Gesellschaft Der Fall Mollath - wie ein Whistleblower skandalös mundtot gemacht wird

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen" mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung nach § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat die "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten) ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch von sonstigen wahnhaften Vorwürfen gegen beliebige Personen ist nichts beaknnt geworden. Die Prognose ist daher als widerlegt anzusehen. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.


Nein, das ist nicht von mir.
Das schreibt auch nicht irgendwer.

Der Autor ist:
Prof. Dr. Henning Ernst Müller
Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafrecht



Mein Fazit:

Eine Frau Justizministerin Merk, die solche Tatsachen, die sie ja auch weiß und total ignoriert, die ist für mich extrem gefährlich.

Ein Psychiater, ein Herr Leipziger, der so ein Gutachten erstellt, der ist für mich extrem gemeingefährich.

Alle maßgeblichen Personen in Politik, Justiz und Psychiatrie die in den Fall Mollath involviert sind und die Tatsachen kennen, die sind nicht minder gefährlich.

Für uns alle. Jedem kann ganz schnell mal der Fall Mollath passieren.
 
Armes Deutschland !

In einem 3SAT-Beitrag (nur wenige Minuten lang) geht der Autor Jürgen Roth auch auf den Fall Mollath ein.
U.a. berichtet Roth, er habe über 50 Rechtsanwälte, Jura-Professoren und Kriminalisten befragt, ob sie an das Rechtsstaats-Prinzip in Deutschland glaubten.

Fast alle, so Roth, hätten geantwortet, in Deutschland gebe es keinen funktionierenden Rechtsstaat.

Die Psychiatrisierung von unliebsamen Kritikern stellt Roth als eine gezielte Methode dar.

http://www.3sat.de/mediathek/index.php?display=1&mode=play&obj=35843
 
RA Strate wegen dem Anhörungstermin am kommenden Donnerstag:

"Vorab bitte ich den Herrn Vorsitzenden, durch Rücksprache mit der Leitung der Klinik für Forensische Psychiatrie sicherzustellen, dass Herr Mollath bei der Anhörung ungefesselt erscheinen kann. Für diese Mühewaltung bedanke ich mich schon jetzt."

Hier das Ganze als PDF Datei: http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf

Der Rest liest sich wie der ärgste Krimi.

Mein Fazit:

Die ganzen Schwarzgeldverschieber, deren Helfer und Helfeshelfer sind in Freiheit und seit Jahren unbeheligt.

Der Gustl Mollath, der das Ganze aufgedeckt hat, sitzt strafverstärkt seit 7 Jahren in der forensischen Phsychiatrie.

Heute muss sein Anwalt bitten, dass sein Mantant nicht mit Handschellen vorgeführt wird.


Und das ist das Recht und die Gerechtigkeit die man in Deutschland, in Bayern haben will?
Sowas will das deutsche, bayrische Volk?
Na dann: Gute Nacht Deutschland. Gute Nacht Bayern.
 
Da schreibt doch das Bayreuther Lokalblättchen heute einen ganzseitigen Artikel samt Interview mit Herrn Mollath. Für mich neu: das erste Mal kam Mollath ins Gefängnis über Beugehaft, weil er eine Geldbuße wegen Pinkelns in der Öffentlichkeit von 15 EUR nicht bezahlen wollte. Innerhalb von drei Jahren (vor der Psychiatrierung) habe es 16 polizeiliche Maßnahmen gegen ihn gegeben. Und sein Ferrari sei jetzt auch weg. Hm...
 
Und das ist das Recht und die Gerechtigkeit die man in Deutschland, in Bayern haben will?
Sowas will das deutsche, bayrische Volk?
Na dann: Gute Nacht Deutschland. Gute Nacht Bayern.
Das ist billige Polemik. Solche Zustände wollen wohl die wenigsten. Und Frau Hertha Müller aus Wanne-Eickel kann für solche Zustände auch nichts, wie wahrscheinlich die wenigsten Menschen in Deutschland.

Lass lieber den Bergbesteiger hier schreiben, bei dem hat das wenigstens Stil und einen ehrlichen Charakter.
 
Jaja, die Wahrheit tut weh, ich weiß.

Immer mehr Details kommen zu Tage. Ein Sumpf sondergleichen.

