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Thema: LG Handy entsperren (+ Handy Entsperrseiten)

  1. #1
    MU Mitglied
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    Post LG Handy entsperren (+ Handy Entsperrseiten)

    Guten Morgen! (zumindest bei mir)

    Habe gerade versucht, mein LG U8180 zu entsperren, da ich mir fuer meine chinesische SIM Karte kein neues Telefon kaufen moechte.

    Doch leider habe ich weder bei den "Gratis-Seiten" noch bei den kostenpflichitigen eine Moeglichkeit gefunden, mein LG entsperren zu lassen.

    Hat da von euch jemand eine Idee?


    Folgende Seiten habe ich durchsucht:


    entsperren.at
    http://www.entsperren.at/

    Mobtec
    http://www.mobtec.net/
    • mehrere Handsetmarken & -typen; Vorsicht: mit Ericsson-Geräten wurden Probleme gemeldet, ab € 5,70

    Mobile Unlocked
    www.mobileunlocked.com/unlock_codes.php
    • Nokia, Samsung ab € 6,99

    Semaf Electronics
    http://shop.semaf-electronics.com/sh...44&language=de

    Trycktill
    www.trycktill.com/eng/unlock_swe.asp

    Unique Phones
    www.uniquephones.com/home.php?country=Austria
    • mehrere Handsetmarken & -typen, € 1.99

    Mobile Fun
    http://www.mobilefun.co.uk/unlock/
    • mehrere Handsetmarken & -typen ab £ 4.95

    unlock it
    http://www.unlock.it/


    So, ist auch gleich was fuer die "Suche"!

    Schoene Gruesse,

    PB


  2. #2
    MU Mitglied
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    Hallo nochmals!

    Ich hab zwar nichts dazu gefunden, aber falls es hier untersagt ist, darueber zu schreiben, kann der Beitrag gerne geloescht werden. (Freu mich trotzdem ueber Tipps! Dann halt per PN)

    mfG

    PB


  3. #3
    MU Mitglied Avatar von Rakor
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    AFAIK ist das entfernen des SIM-Lock in Deutschland nicht illegal auch wenn es von den Telekommunikationsanbietern gerne so hingestellt wird. Das Gerät ist durch den Kauf in dein Eigentum übergegangen und du kannst damit machen was du willst... Soweit das was ich gehört habe. Ob das so stimmen mag sollte ein Anwalt entscheiden


  4. #4
    MU Mitglied Avatar von smartcom5
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    Falls es Ihnen entgangen sein sollte:

    Es ist nicht nur sehr ungern gesehen, sondern auch noch Strafbar !
    Das fällt, meines bescheidenen Wissens, unter Produkt-Piraterie.

    In diesem Sinne

    Smartcom


  5. #5
    MU Mitglied Avatar von Rakor
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    Hehe, so die ersten beiden Meinungen hätten wir also schon


  6. #6
    MU Mitglied
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    @ smartcom

    Siehe dazu die Seite des Osterreihischen Netz Anbieters "Yes":

    http://www.yesss.at/index.php?id=W01

    Ich bin mir daher sicher, nichts illegales zu tun!

    Also, "owa vom gas".

    mfG

    PB


  7. #7
    MU Mitglied Avatar von smartcom5
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    Zitat Zitat von Rakor
    AFAIK ist das entfernen des SIM-Lock in Deutschland nicht illegal auch wenn es von den Telekommunikationsanbietern gerne so hingestellt wird. Das Gerät ist durch den Kauf in dein Eigentum übergegangen und du kannst damit machen was du willst... Soweit das was ich gehört habe. Ob das so stimmen mag sollte ein Anwalt entscheiden
    Sofern man es gegen den Willen des Unternehmens macht, an dessen man sich, zum Beispiel, durch einen Vertragsabschluß gebunden hat, und es in dem in Deutschland allgemein gültigen 2 Jahren macht, ist es, meines bescheidenen Wissens nach, strafbar, da es einen Vertragsbruch darstellt.

    Aber das kann ein Rechtsberater in diesem Fall wohl wesentlich konkreter Auslegen.

    In diesem Sinne

    Smartcom


  8. #8
    MU Mitglied Avatar von smartcom5
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    Zitat Zitat von ApplePB
    @ smartcom

    Siehe dazu die Seite des Osterreihischen Netz Anbieters "Yes":

    http://www.yesss.at/index.php?id=W01

    Ich bin mir daher sicher, nichts illegales zu tun!

    Also, "owa vom gas".

    mfG

    PB
    Entschuldigen Sie, aber das hat nun wirklich nichts damit zu tun, da es in diesem Fall gilt, ein Handy eines anderen Netzanbieters für den oben genannnten Telefondienstleister freizuschalten.

    In diesem Sinne

    Smartcom


  9. #9
    MU Mitglied Avatar von Rakor
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    Zitat Zitat von smartcom5
    Sofern man es gegen den Willen des Unternehmens macht, an dessen man sich, zum Beispiel, durch einen Vertragsabschluß gebunden hat, und es in dem in Deutschland allgemein gültigen 2 Jahren macht, ist es, meines bescheidenen Wissens nach, strafbar, da es einen Vertragsbruch darstellt.
    Ich habe noch keinen Handy-Vertrag gesehen in dem etwas über das mit dem Vertrag überlassene Endgerät drin steht. Solange da nicht drin steht, dass ich nix dran machen darf ist es erlaubt. Zudem ist die Vertragsbindung von 2 Jahren an des Telekommunikationsangebot geknüpft und nicht an das Endgerät welche evtl im Bundle mitverkauft wurde.

    Aber was streiten wir über Dinge über die wir nur spekulieren können....


  10. #10
    MU Mitglied
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    @ smartcom

    Na dann Frage ich natuerlich nur fuer Handys, deren Vertrag ausgelaufen ist!

    Uebrigens, Smartcom, bei Sie sind wir noch lange nicht!

    Schoene Gruesse aus der crazy city,

    Martin


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