Kommende E-Rechnungspflicht. Tools dazu

Nein.

Zwischen Geschäftsleuten (B2B) besteht lediglich die Verpflichtung zur Annahme von elektronischen Rechnungen.
Das lese ich hier anders: E-Rechnung (Haufe)

Daraus: "Neu ist dagegen die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG n. F.)."
Es kommen Übergangsfristen dazu.
 
Ab 01. Januar 2025 gilt erstmal nur dies: (für B2B)

Klarstellung zur Übergangsregelung​

Klarstellend weist das Bundesministerium der Finanzen nochmal darauf hin, dass nach dem Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes ab dem 1. Januar 2025 die Entgegennahme von eRechnungen für alle inländischen Unternehmer verpflichtend sein wird. Die im Entwurf vorgesehene Übergangsregelung (§ 27 Abs. 39 UStG-E) betrifft lediglich die Ausstellung von Rechnungen. Wenn der leistende Unternehmer eine eRechnung ausstellt, muss der Rechnungsempfänger diese auch entgegennehmen.
Quelle: Freitag, 03.05.2024
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/erste-klarstellung-zur-e-rechnungspflicht-104322

Soweit steht fest:
  • Bis zum 31.12.2026 dürfen für Umsätze im Bereich B2B, die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden, noch Papierrechnungen und Rechnungen als PDF übermittelt werden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
  • Bis zum 31.12.2027 soll dies auch für Umsätze im Jahr 2027 möglich sein, jedoch nur, wenn der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers 800.000 Euro nicht übersteigt.
  • Ab dem Jahr 2028 soll die elektronische Rechnung dann zwingend in allen Bereichen zur Anwendung kommen.
Quelle: https://www.bbh-blog.de/alle-themen/die-verpflichtung-zur-elektronischen-rechnung-kommt/
 
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