Umstrittener Richter mit brisanter Bekanntschaft

Er hat das fragwürdige Urteil gegen Gustl Mollath gesprochen und Augenzeugen kritisieren ihn für seinen harschen Umgang: Jetzt ist ein neues pikantes Detail über den Richter Otto Brixner ans Licht gekommen - seine alte Bekanntschaft zu einem Vertrauten von Mollaths früherer Frau.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer (Süddeutsche Zeitung)

Im Fall des seit sieben Jahren in der Psychiatrie einsitzenden Gustl Mollath gibt es eine pikante und bislang unbekannte persönliche Verbindung. Der Vorsitzende Richter jener Kammer am Nürnberger Landgericht, die 2006 das fragwürdige Urteil gegen Mollath sprach, ist ein alter Handballfreund des heutigen Ehemannes von Mollaths früherer Frau. Sie trat in dem Prozess als Hauptbelastungszeugin auf. Schon 2006 soll sie nach Mollaths Angaben mit jenem Mann liiert gewesen sein, mit dem sie heute verheiratet ist. Der war früher Handballer beim 1. FC Nürnberg - und der Richter Otto Brixner sein Trainer.

Entsprechende Informationen der Süddeutschen Zeitung bestätigte Brixner jetzt. "Ich war sein Trainer, er mein Spieler", sagte er. Das sei jedoch nur im Jahr 1980 der Fall gewesen, danach habe er keinen Kontakt mehr zu dem ehemaligen Bankmanager gepflegt. Der heutige Ehemann der früheren Frau Mollath sagte, er stehe für Auskünfte für die SZ "nicht zur Verfügung".

Weitere Details:

Auch später noch war Brixner Trainer, allerdings der Damen...da läuft man sich immer über den Weg.

Wenn Mollath im Jahr 2000 noch von Verbindungen seiner Ex bzw. dessen Neuen von Verbindungen zum Handball spricht, hat Maske sicher nicht 1980 den Kontakt zum Verein komplett abgebrochen, auch Brixner ist dem Verein verbunden gewesen.

Petra Mollaths Anwalt war Vorsitzender des Vereins, in dem Maske gespielt, Brixner gespielt und später trainiert hat, man ist im gleichen Ort....da trifft man sich immer wieder mal.

Brixner wird gewulfft haben....man hat seit 1980 eben keinen Kontakt Spieler/Trainer mehr gehabt.

Alles fügt sich zusammen:

Die Vorwürfe der Gewaltanwendung von Herrn Mollath gegen seine Frau.
Als Beleg legte Frau Mollath Monate später ein Attest ihrer Hausärztin vor. Es trägt die Unterschrift der Nürnberger Ärztin. Tatsächlich aber hat es deren Sohn ausgestellt und unterschrieben, der damals noch Assistent war.
Auch die Freundin von Frau Mollath arbeitet als Sprechstundenhilfe bei der Ärztin.

Daher kann ich nun auch viel besser die eidestattliche Erklärung des Zahnarztes Braun (Freund der Mollaths) noch besser verstehen.

Sie erklärte mir wörtlich:

"Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie.“

Ich habe mich spontan angeboten, nach Nürnberg zu fahren um zu vermitteln und bat um Rückruf.
Bevor sie das Gespräch beendete ließ sie mich wissen: „ Wenn Gustl seine Klappe hält, kann er € 500.000,-- von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“


Die Frau Mollath, ja die wusste wie´s geht.

Jaja, alles ist in Ordnung. Alles ist gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaja, die Wahrheit tut weh, ich weiß.
Und wieder Polemik. Genauso wie deine gesamte Ausdrucksweise ("gewulfft", "Frau Mollath, ja die wusste wie's geht"). Es gibt so viele Menschen, die die Sachverhalte sachlich zusammentragen und interpretieren können, lass die das lieber machen.
 
Polemik hin oder her.

Bayern aber auch Deutschland braucht dringenst Rechtsstaatlichkeit.

Das Vertauen der Bürger in Politik, Justiz und Psychiatrie geht gerade massiv den Bach runter.

Und das sage nicht nur ich. Lesen sie doch mal nach bei:

Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Experte: Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafrecht

Dr. Wilhelm Schlötterer, ehemaligem Ministerialrat aus dem bayerischen Finanzministerium und Autor des Strauß-Buches „Macht und Missbrauch“

Gabriele Wolff, Oberstaatsanwältin a.D.

uvm.

Alle sind massiv mit dem Justiz Skandalfall Gustl Mollath beschäftigt.
Aber nicht mehr nur wegen dem Gustl Mollath.
Es um Recht und Gerechtigkeit für uns alle.
Sowas wie dem Mollath kann uns allen ganz schnell auch passieren.
Und dann Gnade dir Gott, wenn du keine Unterstützung hast.


