Artdirector arbeitet tlw. auch als RZ - Künstlersozialkasse?

torro1972

torro1972

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
12.07.2005
Beiträge
457
Reaktionspunkte
13
Hallo Kollegen,

habe mal eine Frage zur KSK-Versicherungspflicht, bzw. Ausschluss.

Ich hatte gerade mal wieder so ein unerfreulichen Anruf von nem Kunden (Werbeagentur), wo ich gebeten wurde, statt Artdirection doch bitte Reinzeichnung auf die Rechnung zu schreiben, damit man keine Abgabe an die KSK zahlen müsse.

Nun muss ich dazu sagen, dass ich sowieso schon oft als Reinzeichnerin oder im Satz arbeite, 1. weil ich es kann und 2. weil ich von den "kreativen/künstlerischen" Aufträgen allein nicht leben könnte. Dabei ist es manchmal so, dass ich meine eigenen Entwürfe reinzeichne, aber eben auch oft die Entwürfe anderer, also dann auf einem Job wirklich nur Reinzeichner bin und mit der Kreation nix zu tun habe.

Sprich: Einen Teil meines Einkommens beziehe ich aus Tätigkeiten, die nicht KSK-versicherungspflichtig sind, einen anderen Teil aus meinem Job als Artdirector/Grafikdesigner. Defacto über ich zwei Berufe aus, die sich manchmal vermischen.

Meine Frage ist, wie hoch darf denn der Prozentsatz der nicht versicherungspflichtigen Arbeiten (zB. RZ) sein, damit ich trotzdem weiter in der KSK bleiben kann? Nicht, dass die irgendwann sagen, "Sie beziehen soundsoviel % Ihres Einkommens als Reinzeichner, sind deshalb nicht versicherungspflichtig" und fordern Beiträge von mir zurück?!
*schluck*

Und brauche ich dann zusätzlich noch nen Gewerbeschein für RZ oder wie?

Wenn ich also sowieso schon einen gewissen Anteil an Rechnungen für RZ schreibe, ist es wohl nicht ratsam, bei erwiesenermaßen kreativen Jobs auch noch mit RZ abzurechnen, oder?

Ich will auch nicht bei der KSK danach fragen, da weckt man nachher bloß schlafende Hunde...

Wie macht Ihr das so mit euren Kunden und wie zu dem Thema sind eure Erfahrungen mit der KSK?
 
Zu diesem Thema gab es dies Jahr hier im Forum eine längere Diskussion, bei der Suche wirst Du dazu noch einiges mehr finden, das ist ein Dauerthema.

Momentan scheint die KSK ihren Spielraum auszuschöpfen, wenn es die Ablehnung unsicherer Kandidaten geht, aber einige aus dem Forum haben auch gute Erfahrungen gemacht.

Ich würde nichts riskieren – schon gar nicht, weil es ein Kunde aus Kostengründen von Dir verlangt.
 
Hi zusammen.
Ich hab mir gerade den alten Thread nochmal durchgelesen. Es kommt ja nix um hier. :D

Ich habe auch oft neben „Layout und Konzept“ auch oft einen Posten „Reinzeichnung“ bzw. auch mal „Produktionsabwicklung“ auf meinen Rechnungen stehen. Mal ganz naiv gefragt: Und?

Bitte macht mich doch mal schlau. Wer sieht denn diese Rechnungen? Erstmal keiner. Die bekommt mein Steuerberater und dieser tut sein grausames Werk, er erstellt Unterlagen fürs Finanzamt. Die einzelnen Rechnungen bekomme ich ziemlich flott zurück. Also sieht das Finanzamt doch diese einzelnen Posten erst, wenn mal einer zur Prüfung vorbeischickt, oder? Und selbst dann habe ich doch nichts zu befürchten, da ich selber beim FA als „freiberuflicher Grafik-Designer“ geführt werde. Und als solcher sind alle o.g. Leistungen doch völlig in Ordnung, oder sehe ich das falsch?

