RA Oliver Garcia erklärt verständlich, warum allein die bisherige Fortsetzung der Haft Herrn Mollaths nicht nur allgemein rechts-, sondern verfassungswidrig ist:
http://blog.delegibus.com/2013/04/14/fall-mollath-bewegt-sich-der-fels-in-der-brandung/
Immer wieder lesenswert sind die Updates bei Oberstaatsanwältin Gabriele Wolf oder aktuell Prof. Dr. Ernst Müller:
http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe
Es wird sehr deutlich, wie verkrustet die Hierarchien bei betroffenen Akteure der Justiz und psychiatrischer Haftbegutachtung sind. Die Beteiligten, so fassen gemeinhin Juristen zusammen, ziehen sich auf selbst zugesprochene Kompetenzen zurück, die aber keiner Prüfung mehr standhalten. Am Fall Herrn Mollaths ist dies sehr deutlich: Angesichts eines Mannes, der selbst im Rahmen der Haft in der Forensik niemals gewalttätig geworden ist, der als umgänglich, ruhig und führbar von Personal beschrieben wird ... dem aber dennoch 'Gemeingefährlichkeit' unterstellt werden kann. Allein vom Chefarzt. Diese Feststellung trifft der Chefarzt Leipziger allein auf Grund des Umstandes, dass Herr Mollath sich nicht von ihm begutachten lässt... Das erübrigt jeden Kommentar.
Leider kein Einzelfall. Der psychiatrische Machtprimat ist hinsichtlich seines Missbrauchs eher Alltag. So berichtete mir kürzlich erst ein Psychiater, wie ein Jugendlicher auf seiner Arbeitsstelle rechtswidrig während seines Psychiatrieaufenthaltes zu 'Zimmerarresten' abgeführt wurde. Dies sollte eine disziplinarische Maßnahme darstellen, bis der junge Mann dazu bereit sei, sich vom dortigen Chefarzt explorieren zu lassen. Der Jugendliche ist heute wieder auf freiem Fuß. Um rechtliche Nachspiele zu unterbinden, konstruierte man in den Akten aber Situationen, in denen er 'gefährlich' auf Mitpatienten '
gewirkt' habe. Um einer Fremdgefährdung zuvorzukommen, habe man ihn dann entsprechend in sein Zimmer geführt. Dass das Zimmer aber jeweils über Stunden hinweg
abgeschlossen wurde, also eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wurde, lastet man dem Patienten als 'wahnhafte Idee' an. Der Bericht erstattende Psychiater bestätigt dagegen: das Zimmer wurde von außen von Pflegepersonal in Anweisung durch den Chefarzt abgeschlossen... Auch sei der Patient während dieser Zeit sich selber überlassen geblieben. Es fand keine Kontrolle oder Beaufsichtigung statt. Hätte der Mann in einem tatsächlichen Affekt z.B. einen Selbstmordversuch unternommen, wäre ihm der gelungen. Dies sei dort aber alltägliche Praxis. Man werde sich hüten, gegen den Chefarzt oder gegen weiteres Personal auszusagen.
Mir wird da persönlich schon recht mulmig, wenn ich solche Berichte erhalte. Obendrein angesichts der Tatsache, dass die Akeure dort allesamt um die gültige Rechtslage
wissen. Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bedeutete dies z.B., dass entweder ein 'PsychKG' oder eine 'Betreuung' (Entmündigung) vorliegen muss. Obendrein müssen entsprechende Maßnahmen streng überwacht sein. Bei mechanischen Fixierungen (Zimmerarreste gehören dazu) muss z.B. eine Person abgestellt sein, die den Patienten eng betreut. Denn (hier gilt das Abstandsgebot zur bloßen Haft in z.B. einer JVA) es handelt sich ja um einen Schutzbefohlenen, der vor Gefahren zu bewahren und nicht lediglich wegzusperren ist. Wenn eine Maßnahme aber lediglich 'disziplinarisch' ist und heilfürsorglich unbegründet ist, ist sie abzubrechen. Grundsätze, die im Rechts-Vakuum der Psychiatrie schnell verloren gehen können, weil keine wirksame Kontrolle der Akteure besteht.
@ LarsMunich
Jetzt hättest du so viel Zeit gehabt, dich mit dem Fall zu beschäftigen, und bringst es weiterhin gerade mal auf Dummheiten... In anderen Threads psychopathologisierst du Andersdenkende und... ach, jede Zeile ist eigentlich mittlerweile zu viel, die man an dich richtet. Deine Ignoranz ist erschütternd. Nur, bitte, verschon uns doch mit trollenden Beiträgen, die so überhaupt völlig die Entwicklungen übergehen, die selbst die
Staatsanwaltschaft mittlerweile anerkennt, da Ermittlungsergebnisse garnichts anderes mehr zulassen als das eine: die Rehabilitation Herrn Mollaths...
http://blog.delegibus.com/2013/03/24/fall-mollath-die-rehabilitierung-kam-fruher-als-erwartet/