In diesem Sinne: ich engagiere mich, ich wehre mich, ich tue was.

Was machen sie?
Nur hier mitlesen?
Wollen sie über Polemik diskutieren?
 
Fall Gustl Mollath: "Kein Justizirrtum, sondern ein politischer Skandal"

„Wegen einer Straftat kommt man nicht in die Psychiatrie, sondern ins Gefängnis“.

Für Dr. Wilhelm Schlötterer, ehemaligem Ministerialrat aus dem bayerischen Finanzministerium und Autor des Strauß-Buches „Macht und Missbrauch“ ist es kein Justizirrtum, sondern ein politischer Skandal.

http://www.kreisbote.de/lokales/fuerstenfeldbruck/fall-mollath-2852903.html
 
Das ist billige Polemik. Solche Zustände wollen wohl die wenigsten. Und Frau Hertha Müller aus Wanne-Eickel kann für solche Zustände auch nichts, wie wahrscheinlich die wenigsten Menschen in Deutschland.

Lass lieber den Bergbesteiger hier schreiben, bei dem hat das wenigstens Stil und einen ehrlichen Charakter.

dann lies doch mal hier
https://www.macuser.de/threads/anwaltskosten.673966/page-6#post7855296

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktu...ach-zwangsraeumung-2d913-51ca-11-1472488.html
 
Ich finde es zwar gut und richtig wie hier manche Leute recherchieren und aufklären wollen, aber Leute machen wir uns mal alle nichts vor: Ich denke wir können doch gar nichts verändern. Das jetzige System ist wie fest betoniert! Einige wenige haben so ein gutes Netzwerk geschaffen und erhalten dies, dass denen gewiss Niemand an den Karren pinkeln können wird. Ganz gewiss nicht "der gemeine Bürger" (also wir). Wir Deutschen sind auch nicht gerade dafür bekannt gut organisierte Revolutionen oder Generalstreiks zu organisieren, solange das Bier kühl gestellt ist und was zu Futtern am Tisch liegt...

Das ganze vergleiche ich immer mit dem Märchen jeder von uns kann in unserem kapitalistischen System wohlhabend werden. Wer ist dann noch Schuldner wenn jeder vermeintlich gut betuchter Gläubiger werden kann?

Wir können alle nichts ändern, egal was wir vorhätten. Das einzig brauchbare Mittel will bestimmt Niemand: Eine systematische Säuberung des Systems (ihr dürft euch alle selbst ausmahlen wie sowas aussieht) und einen Neuanfang. Einen kompletten Neuanfang. Nur dann würde sich doch das ganze wiederholen. Vielleicht in abgeandelter Form aber es würde wieder passieren.

Ich träumte auch mal von einer besseren Zukunft uznd vom Weltfrieden. Aber wer solch mächtige Gegner hat die einem nach Belieben mit allen Mittel fertig machen können sollte lieber gar nicht erst versuchen den Kampf aufzunehmen. Der ist von Anfang an mehr als verloren...
 
RA Oliver Garcia erklärt verständlich, warum allein die bisherige Fortsetzung der Haft Herrn Mollaths nicht nur allgemein rechts-, sondern verfassungswidrig ist:
http://blog.delegibus.com/2013/04/14/fall-mollath-bewegt-sich-der-fels-in-der-brandung/

Immer wieder lesenswert sind die Updates bei Oberstaatsanwältin Gabriele Wolf oder aktuell Prof. Dr. Ernst Müller:
http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe

Es wird sehr deutlich, wie verkrustet die Hierarchien bei betroffenen Akteure der Justiz und psychiatrischer Haftbegutachtung sind. Die Beteiligten, so fassen gemeinhin Juristen zusammen, ziehen sich auf selbst zugesprochene Kompetenzen zurück, die aber keiner Prüfung mehr standhalten. Am Fall Herrn Mollaths ist dies sehr deutlich: Angesichts eines Mannes, der selbst im Rahmen der Haft in der Forensik niemals gewalttätig geworden ist, der als umgänglich, ruhig und führbar von Personal beschrieben wird ... dem aber dennoch 'Gemeingefährlichkeit' unterstellt werden kann. Allein vom Chefarzt. Diese Feststellung trifft der Chefarzt Leipziger allein auf Grund des Umstandes, dass Herr Mollath sich nicht von ihm begutachten lässt... Das erübrigt jeden Kommentar.