Nun zur KSK. Die KSK sieht doch meine Rechnungen überhaupt nicht. Ich wurde vor zwei Jahren nach Vorlage meiner Arbeitsproben und Erläuterungen und Kundenbeispiele anerkannt als „zum Personenkreis der selbstständigen Künstler und Publiziten im Sinne des … bla“ gehörig. Mir liegt es absolut fern, die KSK hinters Licht zu führen, aber die letztgenannten Posten zählen nun mal auch zu meinem Job. Die KSK schickt keinen Prüfer vorbei, der meine Rechnungen und Bilanzen anschaut. Mit dem ich den Sachverhalt besprechen könnte, wenn er etwas dagegen einzuwenden hätte. Oder doch? Und wenn. Der Prozentsatz an RZ und Druckbetreuung ist so verschwindend gering im Vergleich zum Gesamtumsatz, dass ich die Argumentation gerne mal hören würde. Meiner Meinung nach gehört dieser Prozentsatz zum Berufsbild eines Grafikers.
Ich darf dazu sagen, dass ich seinerzeit zunächst abgelehnt wurde, da ich „einen Beruf mit deutlich handwerlicher Prägung …“ ausüben würde. Wonach ich Einspruch erhob und erweiterte Unterlagen sowie ein entsprechendes Begleitschreiben zur KSK sendete. Und die mich daraufhin ohne weiteres akzeptierten.

so far, Gruß, Al
 
Zuletzt bearbeitet:
Al: Der Prozentsatz an RZ und Druckbetreuung ist so verschwindend gering im Vergleich zum Gesamtumsatz, dass ich die Argumentation gerne mal hören würde.
Das war ja genau die Frage von torro: Bei welchem Prozentsatz sieht die KSK die Grenze vom Künstler zum Handwerker/Dienstleister?

Es ist schon richtig, die KS sieht die steuerlichen Unterlagen normalerweise nicht. Aber hier im Forum wurde schon von Prüfungen seitens der Kasse berichtet - was da dran ist und wie häufig das passiert, weiss ich natürlich nicht. Unklar ist mir bis heute, was die KSK darf und was nicht.

Meine Vermutung ist, dass sie derzeit keine(n) rausschmeisst, der erstmal als Künstler anerkannt ist. Von Beitragsrückforderungen hab ich auch noch nie gehört.
Aber das kann sich ändern angesichts der Finanzprobleme der KSK. Ich wäre vorsichtig – das heisst nicht, auf gute Aufträge verzichten, aber den Kunden zuliebe rechnungen "gewerblich gestalten" würde ich auf keinen Fall.
 
Krill schrieb:
Das war ja genau die Frage von torro: Bei welchem Prozentsatz sieht die KSK die Grenze vom Künstler zum Handwerker/Dienstleister?

ach ja. hatte ich verdrängt. :cool:
ich glaube aber nicht, dass es dazu einen richtwert gibt. und ich glaube auch nicht, dass die ksk einen hat. aber ich lasse mich gerne schlaumachen. aber die ksk fragen werde auch ich nicht dazu.

und rechnungen inhaltlich drehen, so dass ich nachteile hätte, würde ich ebenfalls nicht. :eek: auch auf die gefahr hin, den kunden zu vergraulen.
 
auf meinen rechungen steht schon immer auch reinzeichnung und
prdouktionsbetreuung. ich sehe das aehnlich wie al terego – diese
arbeiten gehoeren zu meinem job. insgesamt sehe ich meinen job
auch nicht als "kunst" an - bin aber zwangsversichert bei der ksk!
ich konnte mir das also nie aussuchen ;)

im uebrigen schreibe ich auch keine rechnungen mit 7% oder
dergleichen. bisher gab es nie probleme diesbezueglich.

:)
 
Bei mir ist eben das Problem, dass ich tlw. auch nur als Reinzeichner arbeite...

Möglicherweise kann man mal ganz unbedarft unter falschem Namen die KSK anrufen und die mal fragen, wie es sich so verhält... aber ich denke, dass man, wenn man noch nicht aufgenommen wurde, wahrscheinlich zu hören bekommt, dass man sich dann nicht dort versichern darf/muss.
 
mannomann, wir sollten nicht in heimlichkeiten abdriften.
die ksk-mitarbeiter müssen sich doch auch an ihr regelwerk halten. vielleicht gibt es das ja mal irgendwo einzusehen. vielleicht sogar im www. wäre doch toll. dann können wir ja mal so einiges nachschauen.
 
Zum Hintergrund ein Artikel der
DJU.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz:
Interessant: § 13 (Auskunftspflicht der Versicherten gegenüber der KSK)

Interessant ist, dass das Gesetz davon ausgeht, dass sich Künstler ihrer versicherungspflicht entziehen wollen und dagegen Vorkehrungen trifft. Mit den jetzigem Ansturm der Beitrittswilligen hatte man augenscheinlich nicht gerechnet.
 
danke krill, das war ein guter link.
 
Zurück
Oben Unten