Riddeck
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Threads/Posts zum unrechtmäßigen SIM-Lock entfernen beim iPhone, wie auch bei anderen Mobiltelefonen, und zur Nutzung dieser Geräte sind nicht gestattet.
Threads/Posts zu Programmen, die geeignet sind, den SIM Lock unrechtmäßig zu entfernen, sind nicht gestattet (Name, Tips, Hinweise, Anleitungen).
Insofern Jailbreak-Programme in der Lage sind, einen SIM-Unlock durchzuführen, gelten diese Regeln entsprechend.
Entsprechende Threads/Posts werden kommentarlos geschlossen und/oder gelöscht.
Das MU-Team behält sich bei Verstößen gegen diese Regeln das Recht vor, den betreffenden User-Account dauerhaft zu sperren.
Da es immer wieder zu Fragen kommt, warum der Standpunkt des MU-Teams so ist, wie hier formuliert, einige Erläuterungen:
SIM-Unlock
Es gibt in Deutschland keine gerichtliche Entscheidung zur privaten SIM-Lock-Entfernung.
Diese gibt es, was den gewerblichen Handel angeht ("SIM-Lock Leitsatzentscheidung" des Bundesgerichshofes vom 9. Juni 2004 (AZ: I ZR 13/02).
Es gibt aber rechtliche Einschätzungen, auf denen die Entscheidung des MU-Teams im wesentlichen ruht.
In der MacUp 4/2008, S. 22, legt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach seinen Standpunkt dar.
Eine weitere Einschätzung findet sich hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/iphone-t-mobile-sim-lock-trennung.html
Dazu kommt, dass die Entfernung des SIM-Lock das Ziel hat, einen Mehrwert auf Kosten des ursprünglichen Providers zu erzielen.
Jailbreak
Hier ein weiteres Zitat von Prof. Dr. Gero Himmelsbach
Dass es dabei Probleme bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen geben könnte, sollte jedem bewusst sein.
Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
Threads/Posts zu Programmen, die geeignet sind, den SIM Lock unrechtmäßig zu entfernen, sind nicht gestattet (Name, Tips, Hinweise, Anleitungen).
Insofern Jailbreak-Programme in der Lage sind, einen SIM-Unlock durchzuführen, gelten diese Regeln entsprechend.
Entsprechende Threads/Posts werden kommentarlos geschlossen und/oder gelöscht.
Das MU-Team behält sich bei Verstößen gegen diese Regeln das Recht vor, den betreffenden User-Account dauerhaft zu sperren.
Da es immer wieder zu Fragen kommt, warum der Standpunkt des MU-Teams so ist, wie hier formuliert, einige Erläuterungen:
SIM-Unlock
Es gibt in Deutschland keine gerichtliche Entscheidung zur privaten SIM-Lock-Entfernung.
Diese gibt es, was den gewerblichen Handel angeht ("SIM-Lock Leitsatzentscheidung" des Bundesgerichshofes vom 9. Juni 2004 (AZ: I ZR 13/02).
Es gibt aber rechtliche Einschätzungen, auf denen die Entscheidung des MU-Teams im wesentlichen ruht.
In der MacUp 4/2008, S. 22, legt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach seinen Standpunkt dar.
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SIM-Crack strafbar?
Wer die SIM entsperrt, greift in ein Software-Prpgramm ein, welches urheberrechtlich geschützt ist. Gesetzlich geregelt ist im Urheberrechtsgesetz das Verbot der Beseitigung technischer Sperren (§ 95 a UrhG) zur Verhinderung digitaler Kopien. Das Verbot der Beseitigung von Schutzvorkehrungen schließt auch rein private Zwecke mit ein. Man macht sich dann aber nicht strafbar.
Strafvorschriften wie Leistungserschleichung (§ 265 a StGB) oder Computerbetrug (§263 a StGB) können dennoch verletzt werden. Dabei ist es von Bedeutung, dass die Beseitigung der SIM-Sperre zu einem Mehrwert auf Kosten des ursprünglichen Providers führen soll. Die Staatsanwaltschaft kann also Ärger machen; verfolgt wird die Tat aber nur auf Antrag.
Der Eingriff auf die SIM-Karte ist noch aus einem anderen Grund rechtswidrig: Das Urheberrecht verbietet grundsätzlich jeden Eingriff in eine Software, selbst wenn sie nicht mir einer Schutzfunktion versehen ist (§ 69 c UrhG). Wer die SIM-Karte crackt, riskiert deshalb Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz. Strafbar ist das jedoch nicht.
Eine weitere Einschätzung findet sich hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/iphone-t-mobile-sim-lock-trennung.html
Das MU-Team hat sich auf Grund dessen dazu entschieden, Threads/Posts zum Thema SIM-Unlock nicht zu dulden. Es ist dabei unerheblich, dass es für den privaten Bereich keine gerichtliche Entscheidung gibt. Sobald nur eine rechtliche Einschätzungen zum Ergebnis kommt, dass ein unrechtmäßiges Entsperren verschiedene Rechtsverstöße darstellt, ist es zum Schutz des Forums notwendig, entsprechend zu handeln. Dabei geht es nicht darum, was jeder für sich macht. Es geht um die sog. außerprivate Entfernung des SIM-Lock (darunter fällt das Forum hier) oder die Werbung mit Tools dafür. Dies wird als strafbar eingeschätzt.Wer ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Software des iPhones verändert, kann vom Rechteinhaber aufgefordert werden, die manipulierte Software zu vernichten (§ 69 f UrhG). Er kann darüber hinaus gemäß § 97 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und bei Verschulden auf Schadensersatz. Strafbar allerdings ist die Entfernung des SIM-Locks und der Einsatz des iPhone mit einer SIM-Lock-freien Telefonkarte für den Benutzer/Eigentümer nicht, soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt (§ 108b UrhG). Die gewerbs- oder außerprivate Entfernung des SIM-Locks oder die Werbung mit Entfernungstools ist dagegen strafbar.
Dazu kommt, dass die Entfernung des SIM-Lock das Ziel hat, einen Mehrwert auf Kosten des ursprünglichen Providers zu erzielen.
Jailbreak
Hier ein weiteres Zitat von Prof. Dr. Gero Himmelsbach
Software-Lücken nutzen
Anders sieht es aus, wenn man Schlupflöcher in der Software nutzt, ohne in diese einzugreifen. Das lässt sich auch durch AGB nicht verbieten. Denn hier erfolgt keine Manipulation der Software. Urheberrechtliche Regelungen greifen deshalb nicht. Wer auf diesem Wege sein Gerät z.B. für weitere Anwendungen öffnet, kann rechtlich nicht belangt werden.
Dass es dabei Probleme bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen geben könnte, sollte jedem bewusst sein.
Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.