Leider kein Einzelfall. Der psychiatrische Machtprimat ist hinsichtlich seines Missbrauchs eher Alltag. So berichtete mir kürzlich erst ein Psychiater, wie ein Jugendlicher auf seiner Arbeitsstelle rechtswidrig während seines Psychiatrieaufenthaltes zu 'Zimmerarresten' abgeführt wurde. Dies sollte eine disziplinarische Maßnahme darstellen, bis der junge Mann dazu bereit sei, sich vom dortigen Chefarzt explorieren zu lassen. Der Jugendliche ist heute wieder auf freiem Fuß. Um rechtliche Nachspiele zu unterbinden, konstruierte man in den Akten aber Situationen, in denen er 'gefährlich' auf Mitpatienten 'gewirkt' habe. Um einer Fremdgefährdung zuvorzukommen, habe man ihn dann entsprechend in sein Zimmer geführt. Dass das Zimmer aber jeweils über Stunden hinweg abgeschlossen wurde, also eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wurde, lastet man dem Patienten als 'wahnhafte Idee' an. Der Bericht erstattende Psychiater bestätigt dagegen: das Zimmer wurde von außen von Pflegepersonal in Anweisung durch den Chefarzt abgeschlossen... Auch sei der Patient während dieser Zeit sich selber überlassen geblieben. Es fand keine Kontrolle oder Beaufsichtigung statt. Hätte der Mann in einem tatsächlichen Affekt z.B. einen Selbstmordversuch unternommen, wäre ihm der gelungen. Dies sei dort aber alltägliche Praxis. Man werde sich hüten, gegen den Chefarzt oder gegen weiteres Personal auszusagen.

Mir wird da persönlich schon recht mulmig, wenn ich solche Berichte erhalte. Obendrein angesichts der Tatsache, dass die Akeure dort allesamt um die gültige Rechtslage wissen. Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bedeutete dies z.B., dass entweder ein 'PsychKG' oder eine 'Betreuung' (Entmündigung) vorliegen muss. Obendrein müssen entsprechende Maßnahmen streng überwacht sein. Bei mechanischen Fixierungen (Zimmerarreste gehören dazu) muss z.B. eine Person abgestellt sein, die den Patienten eng betreut. Denn (hier gilt das Abstandsgebot zur bloßen Haft in z.B. einer JVA) es handelt sich ja um einen Schutzbefohlenen, der vor Gefahren zu bewahren und nicht lediglich wegzusperren ist. Wenn eine Maßnahme aber lediglich 'disziplinarisch' ist und heilfürsorglich unbegründet ist, ist sie abzubrechen. Grundsätze, die im Rechts-Vakuum der Psychiatrie schnell verloren gehen können, weil keine wirksame Kontrolle der Akteure besteht.

@ LarsMunich
Jetzt hättest du so viel Zeit gehabt, dich mit dem Fall zu beschäftigen, und bringst es weiterhin gerade mal auf Dummheiten... In anderen Threads psychopathologisierst du Andersdenkende und... ach, jede Zeile ist eigentlich mittlerweile zu viel, die man an dich richtet. Deine Ignoranz ist erschütternd. Nur, bitte, verschon uns doch mit trollenden Beiträgen, die so überhaupt völlig die Entwicklungen übergehen, die selbst die Staatsanwaltschaft mittlerweile anerkennt, da Ermittlungsergebnisse garnichts anderes mehr zulassen als das eine: die Rehabilitation Herrn Mollaths... ;)
http://blog.delegibus.com/2013/03/24/fall-mollath-die-rehabilitierung-kam-fruher-als-erwartet/
 
Bergbesteiger, ich finde es ja löblich, wie du auf die Probleme in den Klapsen aufmerksam machst und ich denke auch, dass da sehr viel schief läuft.

Aber ich bin auch der Auffassung, nach allem, was ich gelesen habe, dass Herr Molath nicht für die Opferroller taugt und wirklich ein ziemliches Problem hat, was in der Tat behandlungsbedürftig ist.
 
Aber ich bin auch der Auffassung, nach allem, was ich gelesen habe, dass Herr Molath nicht für die Opferroller taugt und wirklich ein ziemliches Problem hat, was in der Tat behandlungsbedürftig ist.

Bist du Psychologe? Wenn nein, was befähigt dich dann zu einem solchen Urteil (Herr Mollath sei behandlungsbedürftig)? Wenn ja, hast du ihn persönlich gründlich untersuchen oder stützt sich dein Urteil vielleicht nur auf den Berichten aus den diversen Zeitungen? Meines Wissen nach, ist letzteres keine (von Psychologen) anerkannte Analysemethode um sich ein umfassendes Bild von dem Geisteszustand eines Menschen zu machen.
 
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