Seltsame Klausel bei Beatport...

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Hellcat

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Hallo.

Ich lese mir gerade die AGB von Beatport durch, und bin bei folgendem Absatz stutzig geworden:

Ein "Download" ist ein erworbener Track oder anderes erworbenes digitales Material, das du (1) auf ein kompatibles tragbares Gerät übertragen,(2) auf deiner Festplatte mit unbegrenzter Wiedergabezeit speichern oder (3) auf eine CD/DVD brennen kannst. Digital Download Network übernimmt keine Verantwortung für verlorene, beschädigte oder gelöschte Downloads. Jede Sicherheitstechnologie, die bei einem Download dabei ist, ist ein zugehöriger Teil des Downloads. Die Download-Fähigkeit schränkt keine Rechte von Urheberrechtsbesitzern der Tracks, des Materials oder der darin investierten Arbeit ein.

Du hast das Recht, die Downloads ausschließlich für nicht gewerblichen, privaten Gebrauch zu verwenden. Die Downloads sind ausdrücklich nur für deinen Privatgebrauch vorgesehen. Jede Verwendung oder Freigabe außerhalb des Fair Use-Doktrins, wie im United States Copyright Code angegeben, bedeutet einen Verstoß gegen die Urheber- und Materialgütergesetze.

Klingt irgendwie eigenartig. Beatport ist doch meines Wissens nach eine der größten Bezugsquellen für DJs. Und jetzt soll man die Tracks die man dort kauft nicht gewerblich einsetzen dürfen?

:confused:
 
Hat wirklich niemand eine Ahnung was man davon halten darf?

Ich meine, die bezahlte, öffentliche Aufführung (wie man die Tätigkeit von DJs ja wohl nennen darf) ist wohl kaum ein "nicht gewerblicher, privater Gebrauch"...

Arbeitet somit ein Großteil der DJs "illegal"?
 
Wer will Dir nachweisen das der Track den Du spielst über Beatport erworben wurde? Von daher würde ich mal getreu dem Motto "in China ist ein Sack Reis umgefallen" das Thema abhaken.

Ich verstehe den Absatz im übrigen so das Du diese Titel nicht weiter veräussern darfst. Von abspielen steht da nix.....

Weiter:"wie im United States Copyright Code" ist dieser in der EU überhaupt gültig? Mich schert irgendein US Copyright Code mal gar nicht wenn dieser nicht auch explizit für die EU und im speziellen evtl. dann Deutschland legitimiert ist.

Anfrage an Beatport: Sie mögen bitte den United States Copyright Code zur Verfügung stellen und Deine Frage erklären (wenn Du soviel Aufwand betreiben willst. Ansonsten würd ichs einfach drauf ankommen lassen.

Die Verwertungsrechte für Musik in DE hat die GEMA sonst niemand!
 
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Ok, das reicht mir als Gewissensberuhigung, Danke ;)
 
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