Als Privatperson Rechnung stellen?

unique23

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Hallo zusammen,

ich wollte fragen, wie es möglich ist, als Privatperson Rechnungen zu stellen?
Ich hätte unter Umständen die Möglichkeit ab und an einen kleinen Grafikjob zu erledigen, bin aber nicht selbstständig/freiberuflich, sondern noch Student.
Ich weiß dass das Thema Selbstständigkeit hier schon öfters diskutiert wurde, allerdings möchte ich mich noch nicht Selbstständig machen als Student, da mir dann ein Gründerkredit nacht dem Studium versagt bleibt, weil ich dann eben schon selbstständig wäre.

Was wisst ihr darüber?
Stimmt es, dass man als Privatperson Rechnungen schreiben kann, solange man die 7200 € nicht überschreitet? Und diesen Hinzuverdienst wird dann bei der Steuer unter "sonstige Einkommen" vermerkt?

Bin überaus dankbar für Hinweise...
 
Rechnung schreiben darfst du, allerding keine Umsatzsteuer ausweisen. Achtung: AFAIK. Besser mal im Freelancer Forum nachfragen ;)
 
Du darfst als privat Person Rechnungen schreiben, allerdings wie gesagt ohne USt. Deinen Umsatz gibst du dann einfach bei der nächsten Steuererklärung an. Das wars von mir. Am besten du informierst dich beim zuständigen Finanzamt nochmal genauer. Die sind da meist recht freundlich und sagen dir nichts falsches.
 
Du schreibst eine Rechnung.
Da steht dann :
Ich mache von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19 Absatz 1 des UStG. keinen Gebrauch.
Have fun
Incal
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das mit Gewinnerzielungsabsicht gemacht wird, ist das immer gewerblich/freiberuflich und nicht privat, egal wie hoch der Umsatz ist. Und dann ist es auch umsatzsteuerpflichtig. Von der Umsatzsteuerpfllicht kann man sich befreien lassen, wenn man im ersten Jahr nicht mehr als 16620 Euro Umsatz macht. Das geht aber nur auf Antrag, ansonsten besteht die Pflicht vom ersten Euro an. Ob man zusätzlich noch Student ist, spielt dafür natürlich keine Rolle.
 
Wenn das mit Gewinnerzielungsabsicht gemacht wird, ist das immer gewerblich/freiberuflich und nicht privat, egal wie hoch der Umsatz ist. Und dann ist es auch umsatzsteuerpflichtig. Von der Umsatzsteuerpfllicht kann man sich befreien lassen, wenn man im ersten Jahr nicht mehr als 16620 Euro Umsatz macht. Das geht aber nur auf Antrag, ansonsten besteht die Pflicht vom ersten Euro an. Ob man zusätzlich noch Student ist, spielt dafür natürlich keine Rolle.


Man kann sich auch sofort befreien lassen. Geringfügige Nebeneinkünfte sind erwartungsgemäß von der UsSt. befreit. Je nach Finanzamt aber anders behandelt. Bleibt also der Weg zum Amt und dort nachfragen.
Have fun
Incal
 
Hi!

Auch Interesse hab! Auch Student bin!

Ab wann muss ich denn eine Steuererklärung machen? :cool:
 
Vielen Dank für die Antworten.

Ich versuche nochmals alles zusammen zu fassen:

Als Privatperson kann ich Rechnungen ausstellen, allerdings darf ich keine Umsatzsteuer ausweisen. Dafür muss ich zum einen in meine Rechnung folgenden Satz schreiben: "Ich mache von der Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach §19 Absatz 1 des UStG. keinen Gebrauch." und zum anderen sollte ich mit vom Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung holen. Dabei darf ich im gesamten Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überschreiten.
Meinen "Umsatz" gebe ich dann bei meiner Steuererklärung an.

Da stellt sich mit die Frage, ob ich eine Steuererklärung machen muss? Muss ich das immer? Oder ab wann muss ich das tun?
 
Moin alle zusammen!

Ich greife diesen Thread nochmals auf, da ich ebenfalls in dieser Situation bin. Werde mal das Finanzamt kontaktieren und berichten.

Wie schaut es mit der Steuererklräung aus? Muss ich auch hier eine anfertigen?

Besten Dank für Tipps und Infos.



markusch
 
Ich grabe den Thread erneut raus...

Markusch, was hat das Finanzamt gesagt? Du wolltest doch berichten ;)
 
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