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Thema: GarageBand frei für kommerzielle nutzung?

  1. #1
    MU Mitglied
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    GarageBand frei für kommerzielle nutzung?

    Hallo MacUser,

    ich möchte ein Lied, welches ich in Garageband gemacht habe, auf Youtube hochladen und monetisieren (dann zeigt Google Werbungen an). Dafür brauche ich aber die Rechte für die kommerzielle Nutzung. Habe ich das mit GarageBand?
    Ich habe nur Software-Instrumente benutzt, keine Loops (obwohl man sogar die verwenden dürfte: http://support.apple.com/kb/HT2931 )

    LG,
    LZmiljoona

    «We must not kill our planet, we would not know where to bury it» -Michel Granger

  2. #2
    MU Mitglied Avatar von erikvomland
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    Wieso nicht ? Solange es auf Deinem Mist gewachsen ist..

    Denken und Gefühle....alles Moleküle...

  3. #3
    MU Mitglied
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    Ich denke eh, das einzige, was mich ein bisschen verunsichert, ist diese Stelle in der Lizenzvereinbarung: "zum Herunterladen, Installieren, Nutzen und Ausführen einer (1) Kopie der Apple Software für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung direkt auf jedem Apple Computer mit Mac OS X (...)"

    hmm...

    «We must not kill our planet, we would not know where to bury it» -Michel Granger

  4. #4
    MU Mitglied Avatar von trixi1979
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    Die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung greift für das Programm.
    Nicht aber für das daraus resultierende Resultat.

    Stell dir vor, du hast eine Gitarre und musst vor jedem Auftritt erst den Hersteller befragen, ob du dein Lied auch abspielen darfst

    ...wozu bitte eine Brille? Da kauf ich mir lieber ein grösseres Display...

  5. #5
    MU Mitglied
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    Ok, sehr gut, danke! Hätte eh wenig Sinn gemacht. Wollte nur sicher gehen. Vielen Dank!

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  6. #6
    MU Mitglied Avatar von David Brent
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    Du hast ernsthaft den Lizenzvertrag gelesen, weil du bereits so stark internalisierte Bedenken wegen irgendwelcher Nutzungseinschränkungen hast? So weit ist es schon gekommen! Ich werde diesen Thread in mehrere Anekdoten einbauen (und die Lizenzen dafür brauche ich nicht :P )!

    Selbstgemachte non-profit Logic-Spielereien!
    https://soundcloud.com/understandingmedia/sets/ep

  7. #7
    unregistriert
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    solange er keine Heinolieder kopiert


  8. #8
    MU Mitglied Avatar von rainless
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    Ich kann nicht nachvollziehen, warum man sich hier über den TE lustig macht. Das einzige was traurigerweise "schon soweit gekommen" ist, ist dass einige offensichtlich nicht bereit sind, vertraglich angenommene Verpflichtungen zu beachten. Verkehrte Welt...

    Zitat Zitat von trixi1979 Beitrag anzeigen
    Die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung greift für das Programm.
    Nicht aber für das daraus resultierende Resultat.
    Diese Differenzierung ist erst einmal nicht richtig. Wenn Software nur zur nicht-kommerziellen Nutzung freigegeben ist, dann liegt ja schon in der Erstellung des späteren Resultats die kommerzielle Nutzung. Ansonsten würde die Vereinbarung ja immer leer laufen.

    Im Falle von GarageBand geht der von Dir, LZmiljoona, zitierte Teil der Lizenz aber noch weiter:

    (i) to download, install, use and run for personal, non-commercial use, one (1) copy of the Apple Software directly on each Apple-branded computer running Mac OS X Snow Leopard, Mac OS X Snow Leopard Server, Mac OS X Lion or Mac OS X Lion Server (“Mac Computer”) that you own or control; and

    (ii) if you are a commercial enterprise or educational institution, to download, install, use and run one (1) copy of the Apple Software for use either: (a) by a single individual on each of the Mac Computer (s) that you own or control, or (b) by multiple individuals on a single shared Mac Computer that you own or control. For example, a single employee may use the Apple Software on both the employee’s desktop Mac Computer and laptop Mac Computer, or multiple students may serially use the Apple Software on a single Mac Computer located at a resource center or library.
    Ich finde das von der Formulierung zwar unglücklich, weil in (i) an die Nutzung und in (ii) an den Nutzer angeknüpft wird, aber letztlich gestattet (ii) die kommerzielle Nutzung. Es geht bei der ganzen Klausel eben nur um die Regelung der Frage, wie viele Kopien des Downloads wie genutzt werden können und da differenziert die Lizenz zwischen der nicht-kommerziellen und der kommerziellen Verwendung.

    Beispiel meiner Interpretation: Du hast ein MacBook und einen iMac und auf beiden eine Kopie der mit Deiner Apple ID erworbenen GarageBand Version laufen. Du und Deine Freundin machen beide zum Spaß Musik. Du darfst ihr Dein MacBook leihen und ihr könnt gleichzeitig an Euren Stücken feilschen. Wenn ihr aber Eure Lieder später verkaufen wollt, dann dürft ihr nicht gleichzeitig, sondern nur hintereinander GarageBand benutzen, obwohl mehrere Rechner zur Verfügung stehen.


  9. #9
    unregistriert
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    was hat das mit dem komponieren von lieder zu tun, wer welches gerät wann benutzen darf ?


  10. #10
    MU Mitglied Avatar von MacEnroe
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    Zitat Zitat von buzolino Beitrag anzeigen
    was hat das mit dem komponieren von lieder zu tun, wer welches gerät wann benutzen darf ?
    Wenn Komponisten Garageband kommerziell nutzen, muss jeder seine eigene Lizenz kaufen.

    Wenn du ein fremdes Gerät nutzt und selber keine Lizenz hast,
    dürftest du es laut Apple nicht kommerziell nutzen.

    Nieder mit der Intimrasur! Es lebe die Filzlaus!

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