Ipad Wertminderung durch Registrierung? 14 Tage Rückgaberecht?

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PfuiApple

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Hallo,

ich habe vor knapp 14 Tagen online ein Ipad bei Gravis gekauft. Nachdem ich den Setup Assistenten abgeschlossen hatte und mein Ipad einige Tage später im Apple Store mit anderen verglichen habe, ist mir aufgefallen, dass mein Display einen gelben Stich hatte. Nun möchte ich das im rahmen meines 14 tägigen Rückgaberechts nach dem Fernabsatzgesetz zurückschicken, doch sagte Gravis mir, ich würde nicht den vollen Kaufpreis zurückerhalten, falls ich das machen würde, weil ich das Gerät irgendwie schon registriert hätte und die Wertminderung dadurch bei 10% des Kaufpreises liegt.

Kann man das Ipad eigentlich auch anschalten, benutzen und testen, wenn man das Gerät nicht registriert? Ist es also nicht nötig sich zu registrieren, um alle Funktionen so zu testen wie man es im direkt im Shop selber machen könnte?
Ich hatte nur den Setup Assistenten vervollständigt, was kann ich jetzt machen?
 
Gravis fragen ob sie sie noch alle haben und auf 100% Erstattung pochen. Ohne Registrierung geht es nicht.
Und nächstes mal nicht bei Gravis bestellen.
 
Registrierung hin oder her:

Dein i-Pad hat einen Mangel ! Daher hast du Recht Nachbesserung zu verlangen oder wenn das , wie hier wohl nicht möglich ist, Umtausch gegen ein fehlerfreies oder volle (!!) Kaufpreisrückerstattung.

Mit dem Fernabsatzgesetz brauchst du also gar nicht zu argumentieren, denn das regelt den Widerruf bei fehlerfreier Ware.

Also : Nicht kleinkriegen lassen !
 
Ja Frechheit, kundenfreundlich ist was anderes... Die meinen wohl ich hätte das Gerät irgendwie bei Apple registriert, ist das also zwingend notwendig um alle Funktionen des Ipads zu testen? Gibt es da einen Unterschied zwischen Gerät registrieren und mich mit der ID anmelden? Hab ich vielleicht irgendwas gemacht, was ich nach gesundem Menschenverstand nicht hätte machen sollen?

Man hat mir angeboten es zu irgendeinem Techniker zu bringen, der es sich mal anschaut. Diese Option scheint mir aber suboptimal, weil der Techniker definitiv sagen wird, dass es innerhalb der Toleranzgrenze liegt und es nunmal eine tolerierbare Streueung zwischen den Geräten gibt, obwohl eine Verfärbung eindeutig zu erkennen ist. Daher dahcte ich mir lieber schnell den Kaufvertrag widerrufen, denn das andere macht nur mehr Probleme.
Ich kann ja auch nichts machen, wenn die sagen ist inerhalb der Toleranzgrenze, wer entscheidet was die Norm ist, hänt es davon ab, ob ich einen Mangel sehe?
 
Sobald du deine Apple ID beim Setup angibst, registriert sich das iPad auf deine ID und die Garantie läuft.
 
Es gilt, was ich schrieb. Da kommt Gravis nicht aus. Also nicht weiter rumärgern sondern den Mangel reklamieren und aus 3 rechtl. Möglichkeiten wählen.
 
hast du vielleicht eine Gravur auf dem iPad?
 
Es gilt, was ich schrieb. Da kommt Gravis nicht aus. Also nicht weiter rumärgern sondern den Mangel reklamieren und aus 3 rechtl. Möglichkeiten wählen.


Gelbstich ist u.U. ein Mangel der einen gewissen Interpretationsspielraum hat. Das ist wie mit toten Pixeln auf einem Display. Auch da gibt es Toleranzen, die der Kunde akzeptieren muss wenn er mit Kulanz nicht weiter kommt.
 
Hatte bei meinem letzten Beitrag noch etwas ergänzt. Damit wollte ich mir weitere Komplikationen sparen. Wie seht ihr das, was sollte ich konkret machen? Reklmaieren und zum Techniker und darauf hoffen, dass er es umtauscht? Oder zurückschicken bevor die 14 Tage vorbei sind und sich mit der "Wertminderung" rumschlagen..
 
Zurückschicken und mit Hinweis auf das Fernsabsatzgesetz die volle Rückerstattung verlangen. Dann woanders eins kaufen.
 
