrzeugs (auch wenn du einen gebrauchten kaufst) als Verdienst hinzugerechnet, von dem du Steuern bezahlst.

    Beispiel: Auto kostet 30.000 neu, also werden dir 300 Euro fiktiv auf dein Gehalt aufgeschlagen.
    Von der Gesamtsumme (Gehalt + Aufschlag) zahlst du "höhere" Steuern.

    Damit erspart man sich das leidige "Fahrtenbuch" und keiner fragt was du mit dem Fahrzeug machst.

    Das solltest du aber mit einem Steuerberater besprechen.

    | Man kann mit Windows leben, man muss es Gott sei Dank aber nicht |

  7. #7
    MU Mitglied Avatar von below
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    Zitat Zitat von avalon Beitrag anzeigen
    Das ist ein zweischneidiges Schwert.

    Leasingkosten lassen sich direkt als Kosten buchen sowie alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten, wie Benzin, Reparaturen etc.

    Und dann gibt es die 1% Regelung, d.h. es wird dir 1% des Neuwertes des Fahrzeugs (auch wenn du einen gebrauchten kaufst) als Verdienst hinzugerechnet, von dem du Steuern bezahlst.
    Ich glaube, das stimmt so nicht. Auch bei Leasing tritt -- bei nicht 100%iger gewerblicher Nutzung -- die 1% Regelung ein

    Zitat Zitat von avalon Beitrag anzeigen
    Damit erspart man sich das leidige "Fahrtenbuch"

    Das solltest du aber mit einem Steuerberater besprechen.
    Auch das ist so AFAIK nicht richtig. Man muss seit neuestem drei Monate Fahrtenbuch führen, um die über 50%ige gewerbliche Nutzung nachzuweisen.

    Darum: Wenn der Threadstarter einen StB hat, dann sollte er wirklich, im Ernst, den Fragen. Nicht uns. Ich weiss ja auch nur dass, was mir mein StB gesagt hat, und davon nur die Hälfte.

    Alex

    Code Monkey think: Maybe manager want to write god damned login page himself?

  8. #8
    MU Mitglied Avatar von avalon
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    below:
    Bei der 1% Regelung kein Fahrtenbuch!
    Kosten sind absetzbar, da ja Firmenwagen!

    Zu bedenken ist natuerlich: zur 1% methode kommt noch die 0,03% Methode für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit dazu.

    PS: 50% tige betriebliche Nutzung stimmt, kommt aber darauf an wie man es glaubhaft macht:
    http://www.hk24.de/produktmarken/rec...elung06-07.pdf

    Geändert von avalon (04.09.2007 um 17:21 Uhr)
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  9. #9
    MU Mitglied Avatar von below
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    Zitat Zitat von avalon Beitrag anzeigen
    below:
    Bei der 1% Regelung kein Fahrtenbuch!
    Kosten sind absetzbar, da ja Firmenwagen!

    Zu bedenken ist natuerlich: zur 1% methode kommt noch die 0,03% Methode für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit dazu.
    Bist Du Steuerberater oder Finanzbeamter?

    Alex

    EDIT: Aha:

    "Der Nachweis der betrieblichen Nutzung kann in jeder geeigneten Form erfolgen. Es können z. B. Eintragungen in Terminkalendern oder Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen zur Glaubhaftmachung herangezogen werden. Sind entsprechende Unterlagen nicht vorhanden, kann die überwiegende betriebliche Nutzung durch formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (in der Regel drei Monate) glaubhaft gemacht werden."

    Alex

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  10. #10
    MU Mitglied Avatar von avalon
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    below, ich bin seit fast 15 Jahren selbständig und fahre fast ebenso lange "Firmenwagen" mit der 1% Regelung.

    Ich müsste da dann etwas völlig missverstanden haben.

    "Der Nachweis der betrieblichen Nutzung kann in jeder geeigneten Form erfolgen. Es können z. B. Eintragungen in Terminkalendern oder Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen zur Glaubhaftmachung herangezogen werden. Sind entsprechende Unterlagen nicht vorhanden, kann die überwiegende betriebliche Nutzung durch formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (in der Regel drei Monate) glaubhaft gemacht werden."
    Selbst darum habe ich mich nie gekümmert, macht der Steuerberater.
    Und ich habe nicht den typischen Job der ein Auto als unabdingbar darstellen lässt.

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