Bei der Mod. UE soll man ja nicht das Album angeben, in der Abmahnung ist aber die Rede vom Album, das ich zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten habe. Also so dann: ??
das geschützte Werk “Name des Albums“ des Künstlers "Name des Künstlers" ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.