Es gilt, was ich schrieb …

Nein, denn ob es wirklich eine berechtigte Reklamation wäre steht gar nicht fest. Denn so offensichtlich kann der Gelbstich nicht gewesen sein, wenn er erst im Vergleich mit anderen Geräten aufgefallen ist.

Ist die Frage, ob es ein Mangel ist der nur auffällt, weil man „darauf hingewiesen wurde”, oder ob er auch so in Erscheinung getreten wäre. In ersterem Fall, hätte der TE nicht verglichen, wäre er mit dem iPad bis zu dessen Lebensende glücklich gewesen …
 
Es gilt, was ich schrieb. Da kommt Gravis nicht aus. Also nicht weiter rumärgern sondern den Mangel reklamieren und aus 3 rechtl. Möglichkeiten wählen.

Es geht dem TE um die Möglichkeit des Widerrufs gem. BGB (btw: die Regelungen des (alten) Fernabsatzgesetzes wurden in das BGB integriert, u.a. §§ 312, 355 BGB), nicht um die Reklamation eines Mangels. Die Regelungen sind da formuliert.
 
Sorry PfuiApple, ich habe deinen letzten Beitrag nicht ganz gelesen oder fu hast ihn erweitert ( ist am iPhone nicht ersichtlich )

Also man hat dir Nachbesserung angeboten und du hast abgelehnt. Das Recht nachzubessern hat der Händler immer. Die Chance musst du ihm geben, erst dann, wenn ohne Erfolg, kannst du Das Geld zurück verlangen ( hatte ich zuvor nicht ganz richtig dargestellt)
Mit der Registrierung bin ich jetzt etwas ratlos . Wieviel sind denn 10% bei dir ? Unter 100 Euro lohnt m.E. das Streiten ggf. mit Anwalt etc. nicht.
 
Ich bin natürlich in den Apple Store zum Vergleichen, weil es mir ein wenig gelblich vor kam und ich es erst mit nem Kollegen, der ein Ipad 2 besitzt, verglichen habe, mir aber nicht sicher war, ob es am Retina liegt, so dass ich in den Apple Store gegangen bin. Eine intensive gelbliche Verfärbung ist es natürlich nicht, aber wenn ich Safari öffne ist der Hintergrund nunmal nicht weiss, wie bei den anderen Geräten sondern halt gelblich, deswegen auch "gelbstich" und nicht defekter gelber Display

Ja er hat das Recht zur Nachbesserung, aber da es teilweise auch Interpretationssache ist, ist hier die Frage, ob es für mich nicht besser ist einfach die 14 tage Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen
 
Er muss dem Händler innerhalb von 14 Tagen gar nichts.
 
Es geht dem TE um die Möglichkeit des Widerrufs gem. BGB (btw: die Regelungen des (alten) Fernabsatzgesetzes wurden in das BGB integriert, u.a. §§ 312, 355 BGB), nicht um die Reklamation eines Mangels. Die Regelungen sind da formuliert.

Ist mir schon klar. Dachte aber, dass die Mängelrüge vielversprechender ist und zum gleichen Ziel führt.
 
Im i-Pad Unterforum gibt es einen Tread "das neue i-pad" , in dem auch die Gelbstiche behandelt werden.
 
Es jetzt zurückzuschicken und mit denen um die Wertminderung zu streiten, ist nach eurer Erfahrung vielversprechender, als es mit diesem Mangel zum Techniker zu geben?
 
Ist mir schon klar. Dachte aber, dass die Mängelrüge vielversprechender ist und zum gleichen Ziel führt.

Da wäre die Frage, inwieweit die Mängelrüge eindeutig wäre. Da kann sich aber Gravis aber auch erst mal stur stellen und die 14 Tage Widerrufrecht sind vorbei. Hier würde ich die Frist in Anspruch nehmen. Gravis müsste imho die Wertminderung hinreichend nachweisen, worin diese konkret besteht und dass der TE mit dem Abschluss des Kaufvertrages ausreichend auf die Folgen einer entsprechenden Nutzung hingewiesen wurde. Aber IANAL. :)
 
Hört sich an als ob sie Zeit schinden wollen

Würde es einfach einpacken und zurückschicken und gar nicht erst mit denen diskutieren.

Der zukünftige Besitzer kann das ipad dann auf sich registrieren, seine rechnung bei apple hochladen, dann beginnt die garantie von neuem.
Es ist also kein Nachteil entstanden, die 10% sind eine Frechheit. Würde da nix mehr kaufen.
 
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