He Leute, ich bin endgültig verwirrt.
Ich habe meinen Führerschein nun mehr als fünf Jahre, den EU-Führerschein Klasse B und ich versteh es einfach nicht mehr, was ich denn für einen Anhänger fahren darf. Ich dachte mir ich schreib einfach mal hier ins Forum , vielleicht ist ja ein Fahrlehrer oder so dabei, oder ein Polizist oder einfach nur so einer der es verstanden hat.
das folgende habe ich von Verkehrsportal.de kopiert:
Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich immer 750kg Anhänger ziehen, auch wenn der Wagen schon 3,5t wiegt?‚Code:Klasse B Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). Keine Befristung der Besitzdauer
Und darüber hinaus einen Hänger, der nicht schwerer ist als das leere Zugfahrzeug und zusammen mit diesem nicht mehr als 3,5t wiegt.
Beispiel: PKW 1,5t Leergewicht, 2,0t maximales Gesamtgewicht, dann wäre ein Anhänger mit maximal 1,5t Anhängbar
ein weiterer Auszug:
Das bedeutet, ich brauch diesen BE Führerschein nur, wenn der Hänger mehr wiegt als das leere Zugfahrzeug?Code:Klasse BE Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Keine Befristung der Besitzdauer
Darf ich mit BE auch ein Gespann fahren, das mehr als 3,5t wiegt?
Beispiel: Zugfahrzeug 1,8t Leergewicht + Hänger mit maximal 2,7t = 4,5t ?!?




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