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Thema: Garantie für Apple-Produkte nur ein Jahr?

  1. #1
    MU Mitglied Avatar von mcmichael
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    Garantie für Apple-Produkte nur ein Jahr?

    Hier mal ein Problem in Form einer Fragestellung, welches jeden Mac-Nutzer ansprechen dürfte.
    Vor etwa elf Monaten erwarb ich meinen ersten privaten Mac, ein weißes MacBook mit 2,0 Ghz und einer 60er Festplatte. Das Book lief einwandfrei, bis sich vor etwa zwei Monaten die Batterie verabschiedete (Batterie wurde nicht mehr erkannt). In meiner Heimatstadt Magdeburg fand ich nur einen Servicebetrieb, der das Book innerhalb von 36 Stunden mit einem neuen Akku versah, also soweit ganz gut. An der „Rezeption“ des Betriebes saß allerdings ein „widerlich garstig Weib“, deren erster Kräh „Garantie?“ war. Da ich im dummstellen gut bewandert bin, äußerte ich mich etwa: „...naja, zwei Jahre ist es auf keinen Fall alt!“. Daraufhin der Drachen: „Garantie gibt´s nur ein Jahr!“. Mir war das natürlich egal, denn ich hatte ja die Rechnung für das MacBook dabei und wusste, dass es nur neun Monate alt war. Selbstverständlich konnte ich mir einen Diskussionsversuch nicht verkneifen und warf ein, dass es in Deutschland auf alle Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt. Die Hexe meinte dann, der Rechner wäre ein US-Produkt und daher würde das nicht gelten. Die Fortführung des Gesprächs war mir dann zu dumm. Nun meine Frage: bin ich zu blöd, einen Gesetzestext zu lesen resp. zu verstehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verbraucherschutzgesetze für Apple-Produkte nicht gelten sollen. Daher wäre ich diesbezüglich an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Mac-Usern sehr interessiert.


    MacBook 2,0 Ghz, Mac Mini 1,66Ghz, iPod 30 Gb U2


  2. #2
    lol
    lol ist offline
    MU Mitglied
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    Garantie != Gewährleistung.

    Warum reißt es in letzter Zeit so ein, zu Servicekräften/Verkäufern so unhöflich zu sein?!


  3. #3
    MU Mitglied Avatar von empreality
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    Es gibt keine gesetzliche Garantie. Wenn Apple nur ein Jahr gibt geben sie nur ein Jahr :-) Im Automobil-Bereich gab es eine ganze Zeit lang überhaupt keine Garantie.

    Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung. Und die gibt nicht Apple sondern der Verkäufer. Diese beträgt hier 24 Monate. Wobei nach sechs Monaten bereits die Beweisumkehr stattfindet.

    Garantie != Gewährleistung


  4. #4
    MU Mitglied Avatar von grünspam
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    Also da gibts Threads wie Sand am Meer dazu

    Ein Jahr und Apple ist recht kulant - Hotline anrufen und nach bitterlich viel weinen den berühmten "CS"-Code erhalten

    "Customer Satisfaction"


  5. #5
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    Zitat Zitat von mcmichael Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich konnte ich mir einen Diskussionsversuch nicht verkneifen und warf ein, dass es in Deutschland auf alle Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt.
    da hast dich ja schön lächerlich gemacht, da apple auf alle produkte nur 1 jahr garantie gibt. und eine gesetzliche vorschrift für garantie gibt es auch nicht, da dies eine freiwillige leistung des herstellers ist!

    wie man sich selbst nur so zum depp machen kann...


  6. #6
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    Gewährleistung: Anspruch richtet sich in der Regel gegen den Händler, der eine Sache verkauft - und die eben 2 Jahre lang zu halten bzw. klaglos zu funktionieren hat.

    Produkthaftung: Hier geht es um Verletzungen, Gesundheitsschädigung oder Tod, verursacht durch ein mit Fehlern behaftetes Produkt. Hier haftet der Hersteller oder Importeur des Produkts. Falls dieser nicht zu ermitteln oder nicht erreichbar ist, derjenige, der das Produkt in Verkehr gebracht hat.

    Garantie: Haftung des Herstellers für Mängelfreiheit des Produkts. (Betrifft nicht unmittelbar das Innenverhältnis zwischen Händler und Käufer: Hier gilt das Gewährleistungsrecht !)

    Die aktuelle Rechtslage:

    Die Frist, innerhalb derer ein Mangel an beweglichen Sachen geltend gemacht werden kann (und damit auch einklagbar ist) wird von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert. Voraussetzung dafür ist, daß die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Davon wird ausgegangen, wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten auftritt. Tritt er später, jedoch vor Ablauf der 2-Jahresfrist auf, ist diese Vermutung gegebenenfalls zu beweisen.
    Also hier:

    Herstellergarantie von Apple Inc.: 1 Jahr (Pflicht: 6 Monate)

    Gewährleistung durch den Händler (Apple Online Store, Gravis, Cancom): 2 Jahre, nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vohanden war. OB das Produkt von einem US Hersteller kommt oder nicht, ist hier nicht relevant.


    2 Jahre GARANTIE ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die Apple Inc. nicht bzw. nur kostenpflichtig (Apple Care, 3 Jahre Garantie) anbietet.

    Bitte in der Diskussion die Fakten unterscheiden

    Geändert von HaSchuk (12.07.2007 um 16:39 Uhr)

  7. #7
    MU Mitglied Avatar von mcmichael
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    Danke Aretiss, dafür kann ich besser deutsch als Du! Eigentlich wollte ich nur qualifizierte Antworten haben! Als kleine Anerkennung hier die Nummer der Alphabetisierungshotline: 0251 / 53 33 44. mcmichael


  8. #8
    MU Mitglied Avatar von empreality
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    Hmm Michael, diese Reaktion ist aber jetzt etwas fehl am Platz. Erst die Dame an der Theke von oben herab behandeln und selbst mit Unwissenheit glänzen und dann auch noch User hier im Forum anmachen.


  9. #9
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    Zitat Zitat von mcmichael Beitrag anzeigen
    Danke Aretiss, dafür kann ich besser deutsch als Du! Eigentlich wollte ich nur qualifizierte Antworten haben! Als kleine Anerkennung hier die Nummer der Alphabetisierungshotline: 0251 / 53 33 44. mcmichael
    Es ist ein schmaler Grat, unsachliche Formulierungen zu benutzen (Drachen, ...), in der Sache jedoch schlicht und einfach Unkenntnis bis zum Anschlag zu offenbaren. Oder um Deine Frage mit Deinen eigenen Worten zu beantworten: Ja, Du bist zu blöd den Gesetzestext richtig zu lesen bzw. richtig zu verstehen.


    Think about it.


  10. #10
    MU Mitglied Avatar von SirVikon
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    Zitat Zitat von HaSchuk Beitrag anzeigen
    Es ist ein schmaler Grat, unsachliche Formulierungen zu benutzen (Drachen, ...), in der Sache jedoch schlicht und einfach Unkenntnis bis zum Anschlag zu offenbaren. Oder um Deine Frage mit Deinen eigenen Worten zu beantworten: Ja, Du bist zu blöd den Gesetzestext richtig zu lesen bzw. richtig zu verstehen.


    Think about it.


    "APPLAUS APPLAUS APLLAUS!!!" würde Kermit da wohl sagen


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