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Hellcat
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Hallo.
Ich lese mir gerade die AGB von Beatport durch, und bin bei folgendem Absatz stutzig geworden:
Klingt irgendwie eigenartig. Beatport ist doch meines Wissens nach eine der größten Bezugsquellen für DJs. Und jetzt soll man die Tracks die man dort kauft nicht gewerblich einsetzen dürfen?
Ich lese mir gerade die AGB von Beatport durch, und bin bei folgendem Absatz stutzig geworden:
Ein "Download" ist ein erworbener Track oder anderes erworbenes digitales Material, das du (1) auf ein kompatibles tragbares Gerät übertragen,(2) auf deiner Festplatte mit unbegrenzter Wiedergabezeit speichern oder (3) auf eine CD/DVD brennen kannst. Digital Download Network übernimmt keine Verantwortung für verlorene, beschädigte oder gelöschte Downloads. Jede Sicherheitstechnologie, die bei einem Download dabei ist, ist ein zugehöriger Teil des Downloads. Die Download-Fähigkeit schränkt keine Rechte von Urheberrechtsbesitzern der Tracks, des Materials oder der darin investierten Arbeit ein.
Du hast das Recht, die Downloads ausschließlich für nicht gewerblichen, privaten Gebrauch zu verwenden. Die Downloads sind ausdrücklich nur für deinen Privatgebrauch vorgesehen. Jede Verwendung oder Freigabe außerhalb des Fair Use-Doktrins, wie im United States Copyright Code angegeben, bedeutet einen Verstoß gegen die Urheber- und Materialgütergesetze.
Klingt irgendwie eigenartig. Beatport ist doch meines Wissens nach eine der größten Bezugsquellen für DJs. Und jetzt soll man die Tracks die man dort kauft nicht gewerblich einsetzen dürfen?